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Infobrief 11 November/Dezember 2025

Liebe Leser:innen und Leser,
nach erfolgreicher Klausursitzung und Mitgliederversammlung Ende November (wir berichten Anfang nächsten Jahres), verabschiedet sich das Bundesforum mit diesem Newsletter in die Weihnachts- und Winterpause. Sie erreichen die Koordinierungsstelle noch bis zum 22. Dezember 2025 unter info@vormundschaft.net oder Tel. 06221 603978, anschließend ist sie bis zum 6. Januar geschlossen.
Wir wünschen Ihnen gute Lektüre u.a. mit einem Bericht zur Evaluationsgespräch zur Vormundschaftsrechtsreform am 2.12.2025im BMJV. Und Ihnen allen wünschen wir, dass Sie zufrieden in die Weihnachts- bzw. Winterferien starten und sich gut erholen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr.
Es grüßt herzlich das Team der Koordinierungsstelle: Ruth Seyboldt, Jana Schrempp, Cristina Sempertegui, Frshta Mahmoudi und Henriette Katzenstein

    Inhaltsverzeichnis

    • Evaluationsgespräch zur Vormundschaftsrechtsreform am 2.12.2025 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
    • Fortbildungen des Bundesforums 2026
    • Zwei Stufen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geplant
    • Vormundschaftsvereine ohne Lösung von Vertretungsproblemen
    • Digitalisierung und elektronischen Rechtsverkehr weiter entwickeln
    • Tagung des Bunds Deutscher Rechtspflege
    • Gemeinsames Online-Seminar von Heimaufsicht und Vormundschaft in Sachsen-Anhalt
    • Gesucht: Dokumente zur Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
    • Rechtliche Informationen
      • DIJuF-RGA: Abschluss eines Mietvertrags
      • DIJuF-RGA: Umgang mit Kontaktabbruch sorgeberechtigter Eltern und Bevollmächtigung von Pflegeeltern
    • Publikationen
      • Pfleg-/Vormundschaftsrecht 2023/2024
      • § 167 FamFG und zivilrechtlich freiheitsentziehende Unterbringungen bzw. Maßnahmen.
    • Veranstaltungen
      • Grundlagenseminar zur Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen
      • Internationaler Online-Austausch zum Trainingmanual zur Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen mit Fluchterfahrung

    Evaluationgespräch zur Vormundschaftsrechtsreform am 2.12.25

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) begleitet die Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat durch jährliche Expert:innengespräche zur Evaluation. Der zweite Termin fand jetzt am 2.12.2025 online statt. Ausschnitthaft kann berichtet werden, dass
    • das BMJV berichtete, dass die vom Bundesforum mit den Ministerium vorbereitete Veränderung des § 87c SGB VIII, die im Gesetzentwurf des IKJHG vorsah, dass künftig bei Zuständigkeitswechseln Wohl und Wille des Kindes zu berücksichtigen seien, auch im Gesetzentwurf der neuen Regierung aufgegriffen werden solle;
    • das Bewusstsein für Kinderrechte in der Vormundschaft wie in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wachse, es jedoch Fragen an die Beschwerdewege und ihre Verzahnung gebe. Beschwerdestrukturen im SGB VIII müssten daher auch die Vormundschaft und die Familiengerichte im Blick halten. Die Ansiedelung von Gesprächen mit Kindern gem. § 1803 BGB bei Rechtspflege sei zudem problematisch;
    • die Konstruktion der §§ 1778/1779 BGB zur Eignung und Auswahl des Vormunds die Familiengerichte hinsichtlich der juristischen Prüfung vor Herausforderungen stelle;
    • die Vertretung von im Verein angestellten Vormund:innen im Verhinderungsfall ein erhebliches Problem darstelle, das gelöst werden müsse, um die Vereinsvormundschaft zu erhalten. Als Lösung käme die Bestellung des Vereins statt des persönlich bestellten Vereinsvormunds oder die regelmäßige Bestellung von Verhinderungsvormund:innen in Betracht;
    • die geänderte Ansiedelung der Bestellung von Vormund:innen für UMA bei der Rechtspflege aus Sicht der Gesprächsteilnehmer:innen eher verfehlt sei und von der Rechtspflege selbst abgelehnt werde;
    • die Vorschriften des § 1777 BGB (Pflegeperson als Pfleger) sowie des § 1781 BGB (vorläufge Vormundschaft) als für die Praxis wenig tauglich angesehen wurden, während der § 1776 BGB (zusätzlicher Pfleger) zwar nicht sehr oft genutzt werde, aber in Einzelfällen durchaus Potenzial entfalte.
    2026 soll eine nächste Sitzung stattfinden, voraussichtlich in Präsenz. Ob, wann und in welcher Form eine offizielle Auswertung erfolgt ist gesetzlich nicht festgelegt.

