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Bundestag stimmt über Gesetzentwurf zum Vormundschafts­recht ab

Diesen Freitag wird um 15:00 Uhr die 2. und 3. Lesung zum Gesetzentwurf zum Vormundschaftsrecht live übertragen. Heute, am Mittwoch, 3. März hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf (19/24445) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage stimmte die FDP-Fraktion, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Diskussion wurde durch Fragen des Betreuungsrechts dominiert, insbesondere zu den Regelungen des Ehegattenvertretungsrechts.

Das Bundesforum hat den Reformprozess in den letzten Jahren mit begleitet, Dokumente und Diskussion zum Entwurf finden Sie auf unserer Seite zur Vormundschaftsreform.


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