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Infobrief Nr. 4 April 2025

Inhaltsverzeichnis

  • Studentische Mitarbeiter:in ab Mai 2025 gesucht!
  • Plätze frei in Fortbildungen des Bundesforums
  • Umfrage zur Digitalisierung in der Amtsvormundschaft
  • VBVG durch Bundesrat bestätigt
  • PFAD fordert Elterngeld für Pflegeeltern
  • Projekt ZUKeV: Zukunft des Ehrenamts in Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinderbuch "Frau Frühling hat 30 Kinder" fast vergriffen
  • Bundesfachtagung "Kinder brauchen Fürsprecher": Anmeldung für Warteliste noch möglich
  • Rechtliche Informationen
    • OLG Köln: Umgangsausschluss
    • LG Frankenthal: Erbschaftsannahme bei Irrtum anfechtbar
  • Publikationen
  • Fachveranstaltungen
    • Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
    • Fortbildungsveranstaltungen des Bundesforums im Herbst

Studentische Mitarbeiter:in ab Mai 2025 gesucht!

Das Bundesforum sucht für seine Koordinierungsstelle ab Mai 2025 eine studentische Mitarbeiter:in auf Minijob-Basis.
Wir bieten interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten in der Verwaltung und bei Interesse in der Forschung und eine sehr freundliche Arbeitsatmosphäre in einem kleinen und engagierten Team. Der Stundenlohn liegt bei 15 Euro.
Wir wünschen uns Zuverlässigkeit und soziales Engagement. Ein Studium der Sozialpädagogik oder einer verwandten Studienrichtung ist günstig, aber keine Voraussetzung. Präsenz im Büro in Heidelberg ist erforderlich, Homeoffice aber teilweise möglich.

Plätze frei in Fortbildungen des Bundesforums

In den zeitnahen Fortbildungen sind noch Plätze frei:

Einführung in das Asyl und Aufenthaltsrecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

14.05.2025 | 21.05.2025, jeweils 9:30 – 12:30 Uhr
Unbegleitete junge Geflüchtete bedürfen der kompetenten Unterstützung ihres Vormunds. Ronald Reiman, Jurist mit Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht, erläutert das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie alternative Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz.
Anmeldung: online

Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft

04.06.2025 von 09:00 – 15:00 Uhr | 05.06.2025 von 09:00 - 13:00 Uhr
Der erfahrene Sachgebietsleiter und ausgebildete Mediator/Supervisor Horst Hütten bietet für Vormund:innen und Fachkräfte der Sozialen Dienste ein Seminar zur Kooperation mit viel Praxisbezug an.
Anmeldung: online

Umfrage zur Digitalisierung in der Amtsvormundschaft

Wir möchten Sie bitten diese Umfrage zum Thema Digitalisierung auszufüllen, wenn Sie in der Amtsvormundschaft tätig sind.
Denn mehrfach erreichten das Bundesforum inzwischen Anfragen nach Erfahrungen mit der E-Akte und der Digitalisierung in der Amtsvormundschaft.
Bekanntermaßen hinkt die Verwaltung in Deutschland in der Digitalisierung hinterher und entsprechende Planungen werden nicht immer begrüßt, weil die Umsetzung zu Anfang immer auch Mehrarbeit und Umstellungen mit sich bringt - neben der in den Jugendämtern großen Arbeitsdichte ist das nicht einfach. In Leipzig hat sich daher eine Projektstelle mit der Digitalisierung des Sachgebiets Amtsvormundschaft befasst. Deren Leiter ist an einem Austausch interessiert und hat die Umfrage für das Bundesforum formuliert. Ihre Antworten sollen erste Hinweise auf den Stand der Digitalisierung in der Amtsvormundschaft geben. Wer Interesse an einem Austausch dazu hat, kann die E-Mail-Adresse in der Umfrage angeben. Wer diese lieber anonym beantworten möchten, kann uns auch unabhängig vom Ausfüllen eine E-Mail unter info@vormundschaft.net mit dem Stichwort "Digitalisierung" im Betreff schreiben.