      Fortbildungen des Bundesforums 2026

      Endlich online: Neue Fortbildungen des Bundesforums für die erste Jahreshälfte 2026 sind für Anmeldungen geöffnet. Mit wichtigen Themen für die Vormundschaft, wie

      Umgangsbestimmung und Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

      Montag, 23. Februar und 2. März 2026, 13:30 - 15:30 Uhr
      Kosten: 180 Euro | 140 Euro für Mitglieder
      Info und Anmeldung: online
      Die Gestaltung des Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit der Herkunftsfamilie stellt alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen.
      Familienrichter Ingo Socha vom Amtsgericht Lübeck wird die professionsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Familiengericht rechtlich und praktisch darstellen und Handlungsempfehlungen geben.

      Unbegleitete minderjährige Geflüchtete und GEAS 2026: Einführung ins reformierte Asyl- und Aufenthaltsrecht

      Mittwoch, 25. 02. und 04.03. 2026, 09:30 - 12:30 Uhr
      Kosten für zwei Module: 270 Euro | 210 Euro für Mitglieder
      Info und Anmeldung: online.
      In dieser zweiteiligen Fortbildung erläutert Ronald Reimann (Jurist mit Schwerpunkt Asylrecht sowie Leiter von "akinda - Berliner Netzwerk Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete")das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das im Juni 2026 in Kraft treten wird. Dies bringt auch für den Aufenthalt und das Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erhebliche Veränderungen mit sich. Es lohnt, sich frühzeitig vorzubereiten.

      Schulung und Qualifizierung ehrenamtlicher Vormund:innen

      Donnerstag, 26.02. | 05.03. | 12.03. 2026, jeweils 09:30 - 12:00 Uhr
      Kosten für drei Module: 350 Euro | 300 Euro für Mitglieder
      Anmeldung: online.
      Diese dreiteilige Seminarreihe mit Dr. Miriam Fritsche wendet sich an Fachkräfte aus Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern, die für die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen und die Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben zuständig sind und sich mit verschiedenen Aspekten des Tätigkeitsfeldes auseinandersetzen wollen.

      Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe

      Donnerstag, 19. März 2026, 09:00 - 13:00 Uhr
      Anmeldung: online
      Kosten: 120 Euro | 90 Euro für Mitglieder
      Katharina Mangold, Universität Hildesheim und Ruth Seyboldt, Bundesforum führen in in das Themenfeld "Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe" ein. Grundlage dafür sind Interviews mit u.a. Vormund:innen, Fachkräften, betroffenen jungen Menschen und Ärzt:innen im Rahmen des Forschungsprojekts "„MEDIJU – Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesforums und der Universität Hildesheim.

      Vermögenssorge für Vormund:innen

      Dienstag, 9.06. |16.06. 2026, jeweils 9:00 - 12:30 Uhr
      Kosten für zwei Module: 270 Euro | 210 Euro für Mitglieder
      Anmeldung: online
      Vormund:innen sind in Einzelfällen immer wieder mit Fragen der Vermögenssorge befasst, nicht selten beim Eintritt einer Erbschaft. Das Seminar mit Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn vermittelt Handlungssicherheit in grundlegenden Fragen der Vermögenssorge auf der Grundlage der seit dem 1.1.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften.

