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Infobrief Nr. 5 - Juli 2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
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was uns beim Bundesforum verbindet ist das Ziel einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft. Die Rechte der begleiteten Kinder und Jugendlichen stellen den Ausgang und das Ziel jeglichen Handelns dar.
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Doch wie lässt sich dies in der Praxis umsetzen? Einen Einblick in aktuelle Bestrebungen dazu geben wir mit dieser Ausgabe unseres Newsletters und verabschieden uns damit in die Sommerpause. Den nächsten Newsletter können Sie im September erwarten.
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Bis dahin wünschen wir Ihnen einen kühlen Kopf und Momente der Erholung.
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Das Team der Geschäftsstelle
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Inhaltsverzeichnis
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Reform des Kindschaftsrechts
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Erwachsene in der Verantwortung für Kinderrechte - Praxisbeispiele
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- Kinderrechte in der digitalen Welt
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Aufruf der National Coalition: Beispiele gelungener Partizipation gesucht
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Toolbox "Unbegleitete Minderjährige & Asyl" - Vorbestellung und Einführungsworkshop
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- Rechtliche Informationen
- Publikationen
- Veranstaltungen
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Reform des Kindschaftsrechts
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vorgelegt. Der Gesetzentwurf zielt insbesondere auf besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren und eine Stärkung der Kinderrechte. Damit sollen Lücken in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Istanbul-Konvention geschlossen werden.
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In seiner Stellungnahme begrüßt das Bundesforum u.a. die klarere Konturierung des Kindeswohl-Begriffs (§ 1626 BGB-E), weist aber auch darauf hin, dass es sich bei der Aufzählung von Aspekten des Kindeswohls um keine abschließende Liste handelt. Auch ein ebenso nicht abschließender Katalog von typischen Wirkungskreisen der Personensorge wird als hilfreich eingeordnet, um Unsicherheiten der Abgrenzung bei geteilter Sorge zu begegnen. Und schließlich regt die Stellungnahme zur Schaffung eines zentralen digitalen Sorgeregisters an, das den Sorgerechtsstatus jedes Kindes dokumentiert. So könnten umständliche, nicht aufeinander abgestimmte Auskunftsverfahren effizienter gestaltet werden.
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Erwachsene in der Verantwortung für Kinderrechte - Praxisbeispiele
Zur Einlösung kinderrechtlicher Ansprüche gibt es vielerorts Stellen, die diesen Auftrag umsetzen. Vier aktuelle Beispiele zeigen einen Ausschnitt aus den vielfältigen Bemühungen. Es ist jedoch wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Kinder und Jugendliche nicht nur erwachsene Fürsprecher:innen brauchen, sondern dass die Einlösung ihret Rechte einen intergenerationalen Dialog erfordert:
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- Neu berufen ist das Bundesjugendkuratorium. Die 15 Mitglieder aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Fachpraxis berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und -politik. Unter Einbezug junger Menschen werden Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungsprozesse auf jene in den Blick genommen. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am DJI unterstützt das Gremium.
- In Niedersachsen haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Initiative zur kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren gestartet. Eingeführt werden soll eine Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz“ innerhalb des Justizministeriums, die den „Status quo“ der kindgerechten Justiz in Niedersachsen erhebt und ein Konzept für die weitere Stärkung einer kindgerechten Justiz erarbeitet.
- Zum Jahresanfang hat die Landesombudsstelle Bayern ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) angesiedelt und berät zu Rechtsansprüchen sowie Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten im System der Kinder- und Jugendhilfe. Die Beratung erfolgt kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
- Die Landesombudsstelle Baden-Württemberg macht in einem fachpolitischen Papier auf strukturelle Problemlagen aufmerksam, die sich aus den Beratungen der letzten Jahren herauskristallisieren. In Bezug auf Übergänge werden wiederkehrende Dynamiken und ihre Auswirkungen auf junge Menschen beschrieben sowie Impulse zur Weiterentwicklung der Praxis vorgestellt. Im zweiten Teil wird die Anrechnung zweckgleicher Leistungen bei geförderten Ausbildungen junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe als widersprächlich zur Abschaffung der Kostenheranziehung thematisiert.
