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Covid-Impfung

Seit 19. August empfiehlt die Sändige Impfkommission (StiKo) die COVID-Impfung ab 12 Jahren – zugelassen sind dafür zwei Impfstoffe. Sollen Vormund*innen und Pfleger*innen Kinder und Jugendliche nun über diese Möglichkeit offensiv informieren? Aber ja – Beteiligung ist zentrale Aufgabe in de Vormundschaft – und die beginnt mit Information. Das heißt jedoch nicht, dass Kinder und Jugendliche zur Impfung gedrängt oder überredet werden müssten. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat bspw. eine schöne Informationsseite speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt, – unter dem Titel: “Gegen Corona impfen? Du entscheidest!”.

So können es auch Vormund*innen halten: Nach bestem Wissen informieren, aber dem einwilligungsfähigem Kind oder Jugendlichen nicht die Entscheidung absprechen. Das Einbeziehen des behandelnden Arztes oder der Ärztin ist dabei ebenfalls sinnvoll: Die meisten Kinder und Jugendlichen haben ein geringes Risiko, durch das Virus eine schwer Erkrankung zu erleiden. Es kann aber im individuellen Fall Ausnahmen – und evtl auch Impfrisiken – geben – dazu sollte der Kinderarzt oder die Kinderärztin befragt werden. .

Die Empfehlung der StiKo findet sich im Epidemiologischen Bulletin des RKI ab S. 5.

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