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Infobrief Nr. 7 · Juli/August 2024

Das Bundesforum verabschiedet sich mit diesem Infobrief in die Sommerpause. Im August 2024 ist die Koordinierungsstelle im Urlaub und nur begrenzt erreichbar. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen und erholsamen Sommer und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit ab Herbst 2024!

Inhaltsverzeichnis

  • Bundesforum veröffentlicht Thesen zu Entscheidungsprozessen über Medikamentengabe an Kinder und Jugendliche
  • Bundesforum veröffentlicht Expertise zu Datenschutz im Kontext ehrenamtlicher Vormundschaft
  • "Dein Vormund vertritt dich" auf Farsi veröffentlicht
  • Kaum Erleichterungen bei Konsultationsverfahren bei Ferienaufenthalten im Ausland
  • Hilfen für junge Volljährige rückläufig
  • Veranstaltungsreihe für (potenzielle) ehrenamtliche Vormund:innen
  • Rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Veranstaltungen

Bundesforum veröffentlicht erste Thesen zu Entscheidungsprozessen über Medikamentengabe an Kinder und Jugendliche

Ausgehend von der Diskussion um die Psychopharmaka-Behandlung von jungen Menschen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe durch den Bonner Kinder- und Jugendpsychiater Winterhoff hat sich für das Bundesforum Ruth Seyboldt intensiver mit der Thematik auseinandergesetzt. Aus der Auswertung strukturierter Forschungsinterviews mit Vormund:innen zu ihren Erfahrungen sind die Thesen "Kinderrechte im Zentrum der Psychopharmaka-Behandlung? - Erste Thesen..." entstanden, die einen Einblick in die aktuelle Entscheidungspraxis geben und Weiterentwicklungsbedarfe in der multiprofessionellen und institutionellen Zusammenarbeit aufzeigen.
Das Projekt "Verfahren und Verantwortung für die Medikation von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe" (MEDIJU) in Zusammenarbeit des Bundesforums mit der Universität Hildesheim wird die Forschung zu diesem Themenbereich vertiefen und Instrumente erarbeiten, die eine kinderrechtsbasierte Praxis in diesem Bereich unterstützen.

Bundesforum veröffentlicht Expertise zu Datenschutz im Kontext ehrenamtlicher Vormundschaft

Der Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Behörde Jugendamt und dem Ehrenamt im Bereich der Vormundschaft wirft auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Das Bundesforum hat daher eine Expertise beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) in Auftrag gegeben, die entsprechende Fragen in Form von "FAQs" beantwortet.
Die Fragen betreffen
  • den Umgang mit Daten potenzieller ehrenamtlicher Vormund:innen im Kontext der Akquise,
  • die Frage, wie beim Matching und Kennenlernen von potenziellen Vormund:innen und jungen Menschen zu verfahren ist,
  • die Frage der Aktenübergabe bei einem Wechsel zur ehrenamtlichen Vormundschaft und
  • die Dauer und Modalitäten der Aktenaufbewahrung nach Beendigung der Vormundschaft.
Die Expertise eignet sich auch zur Vorbereitung auf die Schulung und Beratung ehrenamtlicher Vormund:innen.

"Dein Vormund vertritt dich" auf Farsi

Wir freuen uns sehr, dass die gefragte Broschüre "Dein Vormund vertritt dich" nun in digitaler Form auch auf Farsi erhältlich ist. Jugendliche finden hier gut verständliche Information zur Vormundschaft und zu ihren Rechten.
Vor etwa einem Jahr erschien die Neuauflage der Broschüre in deutscher Sprache. Das Bundesforum hatte sie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) aktualisiert und neu gestaltet.
Auf unserer Website finden Sie die Broschüre unter dem Menüpunkt Publikationen > Bücher und Broschüren oder im "Methodenkoffer Beteiligung" unter "Informationen für unbegleitete Minderjährige".

Kaum Erleichterungen bei Konsultations-verfahren bei Ferienaufenthalten im Ausland

Am 23. und 24. Mai 2024 fand die jährliche Sitzung des European Judicial Network (EJN) statt, bei der u.a. das Konsultationsverfahren gemäß Brüssel IIb-Verordnung auch für Ferienaufenthalte von Kindern und Jugendlichen aus den Hilfen zur Erziehung auf der Tagesordnung stand. Das Konsultationsverfahren schreibt vor, dass das fallzuständige Jugendamt sich bei Auslandsaufenthalten einschließlich Ferienaufenthalten von jungen Menschen an das Bundesamt für Justiz wenden muss, um die vorherige Zustimmung der Behörden des aufnehmenden Staates einzuholen.
Der Erziehungshilfeverband AFET berichtet in einer Zusammenfassung, dass das Konsultationsverfahren künftig nur für private Reisen von Pflegeeltern, die das Sorgerecht für ihr Pflegekind innehaben entfällt, nicht jedoch für Ferienaufenthalte von Pflegeeltern, die das Sorgerecht nicht innehaben und ebenfalls nicht für junge Menschen die in Wohngruppen leben. Die Zusammenfassung verweist mit Links auf weitere Informationen.
Generelle und spezifische Informationen zum Konsultationsverfahren finden sich auf den Seiten des BMJ in verschiedenen Merkblättern.

