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Infobrief Nr. 3 Mai 2026
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Liebe Leserinnen und Leser,
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in der aktuellen politischen „Großwetterlage” ist es nicht immer leicht, sich auf die Facharbeit zu konzentrieren und diese allen Entwicklungen zum Trotz voranzubringen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Sie alle, die so wichtige Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe leisten. Die Enthüllungen zu den Kürzungsplänen im Bundeskanzleramt sollten uns ermutigen, dem Abbau von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin entschlossen entgegenzutreten.
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In diesem Infobrief liegt der Schwerpunkt auf dem Thema „Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe” u.a. mit einer Zusammenstellung der Ergebnisse aus dem MEDIJU-Projekt.
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Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
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Das Team der Geschäftsstelle
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Inhaltsverzeichnis
- Dem Abbau von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe entgegentreten!
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Rechte junger Menschen bei Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
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Leitlinie zu freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in der KJP
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- Bundesforum sucht Geschäftsführung
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Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche & das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
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Tag der Herkunftsmütter 2026
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- Rechtliche Informationen
- Rechtsprechung
- Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
- Fortbildungen und Veranstaltungen
- Publikationen
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Dem Abbau von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe entgegentreten!
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein internes Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen” des Kanzleramts zu möglichen Einsparungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Auch wenn keine dieser Kürzungsvorschläge sich direkt auf das Vormundschaftswesen beziehen, so betreffen die Einschränkung von Leistungsrechten junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe doch alle Kinder und Jugendlichen, mit oder ohne Vormund:innen betreffen, bspw. durch Änderungen am § 41 SGB VIII oder Absenkung der Leistungsrechte für junge Geflüchtete.
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Wesentliche Fachorganisationen haben Stellung bezogen. So fordert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) eine transparente Kinder- und Jugendhilfepolitik. Der Zwischenruf der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland kritisiert den „systematischen Rückbau von Rechten, Leistungen und fachlichen Standards" die zu einer Verschlechterung der Lebens- und Teilhabechancen junger Menschen und ihrer Familien führen werden. Im Empörungspapier der Selbstvertretungen JuMemB (Junge Menschen mit Behinderungen), JoG (Jugendliche ohne Grenzen) und Careleaver e. V. heißt es: „Wir wollen, dass wir bei der Ausgestaltung entscheidend beteiligt sind und dass unser Erfahrungswissen als Selbstvertretungen ernst genommen wird, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert!“
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Rechte junger Menschen bei Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe
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Im Projekt „Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe“ (MEDIJU), das von April 2024 bis April 2026 von der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert wurde, wurden mittels Dokumentenanalyse, Interviews und partizipativer Auseinandersetzung die Erfahrungen der beteiligten Akteure mit medikamentösen Behandlungen sowie der Bedarf für eine kinderrechtsbasierte Praxis untersucht.
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Ein zentrales Ergebnis in dem Projekt ist, dass junge Menschen sich bislang wenig bei Fragen von Medikamenten einbringen können. In dem Projekt wurde deshalb die Broschüre „Medikamente – Deine Rechte“ entwickelt. Diese erklärt jungen Menschen, was sie über das Thema wissen sollten: verschiedene Arten von Medikamenten, die Beteiligten und ihre Rollen, den Ablauf bei ärztlichen Behandlungen und Wissenswertes rund um die Einnahme. Sie klärt über Rechte auf und regt zur Reflexion und zum Austausch mit Bezugspersonen an.
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Printexemplare können gegen Übernahme der Versandkosten beim Bundesforum bestellt werden: info@vormundschaft.net.
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Ebenfalls in dem Projekt wurde die Expertise "Entscheidungen von Vormund:innen und Ergänzungspfleger:innen über Psychopharmaka-Behandlungen im Off-Label-Use" beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Auftrag gegeben. Darin wird erörtert, wie Sorgeberechtigte zu einer fundierten Entscheidung kommen, wenn Ärzt:innen die Behandlung mit einem Medikament vorschlagen, das nicht für die Behandlung bei der Altersgruppe oder Erkrankung zugelassen ist (sog. Off-Label-Use). Auch der Frage nach möglichen Haftungsrisiken wird nachgegangen. Die konkreten Reflexionsfragen für die Entscheidung und Hinweise für die zu dokumentierenden Aspekte lassen sich direkt in die Praxis übertragen.
