Die zentral diskutierten Themen im Abschlussbericht sind:
Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes
Verbesserungen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familie
Prävention im Sozialraum
eine inklusive Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, auch für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung
Zu den Punkten Inklusion und Prävention im Sozialraum liegt eine ausführliche Stellungnahme der AGJ vor.
Kinder und Jugendliche sowie die Vormundschaft/Pflegschaft in ihrem Kooperationshandeln sind von vielen Punkten betroffen, z. B.:
Die von vielen Fachleuten und vom BMFSFJ favorisierte inklusive Ausrichtung des SGB VIII wird vom Bundesforum befürwortet. In einer Stellungnahme hat das Bundesforum bereits darauf hingewiesen, dass die Schnittstellen zwischen verschiedenen Sozialhilfeträgern nicht nur zu Problemen bei der Klärung von Zuständigkeiten führen, sondern auch die Beteiligung von Kindern und Eltern sowie ein Ineinandergreifen und Zusammenspiel zwischen Kindern, Eltern, verschiedenen hilfeerbringenden Diensten und der Vormundschaft/Pflegschaft erschweren.
In dem Diskussionsprozess wurde überwiegend die Einführung einer „Dauerverbleibensanordnung“ befürwortet. Diese soll die Bindungen von Kindern/Jugendlichen zu ihren Pflegeeltern schützen und im Einzelfall ein kontinuierliches Gezerre an den Kindern vermeiden. Die schon lange diskutierten Formulierungen für eine Dauerverbleibensanordnung sind nicht starr, sondern lassen angemessene Spielräume – entsprechend den Interessen des Kindes/Jugendlichen. In schwierigen Einzelfällen wird sich die Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung auch für Kinder unter Vormundschaft positiv auswirken.
Diskutiert wird auch über eine stärkere Einbeziehung und Hilfen für Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien oder Einrichtungen leben. Eine verbesserte Beratung und Einbeziehung der Eltern kann Kinder und Jugendliche entlasten und Loyalitätskonflikte mildern. Auch Vormund*innen und Pfleger*innen, die zuweilen einspringen und die Kommunikation mit den Eltern sichern, würden entlastet.
Um Altersgrenzen und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige wird eine lebhafte Diskussion geführt. Die Tätigkeit von Vormund*innen und Pfleger*innen ist berührt. Sie informieren Jugendliche frühzeitig über ihre Ansprüche nach Volljährigkeit und unterstützen sie bei der Beantragung. Außerdem wird in der Vormundschaft immer wieder darüber diskutiert, dass gerade bei lang andauernden Vormundschaften, in denen ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, Möglichkeiten der Nachbetreuung und Ressourcen dafür nicht vorgesehen sind.