Die dreitätige Fortbildung besteht aus zwei Teilen. Zunächst werden im 1. Teil der Fortbildung vertiefend die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Vormund*innen im Zusammenwirken mit dem Jugendamt und den dort involvierten Fachdiensten behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt wird ferner die Darstellung der Regelungen des gerichtlichen Verfahrens nach dem FamFG bilden. Im 2. Teil der Fortbildung wird die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollen- und Aufgabenverständnis im Mittelpunkt stehen.