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Weiterhin sind in dem Projekt folgende Fachartikel erarbeitet worden:
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- Mangold, Katharina (2025): Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Sozial Extra, H. 5, S. 297-301.
- Mangold, Katharina/Mahmoudi, Frshta/Paulitz, Michelle/Seyboldt, Ruth (2026): Erziehungshilfen mit funktionierenden Körpern - "Ruhe im Karton". In: Sozial Extra, H. 2, S. 81-85.
- Seyboldt, Ruth (2025): ... und was ist jetzt zum Wohl des Kindes?! In: Sozial Extra, H. 5, S. 284–288.
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Ein Fachbuch ist noch in Arbeit. Über die Veröffentlichung werden wir informieren.
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Leitlinie zu freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in der KJP
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In einem ausführlichen partizipativen und kooperativen Prozess hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie die S2k-Leitlinie "Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" erarbeitet. Medizinische Leitlinien sind systematisch entwickelte Empfehlungen zur Diagnostik, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten. Sie beruhen auf wissenschaftlicher Evidenz und klinischer Erfahrung. Rechtlich sind sie nicht bindend, sondern tragen als Orientierungshilfe zu Qualität und Transparenz in der Versorgung bei. Sie werden unterschieden in S1-Leitlinien als Empfehlungen von Expert:innen, S2k-Leitlinien als Empfehlungen, die in einem strukturierten Konsens-findungsprozess in Fachverbänden erarbeitet wurden, S2e-Leitlinien als Empfehlungen, die auf der evidenzbasierten Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen basieren und S3-Leitlinien als evidenzbasierte und konsensual abgestimmte Empfehlungen.
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Während es bis zuletzt keine Leitlinie für freiheitsziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gab, hat ein Offener Brief junger Menschen, die davon betroffen waren, deren Notwendigkeit aufgezeigt. Aus den intensiven Diskussionen ist eine Leitlinie entstanden, die jungen Menschen und ihren Bezugspersonen, aber auch medizinischem Fachpersonal Hinweise dazu gibt, welche Standards in Ausnahmesituationen hilfreich sind. Eine Zusammenfassung aller Empfehlungen findet sich in dem Dokument ab S. 67. Zu betonen ist, dass eine Übertragung auf Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht per se gegeben ist.
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Bundesforum sucht Geschäftsführung
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Für die Leitung der Geschäftsstelle, fachpolitische Vernetzung und Zusammenarbeit mit den internen Gremien suchen wir zum 1. August 2026 eine Geschäftsführung (50 %). Wir freuen uns über Bewerbungen und das Teilen der Stellenausschreibung in relevanten Netzwerken.
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Unsere aktuelle Geschäftsführerin Ruth Seyboldt wird aufgrund eines Promotionsstipendiums ihre Tätigkeit als Geschäftsführung zum 31.07.2026 beenden. Dazu gratulieren wir herzlich und freuen uns, dass Ruth Seyboldt auch weiterhin den Verein in Projekten hauptamtlich unterstützt.
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Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche und das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Ende April wurde das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz verabschiedet. Damit ist sichergestellt, dass die umfangreichen Änderungen im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht zum Start der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am 12. Juni 2026 in Kraft treten werden. Wesentlich ist: Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe bleibt bestehen! Jedoch ändert sich für unbegleitete Minderjährige einiges. Durch eine „Überprüfungsverordnung“ und das damit einhergehende Screeningverfahren tritt eine neue Verfahrenslogik in Kraft, die die rechtliche Vertretung unbegleiteter Minderjähriger deutlich stärkt. Eine unabhängige Vertretung ist ab dem ersten Tag sicherzustellen. Auch die neue verbindliche Fallzahlobergrenze von 30 Minderjährigen wird erhebliche Änderungen in der vormundschaftlichen Praxis mit sich bringen. Die von Terre des Hommes Deutschland und dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) in Auftrag gegebene Handreichung „Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ enthält konkrete Empfehlungen zur Sicherung des Kindeswohls für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Insbesondere Abschnitt 4 „Rechtliche Vertretung unbegleiteter Minderjähriger“ ab Seite 25 ist für die Vormundschaft von Relevanz. Die nächste unserer Fortbildung zu GEAS mit Ronni Reimann von Xenion ist bereits ausgebucht. Wir planen weitere Veranstaltungen nach der Sommerpause. Bei weiterem Interesse sei zudem auf den Beitrag „Chance verpasst – Kinderrechte in der Umsetzung der GEAS-Reform“ im Forum Erziehungshilfen (2026/1) verwiesen.
