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Infobrief Nr. 10 · Oktober 2021

Inhaltsverzeichnis

  • BGH: Örtliche Zuständigkeit bei (Neu-) Bestellung einer Amtsvormundschaft bindend!
  • Interview mit Careleaver Martin Kränzel: „Sagt was, wenn euch was nicht passt!“
  • Netzwerk „Bleiberecht statt Abschiebung“
  • Stellungnahme der BKSF: „System Winterhoff“ kein Einzelfall
  • Rechtsprechung
  • Aktuelle Publikationen
  • Veranstaltungen des Bundesforums
  • Sonstige Tagungshinweise und Veranstaltungen

BGH: Örtliche Zuständigkeit bei (Neu-) Bestellung einer Amtsvormundschaft bindend!

Der lange währende Streit, ob örtliche Zuständigkeitsregeln des SGB VIII bei der (Neu-) Bestellung einer Amtsvormundschaft bindend für das Familiengericht seien, wurde nun durch den BGH entschieden. Verschiedene Gerichte hatten bisher vertreten, dass Kindeswohlgesichtspunkte gegenüber den örtlichen Zuständigkeitsregelungen abzuwägen seien. Der BGH hat nun klargestellt, dass solche Abwägungen nur bei Bestellung von ehrenamtlichen, beruflichen oder Vereinsvormund*innen zulässig seien.
Kommentar des Bundesforums: Die Entscheidung (AZ XII ZB 231/21; s. weiter unten bei Rechtsprechung) bezieht sich zwar in diesem Fall auf Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und damit auf den § 88a SGB VIII, dürfte aber generelle Wirkung entfalten, also auch im Hinblick auf § 87c Abs. 3 SGB VIII, der die Zuständigkeit des Jugendamts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes für die Vormundschaft festlegt.
Diese Regelung wird seit langem kritisiert, da sie – insbesondere an der Schwelle zur Volljährigkeit, aber auch bspw. bei krisenhaften Wechseln des Lebensmittelpunkts des Kindes – die Kontinuität der Beziehung zum oder zur bisherigen Vormund*in verhindert. Die Entscheidung des BGH, die Zuständigkeitsregelungen des SGB VIII als starr und unhintergehbar anzusehen, ist nicht überzeugend im Hinblick auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das Argument, das Gericht habe ein Auswahlermessen, in dem es eine andere Vormundschaftsform auswählen könne, trägt in der Praxis nicht, da häufig gar keine ehrenamtliche oder berufliche und in vielen Regionen Deutschlands auch keine Vereinsvormundschaft zur Verfügung steht. Zudem ist Kontinuitätssicherung auf diesem Weg ohnehin nicht möglich.
Leider wird sich auch durch die Vormundschaftsreform nichts an der misslichen Starre der Zuständigkeitsregelungen im SGB VIII ändern: Der Vorschlag, das Jugendamt künftig bei Aufenthaltswechseln des Kindes zu verpflichten, einen Antrag auf Überprüfung – statt auf Entlassung – beim Familiengericht zu stellen, wurde im Gesetzgebungsprozess zurückgewiesen (s. auch Rechtsprechung unten).

