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DIJuF-Zwischenruf: Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Die Ständige Fachkonferenz 1 Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht hat einen Zwischenruf zur Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht, in dem sie darauf hinweisen, dass sich auch über die Corona-Zeit hinaus Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Fragen der Digitalisierung stellen müssen. Hierbei seien sowohl der Datenschutz als auch der Bedarf der Familien, die technische Ausstattung innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe und die Beziehungsgestaltung mit und ohne digitaler Infrastruktur zu berücksichtigen. Die SFK 1 empfiehlt eine Art Digitalisierungs-Screening im Rahmen der SGB VIII-Reform, um zu prüfen, welche Jugendhilfeleistungen (teilweise) digital erbracht werden können und welche Herausforderungen die Digitalisierung der Jugendhilfe mit sich bringt.


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