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Bericht zum Workshop zur Übergangsgestaltung in der Vormundschaft

Zu einem Workshop aus dem August zur Übergangsgestaltung in der Vormundschaft ist nun ein erster Bericht veröffentlicht worden. Mit Übergangsgestaltung ist die Frage angesprochen, wie junge Menschen, die die Schwelle zum Erwachsenenalter erreicht haben, begleitet werden. Das ist Thema gewesen beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und hat zur Neuformulierung der §§ 41. 41a SGB VIII geführt. Vormund:innen wissen jedoch, dass dieselbe Frage sich für viele junge Menschen auch am Ende der Vormundschaft stellt. Der Übergang in die Betreuung ist nicht immer die richtige Antwort – oft brauchen die Jugendlichen einfach eine gute Vorbereitung und über das 18. Jahr hinaus Unterstützung – auch in behördlichen und juristischen Angelegenheiten. Bislang bieten Vormund:innen diese Unterstützung zuweilen „nebenbei“ an – das kann aber eine geregelte Praxis nicht ersetzen.

Im Workshop wurde mit so viel Engagement diskutiert, dass sich vier Arbeitsgruppen gebildet haben, die an den folgenden Vorhaben arbeiten:

  1. Reflexionsfragen zur Abschiedskultur
  2. Erläuterungen zur Akteneinsicht
  3. Checkliste für Vormund :innen für das Jahr vor Volljährigkeit
  4. Argumente für vormundschaftliche Nachbetreuung, die auf die Fallzahl angerechnet wird

Wir berichten zukünftig über weitere Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen.


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