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Infobrief Nr. 10 Oktober 2025
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Schon im Herbst an Weihnachten denken ?
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Liebe Leser:innen und Leser,
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schon wieder schreitet das Jahr überraschend schnell voran... und wie immer wird plötzlich Weihnachten vor der Tür stehen.
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Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen als Weihnachtsgeschenk für Kolleg:innen oder auch junge Menschen den neuen Mutmacher-Kalender 2026 vorzuschlagen. Der Kalender stellt wie immer Personen vor, die in der Kinder- und Jugendhilfe groß geworden sind und sehr unterschiedliche Lebenswege gegangen sind. Er ist wunderbar illustriert und inspiriert dazu, Zukunftspläne zu fassen. Schauen Sie selbst!
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Inhaltsverzeichnis
- Mitgliederversammlung am 25.11. - Thema: Kinderschutzkonzepte in der Vormundschaft
- Mitsprechen! Grundsätze des Bundesforum zu Beteiligungsprozessen
- Familiennachzug: Härtefälle sehr strikt begrenzt
- Umfrage: Fortbildungswünsche 2026
- Kommende Fortbildungen des Bundesforums 2025
- Workshop zu Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
- Tatort zu Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
- Ehrenamtliche Vormundschaft - Projektbeirat nimmt seine Arbeit auf
- Vormundschaft auf der Herbsttagung Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht
- Rechtliche Informationen
- Stellungnahme des Bundesrats zur GEAS-Reform
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EUGHMR: Behinderung allein kein Grund für Sorgerechtsentzung
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- Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
- Publikationen
- Broschüre: Der*die perfekte Betreuer*in
- Handreichung: Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt
- Buch: Kindeswohl und Kindeswille
- Veranstaltungen
- Arbeitskreis Vormundschaft auf Rechtspflege-Tagung
- Online-Austausch-Seminare zu Vormundschaft für Unbegleitete: GuardianXChange
- Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte
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Mitgliederversammlung am 25.11. - Thema: "Kinderschutzkonzepte in der Vormundschaft"
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Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Bundesforums am 25. November referiert Jana Schrempp zum Thema "Kinderschutzkonzepte in der Vormundschaft" mit anschließender Diskussion dazu. Jana Schrempp, jetzt wiss. Referentin im Bundesforum, hat viele Jahre für ECPAT, Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung gearbeitet und kennt daher die langjährige Diskussion zu Schutzkonzepten. Auf der Mitgliederversammlung soll es darum gehen, ob und wie Schutzkonzepte auch in der Vormundschaft erarbeitet werden sollten.
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Zudem wird der Vorstand über den Zeitraum der letzten beiden Jahre berichten und der Kassenbericht abgegeben werden.
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Mitsprechen! Grundsätze des Bundesforums zu Beteiligungsprozessen
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Das Bundesforum arbeitet seit seiner Gründung sehr intensiv mit jungen Menschen zusammen, die selbst Erfahrungen mit der Vormundschaft gemacht haben. Jetzt haben wir auf dem Hintergrund unserer Erfahrungen Grundsätze zu demokratischen Beteiligungsprozessen erarbeitet, deren erster lautet: Beteiligung ist keine Einbahnstraße: Wir wollen von den jungen Menschen genauso lernen wie umgekehrt. Die Grundsätze sollen - wieder gemeinsam mit jungen Menschen und Vormund:innen - weiter entwickelt werden. Sie finden die Überlegungen auf der Seite "Mitsprechen".
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Dort finden Sie auch verschiedenste Beispiele dafür, wie junge Menschen ihre Erfahrungen oder Anliegen zum Ausdruck bringen, etwa als Poetry "Ich war kein böses Kind" im Rahmen eines Fachgesprächs im Bundestag.
