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Infobrief Nr. 7 · Juli/August 2021

Sehr geehrte*r reader reader

bevor sich das Bundesforum in seine Sommerpause vom 7. bis 21. August verabschiedet, erhalten Sie den Infobrief für die Monate Juli und August. Wir wünschen Ihnen schöne und möglichst Corona-unbelastete Ferien.

Mit freundlichen Grüßen
Henriette Katzenstein, Dr. Nadja Wrede und Robin Loh

Inhaltsverzeichnis

  • Veranstaltungen des Bundesforums nach der Sommerpause
  • Tagungen zur großen Vormundschaftsreform im Oktober 2021 und in 2022
  • Synopse des Bundesforums zum neuen Vormundschaftsrecht
  • „Die Vormundschaft beim Jugendamt schützt auch mich als Pflegemutter“ - Interview mit Eva-Maria Schewe
  • Erste Literaturhinweise zur SGB VIII- und Vormundschaftsreform auf den Seiten des Bundesforums
  • Plattform für Schutzkonzepte geht online!
  • Rechtliche Informationen
  • Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums nach der Sommerpause

Online-Seminar: SGB XI – Rechte und Leistungen für junge Menschen mit Behinderung am 15.09.2021 von 10:00-13:00 Uhr, online
Referentin: Gila Schindler, Sozialarbeiterin und Rechtsanwältin für Sozialrecht
Zielgruppe: Vormund*innen und weitere interessierte Fachkräfte
Kosten: 85 Euro / 70 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Das Onlineseminar gibt einen Überblick zu wichtigen Sozialleistungen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe. Beim Pflegegeld der Pflegeversicherung, bei der Feststellung eines Grads der Behinderung und Merkzeichen nach dem Schwerbehindertenrecht oder bei dem Anspruch auf Kindergeld stellen sich Umsetzungsfragen für die Praxis, die häufig zu kurz kommen. Mit dem Seminar sollen Rechtsfragen geklärt und wichtige Praxistipps besprochen werden.

Online-Seminar zum Jugendstrafrecht für Vormund*innen am 12.10.2021 von 10:00-13:00 Uhr, online
Referent: Jens Buck, Richter am Amtsgericht Hannover
Zielgruppe: Vormund*innen
Kosten: 85 Euro / 70 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Vormund*innen sind häufiger damit konfrontiert, dass Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten und gegen sie ermittelt wird. Zum Thema, wie ein Jugendstrafverfahren abläuft, welche Rechte und Pflichten Personensorgeberechtigte dabei haben und in welchem Verhältnis sie zur Jugendgerichtshilfe stehen, bietet das Bundesforum im Oktober dieses Online-Seminar an.

Die Vormundschaftsreform und ihre Bedeutung für Erziehungsstellen und Pflegefamilien am 13.11.2021 von 9:00-13:00 Uhr in Tübingen
Referentin:
Henriette Katzenstein
Zielgruppe: Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Vormund*innen
Kosten: 50 Euro
Unsere Referentin Henriette Katzenstein gibt Ihnen einen Einblick in die neue Gesetzgebung und ihren Einfluss auf die Praxis: Was hat es mit dem Kooperationsgebot auf sich? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wenn Pflegeeltern Sorgerechtsanteile übernehmen? Können Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII Sorgerechtsanteile übernehmen? Können Pflegeeltern weiterhin Vormund*innen werden?

Beteiligung von jungen Menschen bei Vormundschaften in Pflegefamilien und Erziehungsstellen am 18.11.2021 von 9:00-16:30 Uhr in Tübingen
Zielgruppe:
Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Vormund*innen
Kosten: 50 Euro
Mit der Vormundschaftsreform gewinnt das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an Bedeutung. Doch wie sieht Beteiligung im Alltag aus? Mit viel Interaktion und nach einem kurzen Input junger Menschen möchten wir uns mit diesem Thema anhand von Beispielen auseinandersetzen und dabei Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen einbeziehen.

