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Forschung zur Teilung der Sorgeverantwortung

Die Universität Siegen hat dem Bundesforum eine interessante Forschungsarbeit mit dem Titel “Geteilte Sorgeverantwortung in der Vormundschaft und die Stärkung des Ehrenamts“, herausgegeben von Björn Heinz, zukommen lassen. Die Autor:innen beschäftigen sich damit, ob Erfahrungen, die im Rahmen der rechtlichen Betreuung im Tandem gemacht wurden, auf die Vormundschaft übertragbar sind, – mit Blick auch auf die neuen Vorschriften zum zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und der Pflegeperson als Pfleger (§ 1777 BGB). Das Modell der geteilten Betreuung zwischen einem professionellen und einer ehrenamtlichen Betreuer:in, das im Betreuungsrecht möglich ist, ist zwar wenig bekannt, aber die Erfahrungen damit – soweit es praktiziert wird – sind interessant und überwiegend positiv.
Die Arbeit wurde am Lehrstuhl für Familienrecht, Familienverfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferechtvon Prof. Dr. Fröschle an der Universität Siegen im Rahmen eines studentischen Forschungsprojekts verfasst. Der Herausgeber Björn Heinz, Dipl. Sozialarbeiter, M. A. hat 12 Jahre lang praktische Erfahrungen als Amtsvormund gesammelt und war von 2018 bis 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Siegen war.


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