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Infobrief Nr. 5 Mai 2025

Inhaltsverzeichnis

  • Mitmachen bei der Fotoausstellung zur Vormundschaft!
  • Vormundschaft präsent auf dem DJHT 2025
  • Personelle Veränderungen in der Koordinierungsstelle des Bundesforums
  • Kommende Fortbildungen des Bundesforums
  • Umfrageergebnisse und Austausch zur Digitalisierung in der Amtsvormundschaft am 6. Juni 2025
  • Volle Rechte, keine Abstriche! Bundesnetzwerk Ombudschaft zur Lage von jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe
  • Neues Namensrecht ab 1.5.2025 ohne Auswirkungen auf die Einbenennung von Pflegekindern
  • Rechtliche Informationen
    • BGH zur Verhältnismäßigkeit der Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung
    • OLG Braunschweig zu Alleinsorge trotz Sorgerechtsvollmacht
    • OLG Karlsruhe: Keine Ergänzungspflegschaft zur Vertretung in einem Bußgeldverfahren bei 16Jährigem
  • Publikationen
  • Veranstaltungen

Mitmachen bei der Fotoausstellung zur Vormundschaft!

Wie lässt sich Vormundschaft visualisieren? Was ist sichtbar, was ist unsichtbar? Nähern Sie sich der Vormundschaft kreativ und bringen Sie Ihre Ideen und Perspektive bei der Fotoausstellung ein - gerne auch gemeinsam mit jungen Menschen. Ob Foto, Bastelei oder Kunstwerk - wir sind gespannt, was daraus entsteht und freuen uns, wenn Sie uns Ihr Ergebnis als Foto bis zum 16. Juni 2025 an info@vormundschaft.net zusenden. Die Bilder werden auf der Bundesfachtagung der Vormundschaft am 24./25. Juni 2025 in Isernhagen ausgestellt.

Vormundschaft präsent auf dem DJHT 2025

12.000 Besucher:innen zählte der Deutsche Jugendhilfetag 2025 in Leipzig, der am Donnerstag letzter Woche zu Ende ging. In fünf Veranstaltungen des Kongresses war die Vormundschaft Thema, an drei davon war das Bundesforum beteiligt: Am Dienstag führten Ruth Seyboldt (Bundesforum) und Laura Brüchle (Careleaver e.V.) durch eine Diskussion, die - auch im Außenblick von jungen Menschen, einer Einrichtung und einer Pflegemutter - zeigte, wie wichtig die Vormundschaft sein kann, um Kinderrechte zu verwirklichen. Aus Sicht der Careleaver war es eine zentrale Erfahrung, von der Vormundin oder dem Vormund gehört worden zu sein, gerade in Krisen. Bei Meinungsverschiedenheiten eigene Entscheidungen treffen zu dürfen, auch wenn die Vormund:in im Rückblick recht hatte, wurde als wichtige Erfahrung gesehen. Wenn Vormund:innen aber nicht nach der Meinung der jungen Menschen, sondern v.a. danach gefragt hätten, "was denn die Betreuer:innen, die ASD-Kolleg:innen oder die Lehrerin" richtig fand, fühlten die jungen Menschen sich nicht ernst genommen.
Am Mittwoch berichteten junge Geflüchtete vor einem Publikum von mehreren hundert Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit der Jugendhilfe und der Vormundschaft. Die vier jungen Geflüchteten berichteten über Gefühle von Einsamkeit und davon, dass die betreuenden Fachkräfte bei Meinungsverschiedenheiten oft als geschlossenes Kollektiv aufgetreten seien. Sie hätten sich häufig zu wenig informiert und unterstützt gefühlt, die Vormund:innen betreuten viel zu viele junge Menschen und hätten zu wenig Zeit gehabt. Alle vier berichteten aber auch über positive Erfahrungen, wenn ihnen zugehört worden war. Eine große Rolle spielten beratende Peers z.B. aus lokalen Careleaver-Zusammenschlüssen.
Am Mittwoch gestaltete Matthias Bisten, Fachberater aus dem Landesjugendamt Rheinland einen Workshop für das Bundesforum und arbeitete die Potenziale der - begleiteten - ehrenamtlichen Vormundschaft heraus, machte allerdings auch deutlich, wo es Grenzen und Schwierigkeiten gebe. Es wurde deutlich, dass die Arbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen selbst Ressourcen und eine kontinuierliche Aufbauarbeit braucht. Schnellschüsse führen nicht zum Ziel. Anwesende Vormund:innen antworteten im Anschluss auf die Frage, ob sie sich ehrenamtliche Vormundschaft vorstellen könnten: "Jetzt schon".