Interview mit Martin Kränzel: „Sagt was, wenn euch was nicht passt!“

Martin Kränzel ist ein junger Careleaver, der seit seinem 4. Lebensjahr in einer Gastfamilie groß wurde und bis zu seinem 18. Lebensjahr einen Vormund hatte. Das Interview führte Robin Loh.
Bundesforum: Lieber Martin, welche Erfahrungen hast du in der Kinder- und Jugendhilfe mit Einrichtungen, Pflegefamilien und Vormündern gemacht? Was hast du positiv in Erinnerung? Was hast du negativ in Erinnerung? Kränzel: Ich habe meine Zeit in der Kinder- und Jugendhilfe positiv in Erinnerung, auch wenn es die eine oder andere Situation gab, die ich auch negativ in Erinnerung habe. Ich kam mit 3 Jahren in eine Gastfamilie, vergleichbar mit SOS-Kinderdorf-Familien. Meine erste Gastfamilie gab mir immer das Gefühl, Teil einer großen Familie zu sein und auch mein Vormund war immer für mich da und gut erreichbar. Besonders gerne erinnere ich mich an die vielen Freizeiten zurück, die ich durch Jugendhilfe miterleben durfte. Mit 11 Jahren gingen meine Gasteltern jedoch in Rente und ich musste in eine neue Gastfamilie. Das Verhältnis zur neuen Gastfamilie war nicht immer leicht. Ich kann mich noch sehr gut an einen Vorfall erinnern, wo mir mein Gastvater im Streit sagte, dass ich nur eine Aktennummer beim Jugendamt sei. Das hat mich sehr verletzt und geht mir nicht aus dem Kopf, auch wenn ich – wie gesagt – auch viele positive Erinnerungen an meine Jugendhilfezeit habe. In dem Moment wurde ich aber nicht als Mensch gesehen und bekam zu spüren, dass ich anders bin als Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern aufwachsen.
Bundesforum: Und wie war dein Verhältnis zu deinem Vormund? Martin: Bei meinem Vormund dachte ich zu Beginn, dass er unter einer Decke mit den anderen steckt. Er hatte mir – wie die anderen – zum Beispiel verboten, auf Grund meiner körperlichen Beeinträchtigung meinem Lieblingssport nachzugehen. Das hat mich sehr geärgert und ich habe es anfangs nicht verstanden, aber er hat sich die Zeit genommen und mir seine Entscheidung genau erklärt. Rückblickend muss ich sagen, dass ich ihm sehr dankbar bin. Mein Vormund hat mir auch geholfen, meinen Vater ausfindig zu machen, zu dem ich mittlerweile einen sehr guten Kontakt habe.
Bundesforum: Abschließend würden wir dich gerne noch fragen: Was wünschst du dir für zukünftige „Generationen“? Welchen Tipp möchtest du Erzieher*innen/Pflegeeltern, Vormund*innen und insbesondere junge Menschen mit auf den Weg geben? Martin: Kinder und Jugendliche sollten besser informiert werden über ihre Rechte. Und sie müssen wissen, an wen sie sich bei welchen Fragen wenden können. Das ist vor allem dann nicht immer leicht, wenn der junge Mensch neben dem Jugendamt Pflegeeltern, einen Vormund und Eltern hat, mit denen er oder sie noch in Kontakt steht. Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, dass Vormünder auf die jungen Menschen zugehen und ihnen erklären, wer für was zuständig ist, welche Funktion sie haben und welche Rechte man als Kind oder Jugendliche*r hat. Jungen Menschen würde ich empfehlen, dass sie was sagen sollen, wenn ihnen was nicht passt, ansonsten ändert sich nichts!

Stellungnahme der BKSF: „System Winterhoff“ kein Einzelfall

Die Bundeskoordinierung spezialisierter Fachbereitung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) hat in einer Stellungnahme herausgearbeitet, dass Abwertung von Kindern und Jugendlichen eine lange Tradition hat und immer noch gesellschaftlich wirkmächtig ist. Auch Winterhoff wertete Kinder als „Tyrannen“ ab und verkaufte als Gegenmittel, dass Erwachsene sich von Kindern abgrenzen müssten.
„Die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erleben in ihrer Arbeit Kinder nicht als kleine Tyrann*innen, die ihre Familien terrorisieren, sondern sie begegnen Kindern, die in ihrer machtlosen Position Gewalt erfahren – oft durch ihnen nahestehende Erwachsene.“
Das „System Winterhoff“, in dem Kinder und Jugendliche dem unverantwortlichen Handeln eines Kinder- und Jugendpsychiaters schutzlos ausgeliefert waren, sei insofern kein Einzelfall. Die BKSF fordert daher „eine umfassende Abkehr von diskriminierenden Haltungen und Handlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen: gesamtgesellschaftlich, bei politischen Verantwortungsträgerinnen, in Heimen und Jugendämtern. Ganz konkret sehen wir in der Causa Winterhoff einen dringlichen Bedarf an Verantwortungsübernahme durch die beteiligten Einrichtungen, die zuständigen Jugendämter und die Ministerien der genannten Bundesländer bzw. zuständige Fachpolitikerinnen.“

