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Infobrief Nr. 1 · Januar 2024

Inhaltsverzeichnis

  • Online-Fortbildungen 2024 mit freien Plätzen
  • "Dein Vormund vertritt dich" auf Arabisch und Englisch
  • Empfehlungen des Praxisbeirats Amtsvormundschaft im DIJuF und Bundesforum erschienen
  • Aktuelle Statistik der Vormundschaftsvereine
  • Jugendamt Magdeburg legt „Kinderrechtskonzept“ vor
  • European Guardian Network: Ehemals unbegleitete Minderjährige trafen EU-Politiker
  • Niedersächsische Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Vollzeitpflege – mit ausführlichen Abschnitten zur Vormundschaft
  • Kinderrechte stärken - Verfahrensbeistände angemessen vergüten!
  • Erste Beschlüsse des neu gewählten Vorstands des Bundesforums
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen

Online Fortbildungen 2024 mit freien Plätzen

In folgenden Online-Seminaren sind noch (teils nur einzelne) Plätze frei. Genauere Informationen erhalten Sie unter dem jeweiligen Anmeldungs-Link:

Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung

am Dienstag, 23. Januar 2024 von 9:00 – 12:30 Uhr
Kosten: 150 Euro/110 Euro für Mitglieder
Anmeldung: online

Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

am Mittwoch, 21. Februar 2024 von 10:00 – 13:00 Uhr
Kosten: 150 Euro/120 Euro für Mitglieder

Anmeldung: online

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht für Unbegleitete

am Mittwoch, 6. März und 13. März 2024 jeweils von 9:00 – 12:30 Uhr
Kosten: 260 Euro/195 Euro für Mitglieder
Anmeldung: online

Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform

am Dienstag, 9. April 2024 von 09:00 – 12:30 Uhr
Kosten: 160 Euro bzw. 120 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online

Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft

am Donnerstag, 20. Juni 2024 von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr und 21. Juni 2024 von 09:00 – 13:00 Uhr
Kosten: 270 Euro bzw. 200 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online

Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!

am Mittwoch, 9. Oktober und 16. Oktober 2024 jeweils von 09:30 – 12:30 Uhr
Kosten: 260 Euro bzw. 195 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online

"Dein Vormund vertritt dich" auf Arabisch und Englisch

Wir freuen uns sehr, dass die gefragte Broschüre "Dein Vormund vertritt dich" nun in digitaler Form auch auf Arabisch und Englisch erhältlich ist. Jugendliche finden hier gut verständliche Information zur Vormundschaft und zu ihren Rechten. Vor etwa einem Jahr erschien die Neuauflage der Broschüre in deutscher Sprache. Das Bundesforum hatte sie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) aktualisiert und neu gestaltet.
Auf unserer Website finden Sie die Broschüre insbesondere im umfangreichen "Methodenkoffer Beteiligung" unter "Informationen für unbegleitete Minderjährige".

Empfehlungen des Praxisbeirats Amts-vormundschaft im DIJuF und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft erschienen

Der Praxisbeirat Amtsvormundschaft des Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrechte (DIJuF) hat gemeinsam mit dem Bundesforum eine Empfehlung für die Fallzahl 30 in der Amtsvormundschaft unter dem Titel "Verantwortung braucht angemessene Ressourcen – Schluss mit Fallzahlbingo in der Vormundschaft!" veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund einer ausführlichen Argumentation zu Verantwortung und Zeitaufwand wird die Begrenzung der Fallzahlen vertreten. In dieselbe Richtung weisen die Ende Oktober 2023 erschienenen "Hinweise an die Gesetzgebung zu notwendigen Neuerungen im SGB VIII für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft". Bundesforum, DIJuF und weitere Akteure werden auf der Basis dieser Stellungnahme nochmals das Gespräch mit der Politik suchen.

