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Infobrief Nr. 9 · November 2024
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Inhaltsverzeichnis
- Anmeldung offen zur Bundesfachtagung Vormundschaft "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg!" vom 24.-25.06.2025
- Stellungnahme des Bundesforums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
- Bundesforum stellt Info-Flyer zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen zur Verfügung
- Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe: Unterstützen Sie das Projekt MEDIJU!
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Vormundschaft und dann? Neue Materialien des Bundesforums zum Übergang ins Erwachsenenalter
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- Rechtliche Informationen
- Zur Rechtswidrigkeit der Befristung von HzE
- EUGH zu Familiennachzug - Fachinformation des DRK
- OLG Karlsruhe: Wille des Kindes und Umgangsausschluss
- Aktuelle Publikationen
- Veranstaltungen
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Anmeldung offen zur Bundesfachtagung Vormundschaft "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg!" vom 24.-25.06.2025
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Am 24. und 25. Juni 2025 ist es endlich wieder so weit: Das Bundesforum veranstaltet mit zahlreichen Kooperationspartnern die Bundestagung "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg!"
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Teilnahmebeitrag 250 Euro, für Mitglieder 210 Euro.
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Verpflegungskosten 170 Euro (inkl. Abendessen 24.6./Pausenverpflegung) Übernachtungskosten 90 Euro (inkl. Frühstück)
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Nachdem in der Koordinierungsstelle schon etliche Anfragen nach einer Anmeldemöglichkeit eingegangen sind, haben wir nun das vorläufige Programm veröffentlicht und die Anmeldung geöffnet. Bis Ende November folgen weitere Informationen zu Grußworten, Beschreibungen der Foren und Arbeitsgruppen und genauere Angaben zum Veranstaltungsort.
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Veranstalter sind das Bundesforum mit seinen Gründungsmitgliedern: BASFI Hamburg, BUMF, BVEB, BdR, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, DIJuF, IGfH, ISA, ISS Frankfurt, Kompetenzzentrum Pflegekinder, die Landesjugendämter des LVR und LWL, PFAD-Bundesverband, SkF-Gesamtverein und und VKJFJ.
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Stellungnahme des Bundesforums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
Das Bundesforum begrüßt selbstverständlich die vorgesehene erste Erhöhung der Stundensätze seit 2019. Kritisiert wird die Aufrechterhaltung der Dreigliedrigkeit der Bezahlung sowie die mangelnde Transparenz im Hinblick darauf, an welchen Maßstäben sich die Erhöhung der Vergütung für berufliche Einzelvormund:innen orientiert. Im Übrigen fällt die Erhöhung in der niedrigsten Stufe, in der nur 26 Euro gezahlt werden sollen mit nur 3 Euro gegenüber der Erhöhung in der höchsten Stufe um 5 Euro ab. Das Bundesforum begrüßt, dass Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Zeiten und Terminausfälle bei Umgangspfleger:innen künftig berücksichtigt werden sollen, weist aber darauf hin, dass Gleiches auch in Vormundschaften und Pflegschaften vorkommt.
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Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Unklar ist allerdings nach dem Scheitern der Ampel, inwiefern und wann der Entwurf seinen Weg ins Gesetzgebungsverfahren findet.
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Bundesforum stellt Info-Flyer zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen zur Verfügung
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Auf Anregung eines Jugendamts hat das Bundesforum einen Flyer zur Erstinformation von Personen entworfen, die angesprochen werden sollen, um sie für eine ehrenamtliche Vormundschaft zu gewinnen.
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Der Flyer steht als Online- und Druckvorlage zur Verfügung. Jugendämter bzw. Koordinierungsstellen, die ihn verwenden wollen, können ihre eigenen Daten auf der Rückseite eindrucken. Alle für die Bearbeitung und den Druck notwendigen Daten finden Sie hier. Die Nutzung auf der jeweiligen Website bzw. der Nachdruck sind genehmigungsfrei und kostenlos, wir freuen uns jedoch über eine kurze Information dazu unter info@vormundschaft.net.
