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Vier Formen der Vormundschaft

Es gibt die ehrenamtliche Vormundschaft, die Vereinsvormundschaft, die Amtsvormundschaft und die selbständig berufliche Vormundschaft. Selbstverständlich sind die Kernaufgaben der Vormundschaft in allen Vormundschaftsformen die gleichen: die jungen Menschen auf ihren Lebenswegen zu begleiten und ihre Interessen zu vertreten (§ 1790 BGB).

Dennoch gibt es Unterschiede darin, wie die ehrenamtliche und die verschiedenen Formen der beruflichen Vormundschaft sich organisieren können. Aus Sicht des Bundesforums ist das Zusammenspiel der vier Formen der Vormundschaft ein wichtiger Motor für die Entwicklung von Qualität. Vereine setzen sich mit vielen Fragen anders auseinander als Behörden. Im Zusammenspiel entstehen wichtige Impulse für die Vormundschaft und ihre Adressat:innen, die Kinder und Jugendlichen. Berufliche und ehrenamtliche Vormund:innen arbeiten nicht in Institutionen, sondern als Einzelvormund:innen mit dem Vorteil größerer persönlicher Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Aufgaben.

Gegenüber der Amtsvormundschaft haben die anderen drei Formen den Vorteil einer unabhängigeren Stellung im Hilfesystem. Jedoch ist die Amtsvormundschaft von grundlegender Bedeutung: Sie garantiert, dass jedes Kind, das eine:n Vormund:in braucht, auch tatsächlich eine:n bekommt. Zudem hält sie Rechtskenntnisse, eine gute Vernetzung und große Erfahrung bereit. Darüber hinaus berät das Jugendamt die ehrenamtlichen und beruflichen Einzelvormund:innen.

Im Bundesforum sind alle Formen der Vormundschaft, Careleaver, die mal ein:e Vormund:in hatten, sowie die Kooperationspartner im Jugendamt und bei den Freien Trägern vertreten. In diesem Sinne setzt sich das Bundesforum für die Vielfalt der Vormundschaftsformen und ein gelingendes Miteinander ein.

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