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Wir berichten auch über einige unserer bisherigen Mitspracheprozesse, an denen junge Menschen, idR auch Vormund:innen und manchmal Weitere beteiligt waren: Dazu gehört die Erarbeitung des Videos "Der Vormund ist an deiner Seite", der Workshop zur Übergangsgestaltung 2022 und das Workcamp Vormundschaft 2024, das wir mit dem Careleaver e.V. und dem SFBB gestaltet haben. Der Careleaver e.V. hat inzwischen die Vormundschaft auch prominent auf seiner Website! Auch beziehen wir junge Menschen (Careleaver und Carereceiver) bei fast allen Veranstaltungen ein, bspw. bei unseren Foren beim Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig im Mai 2025 und unserer Bundestagung bei Hannover im Juni 2025.
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Familiennachzug: Härtefälle strikt begrenzt
"Frag den Staat" hat interne Weisungen des Auswärtigen Amtes zur Bewertung von Härtefallanzeigen nach § 22 S. 1 AufenthG im Kontext des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten veröffentlicht. Laut Weisung ist ein dringender humanitärer Grund wegen der Dauer der Trennung erst anzunehmen, wenn die Familie schon seit zehn Jahren getrennt ist (gerechnet ab der Asylantragstellung). Wenn ein Kleinkind betroffen ist, sollen es mindestens fünf Jahre sein. Weitere mögliche Härtefälle sollen sehr restriktiv ausgelegt werden, sodass bspw. Ereignisse, die viele Menschen betreffen wie Betroffenheit durch eine Katastrophe, ausgeschlossen sind. Der BuMF sieht bestätigt, dass die Härtefallregelungen ins Leere laufen und nur auf dem Papier bestehen. Auch PRO ASYL hat die neuen Regelungen kommentiert.
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Umfrage: Fortbildungswünsche 2026
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Auch für 2026 möchten wir wieder Ihre Fortbildungswünsche erfragen. Wir freuen uns und bedanken uns schon jetzt dafür, wenn Sie an unserer Umfrage teilnehmen - das kostet etwa 10 Minuten.
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Kommende Fortbildungen des Bundesforums
Soziale Entschädigung beantragen
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21.11.2025, 9.30 Uhr bis 13.00 Uhr
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Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein.
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Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen. Besonders wichtig für die Kinder- und Jugendhilfe ist die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Personen, die durch psychische Gewalt und erhebliche Vernachlässigung geschädigt wurden. Das neue Recht bietet zudem eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen sowie zu weiteren Hilfen und finanziellen Leistungen.
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Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft -
Einführung
Dienstag, 2. sowie 9. und 16.12. 2025, jeweils 09:30 - 12:00 Uhr Info und Anmeldung: online. Hinweis: Diese sechste Wiederholung des Seminars findet ab 12 Teilnehmenden statt. Das Seminar richtet sich in drei Modulen an Jugendämter und Vereine, die eine Zusammenarbeit mit ehrenamtlicher Vormundschaft aufbauen oder noch aufbauen wollen.
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Workshop zu Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
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Einen Höhepunkt des Projekts Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe (MEDIJU), das das Bundesforum gefördert von der Stiftung Deutsche Jugendmarke gemeinsam mit der Universität Hildesheim durchführt, bildete ein Workshop mit jungen Menschen und Expert:innen. Junge Menschen machten hier sehr deutlich, wie bedeutsam die Gabe bzw. Einnahme von Medikamenten in ihrem Leben ist. Sie verbanden dabei mit Medikamenten sehr unterschiedliche Erfahrungen. Alle teilten jedoch das Thema, inwieweit sie sich informiert und beteiligt fühlten bzw. gefühlt hatten. Das drückte sich in berührenden Collagen und Bildern aus, die im Workshop entstanden.
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Gemeinsam wurden Ideen entwickelt, wie die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe - einschließlich der Vormundschaft - weiterentwickelt werden könnte. U.a. wurde ein „Medikamenten-Führerschein“ vorgeschlagen, der im Rahmen einer Fortbildung erworben werden sollte. In dieser würde über rechtliche und medizinische Rahmungen in Bezug auf Medikamente informiert werden. Zudem sollten Kompetenzen in der Gesprächsführung, die Reflexion der eigenen Haltung zu Medikamenten und die Evaluation in der Praxis erweitert werden.