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Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe: Unterstützen Sie das Projekt MEDIJU!
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Das Projekt MEDIJU wird vom Bundesforum und der Universität Hildesheim durchgeführt und durch die Stiftung deutsche Jugendmarke e.V. gefördert. Im Zentrum steht die Frage, wie medikamentöse Behandlungen junger Menschen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und Pflegefamilien praktiziert werden und welche Erfahrungen junge Menschen damit machen, um daraus abschließend transparente Verfahren zu entwickeln, die für die jungen Menschen nachvollziehbar sind und ihre Rechte verwirklichen. Dafür werden im Projekt Praxisdokumente analysiert und Interviews mit allen Beteiligten geführt: jungen Menschen, Ärzt:innen, sorgeberechtigten Eltern und Vormund:innen sowie erziehungsberechtigten Fachkräften in Einrichtungen und Pflegeeltern.
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Wir freuen uns, wenn Sie das Projekt unterstützen:
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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
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Vormundschaft und dann? Neue Materialien zum Übergang ins Erwachsenenalter
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Alle diese und weitere Materialien finden Sie auch auf unserer Seite Leaving Care unter dem Reiter "Fachthemen".
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Rechtliche Informationen
Bundesnetzwerk Ombudschaft zu rechtswidrigen Befristungen von Hilfen zur Erziehung Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat unter dem Titel "Widerspruch wagen! – Anleitung zum Vorgehen gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfebescheiden" ein Informationspapier herausgegeben. In dem Papier wird unter Rückgriff auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungs- und Bundessozialgerichts argumentiert, dass der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige nur im Hilfeplangespräch und nicht schon im Vorhinein festgestellt werden kann. Dem Papier liegt ein Muster für den Widerspruch vor.
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Zum Recht auf Familienzusammenführung
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30.01.2024 – C-560/20 entschieden, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) sein Recht auf Familienzusammenführung nicht verliert, wenn er während des Verfahrens zur Zusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird.
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1. Der Familiennachzug gem Art. 10 Abs. 3 Bst. a RL 2003/86/EG [Familienzusammenführungsrichtlinie] darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nach der Flüchtlingsanerkennung gestellt wurde. Das gilt auch, wenn das Kind während des Verfahrens volljährig wird; maßgeblich ist die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags. Etwas anderes gilt, wenn das Kind während des Asylverfahrens, also noch vor der Anerkennung als Flüchtling, volljährig geworden ist.
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2. Volljährigen Geschwistern eines als Flüchtling anerkannten Kindes ist der Familiennachzug zu ermöglichen, wenn sie aufgrund einer schweren Krankheit vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind, so dass es den Eltern nicht möglich ist, ohne ihr volljähriges, vollständig von ihnen abhängiges Kind nachzuziehen.
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3. Für die Familienzusammenführung der Eltern zu ihrem als Flüchtling anerkannten Kind darf weder von dem Kind noch von den Eltern verlangt werden, dass sie die Voraussetzungen gem. Art. 7 Abs. 1 RL 2003/86 erfüllen, d.h. über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen, eine Krankenversicherung für alle Familienangehörige sowie über feste und regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts verfügen.
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(Gekürzte Leitsätze von asyl.net)
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Der DRK-Suchdienst zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen hat i August 2024 eine Fachinformation veröffentlicht, die die Bedeutung der EuGH-Entscheidung erläutert.