Online-Seminar: Kinder und Jugendliche mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD): Gruppen-Clown oder Systemsprenger am 18.11.2021 von 10.00 – 13.00 Uhr, online
Referentin: Sabine Stein
Zielgruppe: Vormund*innen
Kosten: 85 Euro / 70 für Mitglieder des Bundesforums
Ziel dieses Seminars für Vormund*innen ist es, grundlegendes Wissen über FASD zu vermitteln, Verständnis für diese Behinderung zu entwickeln, Bedarfe zu erkennen, gelingende Systemübergänge zu erörtern, sowie sozialrechtliche Fragen überblicksartig zu erläutern. Denn eine gelingende Vormundschaft eines jungen Menschen mit FASD setzt Verständnis voraus in die hohen Anforderungen, die Erziehung und Begleitung eines jungen Menschen mit FASD an Bezugspersonen, Familien, Einrichtungen und Hilfesystem stellen.

Tagungen zur großen Vormundschaftsreform im Oktober 2021 und in 2022

Zusammen mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) veranstaltet das Bundesforum eine weitere Tagung zur Vormundschaftsreform mit interessanten Vorträgen, Diskussionsforen und Austauschrunden zu den wichtigsten Themen der Reform. Expert*innen, Praktiker*innen und junge Menschen kommen zu Wort.
Die Tagung soll in Hamburg stattfinden, nach aktuellen Informationen ist es jedoch wahrscheinlich, dass wir wieder auf eine Videokonferenz umschalten müssen. Sollte das nötig werden, werden die Teilnehmenden spätestens am 15.9.2021 informiert. Das etwas kürzere Online-Programm wird dann gleichzeitig veröffentlicht. Anmeldung über den obigen Link auf der Website des Bundesforums.

Zwei weitere Tagungen zur Reform, die die Weiterentwicklung der Diskussion berücksichtigen werden, finden im Frühsommer und Herbst 2022 statt.

Synopse des Bundesforums zum neuen Vormundschaftsrecht

Am 1.1.2023 tritt das vollkommen überarbeitete neue Vormundschaftsrecht, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das Bundesforum hat dazu eine Synopse erstellt, in der den neuen Vorschriften (1. Spalte) die inhaltlich (teilweise) entsprechenden gültigen Vorschriften gegenübergestellt werden.
Eine dritte Spalte enthält Anmerkungen und Erläuterungen, die sich zumeist auf die Begründung des Regierungsentwurfs der Reform beziehen. Die Begründung hat zwar keine Gesetzeskraft, sie wird vom Ministerium erstellt und nicht vom Parlament beschlossen, aber doch zur ersten Interpretation meist herangezogen.

„Die Vormundschaft beim Jugendamt schützt auch mich als Pflegemutter“ - Interview mit Eva-Maria Schewe

Frau Schewe ist Pflegemutter dreier Kinder. Das Jugendamt ist Vormund für eines der Kinder. Bei dem Pflegeverhältnis handelt es sich um eine Netzwerkpflege.
Bundesforum: Liebe Frau Schewe, wie haben Sie bis jetzt die Zusammenarbeit mit der Vormundin eines ihrer Pflegekinder erlebt?
Schewe: Die Zusammenarbeit empfinde ich als sehr angenehm. Die Vormundin ist gut erreichbar, organisiert und zuverlässig. Hinzu kommt, dass wir bei Erziehungsfragen und wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, eine ähnliche pädagogische Haltung haben, was die Zusammenarbeit umso leichter macht. Bei meinen anderen beiden Pflegekindern liegt das Sorgerecht jeweils bei einem Elternteil. Da gestaltet sich die Zusammenarbeit schwieriger und das Engagement, bei wichtigen Entscheidungen als Elternteil zur Verfügung zu stehen, ist geringer.
Bundesforum: Finden Sie es wichtig, dass es eine*n Vormund*in gibt oder sehen Sie die Vormundschaft bei Ihnen als Pflegeperson manchmal besser aufgehoben?
Schewe: Für mich ist es eine Entlastung, nicht das Sorgerecht für das Kind zu haben. Netzwerkpflege kann auch Konflikte mit sich bringen. Da bin ich froh, dass zumindest bei wichtigen Angelegenheiten eine Amtsvormundin entscheidet und ich innerhalb der Familie bzw. von dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil nicht für alle Entscheidungen verantwortlich gemacht werde. Die Vormundschaft beim Jugendamt schützt auch mich als Pflegemutter.
Bundesforum: Gibt es etwas, das Sie in Bezug auf Vormundschaft kritisieren?
Schewe: In unserem Fall ist es so gewesen, dass die alleinig sorgeberechtigte Mutter verstorben ist. Zwischen dem Tod der Mutter und der Bestellung des Jugendamts als Vormund vergingen volle drei Monate, in denen das Kind sich in einem rechtsfreien Raum befand und nicht klar gewesen ist, wer denn eigentlich bei wichtigen Angelegenheiten die Entscheidung zu treffen hat. Die Verzögerung ist dadurch entstanden, dass das Familiengericht zu spät vom Meldeamt informiert wurde. Und das, obwohl das Jugendamt bereits wusste, dass die Mutter sterben wird und ein Vormund zu bestellen ist. Dass sich das Ganze so in die Länge gezogen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das hätte besser und schneller von statten gehen können.