      Weitere Fortbildungen online.

      Zwei Stufen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geplant

      Während Vormund:innen schon immer auch für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung zuständig waren, gilt das nach wie vor nicht für die Kinder- und Jugendhilfe. Obwohl diese sich in der Praxis bereits vielfach auf den Weg gemacht hat, ist ihre gesetzliche Zuständigkeit auf Kinder ohne und mit seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) beschränkt. Das schafft zahlreiche Schnittstellen und erschwert Vormund:innen von Kindern mit Behinderung ihre Aufgabe.
      In der letzten Legislatur hatte die "Ampel" bereits einen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) vorgelegt. Denn das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hatte mit Art. 1 Nr.12 iVm Art. 10 Abs.3 bereits die erweiterte Zuständigkeit der KJH bereits ab 2028 festgeschrieben - nachdem am 1.1.2027 das entsprechende Bundesgesetz verkündet werden sollte.
      Die neue Regierung will daran anknüpfen, allerdings in zwei Stufen. Noch vor Jahresende ist ein neuer Entwurf angekündigt, dessen Inhalte noch nicht bekannt sind. Erst gegen Ende der Legislatur soll dann eine - wie es heißt - 'Verwaltungsstrukturreform' kommen, die auch den Bildungsbereich einschließen soll.
      Die Erziehungshilfeverbände haben zu dem Prozess ein Positionspapier vorgelegt, dass u.a. folgende Forderungen stellt:
      • die erweiterte Zuständigkeit im vorgesehenen Zeitplan umzusetzen
      • den § 10b SGB VIII zu entfristen und die Verfahrenslotsen über 2028 hinaus zu erhalten
      • eine verbindliche Kooperation zwischen KJH und Eingliederungshilfe, insb. beim Übergang ins Erwachsenalter zu etablieren,
      • die Selbstvertretungen junger Menschen finanziell, infrastrukturell und durch verbindliche Partizipation zu unterstützen

      Vormundschaftsvereine ohne Lösung von Vertretungsproblemen

      Im Evaluationsgespräch am 2.12. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben die Vereine nochmal deutlich gemacht, vor welche Probleme sie in Vertretungssituationen stehen. Da nicht der Verein, sondern die Vereinsvormund:innen persönlich bestellt werden und die vorsorgliche Bestellung von Verhinderungsvormund:innen gesetzlich nicht vorgesehen ist, entstehen Probleme bei der Begleitung und Vertretung der jungen Menschen in Urlaubs- und Krankheitszeiten. Eine Bevollmächtigung stößt sowohl auf vergütungsrechtliche als auch auf versicherungsrechtliche Probleme, wie Elmauer/Kukielka schon 2024 in einer Expertise herausgearbeitet haben.
      Eine Lösung läge entweder in einer Rückkehr zur gesetzlichen Möglichkeit, den Verein (und nicht einzelne Mitarbeiter:innen) zu bestellen und ihn auch vergüten zu dürfen oder darin die vorsorgliche Bestellung von Verhinderungsvormund:innen vorzusehen, wie es im Betreuungsrecht nach § 1817 Abs. 4 BGB explizit vorgesehen ist.