    Personelle Veränderungen in der Koordinierungsstelle des Bundesforums

    Neu zum Team der Koordinierungsstelle des Bundesforums stößt als wissenschaftliche Referentin Jana Schrempp. Sie ist Sozialwissenschaftlerin und hat viele Jahre für ECPAT Deutschland e. V. - Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung gearbeitet. Im Bundesforum wird Jana Schrempp das Projekt ZUKeV - "Zukunft des Ehrenamts in Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe" begleiten, das vom Bundesfamilienministerium, das neuerdings auch für Bildung zuständig ist (BMBFSFJ), gefördert wird. Neben dem Projekt wird sie Aufgaben für das Fortbildungsprogramm und den Newsletter übernehmen. Seine Tätigkeit im Bundesforum beendet hat Leon Schlotfeldt, der bis Ende letzten Jahres in hervorragender Weise die Fortbildungen im Bundesforum betreut, am Newsletter mitgewirkt und die Website betreut hat.
    Weiterhin in der Koordinierungsstelle tätig ist Ruth Seyboldt, Sozial-
    pädagogin und langjährig erfahren in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie betreut u.a. das Projekt Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe (MEDIJU).
    Die Verwaltung übernimmt nach wie vor Cristina Sempertegui mit viel Engagement. Sie ist u.a. Ansprechpartnerin für die Teilnehmendenverwaltung der Fachveranstaltungen des Bundesforums.
    Qualifizierte Unterstützung in Projekten und Verwaltung bieten uns ebenfalls weiterhin Alina Kaschytza, die ihren Master in Sozialpädagogik abgeschlossen hat, aber dem Bundesforum noch einige Monate zur Verfügung stehen wird und Frshta Mahmoudi, Studentin der Sozialpädagogik.


      Kommende Fortbildungen des Bundesforums


      Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft

      04.06.2025 von 09:00 – 15:00 Uhr | 05.06.2025 von 09:00 - 13:00 Uhr
      Info und Anmeldung: online
      Der erfahrene Sachgebietsleiter und ausgebildete Mediator/Supervisor Horst Hütten bietet für Vormund:innen und Fachkräfte der Sozialen Dienste ein Seminar zur Kooperation mit viel Praxisbezug an.

      Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken?

      18.09.2025 | 25.09.2025 | 02.10.2025, jeweils 09:30 - 12:00 Uhr
      Info und Anmeldung: online.
      Dr. Miriam Fritsche bietet diese Wiederholung der Seminarreihe zur vertiefenden Beschäftigung damit an, wie Ehrenamtliche sinnvoll auf ihr Amt als Vormund:in sowie auf eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Kind/Jugendlichen – und mit der Behörde Jugendamt – vorbereitet werden können.

      Neu: Berufsvormund und Familiengericht - Pflichten, Rechte, Vergütung

      26.09.2025 von 9 bis 12.30 Uhr
      Info und Anmeldung: online
      Das Seminar richtet sich an Berufsvormund:innen, gibt einen Querschnitt auf die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht unter Berücksichtigung der fortentwickelten Rechtsprechung. Der weitere Schwerpunkt liegt beim Vergütungsrecht und den in der Praxis auftretenden Herausforderungen.

      Beteiligung: Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!