VBVG-Reform durch Bundesrat bestätigt

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat das Kosten- und Betreuer-vergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) bestätigt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 31. Januar beschlossen (s. Infobrief 2 aus dem Februar 2025).
Mit dem Gesetz wird die Vergütung von Berufs- und Vereinsvormund:innen ab 1.1.2026 um ca. 4 Euro auf 26 €, 33 € und 44 € erhöht (§ 3 VBVG-E). Für die Berufsvormundschaft wird das dreistufige System der Vergütung beibehalten. Das Bundesforum hatte sich in seiner Stellungnahme für eine einheitliche Bezahlung eingesetzt.
Neben dieser Erhöhung wird eingeführt, dass Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen künftig eine erhöhte Vergütung für Tätigkeiten abends und am Wochenende erhalten (§ 16 VBVG-E); Umgangspfleger:innen werden ausgefallene Termine in Höhe von 50% des entgangenen Einkommens abrechnen können (§ 17 VBVG-E). Für Verfahrensbeistände ist relevant, dass diesen künftig gesetzlich Dolmetscherkosten "zur Verständigung mit dem Kind, seinen Eltern oder weiteren Bezugspersonen" (§ 158b Abs. 2 FamFG-E) zugestanden werden.
Eine Anhebung der Pauschale für die Führung von ehrenamtlichen Vormundschaften von 425 Euro im Jahr (§ 1877 Abs. 1 S.2 BGB iVm § 22 JVEG) sieht das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz leider nicht vor.
Das Gesetz wird am 1.1.2026 in Kraft treten, wenn die "Zwischenlösung" einer Inflationsausgleichsprämie für rechtliche Betreuer:innen ausläuft, in die die Berufsvormund:innen jedoch in unverständlicher Weise nicht einbezogen wurden.

Verbände fordern Elterngeld für Pflegeeltern

Der PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) und das Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. , alle auch Mitglieder im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V., fordern die Einführung von Elterngeld für Pflegeeltern. Die Erziehungsarbeit von Pflegeeltern sollte finanziell und gesellschaftlich anerkannt werden, auch indem sie mit dem Elterngeld einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Verzicht auf Erwerbsarbeit erhalten.
Der Bundesrat hatte auf Initiative mehrerer Bundesländer am 18.10.2024 eine Entschließung beschlossen, die ebenfalls besagte, dass für Pflegeeltern ein Anspruch auf Elterngeld gesetzlich verankert werden müsse. Hintergrund war auch ein Mangel an Pflegeeltern und die Möglichkeit, durch den Elterngeldanspruch mehr Pflegeeltern gewinnen zu können. Die damalige Bundesregierung sicherte im November 2024 daraufhin zu, intensiv zu prüfen, inwieweit diese Maßnahme umgesetzt werden könne.

Projekt ZUKeV - Zukunft des Ehrenamts in Vormundschaft und Kinder-und Jugendhilfe

Zum April 2025 beginnt im Bundesforum ein neues, dreijähriges BMFSFJ-gefördertes Projekt "ZUKeV", das sich mit der Zukunft des Ehrenamts in der Vormundschaft und der Kinder- und Jugendhilfe befassen wird. Die Idee hinter dem Projekt ist es, zunächst die bisherigen Erfahrungen mit der Zusammenarbeit zwischen Behörde und Ehrenamtlichen in der Vormundschaft zusammenzutragen. Dafür sollen in zwei Bundesländern exemplarisch Online-Umfragen durchgeführt werden und eine Gruppe zusammengestellt werden, in der die bisherigen Erfahrungen aus verschiedenen Jugendämtern in Deutschland ausgewertet und diskutiert werden.
Sodann soll geprüft werden, inwiefern diese Erfahrungen von anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, etwa den Sozialen Diensten und den Hilfen der Erziehung, genutzt werden können. Das ist nicht selbstverständlich, denn die Aufgaben der Vormundschaft sind besondere und in anderen Bereichen entfällt bspw. die Rolle des Gerichts, das Vormund:innen bestellt und auch entlassen kann.
In einem dritten Schritt soll auch die Zusammenarbeit der Gerichte mit Jugendämtern und ehrenamtlicher Vormundschaft in den Blick genommen werden. Wir informieren Sie über den Fortschritt des Projekts.