- Die Fach- und Servicestelle für Jugendbeteiligung im Saarland hat ihre Arbeit gestartet. Der Schwerpunkt liegt auf der fachlichen Begleitung von Beteiligungsverfahren mit dem Ziel, Beteiligung vor Ort nachhaltig zu verankern und weiterzuentwickeln. Auch landesweite Beteiligungsformate wie das Landesjugendforum oder ein Beteiligungsforum für Kinder bis 11 Jahre werden umgesetzt.
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Kinderrechte in der digitalen Welt
Die digitale Welt ist durch die Relevanz im Alltagsleben junger Menschen ein Thema, dass die Vormundschaft in den Blick nehmen muss. Auch da die Rechte von Kindern in Bezug auf Schutz, Förderung und Teilhabe hier so augenscheinlich divergieren. Anbei finden Sie einige Anregungen zu aktuellen Debatten:
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- Die kinderrechtliche Einordnung der National Coalition Deutschland zur politischen Debatte um Social Media Altersgrenzen stellt klar, dass ein Ausschluss von Kindern kein effektiver Kinderschutz sei. Es sei unverhältnismäßig für Gefahren im digitalen Raum, die mehrheitlich von Erwachsenen ausgehen, die Teilhabe- und Informationsrechte von Kindern und Jugendlichen einzuschränken. Die National Coalition macht sich stark für sichere digitale Dienste – für alle Nutzer:innen, unabhängig vom Alter.
- Dies unterstreicht auch eine repräsentative Befragung von UNICEF. Sie zeigt, dass Jugendliche in Deutschland die Risiken sozialer Medien kennen aber Verbote für 14- bis 16-Jährige ablehnen. Die jungen Menschen fordern besseren Schutz durch Plattformen, wie automatische Schutzeinstellungen und konsequente Inhaltsmoderation.
- Die Unabhängige Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum veröffentlicht. Für die Kinder- und Jugendhilfe empfiehlt die Kommission unter anderem, Medien- und Demokratiebildung stärker zu verzahnen, digitale Erprobungsräume („Safer Spaces“) für junge Menschen zu schaffen und analoge Angebote auszubauen.
- Das Informationsportal klicksafe hat drei kurze Video-Clips produziert, die bewusst überzogene Szenarien über Beziehungen zu KI-Begleitern zeigen. Sie sollen für die Risiken einer unreflektierten Nutzung von KI-Chatbots sensibilisieren und als Diskussionseinstieg dienen. Darüber hinaus bietet klicksafe Materialien für pädagogische Fachkräfte, Eltern und Jugendliche.
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Aufruf der National Coalition: Beispiele gelungener Partizipation gesucht
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Im Rahmen des Projektes "Mitreden. Mitgestalten. Mitentscheiden“ startet die National Coalition eine Kampagne zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Ziel der Kampagne ist es, bundesweit über die Bedeutung von Kinder- und Jugendbeteiligung zu informieren, Akteur:innen zu vernetzen und Menschen zum Mitmachen anzuregen. Erwachsene, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag begleiten oder Entscheidungen treffen, die sie betreffen, können hier Beispiele gelungener Partizipation einreichen.
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Toolbox "Unbegleitete Minderjährige & Asyl" - Vorbestellung und Einführungsworkshop
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Für Vormund:innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren begleiten, wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. eine Toolbox entwickelt. Sie bündelt rechtliches und praxisnahes Fachwissen unter Berücksichtigung der GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie interaktive, mehrsprachige Materialien für die Anhörungsvorbereitung mit unbegleiteten Minderjährigen. Die Toolbox unterstützt Fachkräfte dabei, komplexe Abläufe im Asylverfahren verständlich zu vermitteln und unbegleitete Minderjährige gezielt und strukturiert auf ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzubereiten.
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Die Toolbox wird in begrenzter Anzahl gedruckt. Sie ist kostenfrei erhältlich. Vorbestellungen sind ab Ende Juli 2026 möglich. In einem Einführungsworkshop am 01.09.2026 erhalten Interessierte einen praxisnahen Einblick. Zugangsdaten und Anmeldung finden Sie hier.