      01.10.2025 | 08.10.2025 jeweils 9 Uhr bis 12 Uhr
      Info und Anmeldung: online
      Beteiligung ist momentan zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe. Allerorten werden kindgerechte Materialien entwickelt. Entscheidend für Beteiligung aber bleibt: Komme ich mit den Jugendlichen ins Gespräch? Erfahre ich, was sie wirklich bewegt? Die erfahrene Therapeutin Nicole Irion, die mit Jugendlichen arbeitet, gibt eine Einführung und bezieht die Erfahrungen der Teilnehmenden ein.

      Neu: Vermögenssorge und Erbrecht für Vormund:innen -
      zwei Module (neu im Programm)

      05.11.2025 | 07.11.2025 jeweils 9 Uhr bis 12.30 Uhr
      Info und Anmeldung: online
      Vormund:innen sind in Einzelfällen immer wieder mit Fragen der Vermögenssorge befasst, nicht selten beim Eintritt einer Erbschaft. Die Fortbildung bietet eine fundierte Einführung in das Thema.

      Umfrageergebnisse und Austausch zur Digitalisierung in der Amtsvormundschaft

      Die Umfrage zur Digitalisierung in der Amtsvormundschaft wurde von 42 unserer Leser:innen beantwortet, darunter ca. 60% aus Kreisjugendämtern, 40% aus Stadtjugendämtern.
      Überraschend war, dass davon bereits mehr als 38% der Befragten ein spezielles Fachverfahren zur Bearbeitung von Formularen und Anträgen nutzen und 40% angeben, eine E-Akte zu führen. 6 unter den 42 Teilnehmenden an der Umfrage geben sogar an, dass Formulare anderer Behörden wie Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Ausländerbehörden, BAMF, Sozialämter, Jugendämter ausschließlich digital bearbeitet werden inklusive digitaler Unterschrift.
      Allerdings beurteilen auch deutlich mehr als zwei Drittel den Stand der Digitalisierung im eigenen Jugendamt als gar nicht oder wenig fortgeschritten. Eine uneinheitliche Situation zeigte sich bei der Frage danach, ob die Digitalisierung in anderen Bereichen des Jugendamts weiter fortgeschritten sei als in der Amtsvormundschaft. Die Antworten reichten von der Einschätzung, dies sei in allen anderen Bereichen der Fall bis dahin, die Amtsvormundschaft sei bei jedem Schritt der Digitalisierung der Testbereich und somit der Vorreiter der Entwicklung.
      Am 6. Juni wird das Bundesforum einen Termin zum Austausch zu diesem Thema anbieten, wer Interesse daran hat, kann sich unter info@vormundschaft.net bei uns melden.

      Volle Rechte, keine Abstriche! Bundesnetzwerk Ombudschaft zur Lage von jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe

      Die Positionierung des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO) mit dem Titel „Volle Rechte, keine Abstriche! Übergangslösungen sind keine Lösungen“ beschäftigt sich mit der derzeitigen Situation junger Geflüchteter in der Kinder- und Jugendhilfe.
      Das Papier geht von konkreten Erfahrungen der Ombudsstellen aus der Beratungspraxis aus. Es geht um die Themen Erstaufnahme, Vormundschaft, Altersfeststellungen, Hilfen für junge Volljährige, Wunsch- und Wahlrecht und die Anerkennung individueller Jugendhilfebedarfe. Die Erfahrungen der Ombudschaften zeigen, dass junge Menschen mit Fluchterfahrung in der Jugendhilfe häufig kaum Möglichkeiten haben, bestehende Rechte einzufordern und dass strukturelle Benachteiligungen bestehen – trotz des geltenden Primats der Jugendhilfe.
      Das BNO tritt ausgehend von seinen Erfahrungen dafür ein, alle Zwischen-lösungen und Unterteilungen junger Menschen in „Geflüchtete“ und „Nicht-Geflüchtete“, die eine Schlechterstellung der Menschen mit Fluchterfahrung begünstigen, zu beenden. Es braucht stattdessen bedarfsorientierte Konzepte und Handlungsansätze, die die Verwirklichung der universellen Menschen- und Kinderrechte sowie des Jugendhilferechts unter den Voraussetzungen von Migration zum Ausgangspunkt und Ziel haben.