Aktuelle Statistik der Vormundschaftsvereine

Bereits zum vierten Mal seit 2017 hat der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) für die Arbeitsgruppe der vormundschaftsführenden Vereine der Freien Wohlfahrt eine Statistik zu vereinsgeführten Vormundschaften und Pflegschaften erhoben. Da die amtliche Statistik lediglich Amtsvormundschaften/-pflegschaften erfasst, fehlen ihr sowohl Daten zu Vereinsvormundschaften und -pflegschaften als auch zu beruflich und ehrenamtlich geführten Vormundschaften und Pflegschaften.
Von 174 angeschriebenen Vereinen nahmen 42% an der Umfrage teil. Von diesen 73 Vereinen wurde angegeben, dass sie insgesamt 5.746 Vormundschaften und Pflegschaften führen, darunter 1.101 für UMF.
Vormundschaftsvereine gibt es in fast allen Bundesländern außer in Thüringen und dem Saarland. Nennenswerte Zahlen von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften werden jedoch nach wie vor v.a. in Bayern, Nordrhein-Westfalen und in Berlin geführt. Die Vormundschaft gehört zu einem Tätigkeitsfeld, in dem Vereine seit Jahrzehnten, z.T. sogar mehr als 100 Jahre Erfahrung haben. Neugründungen sind jedoch selten, da die Finanzierungsgrundlagen sehr dürftig sind. Wenn es Neugründungen gab, dann meist im Kontext der Fluchtbewegungen nach 2014.

Jugendamt Magdeburg legt „Kinderrechtskonzept“ vor

In den Jugendämtern wird aktuell vielfach an Schutzkonzepten für Pflegekinder gearbeitet, wobei die Vormundschaft beteiligt sein sollte. Das Jugendamt Magdeburg hat seine Vorgehensweise als „Kinderrechtskonzept“ bezeichnet, mit vollem Namen: „Kinderrechtskonzept nach § 37b SGB VIII des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg“. Eigentlich logisch, denn der Titel des § 37b SGB VIII lautet: „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege“. Es geht eben nicht nur um den Schutz vor Gewalt, sondern breiter um die „Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen“, wozu mehr als der Schutz vor Gefährdung gehört. Nach der UN-Kinderrechtskonvention sollen dabei drei Bereiche (Recht auf Beteiligung, Recht auf Förderung und Entwicklung und das Recht auf Schutz) in den Blick genommen werden (im Englischen die „3 Ps“: participation, provision, protection). Es ist jedenfalls nachahmenswert, die geforderten Konzepte von vorne herein unter dem Gesichtspunkt der Rechte der Kinder zu sehen – dazu gehört auch die Möglichkeit, sich an eine Vertrauensperson wenden zu können.

European Guardian Network: Ehemals unbegleitete Minderjährige trafen EU-Politiker

Am 20. November trafen sich die Mitglieder des European Guardianship Network zu einem gemeinsamen Gespräch mit drei ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen, der EU-Abgeordneten Tineke Strik und der Mitarbeiterin der Asylagentur der EU Nilde Robotti. Die Erzählungen der drei jungen Menschen machten deutlich, welchen Einfluss die europäische Asylpolitik auf die Bildungs- und Teilhabechancen unbegleiteter Minderjähriger nimmt und wie wichtig es ist, diesen jungen Menschen Gehör zu verschaffen!
Eine junge Palästinenserin, die in den Niederlanden ihre neue Heimat gefunden hat und nun Medizin studiert, brachte die Bedeutung der Vormundschaft gut auf den Punkt: „The guardian stands beside you and not in front of you.“ Die: Vormund:in sei ein:e Unterstützer:in, die: einen in den eigenen Zielen bestärke und sich für die Rechte der jungen Menschen einsetze, wenn diese von (staatlichen) Institutionen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Eine Zusammenfassung des Gesprächs im EU-Parlament können Sie dem EGN-Paper entnehmen. Zudem stellte Nilde Robotti von der Asylagentur der EU die zwei folgenden neu veröffentlichten Materialien vor, die im Laufe des Jahres auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen sollen:

Niedersächsische Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Vollzeitpflege mit ausführlichen Abschnitten zur Vormundschaft

Frisch erschienen sind die Niedersächsischen Empfehlungen zur Vollzeitpflege in 4. Auflage mit ausführlichen Abschnitten zur Vormundschaft von Pflegeeltern (Seiten 1-36 bis 1-39) sowie zur Kooperation mit der Vormundschaft (Seiten 2-15 bis 2-18). Zu diesen Punkten wurde das Bundesforum beratend hinzugezogen und hat seine Expertise mit eingebracht. Zu Voraussetzungen und dem Verlauf von Vormundschaften durch Pflegeeltern liegen zwar bisher kaum Forschungsarbeiten vor. Auf Basis des Vorhandenen konnten jedoch Aspekte herausgearbeitet werden, die beachtet werden sollten, wenn überlegt wird, die Vormundschaft auf Pflegeeltern zu übertragen. Im Abschnitt zur Kooperation zwischen Pflegekinderdiensten und Vormundschaft werden die Aufgaben der Vormund:innen herausgearbeitet und wichtige Kooperationsschnittstellen besprochen, wie sie beispielsweise bei der Bestimmung des Aufenthalts oder des Umgangs vorkommen.

Kinderrechte stärken - Verfahrensbeistände angemessen vergüten!

Verfahrensbeistände stehen Kindern und Jugendlichen in der schwierigen Situation familiengerichtlicher Verfahren bei. Ihre Vergütungspauschale wurde seit 14 Jahren, trotz steigender Anforderungen, nicht erhöht. In Folge dessen wurde nun eine Petition gestartet auf die wir Sie hiermit aufmerksam machen wollen. Bereits mehr als 2000 Personen haben unterzeichnet und damit den deutschen Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die Erhöhung der Pauschale auf 850 Euro pro Kind und Verfahren zu beschließen.
Auch die Vergütung für Vormund:innen nach dem VBVG sollte auf den Prüfstand gestellt werden. In diesem Jahr steht hier eine Evaluation an – wir werden berichten.

Erste Beschlüsse des neu gewählten Vorstands des Bundesforums

Am 1. Dezember 2023 hat der neue Vorstand des Bundesforums das erste Mal getagt. Beschlossen wurden u.a. die folgenden drei Punkte:
Erstens soll das Bundesministerium der Justiz kontaktiert werden, da bei der Evaluation des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern auch bisher ausschließlich die gesetzliche Betreuung, aber nicht die Vormundschaft angesprochen wurde. Inzwischen wurde durch das Ministerium ein erstes Gespräch zur Evaluation der Vergütung von Vormund:innen angesetzt.
Zweitens sollen die Hinweise zum Reformbedarf des SGB VIII weiter verbreitet und ihnen mehr Nachdruck verliehen werden.
Drittens wurde beschlossen, die ausführliche Empfehlung zu Fallzahlen, die vom Praxisbeirat Amtsvormundschaft im DIJuF vorbereitet wurde mit zu unterzeichnen (siehe oben).