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Herzlich bedanken möchten wir uns an der Stelle auch beim Team des EmMi LubesKind-Hauses, das den Workshop in Berlin beherbergte. Das Careleaver-Haus trug wesentlich zu der gelungenen Arbeitsatmosphäre bei!
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Tatort zu Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
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Im Mittelpunkt des Tatorts "Siebenschläfer", der am 12.10.2025 in der ARD ausgestrahlt wurde, steht das Thema Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe. Zu Beginn verschwinden Lilly und Pascal aus einer Wohngruppe, Lilly stirbt. Im Verlauf enthüllt sich immer weiter der problematische Einsatz von Psychopharmaka, der u.a. auch im Zusammenhang mit der personellen Unterbesetzung der Einrichtung steht. Sehr eindeutig rekurriert dieser Tatort auf den Skandal um den Kinder- und Jugendpsychiater Winterhoff. Er mag an vielen Stellen überzeichnet und klischeehaft sein, bringt aber deutlich zum Ausdruck, wie missbräuchliches Handeln von (scheinbaren) Systemzwängen kaschiert wird und welcher besonderen Fähigkeiten es bedarf, dies zu hinterfragen.
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Auch Vormundschaft taucht in der Folge auf. Beim Verhör von Pascal ist der Vormund an der Seite - allerdings nur räumlich, denn er ist nicht in der Lage, Pascals Kritik aufzunehmen und seine Bedürfnisse ernst zu nehmen. Vielmehr ist er eine weitere Person, der die Perspektive der jungen Menschen als unbegründet wegwischt.
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Umso mehr bestärkt uns der Tatort in unserer fachlichen Arbeit - damit mehr Geschichten davon erzählt werden, wie Vormundschaft einen positiven Unterschied im Leben der begleiteten jungen Menschen gemacht hat.
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Ehrenamtliche Vormundschaft - Projektbeirat nimmt seine Arbeit auf
Nach knapp drei Jahren mit neuer gesetzlicher Grundlage, fragt das Bundesforum im Projekt ZukeV nach der Zusammenarbeit zwischen Behörde, Fachstellen und ehrenamtlicher Vormundschaft. Ein Projektbeirat aus Careleaver e.V., ehrenamtlichen Vormund*innen, Jugendamtsleitung, Rechtspflege, Ombudschaft, Kinderschutzbund und Organisationen, die die Perspektive unbegleiteter minderjähriger Kinder und Jugendlicher mit Fluchterfahrung vertreten, begleitet das Projekt fachlich (weitere Infos zum Beirat hier). Die breite Zusammensetzung spiegelt wieder, dass wir aus unterschiedlichen Perspektiven danach fragen, welche Vorteile und Probleme in der ehrenamtlichen vormundschaftlichen Tätigkeit gesehen werden. Darauf aufbauend wird untersucht werden, ob und wie die Erfahrungen der Vormundschaft auch für andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe nutzbar sind bzw. was die Vormundschaft aus anderen Ehrenamtsbereichen wie Mentoring/Patenschaft adaptieren kann.
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Vormundschaft auf der Herbsttagung des Bundesverbands Minderjährigkeit und Flucht
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Zur Frage wie Soziale Arbeit heute für junge geflüchtete Menschen widerständig, solidarisch und emanzipatorisch wirken kann, tagten knapp 100 Menschen Anfang Oktober in Hofgeismar bei Kassel. Die Tagung zeigte deutlich: Die Auswirkungen der politischen Migrationssteurung in Form von Asylrechtsverschärfungen kommen bei den jungen Menschen an. Der Umgang mit Ohnmacht und Perspektivlosigkeit fordert die begleitenden Fachkräfte heraus. Die Rolle, die Vormund:innen hier spielen und spielen können, kann nicht unterschätzt werden. Starkes Engagement einerseits und große Wünsche insbesondere von Seiten der Jugendlichen sowie der Einrichtungen anderseits waren wesentliches Thema.