        Neues Namensrecht ab 1.5.2025 ohne Auswirkungen auf die Einbenennung von Pflegekindern

        Am 1. Mai ist das neue Namensrecht in Kraft getreten, das einige Veränderungen im Hinblick auf Ehenamen und Erleichterungen bei der Einbenennung von Stiefkindern oder nach Tod eines Elternteils mit sich bringt. Wenn Kinder nach der Scheidung im Haushalt eines betreuenden Elternteils wohnen und bspw. die Mutter ihren Ehenamen ablegt und zu ihrem Geburtsnamen zurückkehrt, kann sich dies zukünftig auch auf das Kind erstrecken. Ebenso können der Elternteil und ein neuer Ehepartner:in dem Kind ihren Ehenamen oder einen Doppelnamen aus dessen bisherigen Namen und dem Ehenamen geben.
        Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil zustimmt oder seine Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird. Auch das Kind, das schon mindestens fünf Jahre alt ist, muss zustimmen.
        Für Pflegekinder, mit deren Einbenennung Vormund:innen v.a. befasst sind, ergeben sich jedoch keine Änderungen. Sie müssen eine Benennung weiterhin nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) beantragen. Ein Grundsatzartikel von Prof. Dr. Bernhard Knittel zur Namensänderung bei Pflegekindern findet sich im Pflegekinderhandbuch ab S. 726.

          Rechtliche Informationen

          Rechtsprechung:

          BGH, 27. November 2024 - Az. XII ZB 164/24
          Keine freiheitsentziehende Unterbringung bei überwiegenden pädagogischen Defiziten
          Auf die Beschwerde eines 16-Jährigen hin hat der BGH Ende 2024 festgestellt, dass die vorangehenden Beschlüsse des Amtsgerichts und Oberlandesgerichts zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hatten.
          Den Hintergrund bildeten etliche Inobhutnahmen und Unterbringungen des Jugendlichen sowie zunehmender Schulabsentismus, die den Ergänzungspfleger und die Mutter veranlasst hatten, den Antrag auf freiheitsentziehende Unterbringung zu stellen.
          Bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung stützt sich der BGH darauf, dass bei dem Jugendlichen ein überwiegend pädagogischer Bedarf bestanden habe. Die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung in der Psychiatrie setze jedoch eine medizinische Indikation voraus. Zwar seien bei dem Jugendlichen auch Anzeichen einer psychischen Erkrankung ersichtlich, die in der Psychiatrie hätten behandelt werden können. Jedoch sei die Kinder- und Jugendpsychiatrie für die hauptsächlich vorhandenen Erziehungsdefizite nicht die richtige Einrichtung gewesen. Dies gelte auch dann, wenn eine geeignete Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung (kurzfristig) nicht zur Verfügung stünde.
          Der BGH kam daher in Abwägung der nur begrenzten Eignung der KJP, dem vorrangigen Problem gerecht zu werden und dem "hohen Rang des Freiheitsrechts" zu dem Schluss, dass die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung nicht verhältnismäßig gewesen sei und den Jugendlichen in seinen Rechten verletzt habe.
          Die Veröffentlichung der Entscheidung findet sich hier.
          Die Entscheidung verdeutlicht, dass die freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht als Ausweichstrategie für mangelnde pädagogische Alternativen akzeptiert werden kann. Das stellt die Vormundschaft und Jugendämter vor Herausforderungen: Es müssen - trotz des erheblichen Drucks, der durch Platzmangel in Einrichtungen bestehen kann - andere Lösungen als die KJP gefunden werden, etwa eine intensive pädagogische Begleitung im Überbrückungszeitraum oder auch als Ergänzung zu einer Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung.

