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Fortbildung Pflegeeltern, Erziehungsstellen und Vormund*innen – Vormundschaftsreform

Pro juventa und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bieten im November in Kooperation mit kit jugendhilfe eine Veranstaltung zur Vormundschaftsreform mit Fokus auf die gemeinsame Zusammenarbeit von Pflegeeltern, Erziehungsstellen und Vormund*innen an.

Samstag, den 13.11.2021 von 9:00 bis 13:00 Uhr:

Die Vormundschaftsreform und ihre Bedeutung für Erziehungsstellen und Pflegefamilien

Referentin: Henriette Katzenstein

Zum 01.01.2023 tritt die Vormundschaftsreform in Kraft. Mit ihr ändert sich sowohl die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Vormundinnen als Personensorgeberechtigte als auch die Rechtsstellung von jungen Menschen. Die Kooperation und Zusammenarbeit der erziehungsverantwortlichen Personen und die Beteiligung und Stärkung der Rechte von jungen Menschen gewinnt durch die Reform an Bedeutung. Unsere Referentin Henriette Katzenstein gibt Ihnen einen Einblick in die neue Gesetzgebung und ihren Einfluss auf die Praxis. Was hat es mit dem Kooperationsgebot auf sich? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wenn Pflegeeltern Sorgerechtsanteile übernehmen? Können Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII Sorgerechtsanteile übernehmen? Und unter welchen Voraussetzung können Pflegeeltern Vormundinnen werden? Diese und andere Fragen werden im gemeinsamen Austausch beantwortet.

Das Treffen finden bei kit jugendhilfe am Lorettoplatz 30 in 72072 Tübingen statt. Für Getränke und Brezeln am Morgen wird gesorgt. Die Teilnahme an einem Mittagessen ist möglich.

Stornierung und Teilnehmertausch

Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Bei Präsenz-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis spätestens vier Wochen (29 Tage) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornokosten in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises an, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehemertausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.

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