Netzwerk „Bleiberecht statt Abschiebung“

Das Netzwerk Bleiberecht statt Abschiebung richtet sich an Menschen, die von Duldung und Abschiebung betroffen oder bedroht sind, an Bildungseinrichtungen, an Rechtsanwält*innen, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und viele mehr. Das Netzwerk informiert über bereits bestehende Möglichkeiten für ein Bleiberecht und setzt sich für eine massive Ausweitung der bestehenden Regelungen ein. Auf den Unterseiten der Website werden verschiedene bestehenden Bleiberechtsregelungen und Bleibeperspektiven aufgezeigt und auf Flyer, Broschüren, Handreichungen, vertiefende Arbeitshilfen sowie mehrsprachiges Infomaterial hingewiesen.
Zu den Initiator*innen des Netzwerks gehören neben dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) die Selbstvertretungsorganisation Jugendliche ohne Grenzen (JoG) und mehrere Flüchtlingsräte. Zusätzliche Informationen finden Sie auf den BumF-Seiten.

Rechtsprechung

Unzulässigkeit der Bestellung eines nach § 88 a SGB VIII örtlich unzuständigen Jugendamts als Amtsvormund
BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - XII ZB 231/21
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass bei Bestellung eines Jugendamts zum Vormund eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten die Zuständigkeitsregeln des § 88a SGB VIII bindend seien. In diesem Fall ging es darum, dass das Oberlandesgericht die Bestellung des Jugendamts am Aufenthaltsort zweier unbegleiteter Jugendlicher bestätigt hatte, - entgegen der Zuständigkeitsregel des § 88a SGB VIII (danach bleibt das Jugendamt am Ort der Inobhutnahme zuständig). Im Leitsatz der BGH-Entscheidung heißt es entsprechend deutlich: „Die Bestellung eines nach § 88a SGB VIII örtlich unzuständigen Jugendamts als Amtsvormund für einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nicht zulässig.“ Damit ist der schon lange währende Streit darüber, ob das Familiengericht bei der Bestellung eines Jugendamts zum Vormund ein Auswahlermessen habe, in das sowohl Kindeswohlgesichtspunkte als auch die Zuständigkeitsbestimmungen des SGB VIII eingingen, entschieden. Zwar gesteht der BGH dem Familiengericht ein Auswahlermessen zu – aber nur im Hinblick auf die Bestellung eines ehrenamtlichen, beruflichen oder Vereinsvormunds. Wird das Jugendamt bestellt, sind die Zuständigkeitsregeln des SGB VIII bindend.

Uneinigkeit bei den Eltern in Bezug auf die Corona-Impfung ihres 16-jährigen Kindes
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 – 6 UF 120/21
Die Eltern eines 16-jährigen Jungens, der sich gegen Corona impfen lassen möchte, sind sich uneinig, ob sie dem zustimmen sollen. Der Vater befürwortet die Entscheidung des Kindes und beantragte, ihm die alleinige Entscheidung zu übertragen. Die Mutter sprach sich dagegen aus. Das Amtsgericht übertrug die Entscheidung schließlich dem Vater, woraufhin die Mutter Beschwerde einlegte. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Beschwerde der Mutter als unbegründet ab. Es kommt zu dem Urteil, dass ein 16-jähriger Jugendlicher Einwilligungsfähigkeit ist, es aber ein Konsens mit den personensorgeberechtigten Eltern benötigt. Sind sich die Eltern nicht einig, dann soll bei Zustimmung des Kindes und entsprechender Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Entscheidung auf den Elternteil übertragen werden, der der Impfung zustimmt.

