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Fachbegriffe V

Vormund*in

Die Person, die die Verantwortung für eine*n Minderjährige*n innehat, der/die nicht unter elterlicher Sorge steht (s. Mündel), nennt das Gesetz Vormund.

Das Wort Vormund ist ein sehr altes und eher selten gebrauchtes Wort. Es kommt vom Mittelhochdeutschen Vormunde und hat dort die Bedeutung „Beschützer, Fürsprecher, Vormund“ – im Althochdeutschen (vor etwa 1000 Jahren) hieß es Foramundo. Es setzt sich aus dem Wort vor (im Sinne von für) und dem heute verschwundenen Substantiv Munt (Hand, Schutz, Schirm) zusammen. Die Munt ist der Vorläufer des heutigen Vormundschaftsrechts und bedeutet im Grunde „die Hand schützend über etwas halten“.

Das grammatische Geschlecht des Wortes Vormund ist männlich, so dass auch Frauen als der Vormund bezeichnet werden können. Trotzdem sind weibliche Formen wie Vormünderin, Vormündin und Vormundin schon sehr lange gebräuchlich. Die Mehrzahl lautet die Vormünder (oder seltener auch die Vormunde). Das Bundesforum hat sich für die derzeit in der Fachwelt eher geläufigen Formen der Vormund/die Vormünder und die Vormundin/die Vormundinnen entschieden. Früher gab es die Vormundschaft auch für Erwachsene, die nicht für sich selbst sorgen konnten, aber mit dem 1990 eingeführten Betreuungsgesetz wurde die Rechtsfürsorge für Kinder und Jugendliche einerseits und Erwachsene andererseits getrennt.

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Dr. Nadja Wrede

Vereinsvormundschaft

Vormundschaften werden auch bei und von Vereinen geführt. Sehr häufig sind es Vereine, die zu den großen Wohlfahrtsverbänden wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie gehören und eine jahrzehntelange Tradition in der Führung von Vormundschaften haben. Bei den Vereinen werden die Vormundschaften nahezu ausschließlich von Sozialpädagog*innen geführt. Dabei bieten die Vereine ähnlich wie die Jugendämter  eine differenzierte Infrastruktur, in die die Vormundschaft eingebettet ist. Vereine haben in der Regel Verwaltungskräfte, können auf Dienstwagen zurückgreifen, haben Jurist*innen für die Beratung der Mitarbeiter*innen. Die Vereinsvormundschaft gibt es in zwei verschiedenen Formen: Manchmal wird der Verein selbst zum Vormund bestellt. Dann kann er aber aus der Justizkasse kein Geld für seine Arbeit verlangen. In der Regel werden daher die Sozialpädagog*innen, die bei einem Verein Vormundschaften führen, vom Familiengericht für jedes Kind/jeden Jugendlichen als Mitarbeiter*in des Vereins persönlich bestellt. Das steht dann so auch ausdrücklich im Beschluss des Gerichts und der Bestallungsurkunde. Damit ein Verein selbst oder durch seine Mitarbeiter*innen Vormundschaften führen darf, muss er vorher vom zuständigen Landesjugendamt anerkannt worden sein. Er muss u.a. sicherstellen, dass er seine Mitarbeiter fortbildet, beaufsichtigt und auch angemessen versichert, falls diese einmal einen Fehler machen.

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Edda Elmauer

Vermögenssorge

Bei der Vermögenssorge geht es darum alle finanziellen Angelegenheiten des Kindes/Jugendlichen zu regeln. Dazu gehören z. B. die Verwaltung von Einnahmen, die Entscheidung über die Höhe von Taschengeld und wofür das Taschengeld verwendet werden darf, der Abschluss eines Handyvertrags. Mit diesem Aufgabenkreis werden aber auch  Anträge z.B. auf Waisenrente oder Geldleistungen nach dem SGB II gestellt, wenn sie nötig sind. Hat ein Kind/Jugendlicher (ausnahmsweise in der Kinder- und Jugendhilfe) Immobilieneigentum, dann wird auch dieses vom Vormund verwaltet. Wenn ein Kind/Jugendlicher etwas erbt, dann kümmert sich der Vormund auch darum. Aber auch wenn andere von dem Kind/Jugendlichen Geld wollen, z. B. weil der Jugendliche einen Vertrag im Fitness-Studio abgeschlossen hat, den er gar nicht bezahlen kann, wird der Vormund tätig. Und im Erbfall prüft der Vormund, ob das Erbe nicht ausgeschlagen werden muss, weil es nur aus Schulden besteht. Aber nicht alles darf der Vormund alleine machen. Wenn er z.B. ein Erbe ausschlagen muss oder ein Haus des Kindes/Jugendlichen verkaufen, muss er sich das vorher vom Familiengericht genehmigen lassen. Und natürlich muss er seine Entscheidungen auch immer mit dem Kind/Jugendlichen besprechen.

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Edda Elmauer

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