Hilfen für junge Volljährige rückläufig

Junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenalter brauchen häufig noch Unterstützung. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat daher mit den reformierten §§ 41, 41a SGB VIII für verbesserte Zugangsbedingungen zu Hilfen für junge Volljährige sorgen wollen.
In der KomDat Ausgabe: 2024/01 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, die regelmäßig statistische Zahlen der Kinder- und Jugendhilfe und Erklärungen dazu veröffentlicht, heißt es nun jedoch: „Weiterhin rückläufige Inanspruchnahme [der HzE] bei den jungen Volljährigen“ (S. 3). Die Erklärung wird darin gesehen, dass mehr und mehr der jungen Geflüchteten, die nach 2014 nach Deutschland kamen, nun die Jugendhilfe verlassen. Die Zahl der Hilfen für minderjährige Geflüchtete habe sich dagegen zwischen 2021 und 2022 "von knapp 3.200 auf knapp 6.500 mehr als verdoppelt" (S. 4).
Bzgl. des Rückgangs der Hilfen für junge Volljährige stellt sich auch die Frage, ob sich die Zugangsverbesserungen durch die Neuerungen des KJSG bei der Gesamtheit der jungen Menschen (schon) niederschlagen konnten.
Die Vormundschaft dürfte jedenfalls einen Anteil daran haben, ob junge Menschen an der Schwelle zum Erwachsensein gut vorbereitet sind, einschätzen können, welche Unterstützung sie noch brauchen und diese auch einfordern.
Kürzlich wurde außerdem diese Expertise zum Thema Nachbetreuung veröffentlicht, die sich spezifisch mit den Folgen der Einführung des § 41a SGB VIII befasst.

Veranstaltungsreihe für (potenzielle) ehrenamtliche Vormund:innen

Das "Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft" des Bundesforums hat sich auf den Weg gemacht, der ehrenamtlichen Vormundschaft ein kostenfreies Veranstaltungsangebot jeweils am Abend in überschaubaren Zeiträumen anzubieten. Mit diesem ergänzenden Angebot sollen auch die Jugendämter und die entstehenden Koordinierungsstellen unterstützt werden, die Informationsveranstaltungen und Schulungen vor Ort anbieten.
Neben spannenden Gesprächsrunden, gibt es Impulsvorträge mit kompetenten Referent:innen. Für ehrenamtliche Vormund:innen, Interessierte und junge Menschen ist die Teilnahme stets kostenfrei. Für Fachkräfte wird teils ein geringer Teilnahmebeitrag erhoben.

Rechtliche Informationen


Neuregelung zum "Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen" beschlossen

Am 14. Juni 2024 hat der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung zum "Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen" nach seiner Annahme im Bundestag auch den Bundesrat passiert.
Die Neuregelung (hier die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) ist die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023. Das Gericht hatte moniert, "dass der Gesetzgeber die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe".
Nach § 1305 Abs. 2 BGB ist eine im Ausland geschlossene Ehe mit eine:r unter 16-jährigen Ehepartner:in unwirksam. Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform nun vor, dass diese auch aus der unwirksamen Ehe die Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Außerdem soll eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden können. Dies gilt jedoch nur, wenn die erneute Eheschließung vor einem Standesamt in Deutschland vorgenommen wird. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.
Weitere Informationen, auch zur Evaluierung dieser Neuregelung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Gesetzentwurf zur "besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" vom Kabinett beschlossen

Der gemeinsame Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen wurde am 12. Juni 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.
"Die Vaterschaft und die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen sind erwünscht, wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt" (BMJ). Zukünftig soll jedoch im Fall, dass durch die Vaterschaftsanerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird und die leibliche Abstammung nicht nachgewiesen ist, die Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein.
Darüber hinaus soll in Zukunft eine Möglichkeit der Rücknahme der Zustimmung bestehen, sofern nachträglich etwa Täuschung, Drohung, Bestechung oder auch falsche bzw. unterlassene Angaben bekannt werden. Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr, sollen darüber hinaus künftig strafbewehrt sein. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz (BMJ).

Selbstbestimmungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 21. Juni 2024 wurde das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht muss nun mindestens drei Monate im Voraus beim Standesamt angemeldet werden und ist ab dem Termin beim Standesamt sofort gültig. Nach Änderungen am Geschlechtseintrag und/oder Vornamen gilt zunächst eine Sperrfrist von einem Jahr, bis eine erneute Änderung möglich ist.
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren benötigen für derartige Änderungen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten, also ihrer Eltern oder ihre:r Vormund:in und müssen erklären, entsprechend beraten worden zu sein. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten kann durch ein Familiengericht ersetzt werden, wenn die jeweilige Änderung dem Kindeswohl entspricht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter:innen eine Erklärung abgeben, entsprechend beraten worden zu sein.

Geschwisternachzug zum subsidiär schutzberechtigten unbegleiteten minderjährigen Ausländer

VG Berlin 21.12.2023 – 19 L 403/23 V und
OVG Berlin-Brandenburg 22.12.2023 – 3 S 117/23
Die Entscheidungen des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg befassen sich mit dem Familien- und Geschwisternnachzug in einem Einzelfall. Die Entscheidung des VG Berlin sowohl den Eltern als auch den 11- und einjährigen Geschwisterkindern Visa zu erteilen und zu diesem Zweck die Zustimmung der Ausländerbehörde zu ersetzen, wurde vom OVG bestätigt. Das DIJUF kommentiert hierzu:
"Beide Entscheidungen zeigen, dass es im Kontext des Familiennachzugs zu UMA stets wichtig ist, auf den konkreten Einzelfall zu schauen, und die pauschale Annahme, dass die minderjährigen Geschwister eines subsidiär Schutzberechtigten mangels gesetzlicher Grundlage kein Recht auf Einreise zu ihrem in Deutschland lebenden Bruder haben, nicht zutrifft. Vielmehr können diese im Wege des sog. Kaskadennachzugs über einen fingierten Aufenthalt der Eltern unter Absehung der Regelerteilungsvoraussetzungen ebenfalls einen Anspruch haben" (DIJuF-Rechtsprechung kompakt, JAmt 2024, H.6, 369ff)

Aktuelles DIJuF-Rechtsgutachten

Anwendbarkeit der asylrechtlichen Verteilvorschriften auf unbegleitete minderjährige Ausländerinnen

DIJuF-RGA vom 4.3.2024, JAmt 2024, H.6, 357ff
Nachdem eine unbegleitete Minderjährige jugendhilferechtlich einer Kommune zugeteilt wurde, jedoch dann mangels geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten in einer anderen Kommune eines anderen Bundeslandes untergebracht wurde, kam es zu Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausländerbehörden. Die Vormundin der Minderjährigen bat daher das DIJuF um "Klärung der ausländerrechtlichen Zuständigkeiten und Hinweise zum praktischen Vorgehen zum Erhalt der Aufenthaltsgestattung". Das Rechtsgutachten kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass sich die ausländerrechtliche Zuständigkeit in diesem Fall nach dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts richtet, was nach einschlägiger landesrechtlicher Verordnung von Brandenburg eindeutig sei. Die Vormundin solle die demnach zuständige Ausländerbehörde erneut auffordern, eine Aufenthaltsgestattung zu erteilen. Andernfalls sei das örtlich zuständige Verwaltungsgericht durch einen Eilantrags zu bemühen, um die Ausländerbehörde zu verpflichten.

Aktuelle Publikationen

Aufgabenbeschreibung Amtsvormundschaft: Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften Baden-Württemberg (2024)
Vor dem Hintergrund der Vormundschaftsrechtsreform 2023 werden in diesem Papier die Aufgaben der Amtsvormundschaft weiterentwickelt und insbesondere das Verhältnis zur ehrenamtlichen Vormundschaft sowie die Subjektstellung, Beteiligung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen herausgearbeitet.

Video: Einzelvormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. akinda
Dieses Video erklärt Vormundschaft innerhalb von vier Minuten und geht explizit auf positive Aspekte ehrenamtlicher Vormundschaft ein. Neben Arabisch, Farsi, Englisch, Französisch, Russisch, Deutsch und Ukrainisch ist das Video seit Kurzem auch auf Türkisch und Kurdisch verfügbar. Veröffentlicht wurde es von dem berliner Netzwerk Einzelvormundschaften "akinda", welches zum Verein XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. gehört. Akinda ist seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv und schult, vermittelt sowie begleitet ehrenamtliche Einzelvormund:innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.