          OLG Braunschweig, 18. März 2025 - 1 WF 32/25
          Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren zur Übertragung der Alleinsorge bei vorliegender Sorgerechtsvollmacht
          Eine Mutter, der der ebenfalls sorgeberechtigte Vater eine umfassende Sorgerechtsvollmacht erteilt hatte, beantragte Verfahrenskostenhilfe, um die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein zu erwirken.
          Die Beschwerde der Mutter gegen die Ablehnung durch das Amtsgericht wies das OLG wegen mangelnder Aussichten der Rechtsverfolgung zurück. Denn eine Übertragung der Alleinsorge trotz umfassender notariell beglaubigter Sorgerechtsvollmacht erfordere "die Feststellung konkret erforderlicher, aber praktisch ausgebliebener oder aufgrund sonstiger Anhaltspunkte künftig nicht zu erwartender Mitwirkungshandlungen des vollmachtgebenden Elternteils". Diese lägen im vorliegenden Fall nicht vor. Allein die Möglichkeit eines Widerrufs der Sorgerechtsvollmacht, für die im vorliegenden Fall keinerlei Anzeichen vorlägen, genüge nicht, um die Übertragung der Alleinsorge zu rechtfertigen.
          Im Fall von Ergänzungspflegschaften kommt es vor, dass die mangelnde Erreichbarkeit oder Mitwirkung des teilsorgeberechtigten Elternteils zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass solche Schwierigkeiten konkret beschrieben und belegt werden sollten, wenn der Entzug weiterer Teilbereiche der Sorgung und deren Übertragung auf die Ergänzungspflegerin angeregt werden.


          OLG Karlsruhe, 10.04.2025 - 2 WF 33/25
          Orientierungssatz des OLG: Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt nicht in Betracht, wenn das Kind aufgrund seines Altes - hier fast 16 Jahre alt - über die notwendige Verstandesreife verfügt, um über die Wahrnehmung des ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrechts selbst entscheiden zu können (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - XII ZB 477/19 -, juris, Rn. 28).

          Aufsatz:

          Achterfeld, Susanne: Rechtsprechungsübersicht zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern aus den Jahren 2023/24, JAmt 2025, 218.
          Der Aufsatz bietet eine hilfreiche Zusammenstellung für Fachkräfte und Vormund:innen, die mit unbegleiteten Minderjährigen arbeiten. Er thematisiert u.a.
          • OLG-Entscheidungen zu Beschwerden gegen die Ablehnung der Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge, wenn die jungen Menschen sporadisch telefonischen Kontakt zu den Eltern haben. Solche Beschwerden hatten nicht immer, aber in mehreren Fällen Erfolg.
          • Entscheidungen zur vorläufigen Inobhutnahme, Verteilungsverfahren und Alterseinschätzung. Achterfeld führt u.a. aus, dass mittlerweile Einigkeit darüber bestünde, dass die im SGB VIII geregelte und von den Sozialen Diensten ausgeübte Interessenvertretung (§ 42 a Abs. 3 SGB VIII) nicht im Einklang mit geltendem Recht stünde. Die Gerichte begründeten dies unterschiedlich, teils mit Art. 8 EMRK, teils mit Art. 24 Abs. 1 RL 2013/33/EU.
          • Entscheidungen, die sich damit befassen, auf welchen Zeitpunkt bei der Frage abzustellen ist, ob die Minderjährigkeit des Asylantragstellers die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet hemmt (§ 30 Abs. 2 AsylG).

          Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten

          Folgende Rechtsgutachten des DIJuF sind für die Vormundschaft von Interesse:
          Rechtliche Betreuerin der Mutter als Vormundin des Kindes
          DIJuF-Rechtsgutachten vom 19.3.2025, JAmt, 250.
          Nach Auffassung des DIJuF ist die rechtliche Betreuung der Mutter, in diesem Fall eine Verhinderungsbetreuung kein Ausschlussgrund für die Bestellung zur Vormundin für das Kind dieser Mutter. Es käme allerdings in einem solchen Fall darauf an, ob die Mutter bzw. die Eltern selbst die Übernahme der Vormundschaft durch die eigene Betreuerin befürworteten.