Erste Literaturhinweise zur SGB VIII- und Vormundschaftsreform auf den Seiten des Bundesforums

Das Bundesforum veröffentlicht Literaturhinweise auf seinen Seiten zur SGB VIII-Reform und zur Vormundschaftsreform. Unter „Publikationen“ finden Sie einige Hinweise auf Fachbeiträge zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die aktuell als Buch oder in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden oder in Kürze erscheinen. Zur Vormundschaftsreform haben wir einige Hinweise unter „Materialien und Aufsätze für die Praxis“ veröffentlicht. Hier finden Sie sowohl Beiträge zur Kooperation zwischen Familiengericht und Vormundschaft als auch zur Regelung der vorläufigen Vormundschaft.
Die Fachzeitschriften können Sie auf den jeweiligen Seiten der Verlage beziehen.

Plattform für Schutzkonzepte geht online!

Am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim wurde eine Plattform zu Schutzkonzepten erarbeitet.
Der Schutz der persönlichen Rechte junger Menschen soll laut SGB VIII-Reform durch Schutzkonzepte in Einrichtungen (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) und Pflegefamilien (§ 37b SGB VII) gestärkt werden. Vormund*innen werden als Personensorgeberechtigte ein Auge darauf haben, ob Schutzkonzepte und Beschwerdemöglichkeiten am Lebensort des Kindes oder Jugendlichen auch umgesetzt werden.
Die Plattform Connect! bietet vielfältige Informationen zu Schutzkonzepten, Grundlagentexte sowie rechtliche Bestimmungen und Materialien für die Praxis. Sie schlägt zudem einen Bogen von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe zu anderen Bereichen, in denen diese wichtig sein können, etwa in der Schule, aber auch in der Altenhilfe, in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen, um handlungsfeldübergreifend voneinander lernen zu können.
Fragen oder Hinweise nimmt das zuständige Team gerne entgegen: connect@uni-hildesheim.de.

Rechtliche Informationen

Rechtsgutachten im JAmt 7-8/2021

Im kürzlich veröffentlichten Heft 7-8 des JAmt finden sich neben spannenden und für die Vormundschaft relevanten Beiträgen zum Thema „Selbstbestimmung von jungen Menschen“ auch einige interessante Rechtsgutachten zu den folgenden Themen:
  • Umgangskontakte mit einem in einer Einrichtung lebenden Kind gegen dessen Willen; Auskunftsanspruch nicht sorgeberechtigter Eltern nach § 1686 BGB
  • Vormundschaft und Impfung zweier Mündel gegen deren Willen
  • Masernschutzimpfung gegen den Willen einer 16-jährigen Jugendlichen, die stationär untergebracht werden soll
  • Auskunft an die Eltern über den Aufenthaltsort einer Jugendlichen, die in einer intensiv-therapeutischen Einrichtung lebt, gegen ihren Willen
Die Rechtsgutachten sind für Mitglieder des DIJuF (fast alle Jugendämter) und Abonnent*innen im Internetportal KIJuP-online abrufbar, ansonsten über das Heft der Zeitschrift.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung in der Amtsvormundschaft

BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 – 4 AZR 269/20
Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2020 (4 Sa 70/19) zurück. Die Sozialarbeiterin, die als Vormundin tätig und in S 12 TVöD/VKA eingruppiert ist, forderte am 29.09.2016 rückwirkend ab dem 01.05.2016 eine Vergütung nach S 15 TVöD/VKA. Sie vertrat die Auffassung, dass sich ihre Tätigkeit zu mindestens 30 % durch eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung auszeichne, welche über das, was nach S 12 TVöD/VKA üblich ist, hinausgehe. Laut LAG Düsseldorf besteht die Tätigkeit jedoch zu 75 % aus den für Vormundschaften üblichen Tätigkeiten. Das BAG entschied, dass die zulässige Revision der Klägerin unbegründet ist und dass das LAG zutreffend davon ausging, dass das Jugendamt nicht verpflichtet ist, die Klägerin nach S 15 TVöD/VKA zu vergüten. Das Urteil finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts.