        Digitalisierung und elektronischen Rechtsver-kehr weiter entwickeln

        Im Bundesforum hat sich vor einigen Monaten eine Gruppe von Jugendämtern über den Stand der Digitalisierung in den Amtsvormundschaften ausgetauscht, der sich sehr unterschiedlich darstellte. Insoweit elektronische Fachverfahren und v.a. die E-Akte überhaupt schon etabliert sind, wird unterschiedliche Software genutzt. Für die Fachverfahren u.a. Prosoz, Logo Data, OK.Jus und weitere, für die E-Akte u.a. enaio, d3 oder VIS. Für die Kommunikation mit Gerichten dient das Justizpostfach bebPo.
        Aus dem Austausch hat sich auch eine Initiative gebildet, die sich darauf richtet, dass die Vormundschaft (in allen Formen) in die Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) einbezogen wird, die derzeit im Rahmen der AGn der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz vorangetrieben und von der Justizministerkonferenz im November bestätigt wurde. Bisher ist dort zwar die Profession der rechtlichen Betreuung berücksichtigt, nicht aber die Vormundschaft.
        Gewünscht wird:
        • eine eigene rechtliche Rolle von Vormund:innen im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz und anderen Behörden, um alle rechtlichen Handlungen für Kinder und Jugendliche mit einem eigenen "Vormundschaftskonto" erledigen zu können
        • aufbauend hierauf eine Schnittstelle des Vormundschaftskontos zu den üblichen Anwenderprogrammen der Vormundschaft, die es ermöglicht, Anträge aus der Fachanwendung heraus digital zu befüllen, wie dies für die rechtliche Betreuung geplant ist
        • die Sicherstellung wichtiger Kommunikationswege durch Nutzung des Postfachs Ebo-Plus für Vormund:innen, um die Kommunikation mit anderen nicht anwaltlichen/behördlichen Verfahrensbeteiligten wie Krankenhäusern, Gutachter:innen, Verfahrenspfleger:innen etc. für Vormund:innen zu gewährleisten.
        Das Bundesforum steht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Anliegen in Austausch, - allerdings ist zur Zeit die Bereitschaft seitens der Länder weitere Berufsgruppen einzubeziehen aus Kostengründen gering. Wer Interesse am Thema hat, kann sich gerne unter info@vormundschaft.net melden.

          Bundesforum auf Tagung des Bund Deutscher Rechtspfleger

          Zur traditionellen Tagung am Buß- und Bettag trafen sich Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus ganz Deutschland in der Evangelischen Akademie Bad Boll, um aktuelle Entwicklungen, Reformen und Herausforderungen in der Justiz gemeinsam zu beleuchten. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. war in diesem Jahr erstmals eingeladen, dort einen Arbeitskreis zu gestalten.
          Matthias Bisten, Vorstandsmitglied des Bundesforums, beleuchtete die Auswirkungen der Vormundschaftsrechtsreform auf die tägliche Arbeit von Gerichten und Jugendämtern. Er zeigte auf, dass die Reform in vielen Bereichen der gerichtlichen Praxis noch nicht vollständig umgesetzt ist. Unklar bliebe, ob einzelne Neuregelungen bislang vor allem unbekannt sind oder ob es tatsächlich wenig praktischen Bedarf für deren Anwendung gibt.
          Der Vortrag lieferte einen wichtigen Impuls für die anschließende vertiefte Diskussion mit Jörn Müller, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, im Arbeitskreis zum Vormundschaftsrecht. Dort stand das Zusammenwirken von Richterschaft, Rechtspflege und Jugendamt erneut im Mittelpunkt.
          Wir freuen uns über das Interesse der Rechtspflege an der Vormundschaft!