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OLG Karlsruhe, 23.03.2024, 20 UF 64/22 Wille des Kindes ausschlaggebend für Umgangsausschluss
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In einem zwischen Eltern streitigen Umgangsverfahren hat das OLG den Umgang zwischen Vater und Kindern für zwei Jahre ausgeschlossen. Das Gericht begründet dies damit, dass der Wille des Kindes zum Ausschluss von Umgangskontakten mit einem Elternteil führen kann, wenn durch Missachtung des kindlichen Willens das seelische Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das gelte auch, wenn der andere Elternteil - hier die Mutter - entsprechenden Einfluss genommen habe, denn "erzwungene Erinnerungskontakte würden die Einstellung der beiden Kinder zu ihrem Vater auf absehbare Zeit in keiner Weise fördern, sondern vielmehr das negative Vaterbild weiter zementieren."
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Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die Gerichte dem Willen des Kindes zunehmendes Gewicht zumessen, auch wenn sie anerkennen, dass dieser grundsätzlich nicht unabhängig von den Erziehungspersonen ist. (Quelle: Newsletter des BVEB).
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Publikationen
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Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.
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Diesmal stellen wir zwei Publikationen zur Umgangsbestimmung vor:
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Die erste der beiden, 2020 vom Bundesforum herausgegebenen Publikationen befasst sich zum einen mit den rechtlichen Grundlagen der Umgangsbestimmung und zum anderen mit der Praxis der Umgangsbestimmung im Zusammenspiel von Vormundschaft und Sozialen Diensten. Die zweite 2024 veröffentlichte Broschüre behandelt die Frage der Bedeutung von Umgangskontakten für Kind und Familie, stellt Fallbeispiele vor, die Stoff zum Nachdenken bieten und beinhaltet einen Methodenteil dafür, wie Fachkräfte sich den Perspektiven der Beteiligten, insbesondere der Kinder und Jugendlichen nähern können.
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Ergänzend zu den beiden oben genannten Online-Materialien sie der Aufsatz von Katharina Lohse und Henriette Katzenstein genannt, der sich im Band "Vormundschaft: Sozialpädagogischer Auftrag – Rechtliche Rahmung – Ausgestaltung in der Praxis“ auf den Seiten 251 bis 263 findet.
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Aktuell
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) positioniert sich in diesen Leitlinien klar gegen antidemokratische Strömungen in der Gesellschaft. Sie nimmt ihren 75. Geburtstag als Dachorganisation der Kinder- und Jugendhilfe zum Anlass, das demokratische, inklusive Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstreichen und sich von demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen, wie sie insbesondere von der AfD vertreten werden, abzugrenzen.
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Schon lange vor der Diskussion um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe waren Vormund:innen auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig und schlugen sich mit den unübersichtlichen Schnittstellen herum. Nun hat der Gesetzgeber "Verfahrenslotsen" für das Jugendamt sowie die "Unabhängige Teilhabeberatung" vorgesehen. Die von Meister und Bange verfasste Broschüre befasst sich mit Konstruktion, rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und Finanzierung der beiden Strukturen und schlägt Wege zur Kooperation vor.
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Vormund:innen von Kindern mit Behinderungen haben Anspruch auf Beratung durch den Verfahrenslotsen, was ihnen ihr Engagement für die Kinder mittelfristig hoffentlich erleichtern wird.
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Für die Frage der Stellung des Verfahrenslotsen im Jugendamt wird übrigens die Vormundschaft häufig als Vorbild gesehen, weil auch der Verfahrenslotse unabhängig sein und im Zweifel auch gegen die Interessen der Behörde agieren muss.
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Das Beratungsforum „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ hat eine Modulbox für Fachkräfte entwickelt, die im Netz zur Verfügung steht. Sie bietet verschiedene Formate wie Podcasts, Fallbeispiele, Fachtexte und Links zu anderen interessanten Quellen für die Aufgabe, junge Menschen gut auf dem Weg in ein eigenständiges Leben zu unterstützen. Fachkräfte und Vormund:innen können sich hier Anregungen dafür holen, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren.
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Die Modulbox wird in den kommenden Monaten ergänzt und wird insgesamt zehn Module enthält: Jugend | Bedarfslagen junger Menschen | Recht | Unterstützungsleistungen | Wohnen | Gesundheit | Bildung | Kommunale Infrastrukturen | Jugend stärken | Fachlichkeit.