Kinderbuch "Frau Frühling hat 30 Kinder" fast vergriffen

Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass das Kinderbuch "Frau Frühling hat 30 Kinder", das in erster Auflage in 1.000 Exemplaren gedruckt wurde, mittlerweile fast vergriffen ist (noch 37 Exemplare sind auf Lager). Eine Neuauflage ist abhängig von einer Förderung der Druckkosten - das Bundesforum wird sich darum bemühen.
Wer Interesse hat, sollte das Buch aber erstmal schnell für sich, sein Jugendamt oder seinen Verein bestellen. Das Mal- und Bilderbuch für Kinder als Begleitmaterial kann im Bundesforum unter info@vormundschaft.net noch bestellt werden: 4 Exemplare kosten 20 Euro, Mitglieder erhalten zum selben Preis 6 Exemplare.

Seite "Leaving Care" überarbeitet

Anlässlich der Materialien zum Übergang in die Selbständigkeit, die nach einem Workshop in Kleingruppen entwickelt wurden, haben wir unsere Seite Leaving Care überarbeitet. Sie finden hier nun neu eingestellte und strukturierte Praxishilfen für die vormundschaftliche Arbeit sowie Unterstützungsangebote und Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, auf die Sie junge Menschen im Übergang hinweisen können.

Bundesfachtagung "Kinder brauchen Fürsprecher" - Anmeldung für Warteliste noch möglich

Unser Bundesfachtagung im Juni ist ausgebucht. Eine Anmeldung für die Warteliste ist für den Fall von Absagen, meist leider erst kurz vor der Tagung, noch möglich.
Neben Amts-, Vereins- und Berufsvormund:innen nehmen auch einige Ehrenamtliche an der Tagung teil. Das Team der Koordinierungsstelle arbeitet an der Vorbereitung, damit die Tagung rundum - bei Vorträgen, in Arbeitsgruppen und auch in den Pausen - gelingt. Wir freuen uns auf alle Teilnehmenden!

    Rechtliche Informationen

    Rechtsprechung:

    OLG Köln, 12.03.2025 - 10 UF 92/24
    Befristeter Umgangsausschluss entsprechend dem Willen der Kinder für den nach Mord an der Mutter inhaftierten Vater
    Das OLG Köln hat die Beschwerde eines wegen Mordes an der Mutter inhaftierten Vaters gegen seinen bis zum August 2025 befristeten Umgangsausschluss zurückgewiesen und den Umgangsausschluss um drei Jahre verlängert. Das sei möglich, da das Verschlechterungsverbot in Beschwerdeverfahen in Umgangssachen nicht gelte (Rn. 24). Das Gericht bezieht ausdrücklich auch Kontakte über Telefonate und Briefe in den Umgangsausschluss ein.
    Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung v.a. auf den Willen der Kinder. Sowohl Einrichtung als auch Amtsvormund und auch die Anhörung durch den Senat hätten bestätigt, dass diese den Vater nicht sehen wollten. Die Kinder hätten große Angst vor dem Vater, nachdem sie über mehrere Jahre hinweg häusliche Gewalt hätten miterleben müssen.
    Das Erzwingen von Umgangskontakten hält der Senat des Gerichts daher für kindeswohlgefährdend. Dasselbe gelte auch für die Einholung eines seitens des Vaters geforderten Gutachtens, da die Kinder bereits durch vielfache Anhörungen und Verfahren belastet worden seien.