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Rechtliche Informationen
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 01.12.25 - 2 U 50/24
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Amtshaftung bei unterlassener Hilfeplanung
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Orientierungssatz: Die Auswahl konkreter Hilfsmaßnahmen durch das Jugendamt und ihre Einstufung als geeignet und notwendig ist in jedem Fall darauf zu überprüfen, ob sie tatsächlich eine angemessene Lösung darstellen kann. Das setzt die gesetzeskonforme Feststellung der Belastungssituation ebenso voraus wie die fachlich vertretbare und nachvollziehbare Auswahl der Hilfsmaßnahmen.
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Das OLG ging einer Amtshaftungsklage nach, nachdem ein Jugendlicher nach dem Abbruch einer stationären Auslandsmaßnahme und der Rückkehr nach Deutschland verstorben war. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Bescheid des Jugendamts, mit dem die Fortsetzung der erfolgreich verlaufenden Hilfe im Ausland abgelehnt wurde, rechtswidrig sei. Vielmehr hätte in einem Hilfeplangespräch mit der Personensorgeberechtigten, dem Jugendlichen, dem Jugendhilfeträger und ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkräften der individuelle Bedarf abgestimmt werden müssen. Das seelische Leid sei deshalb - anders als der Tod des Jugendlichen - vorhersehbar gewesen, weshalb den Erben des jungen Menschen ein Schmerzensgeld zusteht.
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OLG Dresden, 08.06.26 - 21 UF 288/26
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Formanforderungen an eine Beschwerde
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Leitsatz: Die in elektronischer Form eingelegte Beschwerde des Vereinsvormunds, die mit einer einfachen Signatur versehen und über das elektronische Postfach des Betreuungsvereins an das Gericht versandt wird, genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen an eine Beschwerdeeinlegung.
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Die vom Vormund eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts wird als unzulässig verworfen. Der Vormund hatte als Mitarbeiter eines Vormundschaftsvereins die Beschwerde einfach signiert und über das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) des Vereins an das Gericht übermittelt.
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Das Gericht erklärte Mängel an der Form der Beschwerde. Gemäß § 14 Abs. 2 FamFG könnten Beteiligte Anträge und Erklärungen auch als elektronisches Dokument übermitteln. Für das elektronische Dokument gälten § 130a ZPO, auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnungen sowie § 298 ZPO entsprechend (§ 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG). Danach müsse das elektronische Dokument entweder qualifiziert elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg (z.B. eBO) eingereicht werden. Das elektronische Postfach müsse dabei der verantwortenden Person als Postfachinhaber zugeordnet sein. Das Gericht begründet dies mit der persönlichen Bestellung des Vereinsmitarbeiters als Vormund (§ 1774 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
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Kommentar: Der Beschluss stellt fest, dass eine einfache Signatur und Übermittlung über das Vereins-eBO nicht ausreichen. Unklar bleibt aber, ob z.B. eine qualifizierte elektronische Signatur ausreichen würde. Eine Einordnung der Entscheidung durch das Bundesforum planen wir für Herbst 2026.
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Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
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DIJuF-Rechtsgutachten vom 02.04.26, JAmt
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Frist für Vaterschaftsanfechtung durch das Kind nach Bestellung eines Vormunds
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Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, ob die Fachkraft, die die Aufgaben des Jugendamts als Vormund wahrnimmt, eine Vaterschaft anfechten kann, wenn ihr der Sachverhalt erst vor kurzem bekannt wurde. Im konkreten Fall hat das Jugendamt die Vormundschaft für ein Kind, dessen Mutter verstorben ist und der soziale Vater wäre auch der rechtliche Vater, wenn die Vaterschaft angefochten worden wäre.
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Das Institut weist darauf hin, dass nach dem ab 01.04.26 geltenden Recht der gesetzliche Vertreter des Kindes innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anfechten kann, nachdem er Kenntnis der Umstände hat, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Die Frist sei verstrichen sowohl für die Mutter als Anfechtungsberechtigte als auch für das Kind, vertreten durch seine Muter. Die Frist beginne dabei auch nicht mit der Bestellung eines anderen gesetzlichen Vertreters erneut zu laufen (BeckOGK/Reuß BGB, Stand: 1.2.2026, BGB § 1600 b Rn. 45).
