In der „Telefonschaltkonferenz“ der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurden gemeinsame Rahmenbeschlüsse zum weiteren Umgang mit der Coronakrise getroffen. Danach bleiben die geltenden Kontaktbeschränkungen zunächst erhalten. Schulen und KiTas bleiben für weitere zwei Wochen geschlossen, um Vorbereitungsmaßnahmen für die Einhaltung von Abständen und Hygieneregeln zu treffen (Punkt 8, S.5). Anschließend werden sie nur schrittweise geöffnet, beginnend mit den Abschlussklassen. Für diejenigen Kinder, Jugendliche, Familien, Pflegefamilien und Wohngruppen, für die die derzeitige Lage besonders schwierig ist, verlängert sich also die Zeit der Belastungen. Angekündigt wird in der Bund-Länder- Einigung allerdings eine weitere Öffnung der Kindernotbetreuung. Dazu findet sich jedoch nur ein Satz, – konkrete Regelungen für einen Anspruch auf Betreuung von Kindern mit besonderen Belastungen oder Förderbedarf wurden unglücklicher Weise nicht vereinbart. Schon bisher waren die Länderregelungen hier unterschiedlich, dabei wird es also wohl auch bleiben; zudem füllen die Kommunen vor Ort den vorgegebenen Regelungsrahmen der Ländern unterschiedlich aus. Vormund*innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die auf dringende Entlastungsbedarfe stoßen, sind also auf eigene Recherchen und ggf. auch ihr Verhandlungsgeschick angewiesen.
Die Kontakteinschränkungen und Verbote einerseits, die schrittweise Öffnung der KiTa, Schulen (und Hochschulen) und die Lockerung der Vorgaben für den Einzelhandel andererseits sollen flankiert werden durch eine Ausweitung der Testung, den (freiwilligen) Einsatz einer App zur Nachverfolgung von Ansteckungsketten und gezielte Unterstützung in besonders betroffenen Regionen. Das Maßnahmenpaket soll 14tägig anhand der Infektions-Zahlen überprüft und angepasst werden.