    LG Frankenthal, 27.2.2025 - 8 O 189/24
    Annahme der Erbschaft kann bei Irrtum über Verschuldung angefochten werden
    In diesem Fall nahm ein Sohn das Erbe des Vaters an. Nachdem die Witwe des Vaters die Bestattungskosten von rund 7.500 Euro von ihm erstattet haben wollte, erklärte er jedoch die Anfechtung der Erbschaftsannahme.
    Denn er habe nicht gewusst, dass die Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehörten und der Nachlass damit überschuldet sei.
    Das Landgericht Frankenthal gab dem Sohn recht. Die Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung eines Nachlasses sei ein in der Rechtsprechung anerkannter Anfechtungsgrund: Wer einen überschuldeten Nachlass erbt und nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlägt, hat das Erbe angenommen. War dem Erben jedoch nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kommt noch die Anfechtung wegen Irrtums in Betracht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist möglich.
    Vormund:innen sind bei Erbschaften bisweilen mit der Frage konfrontiert, ob das Erbe ausgeschlagen werden soll - eine schwierige Entscheidung dann, wenn unklar ist, ob das Erbe überschuldet ist. Die Entscheidung unterstreicht, dass eine Anfechtung auch nach Annahme der Erbschaft noch möglich ist, wenn dem Erben die Überschuldung nicht bekannt war bzw. sein konnte.

    Publikationen

    Lesenswert
    Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.

    Flyer: Den Vormund vertritt dich, Bundesforum/IGfH/DIJuF, 2023
    Der Flyer ist eigentlich eine kleine Broschüre, die sich explizit an Jugendliche wendet und ihnen in einfacher Sprache Vormundschaft - nach neuem Recht - erklärt und ihre Rechte erläutert. Die Broschüre eignet sich aber auch für Erwachsene und enthält eigens einen Abschnitt, der sich an Eltern und an Erziehungspersonen in Einrichtungen bzw. Pflegeeltern richtet. Viele Jugendämter und Vereine haben den Flyer auf ihrer Website eingestellt - das ist kostenfrei erlaubt. Wir freuen uns, wenn Sie es uns zur Kenntnis geben. Die Broschüre kann aber auch in gedruckter Form beim Bundesfamilienministerium bestellt werden. Auf der Website des Bundesforums findet sich auch eine Version in englischer und in arabischer Sprache sowie auf Farsi.

    Video: Dein Vormund steht an deiner Seite, Bundesforum, 2021
    Das vom Bundesforum 2021 veröffentlichte Video erklärt ebenfalls Jugendlichen die Vormundschaft und bezieht die Regelungen des neuen Rechts schon ein. In dem Video kommen junge Menschen, die selbst einen Vormund hatten, sowie beruflich tätige Vormund:innen zu Wort. Die Grundlagen wurden in einem zweitägigen Workshop mit allen Beteiligten erarbeitet. Einige Jugendämter benutzen das Video auch zur Einarbeitung und bei Veranstaltungen, bei denen neuen Fachkräften der Sozialen Dienste die Aufgaben der Vormundschaft nahegebracht werden. Das Video darf auf Websiten von Jugendämtern und Vereinen gerne veröffentlicht werden. Wir freuen uns, wenn Sie uns dies anzeigen.

    Aktuell
    Materialien zur Beteiligung im Hilfeplangespräch
    Im Hilfeplangespräch werden die Hilfe und ihre Ziele mit allen daran Beteiligten vereinbart. Allerdings erleben viele Kinder und Jugendliche diese Termine als unangenehm und fremdbestimmt. Aus diesem Grund haben junge Menschen bei einem Workshop der Fachstelle "Gehört werden" praxisnahe Materialien entwickelt: Ein Leitfaden gibt Tipps zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Hilfeplangesprächs und Bildkarten unterstützen Heranwachsende dabei, sich auch dann in das Gespräch einzubringen, wenn es sprachlich aufgrund der enormen Stresssituation schwierig ist.

    Arbeitshilfe zur Beantragung von Kostenübernahmen für Therapien für Unbegleitete Minderjährig, BuMF 2025
    Gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat der Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht eine Arbeitshilfe zum Thema "Therapeutisches Arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen" veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte in und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die mit unbegleiteten sowie begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten. Sie stellt einen praxisorientierten Leitfaden zur Beantragung der Kostenübernahme für therapeutische Maßnahmen und Sprachmittlung zur Verfügung und behandelt die unterschiedlichen Versorgungsansprüche und -modelle im SGB VIII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Quelle: Newletter des BuMF.