Fehlende Beschwerdebefugnis von Großeltern bei Nichtbestellung zum Vormund

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2020 – 13 UF 558/20
Die Großmutter eins Kindes klagte gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Neuwied, das nicht weiterhin sie, sondern das Jugendamt Neuwied zum Vormund bestellt hatte. Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Großmutter auf Grund fehlender Erziehungsressourcen und der nicht gegebenen Abgrenzung zwischen ihr und den Eltern als Vormundin ungeeignet sei. Die Beschwerde der Großmutter wird von Seiten des OLG Koblenz zurückgewiesen. Bei der Auswahl des Vormunds komme Großeltern gegenüber anderen Personen zwar grundsätzlich ein Vorrang zu. Dies verschaffe ihnen jedoch selbst bei bestehender sozial-familiärer Beziehung zum Kind und tatsächlich übernommener Verantwortung für das Kind keine Beschwerdebefugnis gegen die Nichtbestellung zum Vormund.

Beteiligung von personensorgeberechtigten Eltern und verfahrensfähigen Jugendlichen in Verfahren zur Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2020 – 6 UF 82/20
Das Amtsgericht Merzig beschloss am 28.05.2020, dass der Jugendliche B befristet bis zum 28. Mai 2021 in eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen sei und ordnete die Vollstreckung dieser Entscheidung an. Das zuständige Jugendamt reichte hiergegen am 03.06.2020 Beschwerde ein. Das OLG Saarbrücken entschied daraufhin, dass der Beschluss aufzuheben sei und wies den Fall an das Amtsgericht zur abermaligen Prüfung zurück. Grund waren mehrere Verfahrensmängel. So wurde zum Bespiel nicht geklärt, ob der in Polen lebende Vater sorgeberechtigt und somit am Verfahren zu beteiligen sei. Zudem erhielt der Jugendliche als verfahrensfähiger Beteiligter nicht das Sachverständigengutachten, das im Rahmen des Verfahrens erstellt wurde.

Aktuelle Publikationen

Vormundschaft: Sozialpädagogischer Auftrag – Rechtliche Rahmung – Ausgestaltung in der Praxis (2021) – Vorbestellung über den Walhalla-Verlag

Herausgeber: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Insgesamt 23 Beiträge von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen erwarten Sie. Der Band beginnt mit einem Leitaufsatz über die Bedeutung und Rolle der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Beiträge betreffen die aktuelle Reform des Vormundschaftsrechts, seine Geschichte, das Verhältnis zur Elternschaft und die Bedeutung der Vormundschaft für ein Kontinuitätsverständnis der Kinder und Jugendlichen. Ebenso finden sich Beiträge zu wichtigen Fragen für die Praxisentwicklung, etwa zur notwendigen Qualitätsentwicklung, zu Fragen der Kontaktgestaltung zu den Eltern, zu Rechten und Beteiligung der Kinder/Jugendlichen unter Vormundschaft oder zum Übergang ins Erwachsenenalter. Der letzte Beitrag zur Zukunft und Weiterentwicklung der Vormundschaft wird vom Bundesforum insgesamt verantwortet. Vorbestellung über den Walhalla Verlag möglich.

Das neue Vormundschaftsrecht (2021):

Einführung - Erläuterungen - Materialien – Schnellüberblick
Autorin: Eva Bode
Der Band bietet eine ausführliche Einführung in die neue Rechtslage sowie die neuen Normen mit Erläuterungen und wichtigen Gesetzgebungsmaterialien. Bestellung über den Reguvis Verlag möglich.