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Veranstaltungen
Anmeldung offen für neue Online Fortbildungen im Herbst
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Donnerstag, 19. November 2026, 09:30 - 13:00 Uhr
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Referentinnen: Nina Stephainsky (ECPAT Deutschland e.V.); Martina Döcker (Internationaler Sozialdienst im Deutschen Verein); Verena Fernandes dos Santos (Fachreferentin im Themenfeld sexualisierte Gewalt, Kinderschutz und Menschenhandel) Kosten: 170 € | Für Mitglieder des Bundesforums: 130 €
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Freitag, 20. und 27. November 2026, jeweils 09:00 - 12:30 Uhr
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Referent: Ronald Reimann - Jurist mit Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht sowie Leiter von "akinda - Berliner Netzwerk Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete" im Verein XENION
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Kosten: 270 € | Für Mitglieder des Bundesforums: 210 €
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Mittwoch, 2. und 9. Dezember 2026, jeweils 09:30 - 12:30 Uhr
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Referentin: Nicole Irion, systemische Psychotherapeutin Kosten 270 € | Für Mitglieder des Bundesforums: 210 €
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Weitere Veranstaltungen
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) Termin: 17. - 18.09.2026
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Kosten: Mitglieder 330 € / 350 € | Nichtmitglieder 370 €
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Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V.
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Termin: 01.10.2026 Ort: Stuttgart Kosten: Einzelpersonen: 70 € I Paare: 130 € (inkl. Verpflegung)
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Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) Akademie Termin: 26. 11.2026, 9:00 – 14:00 Uhr, Online Kosten: 85 €
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Publikationen
Immer noch lesenswert - hörenswert - sehenswert Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner:innen aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.
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Orientiert am Dreiklang der UN-Kinderrechtskonvention arbeiten Kröger und Schröer konkrete praxisnahe Überlegungen heraus, wie die Rechte auf Förderung, Schutz und Partizipation in der Vormundschaft umgesetzt werden müssten um den Rechten des Mündels (§ 1788 BGB) Rechnung zu tragen. Insbesondere die Gedanken zu den Beteiligungsrechten geben starke Impulse für eine gute Praxis: "Nicht die jungen Menschen haben zu beweisen, dass sie beteiligt werden können, sondern die Vormund*innen haben zu begründen, wenn sie die Beteiligung begrenzen (...)" (S. 44).
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Aktuelle Publikationen
In dem Papier zeichnet die Selbstvertretung Jugend vertritt Jugend (JvJ NRW) mögliche Folgen stigmatisierender Sprache und Haltungen von Fachkräften in der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach. Grundlage sind die Erfahrungen von rund 900 befragten jungen Menschen. Ihre Forderungen zur Umsetzung einer wertschätzenden, verbindlichen und auf den einzelnen jungen Menschen bezogenen Kommunikation stellen wichtige Hinweise zur Reflexion und Weiterentwicklung in der Vormundschaft dar.
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Die Broschüre wurde von jungen Menschen für junge Menschen in Wohngruppen entwickelt. Sie klärt über Rechte auf und setzt sie in ein Verhältnis zu den Erfahrungen in Wohngruppen. So wird beispielsweise das Recht auf Eigentum dem gegenüber gestellt, dass in Einrichtungen z.B. Handys auf der Basis von "Hausregeln" weggenommen werden oder das Zimmer durchsucht wird.
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Der Praxisleitfaden, den das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW erstellt hat, vermittelt Grundlagen zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Beteiligung im intervenierenden Kinderschutz und enthält viele Praxistipps, Beispielsätze und Materialempfehlungen. Mehr dazu auch im Podcast der Kinderschutz-Kompass.
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In gemeinsamer Herausgeberschaft der National Coalition Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) entstanden zwei Borschüre: „Mira Maus entdeckt die Kinderrechte“ für junge Kinder im Kita-Alter, "Deine Kinderrechte – Löwenstark erklärt" richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren.
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Die Beiträge der Ausgabe beleuchten Engagement für, mit und von Kindern aus unterschiedlichen Perspektiven. Mit dabei ein Beitrag von Jana Schrempp, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Bundesforums zu ehrenamtlicher Vormundschaft: "Ehrenamtliche Vormundschaft – Engagement für Kinder und Jugendliche in besonderer Verantwortung".
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