          „Zertifizierung“ eines Berufsvormunds durch das Jugendamt
          DIJuF-Rechtsgutachten vom 5.3.2025, JAmt 193
          Das Gutachten beantwortet eine Anfrage eines Jugendamts zur "Zertifizierung" eines Berufsvormunds. Hintergrund ist vermutlich die seit 1.1.2023 bestehende Registrierungspflicht für berufliche Betreuer:innen, die an der Eignungsfeststellung durch die lokale Betreuungsbehörde anknüpft.
          Anders als im Betreuungsrecht gibt es jedoch im Vormundschaftsrecht keine Feststellung der generellen Eignung zum Berufsvormund. Wie schon vor der Reform wird die Berufsmäßigkeit des Vormunds vom Familiengericht weiterhin im Einzelfall im Rahmen der Auswahl und Bestellung gerichtlich festgestellt. Interessant ist allerdings, dass laut Gutachten eine strukturierte Zusammenarbeit nicht nur mit ehrenamtlichen, sondern auch mit beruflich selbstständigen Vormund:innen empfohlen wird. In deren Rahmen mache es Sinn, die generelle Eignung eines Berufsvormunds festzustellen sowie auch dessen besonderes Profil im Jugendamt festzuhalten.

          Beschleunigung des Asylverfahrens bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern
          DIJuF-Rechtsgutachten vom 22.11.2024 JAmt 2025, 199.
          Das Gutachten klärt über Möglichkeiten und deren Grenzen auf, mit Verzögerungen im Asylverfahren umzugehen.

          Publikationen

          Immer noch lesenswert - hörenswert - sehenswert
          Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.
          Diesmal stellen wir vor:
          Aktuell
          Informationen zum Umgang mit Taschengeld und Hygieneaufwand
          Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg hat Informationsdokumente für junge Menschen und Fachkräfte erarbeitet, wie mit Taschengeld und Hygieneaufwand umzugehen ist. In der Praxis ist immer wieder strittig, wofür die Mittel eingesetzt werden dürfen und inwiefern Taschengeld für verursachte Schäden herangezogen werden darf.
          Die Papiere sind zwar auf die Situation in Baden-Württemberg zugeschnitten, können aber auch darüber hinaus genutzt werden, um über den Umgang mit (Taschen-)Geld und auch die finanziellen Bedarfe für die Ziele und Wünsche des jungen Menschen ins Gespräch zu kommen.

          Arbeitshilfe zur Beantragung von Kostenübernahmen für Therapien für Unbegleitete Minderjährig, BuMF 2025
          Gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat der Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht eine Arbeitshilfe zum Thema "Therapeutisches Arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen" veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte in und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die mit unbegleiteten sowie begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten. Sie stellt einen praxisorientierten Leitfaden zur Beantragung der Kostenübernahme für therapeutische Maßnahmen und Sprachmittlung zur Verfügung und behandelt die unterschiedlichen Versorgungsansprüche und -modelle im SGB VIII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Quelle: Newsletter des BuMF.

          Veranstaltungen

          DIJuF: Qualität trotz Mangel – Wie können Jugendämter fachlich gut und rechtssicher handeln, wenn Personal, Plätze und Geld fehlen?
          Die Sommerakademie des DIJuF richtet sich an Amts- und Abteilungsleiter:innen der Jugendämter und widmet sich aktuell drängenden Problemen. U.a. geht es auch um Lösungsansätze für die schwierige Frage der geeigneten Unterbringung von Kinder und Jugendlichen.

          IGfH: Alles neu in der Nachbetreuung? Regelungen, Modelle und Praxisempfehlungen zur Umsetzung des § 41a SGB VIII
          In der Vorbereitung auf die Beendigung der Vormundschaft kann es wichtig sein, jungen Menschen Kenntnisse über Hilfe- und Unterstützungs-möglichkeiten nach dem 18. Geburtstag zu vermitteln. Das Seminar der IGfH bietet die notwendigen Kenntnisse zur Nachbetreuung und Unterstützung für junge Volljährige durch die Kinder- und Jugendhilfe.
          Online-Fortbildung
          Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
          Termin: 26.06.2025 | 9:00 - 12:30 Uhr
          Kosten: 100 Euro