Hinweis: Das Deutschen Institut für Kinder- und Jugendhilferecht (DIJuF) vertritt die Meinung, dass es sich bei der Corona-Schutzimpfung nicht um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, sodass bei über 14-jährigen Jugendlichen regelmäßig von einer entsprechenden Einsichtsfähigkeit auszugehen ist und folglich allein sie über die Durchführung der Impfung entscheiden dürfen (siehe Rechtsgutachten im JAmt 2021, 515).

Vergütung des Nachlasspflegers
BGH, Beschluss vom 29.06.2021 - IV ZB 16/20
Für einen unbekannten Erben des Erblassers bestellte das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck einen beruflichen Nachlasspfleger. Für den Zeitraum Juni 2018 bis Mai 2019 forderte der Nachlasspfleger eine Vergütung inkl. Aufwendungsersatz in Höhe von 2.972,89 Euro. Das Amtsgericht setzte jedoch nur einen Betrag in Höhe von 1.671,61 Euro fest und orientierte sich bei der Berechnung an einem Stundensatz von 33,50 Euro gemäß Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) mit der Begründung, dass das Erbe mittelos und dementsprechend der Stundensatz nach VBVG heranzuziehen sei. Die Beschwerde vom Nachlasspfleger wurde anschließend vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hob diesen Beschluss wiederum auf und weist die Sache zur Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück. Laut BGH sei die Beschwerde des Nachlasspflegers gerechtfertigt. Die Vergütung des Nachlasspflegers richte sich nach § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB, soweit der Nachlass zur Deckung der Vergütung ausreiche. Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergütung sei nach den Sätzen für unbemittelte Nachlässe zu bemessen.

Verweigerter Schulbesuch kann zum Teilentzug des Sorgerechts führen
OLG Celle, Beschluss vom 02.06.2021 − 21 UF 205/20
Die Eltern zweier Kinder kommen der Schulpflicht nicht nach und begründen dies mit der religiösen Erziehung und dem davon abweichenden Einfluss in der Schule. Das Jugendamt Rotenburg (Wümme) regte ein familiengerichtliches Verfahren an, das wiederum vom Amtsgericht abgelehnt wurde mit der Begründung, dass bei den Kindern keine Defizite vorliegen und ein familiengerichtliches Verfahren nicht verhältnismäßig sei. Das Jugendamt reichte daraufhin Beschwerde ein mit der Begründung, dass auf Grund der Tatsache, dass die Kinder weder zur Schule gehen, noch sonstigen Freizeitaktivitäten außerhalb ihrer Gemeinde nachgehen können, und die Mutter nicht ausgebildet sei, um die Kinder zu Hause zu beschulen, eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Das Oberlandesgericht Celle wies daraufhin die Entscheidung zurück, woraufhin die Entscheidung des Amtsgerichts geändert wurde und ein Ergänzungspfleger für das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Schulbesuch bestellt wurde. Durch das Fernbleiben von der Schule fehle es den Kindern an Wissen, um die Prüfungen zu bestehen. Zudem ermöglichen die Eltern den Kindern nicht, außerhalb ihrer Familie und ihrer Gemeinde soziale Kompetenzen – auch im Umgang mit andersgläubigen Menschen – zu erwerben. Die Schule wiederum verwehre es den Eltern nicht, den Kindern ihre Glaubenssätze zu vermitteln, weshalb der Wunsch der Eltern unbegründet sei.

Aktuelle Publikationen

    Rechtsaspekte zu Vormundschaft und Pflegschaft in der Pflegekinderhilfe
    Diana Eschelbach (2021)
    Im Rahmen des Projekts „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder ist eine neue Broschüre entstanden, welche alle rechtlichen Aspekte im Hinblick auf Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe einmal umfassend zusammenstellt. Die Broschüre beinhaltet ebenfalls alle in Frage kommenden Gesetztestexte – in aktueller Fassung nach der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) vom 10. Juni 2021.

