Schätzungen zufolge machen Amtsvormundschaften etwa 70 bis 80 % aller Vormundschaften und Pflegschaften aus. Offizielle Zahlen gibt es aber bisher nur zur Amtsvormundschaft und -pflegschaft.
Amtsvormund:innen haben im Jugendamt eine besondere Stellung, da sie weisungsfrei arbeiten. Zugleich sind sie in die Strukturen der Behörde eingebettet. Die Amtsvormundschaft ist der Garant, dass jedes Kind, das eine:n Vormund:in braucht, auch eine:n bekommt.
Hinweise für die Amtsvormundschaft:
- Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften Baden-Württemberg (2024): Aufgabenbeschreibung der Amtsvormundschaften
Vor dem Hintergrund der Reform 2023 werden in dem Papier der Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften Baden-Württemberg die Aufgaben der Amtsvormundschaft weiterentwickelt und insbesondere das Verhältnis zur ehrenamtlichen Vormundschaft sowie die Subjektstellung, Beteiligung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen herausgearbeitet.
- Konzeptionen der Amtsvormundschaften und Kooperationsvereinbarungen
Beispielhafte Konzeptionen aus der Praxis der Amtsvormundschaften sowie Kooperationsvereinbarungen zwischen den Diensten im Jugendamt finden Sie auf dieser Seite.
- Eschweiler, Sandra/Wieczorek, Heiko (2021): Kooperation im Jugendamt: Vereinbarungen zwischen Amtsvormundschaft und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Köln. In: Wedermann, Stefan u.a. (Hrsg.): Vormundschaft. Sozialpädagogischer Auftrag – Rechtliche Rahmung – Ausgestaltung in der Praxis. Frankfurt am Main, S. 224-239.
- Landesjugendamt Bayern (2016): Handbuch zur Personalbemessung
Das umfangreiche Handbuch stellt eine Grundlage zur Personalbemessung in Jugendämtern dar. Auf deskriptiver Basis werden die Kernprozesse der Sozialen Dienste grafisch mithilfe von Flussdiagrammen herausgearbeitet und tabellarisch erläutert. Aus der Umwandlung der Aufgaben in Zeitbudgets sowie Addition weiterer Aufgaben (z.B. Dienstbesprechungen) lässt sich sodann der Personalbedarf berechnen.