Praxiskommentar Kindschaftsrecht (2020):

BGB - FamFG - SGB VIII - RPflG - HKÜ - IntFamRVG u.a.
Herausgeber: Stefan Heilmann
Die 2. Auflage enthält die Aktualisierungen der Rechtsprechung und der Normen sowie der einschlägigen Literatur. Hervorzuheben sind vor allem die Entwicklungen zum Wechselmodell und zum Kinderschutz, die Gesetzesänderungen zu dem Sachverständigenrecht, den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, den Kinderehen und den freiheitsentziehenden Maßnahmen. Bestellung über den Reguvis Verlag möglich.

JAmt Heft 7-8/2021 mit dem Schwerpunkt „Selbstbestimmung von jungen Menschen“

Herausgeber: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift JAmt finden sich neben wichtigen Rechtsgutachten (siehe Rechtliche Informationen) auch einige empfehlenswerte Beiträge zum Thema „Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ wie z. B. der Beitrag von Wolfgang Schröer zur stärkeren Selbstbestimmung durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz oder der Beitrag von Katharina Lugani zur Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen bei der ärztlichen Behandlung. Auch interessant ist der Beitrag von Sindy Becker und Robin Loh zur Frage, ob, wie und an welcher Stelle junge Menschen selbstbestimmt ihren Bildungswerdegang rückblickend gestalten konnten.

Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Direkt zum Thema Vormundschaft:

Fachtagung: Ene mene muh - und zuständig bist DU! Chancen und Herausforderungen in der Kooperation der Fachdienste im Jugendamt
13. September 2021 von 8:45-16:00 Uhr, online
Veranstalter: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
„ENE MENE MUH – UND ZUSTÄNDIG BIST DU!“ ist eine Online-Fachtagung zu den Chancen und Herausforderungen in der Kooperation der Fachdienste im Jugendamt, die sich an Fachkräfte aus den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Amtsvormundschaft richtet.

Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, die Systeme sprengen
04.-05. Oktober 2021 in Mainz
Veranstalter: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz lädt am 4. und 5. Oktober nach Mainz ein, um sich mit dem Thema „Systemsprengung“ genauer auseinander zu setzen. Inhaltlich geht es vor allem um folgende Themen:
  • Einführung in die Thematik
  • Biographische Aspekte für die Entwicklung der Lebens- und Hilfeverläufe
  • Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen
  • Gesprächsführung in schwierigen Themen und Konfliktsituationen
  • Rechtliche Herausforderungen bei komplexen Einzelfällen
  • Geschlossene Unterbringung
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Vormund*innen aus Rheinland-Pfalz. Ansprechpersonen und Informationen zur Anmeldung finden Sie im Programm.

Veranstaltungen, die sich an junge Menschen richten:

# (Wie) Läuft’s mit dem Geld?
24. August 2021 von 18:00-20:00 Uhr, online
Veranstalter: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe und Careleaver e. V.
Finanzen ist ein Thema mit dem sich niemand wirklich gerne herumschlägt, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle nicht drum herumkommen. Der Careleaver e. V. stellt seinen Notfallfonds und den für Herbst geplanten Stipendienworkshop vor. Und diejenigen, die bereits in Brot und Lohn stehen und vor ihrer ersten Steuererklärung sitzen, bekommen auch hilfreiche Tipps an die Hand.

# Kostenheranziehung
25. August 2021 von 18:00-20:00 Uhr, online
Veranstalter: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe und Careleaver e. V.
Erst vor kurzem hat das Bundesforum gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ein Fachgespräch zur Kostenheranziehung angeboten, das sich an Vormund*innen richtete. Ein ähnliches Gespräch bieten nun der Careleaver e. V. und das Bundesnetzwerk an, das sich jedoch an junge Menschen richtet, die von der Kostenheranziehung betroffen sind oder waren. In jugendgerechte Sprache wird ihnen erklärt, was sich mit der SGB VIII-Reform bezogen auf die Kostenheranziehung ändert, welche Regelungen jetzt gelten und ob und unter welcher Voraussetzung sie rückwirkend Geld zurückerstattet bekommen können.

FASD – Fun And Support Day
11. September 2021 von 14:00-16:30 Uhr, online
Veranstalter: “anders anders” - Peergroup
Zum diesjährigen FASD Awareness Day (immer am 09.09.) lädt die „anders anders“- Peergroup junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren mit FASD herzlich ein zum Fun And Support Day. Neben coolen Überraschungen wird es ab 16:30 Uhr auch eine Online-Disco geben.