    Positionspapier: Fachkräfte am Limit?! Arbeitsbelastungen in der Kinder- und Jugendhilfe und gesundheitsförderliche Strategien. AGJ, 2024
    Die AGJ als 'oberster' Dachverband er Kinder und Jugendhilfe hat schon 2024 ein Positionspapier "Fachkräfte am Limit" veröffentlicht. Das Positionspapier soll sichtbar machen, wie sich die Entwicklungen der letzten Jahre und die multiplen Krisen auf die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgewirkt und zu großen Belastungen der Fachkräfte - auch in den Vormundschaften - geführt haben.
    Darüber hinaus werden gesundheitsfördernde Lösungsansätze aufgezeigt, die die Resilienz der Fachkräfte erhalten bzw. fördern sollen. Dazu gehört es, personale Schutzfaktoren zu stärken und das Arbeitsumfeld gesundheitsförderlich zu gestalten, bspw. durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Supervision und eine positive Fehlerkultur.

    Broschüre: Materialien für Kinder und Fachkräfte, wenn Eltern inhaftiert sind, LWL und LVR, 2025
    Auch Vormund:innen sind zuweilen damit konfrontiert, dass Eltern(teile) der ihnen anvertrauten Kinder in Haft sind. Es stellt sich dann die Fragen, wie den Kindern/Jugendlichen die Situation vermittelt werden kann und ob und wie Umgänge stattfinden sollten.
    Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben gemeinsam Materialien zum Thema "Elternteil in Haft – Was nun?" herausgegeben. Darunter sind Ratgeber für den verbleibenden Elternteil, für Fachkräfte und für Kinder. Es werden aber auch Kinderbücher und andere Materialien vorgestellt. Die Flyer und Broschüren sind ansprechend und - soweit für Kinder - kindgerecht gestaltet.

    18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig vom 13.-15. Mai 2025

    Noch einmal wollen wir auf den Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig aufmerksam machen. Auf der Seite des DJHT finden sich alle Veranstaltungen, die Sie besuchen können. Achtung: Die Veranstaltungen sind nicht ausgebucht, auch wenn es auf der Seite so scheint. Auf dem DJHT gilt das Prinzip "first come - first serve". Die Teilnahmewünsche wurden erhoben, um die mögliche Auslastung der Räume zu prüfen.


    Fortbildungen des Bundesforums im Herbst

    Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken? Hinweise für Planung und Durchführung

    18.09.25 | 25.09.25 | 02.10.25, jeweils 9.30 Uhr bis 12 Uhr
    Dieses beliebte Seminar von Dr. Miriam Fritsche soll zum fünften Mal wiederholt werden, da das Bundesforum möglichst alle Jugendämter unterstützen möchte, die sich aufgemacht haben, um die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Ehrenamt in der Vormundschaft systematisch aufzubauen.
    Info und Anmeldung: online

    Neu: Berufsvormund und Familiengericht - Pflichten, Rechte, Vergütung

    26.09.25 von 9 bis 12.30 Uhr (mit Pause)
    Das Seminar mit dem Rechtspfleger Felix Küchler richtet sich an Berufsvormund:innen, gibt einen Querschnitt auf die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht unter Berücksichtigung der fortentwickelten Rechtsprechung. Der weitere Schwerpunkt liegt beim Vergütungsrecht und den in der Praxis auftretenden Herausforderungen.
    Info und Anmeldung: online

    Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!

    01.10.25 | 08.10.25, jeweils 9 Uhr bis 12 Uhr
    Die im Umgang mit Jugendlichen erfahrene systemische Therapeutin Nicole Irion gibt eine Einführung in Grundlagen einer motivierenden Gesprächsführung mit Jugendlichen. Die Erfahrungen der Teilnehmer:innen werden dabei einbezogen und deren Ansätze im Austausch miteinander weiterentwickelt.
    Info und Anmeldung: online

    Neu: Vermögenssorge und Erbrecht für Vormund:innen

    05.11.25 | 07.11.25, jeweils 9 Uhr bis 12.30 Uhr (mit Pause)
    Das Seminar vermittelt an zwei Vormittagen Handlungssicherheit in Fragen der Vermögenssorge auf der Grundlage der seit dem 1.1.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften. Die Referentin Dagmar Zorn ist Diplom-Rechtspflegerin und hat an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gelehrt.
    Info und Anmeldung: online