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Fachbegriffe E

Ergänzungspflegschaft

Eigentlich kümmern sich die Eltern um alle Dinge, die für ein Kind wichtig sind. Es kommt aber vor, dass ein Kind in seiner Entwicklung gefährdet ist und die Eltern die Gefährdung nicht abwenden, bspw. indem sie Hilfen für das Kind annehmen. In einem solchen Fall, bestimmt das Familiengericht, dass eine andere Person als die Eltern für das Kind entscheiden muss. Oft sind es aber nur bestimmte Angelegenheiten, die die Eltern nicht für das Kind regeln können. Dann bekommt die andere Person auch nur diese Aufgaben vom Familiengericht übertragen.  Sie kümmert sich dann z. B. nur darum, dass das Kind zum Arzt geht und welche Behandlung es bekommt oder entscheidet, ob das Kind weiter die Großmutter besuchen darf oder regelt für das Kind die schulischen Dinge. Wenn die andere Person sich also nicht um alle Dinge, die für das Kind wichtig sind kümmert, sondern nur ganz bestimmte, wird von Ergänzungspflegschaft gesprochen.

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Edda Elmauer

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