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Gemeinsam mit dem BuMF machen wir uns stark für eine kinderrechtsbasierte vormundschaftliche Begleitung gerade für diese jungen Menschen - wer sich aus dem Netzwerk hier einbringen möchte, melde sich gerne bei Jana Schrempp.
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Rechtliche Informationen
Rechtsprechung:
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Stellungnahme des Bundesrats zur GEAS-Reform
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Im letzten Newsletter hatten wir ausführlich zum Entwurf des bundesdeutschen Anpassungsgesetzes an die europäische GEAS-Reform berichtet. Inzwischen hat der Bundestag das Gesetz in erster Lesung am 9. Oktober beraten und der Bundestag eine Stellungnahme dazu abgegeben. Die Kritik ist insgesamt spärlich und bezieht sich auf den aus Sicht des Bundesrats unzureichend geregelten Umgang mit Daten und Formularen, der u.a. die zwischenstaatliche Information erschwere (z.B. ob in einem anderen Staat ein Screening schon stattgefunden habe). Kritisiert wird jedoch auch eine Differenzierung bei der Gesundheitsversorgung Minderjähriger, die die Kinderrechte verletze.
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EuGHMR 10.6.2025 – Beschwerde Nr. 35789/22
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Behinderung der Eltern allein begründet keinen Sorgerechtsentzug
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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte behinderter Eltern und den Schutz vor Sorgerechtsentzug und Einsatz eines Vormunds gestärkt. Die FamRZ hat die Entscheidung in den folgenden Leitsätzen zusammengefasst:
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- Eltern mit Behinderung müssen staatliche Unterstützung erhalten, auch wenn kein förmlicher Behindertenstatus anerkannt wurde.
- Ein Sorgerechtsentzug verletzt das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 14 i.V. mit Art. 8 EMRK, wenn der Staat dem betroffenen Elternteil angemessene Vorkehrungen i.S. von Art. 2 BRK verweigert.
- In Einklang mit Art. 23 I, II und IV BRK hat die Unterstützung eines Elternteils mit Behinderung bei der Kinderentziehung Vorrang vor dem Sorgerechtsentzug, der nur als ultima ratio zulässig ist.
- Gemäß Art. 23 IV S. 2 BRK darf Eltern die Erziehungsfähigkeit nie allein aufgrund einer Behinderung abgesprochen werden. Vielmehr müssen nach Art. 5 III, 23 I und II BRK die verfügbaren und gewährten Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Quelle: FamRZ-Newsletter, Leitsätze der Redaktion der FamRZ
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Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten
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Folgende aktuelle Rechtsgutachten des DIJuF sind für Vormund:innen von Interesse:
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Umgang mit der elektronischen Patientenakte in Kinderschutzfällen, DIJuF RGA vom 6.8.2025, JAmt 2025, 495
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Das Rechtsgutachten beantwortet die Frage eines Jugendamts danach, ob die elektronische Patientenakte ein Risiko für den Kinderschutz darstellen könne, wenn Eltern von einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung erfahren, bevor die Ärztin oder das Jugendamt ihn habe thematisieren können. Das DIJuF beantwortet die Anfrage dahingehend, dass es eine vertragsärztliche Pflicht zur Eintragung von Informationen in die ePA verneine, "wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder der Jugendlichen infrage stellen würde". Allerdings müssten Ärzt:innen und Ärzte für den ihnen zustehenden Handlungsspielraum sensibilisiert werden.
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Örtliche Zuständigkeit für eine Vormundschaft kraft Gesetzes nach
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§ 1787 BGB, DIJuF RGA vom 27.5.2025, JAmt 2025, 501
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Auf die Frage, ob die Zuständigkeit für die Vormundschaft eines vertraulich geborenen Kindes beim Wechsel des Aufenthaltsorts des Kindes ebenfalls wechselt, antwortet das Gutachten: "Das Gesetz kennt anders als für eine Vormundschaft kraft Gesetzes wegen Fehlens eines sorgeberechtigten Elternteils nach § 1786 BGB in § 87c Abs. 2 SGB VIII keine Regelungen für die Überleitung einer Vormundschaft kraft Gesetzes bei vertraulicher Geburt nach § BGB § 1787 BGB auf ein anderes Jugendamt, sondern normiert eine statische Zuständigkeit des Jugendamts am Geburtsort des Kindes. Als Hintergrund ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein vertraulich geborenes Kind stets angenommen werden wird und im Hinblick auf die (baldige) Annahme des Kindes eine statische Zuständigkeit des Jugendamts, das auch über die Platzierung des Kindes nach seiner Geburt entschieden hat, sinnvoll ist".