            Gemeinsames Online-Seminar von Heim-aufsicht und Vormundschaft in Sachsen-Anhalt

            Im Arbeitskreis der Vormundschaften in Sachsen-Anhalt hat es in diesem Jahr eine intensive Diskussion um die wichtige Zusammenarbeit von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit der Vormundschaft gegeben. Es wurde deutlich, dass es auf Seiten der Einrichtungen Unsicherheiten zur Rolle des Vormunds und zu Fragen von Alltagsangelegenheiten gibt.
            Gemeinsam mit der Heimaufsicht des Landesjugendamtes hat der Arbeitskreis Vormundschaft im Herbst zwei Online-Veranstaltungen für Leitungs- und Fachkräfte der Einrichtungen durchgeführt. Im Rahmen der Fortbildung wurden ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen und der Grundhaltung einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft die Rolle und Aufgaben des Vormunds dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt war dabei der Kooperationsgedanke aus der Vormundschaftsreform. Gegenseitige Informationspflichten, Rücksichtnahme und die Beteiligung von Einrichtungen bei allen Entscheidungen wurden genau so thematisiert, wie die Aufgabenteilung zwischen Vormund und Einrichtungen bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
            Die Zahl von rund 120 Teilnehmenden an den beiden Veranstaltungen zeigt, wie groß das Interesse an einer guten Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist. Ein besonderer Dank geht an die Heimaufsicht des Landesjugendamtes, die zu den Online-Veranstaltungen eingeladen hat.

              Gesucht: Dokumente zur Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

              Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen wird lokal durch Jugendämter oder Vereine sehr unterschiedlich gestaltet. Wir wünschen uns als Bundesforum gute Praxisbeispiele kennen zu lernen, um damit eine kinderrechtsbasierte ehrenamtliche Vormundschaft zu fördern. Welches Jugendamt/welcher Verein hat eine Vorlage entwickelt, die als Grundlage der strukturierten Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen genutzt wird?
              Wir würden uns über Rückmeldungen und ggfls. Übersendung entsprechender Dokumente an Jana Schrempp sehr freuen!(jana.schrempp@vormundschaft.net).

                Rechtliche Informationen

                Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten

                Folgende aktuelle Rechtsgutachten des DIJuF sind für Vormund:innen von Interesse:
                Abschluss eines Mietvertrags
                DIJuF RGA vom 8.10.2025, JAmt 2025, 564
                Das Rechtsgutachten erläutert, dass ein Mietvertrag zum einen durch die gesetzliche Vertreterin ausdrücklich im Namen des minderjährigen jungen Menschen abgeschlossen werden kann. Zum anderen sei es auch möglich - werde aber des Öfteren von Vermieterseite nicht akzeptiert -, dass der junge Mensch den Vertrag selbst unterschreibt, wobei dann eine vorherige oder nachträgliche Genehmigung für die Wirksamkeit erforderlich sei.
                Vertragspartnerin und Mietschuldnerin sei in jedem Fall der minderjährige junge Mensch, das Jugendamt sei zu Mietzahlungen nicht verpflichtet. Das Rechtsgutachten enthält auch Informationen zum Fall, dass die Miete durch das Jobcenter übernommen wird.

                Umgang mit Kontaktabbruch der sorgeberechtigten Eltern im Rahmen der Vollzeitpflege
                DIJuF-Rechtsgutachten vom 24.6.2025, JAmt 2025, 559
                Das Gutachten setzt sich mit den Möglichkeiten der Bevollmächtigung von Pflegeeltern zur Vertretung des Pflegekinds auseinander. Ein Kernsatz lautet, dass mit einer Vollmacht nicht das Sorgerecht selbst übertragen wird und die Bevollmächtigten sich insofern an den Vorstellungen des Sorgeberechtigten zu orientieren haben und bei wesentlichen Entscheidungen Rücksprache mit den Sorgeberechtigten zu halten haben. Sei ein Kontakt mit den sorgeberechtigten Eltern nicht mehr möglich, lägen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor und das Jugendamt sei in seinem Schutzauftrag nach § SGB_VIII § 8 a SGB VIII aktiviert.
                Das Rechtsgutachten ist für den Fall formuliert, dass Eltern das Sorgerecht innehaben, lässt sich aber - bis auf den letzten Punkt - auf die Vormundschaft übertragen.

                Publikationen

                Aufsätze

                • Pfleg-/Vormundschaftsrecht in den Jahren 23/24 – Rechtsprechung und DIJuF-Rechtsgutachten, Birgit Hoffmann, JAmt 2025, 536.
                  Kurzfassung eines im Frühjahr 25 in der NZFAm (270 ff) veröffentlichten Aufsatzes der Verfasserin, der eine Übersicht über die Rechtsprechung und Rechtsgutachten des DIJuF 2023/2024 bietet.
                • Rechtsüberlegungen zu § 167 FamFG i.V.m. §§ 312 ff. FamFG in zivilrechtlichen freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Harald Vogel, Rainer Balloff: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ), 20, 330.

