Ehrenamtliche Vormund:innen werden gesucht, um Kinder und Jugendliche gut zu begleiten und ihre Interessen zu vertreten. Neben der ehrenamtlichen Vormundschaft gibt es die Vereinsvormundschaft, die Amtsvormundschaft und die selbständig berufliche Vormundschaft.
Meist führen ehrenamtliche Vormund:innen nur ein oder zwei Vormundschaften zugleich, berufliche Vormund:innen hingegen zwischen 20 und 50. Ehrenamtliche haben daher oftmals die Möglichkeit, mit dem jungen Menschen Zeit zu verbringen, eine sehr persönliche Beziehung zu ihm zu entwickeln und begleiten den jungen Menschen in vielen Fällen auch noch nach dem 18. Lebensjahr.
Die „große Vormundschaftsrechtsreform“, die 2023 in Kraft trat, hat die ehrenamtliche Vormundschaft daher hervorgehoben und gestärkt. Laut Gesetz muss das Gericht bspw. unter mehreren potenziellen Vormund:innen einen ehrenamtlichen Vormund auswählen, wenn dieser ebenso geeignet ist wie die beruflich Tätigen (Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds nach § 1779 Abs. 2 BGB).
Ehrenamtliche Vormund:innen werden mit ihrer verantwortungsvollen Aufgabe aber nicht alleine gelassen; sie haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt (§ 53a Abs. 1 SGB VIII). Viele Jugendämter bauen daher Fachstellen auf oder aus, die häufig „Koordinierungsstelle“ oder „Koordinationsstelle“ heißen und (potenzielle) Vormund:innen suchen, schulen und beraten.
Hinweise für ehrenamtliche Vormund:innen:
- Methodenkoffer Beteiligung
In dem digitalen Methodenkoffer sind neben Literatur zum Thema Beteiligung auch und insbesondere vielfältige Materialien für die Praxis gesammelt wie Spiele, Kartensets oder Websites.
- Epertise von Tonio Boger (2023): Fortzahlung der Vergütung für ehrenamtliche Vormund:innen bei Wahrnehmung von Behördenterminen
Ob Vormund:innen, die Behördentermine in ihrer Arbeitszeit wahrnehmen müssen, Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung haben, untersucht Rechtsanwalt Tonio Boger in dieser Expertise und kommt zu dem Schluss kommt, dass dieser Anspruch nach § 616 BGB besteht, wenn er nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen wurde.
- Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft
Das Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft setzt sich im Bundesforum für die Stärkung dieser Form der Vormundschaft ein. Neben Fortbildungen für Ehrenamtliche und Positionspapieren trägt der Zusammenschluss auch zur vertieften empirischen Auseinandersetzung mit dem Thema bei.
- Positionspapier des Netzwerks bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft (2024): Ehrenamtliche Vormundschaften sind kein Sparmodell
Das Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaften im Bundesforum hat ein Positionspapier erarbeitet, in dem noch einmal klargestellt wird, dass ehrenamtliche Vormundschaften nur in Kombination mit der Beratung durch Professionelle im Jugendamt gut gelingen können. Für die ehrenamtliche Vormundschaft brauche es unbedingt ein “Backoffice” im Jugendamt.
- Maas, Michael (Hrsg.) (2023): Ehrenamtliche Vormundschaften. Potenziale Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten. Weinheim.
Das Buch behandelt auf empirischer Grundlage praxisrelevante Fragen der ehrenamtlichen Vormundschaft und möchte dazu beitragen, deren Potenziale voll auszuschöpfen, ohne deren Grenzen zu verkennen.
Hinweise für Fachstellen / Koordinierungsstellen:
- Expertise und Fortbildung: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
Im Auftrag des Bundesforums hat Dr. Miriam Fritsche verschiedene Jugendämter beim Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen begleitet. Die zentralen Erkenntnisse wurden in der Expertise veröffentlicht und im Rahmen von Fortbildungen der Praxis zugänglich gemacht.
- Flyer zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen: Kinder und Jugendliche als Vormund begleiten – ein Ehrenamt für Sie?
Das Bundesforum hat einen Flyer zur Erstinformation von Personen entworfen, die angesprochen werden sollen, um sie für eine ehrenamtliche Vormundschaft zu gewinnen. Der Flyer steht als Online- und Druckvorlage zur Verfügung. Jugendämter bzw. Koordinierungsstellen, die ihn verwenden wollen, können ihre eigenen Daten auf der Rückseite eindrucken. Alle für die Barbeitung und den Druck notwendigen Daten finden Sie hier. Die Nutzung auf der jeweiligen Website bzw. der Nachdruck sind genehmigungsfrei und kostenlos, wir freuen uns jedoch über eine kurze Information dazu unter info@vormundschaft.net.
- Expertise von Hannah Binder, Susanne Achterfeld und Katharina Lohse (2024): Sozialdatenschutz im Kontext ehrenamtlicher Vormundschaft
Die Expertise gibt Antworten auf Fragen, die sich im Kontext der Akquise Ehrenamtlicher, dem Matching mit dem Kind, der Weitergabe von Akten an ehrenamtliche Vormund:innen und der Aktenaufbewahrung stellen.
- Forschungsbericht (2021): Ehrenamtliche Vormundschaften durch Pflegeeltern
Das Bundesforum sichtete 2021 im Auftrag des Kompetenzzentrum Kompetenzzentrum Pflegekinderhilfe die Literaturlage und untersuchte, wie die Praxis in den Jugendämtern Vormundschaften durch Pflegeeltern einordnet und welche Potenziale und Herausforderungen gesehen werden. Sichtbar wurden differenzierte Argumente bezüglich der Übernahme von Vormundschaften durch Pflegeeltern. Zu beachten sind in den Augen der Praxis bei der Abwägung neben den Interessen des Kindes auch Aspekte der Arbeitsorganisation und -belastung sowie Machtverschiebungen in der Kooperation.
- Jugendamt Stuttgart (Hrsg.) (2019): Kooperationsvereinbarung zwischen den Dienststellen Vormundschaften/Pflegschaften und Pflegekinderdienst/Bereitschaftspflege
In der Vereinbarung werden die interne Zusammenarbeit zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen geregelt und u.a. Kriterien für die Vormundschaft durch Pflegeeltern zusammengefasst.
- Materialien zur Vormundschaftsrechtsreform
Vielfältige Arbeitshilfen, die in der Praxis zur Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform entwickelt wurden, finden Sie auf der entsprechenden Seite – u.a. die Arbeits- und Orientierungshilfe der BAGLJÄ oder die Arbeitshilfe ProReVorm von LVR und LWL.