Aktuelle rechtliche Informationen

Vorrang von Verwandtenvormundschaft gegenüber der Amtsvormundschaft

OLG Hamm vom 27.10.2023 - 6 UF 104/22
Das OLG Hamm bestellte auf die Beschwerde der Mutter hin statt des Jugendamts die Großeltern des Kindes gemeinschaftlich zu Vormündern. Der Teilbereich der Sorge "Beantragung von Hilfen zur Erziehung" wurde mit Einverständnis der Vormünder auf das Jugendamt als Pfleger übertragen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung "mit dem sogenannten Verwandtenprivileg aus § 1779 Abs. 2 BGB". "Die fachgerichtliche Anwendung dieser Vorschrift [werde] ihrerseits vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beeinflusst. Bevor statt der Auswahl eines engen Familienangehörigen Amtsvormundschaft angeordnet wird, muss festgestellt werden, dass dies zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist". Seien die Verwandten zur Vormundschaft geeignet, dürften "sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale Förderung des Kindes" (BVerfG vom 08.03.2012, 1 BvR 206/12). Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Eignungskriterien des § 1778 Abs. 1 Nr. 1-4 BGB gleichwertig nebeneinanderstehen und kommt nach deren Prüfung zur Auffassung, das die Großeltern in diesem Fall geeignet seien, die Vormundschaft zu übernehmen. Nachdem Sachverständige und Verfahrensbeistand Bedenken hinsichtlich der Stabilität der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Großeltern für die Zukunft geäußert hatten, übertrug das Gericht mit Einverständnis der Großeltern dem Jugendamt eine zusätzliche Pflegschaft nach § 1776 BGB für den Teilbereich der Sorge "Beantragung von Hilfen zur Erziehung".
Das Oberlandesgericht ist mit dieser Entscheidung dem gesetzlich explizit formulierten Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft gefolgt und hat zugleich die neu eingeführte Figur des zusätzlichen Pflegers genutzt. Dass der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft nach § 1779 Abs. 2 BGB, der für jede ehrenamtliche Person gilt, dabei gleichgesetzt wurde mit dem vom Bundesverfassungsgericht postulierten "Verwandtenprivileg", dürfte auf die Umstände dieses Einzelfalls zurückgehen. Das "Verwandtenprivileg" verknüpft die Verhältnismäßigkeit von Sorgerechtsentscheidungen mit Entscheidungen über die Bestellung des Vormunds. Die Bestellung eines nicht-verwandten Vormunds wird dabei als tieferer Eingriff in die Grundrechte der Eltern betrachtet als die Bestellung eines verwandten Vormunds.

Aktuelle Publikationen

BAGLJÄ (2023): Empfehlungen zu Qualitätsmaßstäben und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat neue Empfehlungen zu Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII veröffentlicht!
Vormund:innen werden hier explizit als Inhabende der gleichen Rechte und Pflichten wie sorgeberechtigte Eltern genannt. Ebenso wird die „Regelung der internen Kooperation“ bzw. die „Klärung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten“ zwischen dem Bereich der Amtsvormundschaft, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und weiteren Fachdiensten als notwendig erachtet. Weiterhin werden die Bedingungen der Bestellung einer vorläufigen Vormundschaft sowie der besondere Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen durch Vormund:innen beschrieben.

Göbel, Anika / Groß, Lisa Maria / Schlipphak, Karin (2023): Multiprofessionelle Kooperation in den Frühen Hilfen. Impulse für Fachkräfte.
Eine wunderbare Broschüre des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, die multiprofessionelle Kooperation in Fallbeispielen beleuchtet. Für jedes Fallbeispiel sind Reflexionsfragen vorgesehen. Zudem enthält die Broschüre eine genaue und gut handhabbare Anleitung zur gemeinsamen fallbezogenen Teamarbeit am Thema Kooperation.

Care Leaver online – Online-Plattform
Die Onlineplattform Care Leaver online von der Stiftung Universität Hildesheim in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) bietet Informationen rund um Themen wie Wohnen, Geld, Versicherungsschutz, Schule und Ausbildung. Zudem bündelt die Webseite zentrale Beratungs- und Anlaufstellen, die für Careleaver:innen relevant werden können.

Careleaver-App Cariboo von der Initiative Brückensteine
Die Initiative Brückensteine Careleaver hat die App Cariboo entwickelt und bietet hierdurch eine digitale Erweiterung des Unterstützungsangebots der Jugendhilfe, um den Leaving Care Prozess zu erleichtern. Mittels Checklisten können Jugendliche z.B. ihren Auszug eigenständiger planen oder sich in der Cariboo Community Rat und Unterstützung von anderen Careleaver:innen holen. Weitere Informationen zu Brückensteine Careleaver finden sie hier.
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