                Weitere Publikationen

                Bebilderte Bücher: "Hallo Pflegefamilie" und "Ciao Pflegefamilie", 2025
                Die beiden Bücher ermöglichen es, sich in die Perspektiven vieler Beteiligter beim Ankommen in einer Pflegefamilie und beim Auszug hineinzuversetzen. Über ein Jahr hinweg haben junge Menschen, die in Pflegefamilien leben, gemeinsam mit Careleaver:innen, Eltern, Pflegeeltern, Pflegegeschwistern und Fachkräften der Pflegekinderhilfe ihre Erfahrungen, Gedanken und Erinnerungen an das Ankommen in der Pflegefamilie und dem Auszug aus der Pflegefamilie gesammelt. Einziges Manko: Die Perspektive der Vormund:innen fehlt!
                Wir empfehlen die beiden außergewöhnlichen, bebilderten Bücher dennoch auch der Vormundschaft als geeignetes Medium, um sich - mit den jungen Menschen - damit auseinanderzusetzen, wie sich der Beginn in einer Pflegefamilie anfühlen kann und wie es sein kann, wenn der Auszug bevorsteht.
                Die Bücher sind im Rahmen des Projekt Blickwinkel entstanden, das vom Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. im Zeitraum 2024–2025 durchgeführt und von Aktion Mensch gefördert wurde.

                Buch: Teilhabe und Zukunftswünsche, 2025
                Im Jahr 2023 wurden – zumindest zeitweilig – rund 215.000 Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene in Deutschland in Wohngruppen und in Pflegefamilien betreut. Die Langzeitstudie „Care Leaver Statistics: Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener", kurz CLS-Studie untersucht in jährlichen Befragungen, wie es Careleaver:innen in verschiedenen Lebensbereichen ergeht und welche Veränderungen sie erleben. Der Band bietet Einblicke in erste Ergebnisse, z.B. zum Thema Beruf und Berufswünsche, Umgang mit Finanzen, Gesundheit, soziale Netzwerke und Einsamkeit sowie Freizeitverhalten von Careleaver:innen.

                Buch: Jenseits des Kindeswohls. Junge Menschen aus den Haasenburg-Heimen erzählen, 2025.
                Kaija Kutter und Michael Lindenberg haben dieses Buch zusammengestellt, in dem junge Menschen eindrucksvoll erzählen, wie sie ihre Unterbringung in den "Haasenburg-Heimen" selbst erlebt haben.

                Veranstaltungen

                Online-Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen, BuMF
                19.01.2026, 9.30 bis 13.00 Uhr
                Kosten: 120 Euro | 80 Euro für Mitglieder des BuMF
                Die Schulung, die vom BuMF e.V. regelmäßig angeboten wird, richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen. Das Seminar vermittelt jugendhilferechtliche, asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.

                Online-Austausch-Seminar zu Vormundschaft für Unbegleitete: GuardianXChange
                Am 13.01.2026, 10 bis 12 Uhr findet das letzte Seminar der mehrteiligen Reihe statt:
                GuardianXchange ist ein Projekt der niederländischen Initiative NIDOS. NIDOS wiederum ist Initiator und Mitglied im EU-geförderten European Guardianship Network. In dieser Serie von Online-Veranstaltungen soll die Gelegenheit zum internationalen Austausch zu verschiedenen Themen gegeben werden. Seminarsprache ist englisch.
                • 13.01.2026: Enhancing Skills and Competencies of Guardians – Explore how the FRA’s training manual is adapted to national contexts and the impact on learning outcomes.
                Die Anmeldung ist unter dem Link in der Überschrift möglich.