Die Seminarreihe besteht aus drei Online-Seminaren (14. März, 21. März und 28.März 2025 jeweils von 9:30 Uhr – 12:00 Uhr). Die drei Seminare können ausschließlich gemeinsam gebucht werden. Die Buchung eines einzelnen Moduls ist nicht möglich. Lektüretipp zur Vorbereitung: „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“
Ergänzend zu bisherigen einführenden Veranstaltungen zum Thema „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“ bietet Dr. Miriam Fritsche eine Seminarreihe zur vertiefenden Beschäftigung damit an, wie Ehrenamtliche sinnvoll auf ihr Amt als Vormund:in sowie auf eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Kind/Jugendlichen – und mit der Behörde Jugendamt – vorbereitet werden können.
Der Vorrang des Ehrenamts und die Konkretisierung von Eignung (§ 1779 Abs. 2 BGB, § 53 SGB VIII i.V.m. 1778 BGB, § 53 Abs. 2 SGB VIII) führen zu konkreten Fragen danach, wie eine angemessene, inhaltlich sinnvolle Einführung, Vorbereitung und Qualifizierung interessierter Lai:innen gelingen kann. Fachkräfte, die für die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen zuständig sind, haben zudem die Qualifizierungsbedarfe verschiedener Gruppen von Ehrenamtlichen in den Blick zu nehmen (Angehörige, Pflegeeltern, bürgerschaftlich engagierte Dritte sowie Vormund:innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete). Von Interesse sind auch Aufbau und Pflege eines sogenannten Pools aus Personen, die zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft geeignet sind.
Vor diesem Hintergrund widmet sich das dreiteilige Online-Seminar folgenden Fragen:
Die Seminarreihe wendet sich an Fachkräfte aus Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern, die für die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen zuständig sind und sich gezielt mit der Vorbereitung Ehrenamtlicher auseinandersetzen wollen. Fragen der Teilnehmenden zum Schwerpunkt der Seminarreihe werden aufgegriffen.
Stornierung und Teilnehmendentausch
Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.
Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.