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Das "Erinnerungsbuch für Pflegekinder" des Kompetenzzentrums Pflegekinder wurde 2023 vollständig überarbeitet und kann unter dem obigen Link bestellt werden. Zum Erinnerungsbuch gehören:
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- ein liebevoll gestalteter Ordner
- 24 Seiten zu Basisthemen, die in jeder Pflegefamilie präsent sind
- ein Begleitheft für Pflegeeltern und Fachkräfte mit einem Vorwort von Prof. Dr. Jörg Maywald
Alle Seiten stehen auch als Download für eine individuelle Bearbeitung zur Verfügung.
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In vielen Fällen erhalten Kinder im Zusammenhang mit einem Verfahren nach §§ 1666/1666a BGB eine: Vormund:in oder eine Ergänzungspfleger:in und zuweilen werden bei bestehender Pflegschaft in einem solchen Verfahren weitere Sorgerechtsanteile entzogen. Der vorliegende Band soll Grundlagenwissen vermitteln, dass eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit in Kinderschutzverfahren erleichtert. Er vermittelt:
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- Erkenntnisse zu Kindeswohlgefährdungen und deren Abwendung
- Grundlagenwissen zur kindlichen Entwicklung
- Informationen über die beteiligten Akteure, Vernetzung und Interdisziplinarität
- Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
- Grundzüge zum Ablauf von Kinderschutzverfahren
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Veranstaltungen des Bundesforums
Die letzten Fortbildungen des Bundesforums im Jahr 2024 sind ausgebucht. Das Programm für die erste Hälfte 2025 wird im Dezember veröffenlticht. Schon anmelden können Sie sich für die folgenden drei Veranstaltungen.
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Freitag, 17. Januar 2025, 09:30 - 13:00 Uhr online
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Kosten: 170 Euro | für Mitglieder 130 Euro
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Die Fortbildung führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein und erläutert auch den Anspruch von jungen Menschen auf Entschädigung wegen Erleiden von psychischer Gewalt und oder erheblicher Vernachlässigung.
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Freitag, 7. Februar | 14. Februar und 21. Februar 2025,
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jeweils 9:30 - 12:30 Uhr online
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Kosten: 360 Euro | für Mitglieder 310 Euro
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Es werden relevante Änderungen der Vormundschaftsrechtsreform sowie ausgewählte Praxiserfahrungen aus Jugendämtern vorgestellt und verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung besprochen.
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Freitag, 14. März | 21. März und 28. März 2025,
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jeweils 9:30 - 12:00 Uhr online
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Kosten: 350 Euro | für Mitglieder 300 Euro Die Seminarreihe bietet eine vertiefenden Beschäftigung damit an, wie Ehrenamtliche sinnvoll auf ihr Amt als Vormund:in sowie auf eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Kind/Jugendlichen – und mit der Behörde Jugendamt – vorbereitet werden können.
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Weitere Veranstaltungen
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Auf Initiative des Praxisbeirats Amtsvormundschaft im DIJuF lädt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zum Online-Fachtag „Vormundschaft und Inklusion“ ein.
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Teilnahmebeitrag: 65 Euro, 50 Euro für Mitglieder.
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Teilnahmegebühr: 290 Euro, 240 Euro für Mitglieder | ohne Übernachtung
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Auf der Bundestagung der Fachgruppe der Integrierten Hilfen der IGfH, in Kooperation mit der FH Erfurt geht es um Herausforderungen an flexible integrierte Hilfen im Sozialraum. Diese Hilfen sollen flexible, wohnortnahe Arrangements ermöglichen, die flexibel auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Vormund:innen dürften fallbezogen interessiert daran sein, solche Lösungen für die ihrer Sorge anvertrauten Kinder oder Jugendlichen zu finden.
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