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Fachbegriffe S

Sorgerecht

Eltern dürfen und müssen sich um ihre Kinder kümmern und die Kinder erziehen. Wenn Eltern Dinge regeln, die das Kind selbst betreffen, nennt man das Personensorge. Das betrifft z.B. die Entscheidungen, wo das Kind lebt,  in welchen Kindergarten oder auf welche Schule das Kind geht und dafür zu sorgen, dass das Kind zu Arzt und Zahnarzt kommt oder darauf zu achten, mit wem sich das Kind trifft. Dazu gehört aber auch, dass die Eltern sich um den Unterhalt für das Kind sorgen müssen. Weil zur Personensorge ganz viele verschiedene Sachen gehören unterscheidet man hier nach Aufgabenkreisen.  Da gibt es die Gesundheitssorge oder die Aufenthaltsbestimmung, Umgangsregelung und vieles mehr. Wenn Eltern finanzielle Angelegenheiten des Kindes regeln, z.B. Geldgeschenke von Großeltern auf ein Sparbuch einzahlen, einen Handyvertrag für das Kind abschließen, eine Zahnarztrechnung bezahlen spricht man von Vermögenssorge. In der Alltagssprache wird alles zusammen häufig auch als „Sorgerecht“ bezeichnet. Die elterliche Sorge ist jedoch nicht nur ein Recht, sondern vor allem eine Pflicht und große Verantwortung.

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Edda Elmauer

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