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Publikationen
Aufsätze
Der Artikel ist im Schwerpunktheft „Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht. Er beleuchtet die Rolle von Vormund:innen bei der schwierigen Entscheidung über eine Behandlung mit Psychopharmaka im Kontext der stationären Jugendhilfe. Anhand einer qualitativen Interviewstudie mit sechs Vormund:innen wird deutlich, wie komplex und von Unsicherheiten geprägt die Einschätzung des Kindeswohls ist – beeinflusst durch individuelle Haltungen, institutionelle Rahmenbedingungen sowie Macht- und Aushandlungsprozesse im interdisziplinären Feld. Die Ergebnisse zeigen, dass für eine kindgerechte Entscheidungsfindung strukturell abgesicherte Partizipationsprozesse und eine bessere interprofessionelle Kooperation notwendig sind, die konsequent die Perspektiven der jungen Menschen einbezieht.
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Der Beitrag entstand im Projekt MEDIJU des Bundesforums und der Universität Hildesheim. Er beschäftigt sich mit Entscheidungsprozessen rund um die Frage von Medikamenten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Interviews mit pädagogischen Fachkräften der stationären Kinder- und Jugendhilfe, des Jugendamtes, des Pflegekinderdienstes, Pflegefamilien, Mediziner:innen sowie Vormund:innen werden metaphernanalytisch interpretiert und die rekonstruierten Konzepte dargestellt. Dabei werden in diesem Beitrag die Konzepte SCHAUEN und SPRECHEN MIT in den Fokus gerückt und die Frage nach der Bedeutung des (Zu)Hörens diskutiert.
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Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der sog. „Notvertretung“ von (vermeintlichen) UMA im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme ...?, Burkhard Lange, JAmt 2025, 484.
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Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im EU-Ausland durch deutsche Jugendämter ..., Stefan Schlauß, JAmt 2025, 288.
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Nach wie vor werden von deutschen Jugendämtern Auslandsmaßnahmen als Hilfe zur Erziehung genutzt - 2024 wurden über das Bundesamt für Justiz 180 Anträge auf grenzüberschreitende Unterbringung gestellt. Der Aufsatz erläutert das - je nach Ausland - komplexe Verfahren der Zustimmung und seine Grenzen etwa bei touristischen Reisen mit Pflegeeltern.
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Weitere Publikationen
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"Jugend vertritt Jugend" ist die Selbstvertretung junger Menschen in stationärer Hilfe in Nordrhein-Westfalen. In der Broschüre "Der*die perfekte Betreuer*in" beschreiben die jungen Menschen die aus ihrer Perspektive wichtigen Aspekte für gelingenden Vertrauensaufbau und Beziehungspflege, denn - wie sie sagen: "Uns ist es wichtig, dass unsere Meinung als involvierte Jugendliche gehört wird, da diese hilfreich sein kann, um das „Betreuer*in-sein“ einmal von unserer Seite zu betrachten".
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Die Grundlage ist die Einlösung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Konkret wünschen sich die jungen Menschen Begegnung auf Augenhöhe, aufmerksames Zuhören, Verlässlichkeit der Bezugspersonen und Respekt der Privatsphäre. Spannend sind auch die konkreten Tipps dazu, wie Vorbereitung und Gestaltung von Hilfeplangesprächen gelingen - so sollten bspw. positive Entwicklungen Platz finden. Wenn sich da nicht auch Vormund:innen inspirieren lassen können - sowohl für die eigene Arbeit als auch dafür, was für junge Menschen wichtig ist, wenn sie in Wohngruppen aufwachsen.
