Das Seminar findet an zwei Tagen, jeweils mit einer halben Stunde Pause statt.
Vormund:innen sind in Einzelfällen immer wieder mit Fragen der Vermögenssorge befasst, nicht selten beim Eintritt einer Erbschaft. Dann können sich zahlreiche Fragen stellen, z.B.:
• Sind Vormund:innen verpflichtet, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in welcher Weise, mit welchen Belegen und in welchem Zeitraum? Und welche Angaben sind im Jahresbericht zur Vermögenssorge zu machen?
• Welche Vorschriften müssen bei der Anlage von Vermögen des Kindes oder Jugendlichen beachtet werden?
• Zu welchen Entscheidungen müssen Vormund:innen familiengerichtliche Genehmigungen einholen?
• Auf welcher Grundlage und mit welchem Risiko kann über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft entschieden werden?
• Was ist im Fall mehrerer Erben zu tun? Und wie ist in dem Sonderfall vorzugehen, wenn andere Erben dem Kind oder etwa seinen Eltern Schaden zugefügt haben?
• Sollte eine externe Person bestellt werden, wenn ein größeres Erbe, etwa Immobilien, zu verwalten sind? Wer trägt in solchen Fällen die Koten und was muss mit dem Familiengericht dazu geklärt werden?
• Und schließlich stellt sich auch die grundsätzliche Frage, wie Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen in der Vermögenssorge gestaltet werden kann und sollte.
Das Seminar vermittelt an zwei Vormittagen Handlungssicherheit in Fragen der Vermögenssorge auf der Grundlage der seit dem 1.1.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften. Die Referentin Dagmar Zorn ist Diplom-Rechtspflegerin und hat an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gelehrt.