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Finanzierung von Vereins- und beruflichen Vormundschaften gefährdet

Die Zentrale des Sozialdiensts katholischer Frauen in Dortmund meldet: “Aus den vormundschaftsführenden Vereinen erreicht uns die (auch) wirtschaftliche Problemanzeige der  stark eingeschränkten, bzw. gänzlich eingestellten persönlichen Kontakte zum Mündel, insbesondere in den stationären Einrichtungen  (Einrichtungen dürfen nicht betreten werden, Jugendliche sollen nicht nach draußen).  Durch die minutiöse Abrechnung mit den Familiengerichten und teilweise auch Jugendämtern reduzieren sich die Fachleistungsstunden durch die fehlenden/kürzeren Kontakte erheblich (40-60% Einbrüche). Telefonische Kontakte sind in der Regel kürzer und – wenn die Frequenz häufiger ist – führen verständlicherweise teilweise auch zu Abwehrreaktionen bei den Mündeln. Weitere Kürzungen der Fachleistungsstunden entstehen durch abgesagte Gerichtstermine und Hilfeplangespräche in den Jugendämtern. Etwas besser ist die Situation, wenn Jugendämter über Pauschalen abrechnen.

Die finanzielle Sicherstellung der Arbeit ist aufgrund dieser Situation gefährdet. Erforderlich wäre eine Weiterfinanzierung wie sie derzeit auch für andere Bereiche erfolgt. Denn auch die Arbeit der Vormund_innen kann aufgrund der Bestimmungen der  derzeitigen Lage nicht/nur sehr verändert erfolgen. An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, ob vormundschaftsführende Vereine unter das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz fallen.”


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