    Du & Dein Vormund: Broschüre zur Kontakt- und Zukunftsgestaltung
    DKSB Frankfurt am Main (Hrsg.) (2016)
    Die Broschüre richtet sich an junge Menschen und ihre Vormund*innen, um den ersten Kontakt zu gestalten, sich gegenseitig kennenzulernen und Ideen und Pläne für die Zukunft zu erarbeiten. Neben hilfreichen Informationen in leichter Sprache befindet sich in der Broschüre auch ausreichend Platz, um Notizen einzutragen.

    Elternratgeber „Kinder & Videospiele“
    Europäisches Verbraucherschutzzentrum Deutschland (Hrsg.) (2021)
    Der Ratgeber bietet Personensorgeberechtigen eine erste Orientierung und gibt Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Jugendschutz, In-App-Käufe, Lootboxen sowie Computerspielsucht.

    Fachartikel im SOS digital „Wege in die Eigenständigkeit: Wie Care-Leaver den Auszug aus der Heimeinrichtung erleben“
    Dr. Yvonne Kaiser (2021)
    Der Fachartikel setzt sich mit der Übergangsgestaltung von Careleavern auseinander, die in einem SOS-Kinderdorf aufgewachsen sind. Mit Blick auf die pädagogische Praxis wird deutlich, dass im Verselbständigungsprozess nicht nur alltagspraktische Fertigkeiten, sondern auch psychosoziale Faktoren zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus brauchen Careleaver umfassende Beteiligungsmöglichkeiten und eine individuelle, bedarfsgerechte und fachliche Begleitung, um gut ins eigenständige Leben hineinwachsen zu können.

    Veranstaltungen des Bundesforums

    Save The Date! Tagung zur großen Vormundschaftsreform am 19./20. Mai 2022 in Berlin in Kooperation mit dem SFBB Berlin
    Da die Tagungen des Bundesforums zur großen Vormundschaftsreform bisher überbucht waren, kündigen wir bereits jetzt den nächsten Termin für 2022 an. Die Fragen zur Reform entwickeln sich weiter, - so auch die Tagungen des Bundesforums, die nicht „von der Stange“, sondern jeweils aktuell und mit unterschiedlichen Referent*innen stattfinden. Die Anmeldung wird voraussichtlich ab November oder Dezember dieses Jahres möglich sein.

    Die Vormundschaftsreform und ihre Bedeutung für Erziehungsstellen und Pflegefamilien am 13.11.2021 von 9:00-13:00 Uhr in Tübingen
    Veranstalter: pro juventa und Bundesforum
    Referentin: Henriette Katzenstein
    Zielgruppe: Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Vormund*innen
    Kosten: 50 Euro - Anmeldung online
    Unsere Referentin Henriette Katzenstein gibt Ihnen einen Einblick in die neue Gesetzgebung und ihren Einfluss auf die Praxis: Was hat es mit dem Kooperationsgebot auf sich? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wenn Pflegeeltern Sorgerechtsanteile übernehmen? Können Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII Sorgerechtsanteile übernehmen? Können Pflegeeltern weiterhin Vormund*innen werden?

    Beteiligung von jungen Menschen bei Vormundschaften in Pflegefamilien und Erziehungsstellen am 18.11.2021 von 9:00-16:30 Uhr in Tübingen
    Veranstalter: pro juventa und Bundesforum
    Kosten: 50 Euro - Anmeldung online
    Mit der Vormundschaftsreform gewinnt das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an Bedeutung. Doch wie sieht Beteiligung im Alltag aus? Mit viel Interaktion und nach einem kurzen Input junger Menschen möchten wir uns mit diesem Thema anhand von Beispielen auseinandersetzen und dabei Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen einbeziehen.