Bericht; „Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“. BMFSFJ
Mit Spannung wird zurzeit der Referentenentwurf zum inklusiven SGB VIII erwartet, in welchen die Ergebnisse des Berichts des 1,5-jährigen Beteiligungsprozesses zur inklusiven Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe einfließen sollen. Die geführten Diskussionen werden im ersten Teil des Berichts in den Bereichen "Fachöffentlichkeit" , "Expertinnen und Experten in eigener Sache" und "Forschung" detailliert zusammengefasst. In Teil 2 ist innerhalb von 5 Kapiteln die Untersuchung nach §108 Absatz 2 SGB VIII zu finden. In Kürze soll auch eine barrierefreie Version des Berichts bereitgestellt werden.

Aufsatz: Umsetzungsstand zur Ausgestaltung von § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ in den Ländern. Andrea Len und Ulrike Urban-Stahl in: JAmt, 2024, H., 324ff.
Dieser Aufsatz zeigt den aktuellen Stand der landesrechtlichen Regelungen zu § 9 a SGB VIII und beleuchtet Gemeinsamkeiten und Divergenzen zwischen den Bundesländern.
Das Bundesforum hatte nach intensiven Beratungen mit dem Bundesnetzwerk Ombudschaft vor Kurzem Hinweise zur Ombudschaft für Vormund:innen veröffentlicht.

Veranstaltungen des Bundesforums

Save the date: Zentrale Tagungen 2025

Am 24. und 25. Juni 2025 wird die Bundestagung Vormundschaft des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft unter dem Titel "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg" in Hannover stattfinden. Das Programm wird im Herbst 2024 veröffentlicht.

Noch davor findet vom 13. bis 15. Mai 2025 der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig statt, - unter dem Motto "Weil es ums Ganze geht - Demokratie durch Teilhabe verwirklichen". Das Bundesforum wird dort mit drei Veranstaltungen vertreten sein:
  1. Vormundschaftspraxis neu denken: Jugendamt und Ehrenamt stärken gemeinsam Kinderrechte!
    Ein Panel in Kooperation mit dem Careleaver e.V. bei dem unterschiedliche Perspektiven auf die Gewährleistung von Kinderrechten im Zentrum stehen.
  2. Unruhestifterinnen, Springerkräfte, Stützen, Frühwarnsystem, Lotsen, Familienersatz?
    Eine Projektpräsentation hinsichtlich der konstruktiv gestalteten Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Vormund:innen und Fachkräften in der stationären Jugendhilfe.
  3. Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund als Adressatinnen der Kinder- und Jugendhilfe stärken (Arbeitstitel)
    Ein Panel in Zusammenarbeit mit BumF, IGfH und UNICEF, zunächst mit einer Talkrunde zu Forderungen und Erfahrungen junger Geflüchteter in Deutschland mit anschließender Podiumsdiskussion.

Kommende Fortbildungen des Bundesforums

Mit Traumata junger Menschen bewusst umgehen!
Montag und Dienstag, 25. & 26. November in Heidelberg
Dieses zweitägige Seminar bietet Anregungen dazu, wie Fachkräfte bei ihrer alltäglichen Arbeit bewusst sensibel mit durch Trauma belasteten jungen Menschen umgehen können.

Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken? (online)
Mittwoch, 23.10./30.10./06.11.2024 jeweils von 09:30 - 12:00 Uhr
Nach dem ersten Durchgang dieser Vertiefungsreihe, der in kürzester Zeit ausgebucht war, freuen wir uns sehr schon im Herbst 2024 eine Wiederholung anbieten zu können.


Diese und weitere Fortbildungen finden Sie auch auf unserer Website unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen"

Weitere Veranstaltungen

AGJ-Fachtagung zum 17. Kinder- und Jugendbericht mit Jugendaudit
18. - 19. November 2024 in Berlin
Auf dieser Fachtagung werden Mitglieder der Sachverständigenkommission die Ergebnisse des 17. Kinder- und Jugendberichtes vorstellen. Erstmalig werden diese von jungen Menschen aus ihrer Sicht bewertet und interpretiert.

Fachtag zum Projektabschluss 'Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!'
13. September 2024 in Köln
Im Zentrum dieser Tagung stehen Handlungsbedarfe aus Sicht von jungen Menschen und Eltern im Kontext von Inobhutnahmen. Es werden konkrete Ansätze und Ideen vorgestellt, die mit den Teilnehmenden diskutiert werden sollen. Hinzu kommt eine Podiumsdiskussion mit unterschiedlichen Ausblicken für das Handlungsfeld der Inobhutnahme.