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Tag der Herkunftsmütter 2026
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Am 9. Mai rückte der Tag der Herkunftsmütter jene Frauen in den Mittelpunkt, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben oder deren Kind in einer Pflegefamilie lebt. Der ursprünglich 1990 in den USA ins Leben gerufene Tag lädt dazu ein, über die vielfältigen Formen von Mutterschaft nachzudenken und gesellschaftliche Anerkennung für unterschiedliche Lebensrealitäten zu stärken, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft wenig Beachtung finden. Um diese Perspektive sichtbar zu machen, haben die Adoptions- und Pflegekinderdienste in katholischer Trägerschaft eine bundesweite Briefaktion initiiert. Pflege- und Adoptiveltern verfassen dabei symbolische Briefe an die Herkunftsmütter ihrer Kinder. Die Briefe werden nicht versendet und stehen stellvertretend für die Haltung vieler aufnehmender Familien. Eine Auswahl dieser Briefe finden Sie hier.
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Rechtliche Informationen
Rechtsprechung
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OLG Koblenz, 16.03.2026 - 9 WF 49/26
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Vergütung des Ergänzungspflegers durch den Minderjährigen
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Die Eltern und ihr minderjähriger Sohn hatten sich gegen die Festsetzung der Vergütung für den Betreuungsverein zulasten des Minderjährigen beschwert. Eine Angestellte des Vereins hatte eine Ergänzungspflegschaft mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Beantragung von Hilfen zur Erziehung und Gesundheitsfürsorge. Die Kosten hatte sie gegenüber der Staatskassen geltend gemacht. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Minderjährige vermögend war, weshalb die Vergütung gegenüber ihm festgesetzt wurde. Die Beschwerde wurde damit begründet, dass nach § 81 Abs. 3 FamFG die Festsetzung zulasten des Minderjährigen ausgeschlossen sei. Die Beschwerde blieb erfolglos. Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der Festsetzung der Vergütung um keine Kindschaftssache handle und das Vermögen des Kindes den Schonbetrag des 1880 Abs. 2 BGB, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII iHv 10.000 Euro erheblich übersteige. Zudem liegen keine unzumutbare Härte iSd § 1880 Abs. 2 BGB, § 90 Abs. 3 SGB XII vor. Durch die bereits erfolgten Zahlungen seitens der Staatskasse sei ferner keine Erfüllung eingetreten, da die Festsetzung allein im Verwaltungsweg nach § 292 Abs. 5 FamFG erfolgt sei. Im Hinblick auf die Frage der Erfüllungswirkung von Zahlungen der Staatskasse zugunsten des Minderjährigen wurde die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
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Kommentar: Nichtsdestotrotz bleibt die Ungleichbehandlung in der aktuellen Vergütungsstruktur zu hinterfragen, da für vom Jugendamt geführte Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften eine Vergütung per se auscheidet.
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OLG Frankfurt/Main, 24.03.2026 - 5 WF 28/26
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Voraussetzungen der amtswegigen Entlassung einer Ergänzungspflegerin
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In dem Verfahren hatte sich eine vormalige Ergänzungspflegerin gegen ihre Entlassung beschwert. Zuvor gab es Konflikte im Zusammenhang mit der Übertragung einer Eigentumgswohnung auf das minderjährige Kind. Das Gericht hatte auf Antrag des Vaters eine neue Ergänzungspflegerin bestellt.