    Online-Seminar: Kinder und Jugendliche mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD): Gruppen-Clown oder Systemsprenger am 18.11.2021 von 10.00 – 13.00 Uhr, online
    Veranstalter: Bundesforum
    Referentin: Sabine Stein
    Kosten: 85 Euro / 70 für Mitglieder des Bundesforums - Anmeldung online
    Ziel dieses Seminars für Vormund*innen ist es, grundlegendes Wissen über FASD zu vermitteln, Verständnis für diese Behinderung zu entwickeln, Bedarfe zu erkennen, gelingende Systemübergänge zu erörtern, sowie sozialrechtliche Fragen überblicksartig zu erläutern. Denn eine gelingende Vormundschaft eines jungen Menschen mit FASD setzt Verständnis voraus in die hohen Anforderungen, die Erziehung und Begleitung eines jungen Menschen mit FASD an Bezugspersonen, Familien, Einrichtungen und Hilfesystem stellen.

    Neu im Infobrief! Online-Fachtag „Vormundschaft und Herkunftsfamilie“ am 03.12.2021 von 9:00-14:45 Uhr
    Veranstalter: DIJuF, SkF Gesamtverein, ISS und Bundesforum
    Kosten: 65 Euro, Anmeldung online
    Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) forschte ein Jahr zur Frage der Bedürfnisse von jungen Menschen mit Blick auf ihre Herkunftsfamilie und ob und wie Vormund*innen diesen Bedürfnissen gerecht werden und sie z. B. bei der Umgangsgestaltung berücksichtigen. Die Ergebnisse der Forschung werden auf dem Online-Fachtag vorgestellt. Zudem wird es einen Fachvortrag von Frau Prof. Dr. Angela Rein geben zu „Familie und Normalitätskonstruktionen“, ergänzt durch einige Erfahrungsberichte aus der Praxis.

    Neu im Infobrief! 2-stündiges Online-Seminar zur Vormundschaftsreform am 08.12.2021 von 9:00-11:00 Uhr
    Veranstalter: DIJuF in Kooperation mit dem Bundesforum
    Referent*innen: Susanne Achterfeld (DIJuF) und Robin Loh (Bundesforum)
    Kosten: 125 Euro / 95 Euro für DIJuF-Mitglieder, Anmeldung online
    Dieses Online-Seminar richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft, die einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch die Vormundschaftsrechtsreform erhalten möchten. Schwerpunkte sind mitunter die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Ehrenamtlichen Vormundschaft, die vorläufige Vormundschaft als neue Institution und die Beratung, Unterstützung und Aufsicht durch das Familiengericht.

    Sonstige Tagungshinweise und Veranstaltungen

      Veranstaltungen zur Vormundschaft:

      Online-Fachtag „Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe“ am 22.11.2021
      Veranstalter: Kompetenzzentrum Pflegekinder
      Kosten: kostenfrei, Anmeldung online
      Online-Veranstaltung über Chancen, Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten eines schwach beleuchteten Feldes der Pflegekinderhilfe

      Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht am 03.05.2022, 20.09.2022 oder 06.12.2022
      Veranstalter: Reguvis
      Referent: Dr. Werner Dürbeck
      Kosten: ab 76 Euro, Anmeldung online
      Dieses 2,5-stündige Webinar bereitet Vormund*innen, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwält*innen und Richter*innen optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Wie gestalten sich Auswahl Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Rechte von Kindern und Jugendlichen bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

      Veranstaltungen mit Bezug zur Vormundschaft:

      Inklusion und die Rechte junger Menschen - eine rechtskreisübergreifende Aufgabe - 3. Forum Kinder- und Jugendhilferecht am 11. und 12.11.2021
      Veranstalter: WZB, JGU und Stiftung Universität Hildesheim
      Format: hybrid, Präsenz und online
      Anmeldung an richarz@uni-hildesheim.de (siehe Programm)
      Die zweitägige Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, die sich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und an ihren Schnittstellen mit Fragen rund um das inklusive SGB VIII beschäftigen. Im Fokus stehen insbesondere die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und die rechtskreisübergreifenden Aufgaben, die sich durch eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ergeben.