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Die Handreichung der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bietet einen kompakten Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, den jeweils damit verbundenen Kosten sowie den Möglichkeiten der Kostenübernahme. Strafanzeige, Nebenklage, Zeuginnenbeistand, psychosoziale Prozessbegleitung, Verfahrensbeistandschaft und viele weitere juristische Möglichkeiten werden kurz und knapp vorgestellt.
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Buch: "Kindeswohl und Kindeswille“ - Eine am kindlichen Selbstbestimmungsrecht orientierte Untersuchung des Kindeswohlbegriffs, 2024 Sophie Helene Elisabeth Erbersdobler hat eine Dissertation vorgelegt, die dem - für Vormund:innen altbekannten - Thema des Verhältnisses von Kindeswohl und Kindeswille nachgeht. Nach Meinung des Rezensenten Wolfgang Schneider in socialnet schafft sie es, sich "sehr alltagsnah damit zu beschäftigen, ob das Kindeswohl ohne einen entsprechenden Kindeswillen überhaupt gesichert werden kann – spannend, lehrreich und mit großer Relevanz nicht für für Jurist:innen, sondern auch für all jene sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräfte, die mit dem Thema Kindeswohl zu tun haben".
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Veranstaltungen
Arbeitskreis im Rahmen der Tagung "Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers", 19.-21. November 2025 mit Jörn Müller, OLG Koblenz und Matthias Bisten, Landschaftsverband Rheinland Veranstalter: Bund deutscher Rechtspfleger
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Der Workshop zur Vormundschaft, überraschenderweise unter dem Tagungstitel "Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers", findet statt am Donnerstag, 20. November 2025, 14.30 bis 18.30 Uhr. Eigentlich eine schöne Gelegenheit mit den Kolleg:innen der Rechtspflege in Kontakt zu kommen, aber: leider teuer.
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Kosten der gesamten Tagung: 300 Euro ohne, 450 Euro mit Übernachtung.
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Uns ist nicht bekannt, ob eine Teilnahme nur am Arbeitskreis möglich ist. Im Anmeldeformular findet sich eine Kontaktmöglichkeit für solche Fragen.
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4.11. / 9.12. 2025 / 13.01.2026, jeweils 10 bis 12 Uhr online
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GuardianXchange ist ein Projekt der niederländischen Initiative NIDOS. NIDOS wiederum ist Initiator und Mitglied im EU-geförderten European Guardianship Network. In dieser Serie von Online-Veranstaltungen soll die Gelegenheit zum internationalen Austausch zu verschiedenen Themen gegeben werden. Seminarsprache ist englisch.
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- 4.11.2025: Supporting Unaccompanied Minors’ Transition to Adulthood – Discover structured approaches and practical tools for guardians, with real case studies.
- 9.12.2025: Awareness Raising and Recruitment Strategies for Guardians – Compare challenges and good practices across the EU and learn about successful recruitment initiatives.
- 13.01.2026: Enhancing Skills and Competencies of Guardians – Explore how the FRA’s training manual is adapted to national contexts and the impact on learning outcomes.
Die Anmeldung ist unter dem Link in der Überschrift möglich.
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17. - 18.11.2025 in Loccum
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Kosten: 140 Euro, ermäßigt 90 Euro
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Im Zentrum der Präsenztagung steht die Frage: "Wie kann Politik und Gesellschaft die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte besser unterstützen?" Diese jungen Menschen sind oft traumatischen Erlebnissen ausgesetzt, die ihre mentale Gesundheit stark belasten. Die Tagung untersucht die Auswirkungen von Krieg und Flucht und diskutiert Wege für eine bessere psychosoziale Versorgung. Im Fokus stehen kultursensible Ansätze, die Zusammenarbeit zwischen Akteur:innen sowie der Umgang mit Versorgungsdefiziten, um den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte gerecht zu werden.
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