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Die Beschwerde der ehemaligen Ergänzungspflegerin ist zulässig und begründet. In den Leitsätzen stellt das Gericht klar, dass bei einem Pflegerwechsel das Gericht dem Beteiligten die Informationen zukommen zu lassen hat, auf die es seine Entscheidung zu dessen Lasten zu stützen beabsichtigt. So war die ehemalige Ergänzungspflegerin mit der Übertragung der Eigentumgswohnung grundsätzlich einverstanden, hatte jedoch die Prüfung weitere Unterlagen erfolglos eingefordert. Das Gericht hob deshalb den Wechsel der Ergänzungspflegschaft auf und betonte, dass eine Entlassung des Pflegers nur vor dem Hintergrund der Pflichtverletzung durch Gefährdung der Interessen des Pfleglings und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips möglich sei. Schwierigkeiten in der Kooperation rechtfertigen keine Entlassung nach § 1804 BGB.
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Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
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DIJuF-Rechtsgutachten vom 11.11.2025, JAmt
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Abschluss eines Ausbildungsvertrags
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Das Rechtsgutachten befasst sich mit der Frage, ob ein Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis „schulische Angelegenheiten“ einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben hat. Es ist unklar, ob sich der Aufgabenkreis auch auf berufliche Schulen bezieht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung zu unterscheiden sei. Jegliche Ausbildung – ob schulisch oder betrieblich –, mit der der Abschluss in einem Beruf angestrebt wird, sei dem Aufgabenkreis der beruflichen Ausbildung zuzuordnen. Auch sei der Vertragsabschluss keine Angelegenheit der Vermögenssorge, denn diese sei allein darauf gerichtet, die finanziellen Angelegenheiten zum Wohl des jungen Menschen zu verwalten.
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DIJuF-Rechtsgutachten vom 14.01.2026, JAmt
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Aufhebung oder Befristung von Leistungsbescheiden an Personensorgeberechtigte wegen Volljährigkeit
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Das Gutachten geht der Frage nach, ob Leistungsbescheide für Hilfen zur Erziehung an den Sorgeberechtigten aufgehoben werden müssen, wenn das Kind volljährig wird sowie ob eine Befristung erfolgen darf. Grundsätzlich gibt es in Bezug auf die Erforderlichkeit einer Aufhebung unterschiedliche Perspektiven. Das DIJuF hält eine Aufhebung für erforderlich. Diese kann auch mündlich oder konkludent (durch Einstellung der Hilfe oder Erlass eines neuen Verwaltungsaktes gegenüber der jungen volljährigen Person) erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit bietet es sich aber an, schriftliche Verwaltungsakte auch schriftlich aufzuheben. Ebenso ist eine Befristung auf die Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zulässig, da die Befristung auf einer Rechtsgrundlage (§ 27 Abs. 1 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 1 S. 1 SGB VIII iVm § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB VIII) besteht.
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Kommentar: Die Befristung von Leistungsbescheiden an junge Volljährige ist auch nur auf einer Rechtsgrundlage möglich (insbesondere 21. oder 27. Lebensjahr). Weitere Informationen finden Sie hier.
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Fortbildungen
Vermögenssorge für Vormund:innen
Dienstag, 09.06. | 16.06.2026, jeweils 09:00 - 12:30 Uhr Kosten für zwei Module: 270 € | 210 € für Mitglieder Anmeldung: online Das Seminar mit Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn vermittelt Handlungssicherheit in grundlegenden Fragen der Vermögenssorge auf Basis der seit dem 1.1.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften.
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Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft
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Donnerstag, 11.06. 09:00 - 15:00 Uhr; Freitag, 12.06.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
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Kosten für zwei Module: 285 € | 210 € für Mitglieder Anmeldung: online
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Dieses Seminar richtet sich an beruflich tätige Vormund:innen sowie an Fachkräfte der Sozialen Dienste. Der Referent Horst Hütten ist Sachgebietsleiter am Jugendamt Aachen und verfügt über langjährige Erfahrung mit beiden Seiten. In diesem Seminar gibt er einen grundlegenden Einblick in wichtige Aspekte der Kooperation.
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Kommunikation und Umgang mit Jugendlichen aus hypno-systemischer Haltung
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Mittwoch, 24.06. | 01.07.2026, jeweils 09:30 - 12:30 Uhr
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Kosten für zwei Module: 270 € | 210 € für Mitglieder Anmeldung: online
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In dieser Fortbildung gibt die erfahrene systemische Therapeutin Nicole Irion, die über umfassende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügt, eine Einführung in die Grundlagen einer motivierenden Gesprächsführung mit Jugendlichen als Basis für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaftsführung.
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Was beschäftigt Sie in Bezug auf KI?
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Eine geplante Fortbildung zur Einführung in KI in der Kinder- und Jugendhilfe mussten wir aufgrund geringen Interesses absagen. Wir waren überrascht und würden gerne verstehen welche Themen mit Bezug auf KI für Sie von Interesse sind. Wir würden gerne im Herbst eine Veranstaltung mit der KI-Expertin Jennifer Burghardt anbieten, orientiert an den Fragen, die Sie aktuell umtreiben. Rückmeldungen gerne an Jana Schrempp.
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Publikationen
Immer noch lesenswert - hörenswert - sehenswert Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner:innen aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Länder dazu verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten (§ 9a SGB VIII). Sie stehen jungen Menschen und ihren Familien zur Beratung, Vermittlung und Klärung bei Konflikten kostenfrei zur Verfügung. In dem vorgestellten Dokument wird in Form von FAQ ausgelotet, inwiefern Ombudsstellen auch für Vormund:innen geeignete Anlaufstellen sein können, wie sich die zuständige Organisation finden lässt und wie Ombudsstellen arbeiten. Konkrete Fallbeispiele runden die Expertise praxisnah ab.
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Das Bundesforum Vormundschaft wurde mit der Gestaltung eines Schwerpunkthefts des Magazins "Unsere Jugend" beauftragt. Das Magazin richtet sich an Praktiker:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, Studierende und Lehrende an Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten sowie politisch Entscheidungstragende. Um die Chance zu nutzen, ein breites Publikum auch außerhalb der "Vormundschaft-Szene" zu erreichen, werden in den Beiträgen die Potenziale der Vormundschaft zur Verwirklichung von Kinderrechten als Teil und Gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt gestellt.
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Die achtteilige Podcast-Reihe beleuchtet die Medikamententests an Heimkindern in Westdeutschland bis in die 1970er-Jahre. Im Mittelpunkt stehen die Berichte ehemaliger Heimkinder, die ohne ihr Wissen und ohne Einwilligung zu Versuchspersonen gemacht wurden – mit teils lebenslangen Folgen. Dabei werden persönliche Schicksale mit intensiver Recherche zu einem System aus Pharmaindustrie, Medizin, staatlichen Einrichtungen und kirchlichen Trägern verwoben.
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Das DIJuF hat im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz und unter Beteiligung des Landesjugendhilferats Rheinland-Pfalz FAQ zu Psychotherapie und Medikamenten bei psychischen Erkrankungen erstellt. In verständlicher Sprache werden zentrale Fragen geklärt: Müssen meine Eltern oder mein:e Vormund:in zustimmen, wenn ich eine Therapie machen will? Dürfen mir Medikamente gegen meinen Willen verabreicht werden? Welche Medikamente kann mir ein:e Ärzt:in ohne Zustimmung meiner Eltern oder Vormund:in verschreiben? Darf mein:e Therapeut:in das Jugendamt informieren? Wer informiert mich über meine Rechte?
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In einem weiteren Dokument sind die Rechtsgrundlagen zu Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen, Behandlungsverträgen, elterlichem Sorgerecht, Zwangsbehandlungen und Kostenübernahme aufbereitet.
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Engagement stärkt die Demokratie. Die Leipziger Autoritarismus-Studie beschreibt diesen Zusammenhang klar: 95 Prozent der Engagierten stehen hinter der Demokratie. Eine Studie des Else-Frenkel-Brunswik-Institut (Universität Leipzig) und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt aus 2025 zeigt klare Unterschiede zu Nichtengagierten.
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Rückmeldung erwünscht
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Wir freuen uns über Hinweise, was Ihnen am Infobrief gut gefällt oder welche Schwerpunkte wünschenswert wären. Gibt es etwas, das Ihnen fehlt oder haben Sie eine Meldung, auf die Sie uns gerne hinweisen möchten? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
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