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Infobrief Nr. 4 · April 2024

Inhaltsverzeichnis

  • Für ehrenamtliche Vormund:innen: Information und Austausch in neuer Veranstaltungsreihe
  • Gespräche mit Bundesministerien und Abgeordneten für die Vormundschaft
  • Bundesjugendkuratorium: Fachliche Koordinaten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
  • Der Kinder- und Jugendhilfereport 2024 ist erschienen: Entwicklungen in Jugendhilfe und Vormundschaft
  • Careleaver e.V. engagiert sich für "gute Vormundschaft"
  • Themenseite des BumF zur psychosozialen Versorgung von geflüchteten jungen Menschen
  • Rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Veranstaltungen

Für ehrenamtliche Vormund:innen: Information und Austausch in neuer Veranstaltungsreihe

    Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bietet in diesem Jahr erstmals eine digitale Veranstaltungsreihe an, die sich primär an ehrenamtliche Vormund:innen und Interessent:innen an einer ehrenamtlichen Vormundschaft wendet.
    Die Veranstaltungen finden abends statt, dauern maximal zwei Stunden und bieten genügend Zeit für Rückfragen der Teilnehmer:innen. Sie setzen keine Fachkenntnisse voraus, sind aber für Fachkräfte offen, soweit Plätze zur Verfügung stehen. Für Ehrenamtliche sind alle Veranstaltungen kostenfrei, Fachkräfte zahlen teils einen Teilnahmebeitrag.
    Die Veranstaltungen bieten Anregungen und Diskursmöglichkeiten. Sie können und sollen grundlegende Qualifizierungsveranstaltungen für ehrenamtliche Vormund:innen vor Ort in den Kommunen nicht ersetzen.
    Organisiert wird die Veranstaltungsreihe vom Netzwerk „Bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft“ (BeV) im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft. Das Netzwerk BeV zielt auf eine Stärkung dieser besonderen Form der Vormundschaft ab und wirbt für sie in Zivilgesellschaft, Politik, Recht, Wissenschaft und Medien.

    Veranstaltungen im Überblick
    Gesprächsrunde mit ehemaligen Mündeln ehrenamtlicher Vormund:innen
    18. Juni, 18.00-19.30 Uhr, kostenfrei
    Gesprächsrunde mit ehemaligen ehrenamtlichen Vormund:innen
    25. September, 18.00-20.00 Uhr, kostenfrei
    Impulsvortrag: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Asylverfahren
    9. Oktober, 18.00-20.00 Uhr, Teilnahmebeitrag für Fachkräfte 100 Euro
    Impulsvortrag: Fetale Alkoholspektrumstörungen
    21. November, 18.00-20.00 Uhr, Teilnahmebeitrag für Fachkräfte 50 Euro
    Impulsvortrag: Adoleszente Entwicklung im Kontext von Fluchterfahrungen
    Wird noch terminiert, Teilnahmebeitrag für Fachkräfte: 50 Euro

    Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und -ministerien für die Vormundschaft

    Das Bundesforum führt derzeit mit Bundestagsabgeordneten und Ministerien Gespräche, anknüpfend an den kürzlich veröffentlichten Appell "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!". Gegenstand der Gespräche sind Veränderungen im SGB VIII, die seit vielen Jahren gefordert werden und bei der anstehenden inklusiven Reform des Gesetzes berücksichtigt werden sollten:
    Senkung der Fallzahlen (§ 55 SGB VIII), Berücksichtigung von Willen und Interessen des Kindes bei der örtlichen Zuständigkeit (§§ 87c und 88a SGB VIII) und eine bessere Statistik.
    Zudem geht es um die Finanzierung der Vereinsvormundschaft und auch um die Frage der Zukunft des Bundesforums. In diesem kurzen Papier sind Ziele, Aufgaben und Finanzierungsnotwendigkeit des Bundesforums dargelegt.
    Aufruf: Bitten auch Sie Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten um einen Gesprächstermin. Vormundschaft ist noch immer wenig bekannt. Erklären Sie Ihnen, welche wichtige Rolle Vormundschaft für Kinder und Jugendliche einnehmen kann. Vertreten Sie die im Appell (oben) genannten Forderungen an das SGB VIII und die Notwendigkeit fachlicher Begleitung durch das Bundesforum.

    Bundesjugendkuratorium: Fachliche Koordinaten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

    Die Vormundschaft wird bisher bei der Diskussion um die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) weitgehend nicht einbezogen - obwohl sie naturgemäß immer schon mit jungen Menschen mit Behinderungen zu tun hat; anders als andere Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe auch mit denjenigen, die nicht seelische, sondern geistige oder körperliche Behinderungen haben. Es macht also Sinn, die aktuelle fachliche und gesetzliche Diskussion zu verfolgen.
    Aktuell hat das Bundesjugendkuratorium, das sich seit vielen Jahren für eine inklusive Öffnung der KJH engagiert, ein Impulspapier unter dem Titel "Fachliche Koordinaten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe" veröffentlicht. In diesem heißt es, die bisherigen Maximen des SGB VIII seien nicht mehr zeitgemäß. Als neue Leitprinzipien schlägt das Gremium vor: „Gewaltfreies Aufwachsen“, „Soziale Anerkennung und Gerechtigkeit“, „Inklusion und soziale Teilhabe“, „Beteiligung und Demokratiebildung“, "Resiliente Infrastrukturen“ sowie „Prävention, Nachhaltigkeit und Recht auf Zukunft“.
    Das Papier soll als Anregung für die Fachdiskussion dienen, wie die Lebenslagen junger Menschen heute sowie die aktuellen gesellschaftlichen Krisen besser berücksichtigt werden können. Das Bundesjugendkuratorium hat als zentrales Beratungsgremium der Bundesregierung für Thematiken rund um Kinder und Jugendliche großes Gewicht in der Diskussion.

    Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen: Entwicklungen in Jugendhilfe und Vormundschaft

    Der Kinder- und Jugendhilfereport erscheint alle 2 Jahre und ist zu einer wichtigen Orientierung für die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geworden. Die Ausgabe 2024 ist frisch erschienen und steht unter dem Eindruck des Fachkräftemangels.
    Dieser wirkt sich im Verhältnis zur steigenden Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, sowohl nach Zahlen der Inanspruchnahme als auch nach Fallzahlen bei Gefährdungseinschätzungen und Inobhutnahmen, umso gravierender aus. Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen gehören zudem zu den Engpassberufen, bei denen Angebot und Nachfrage in besonders schlechtem Verhältnis stehen.
    Der Report gibt auch Auskunft über Entwicklungen in der Vormundschaft (S. 203-211). Wie in anderen Bereichen sind die Fallzahlen auch in der Vormundschaft im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte stark gestiegen. 55,3 von 10.000 Minderjährigen haben heute eine Vormundin oder einen Ergänzungspfleger, also eines von etwa 200 Kindern bzw. Jugendlichen!
    Über die Entwicklung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft hinaus lässt sich wenig spezifisch Bedeutsames ermitteln. Das liegt daran, dass die Statistik die anderen Vormundschaftstypen ebensowenig erfasst wie andere bedeutsame Fakten. Zwar wird zwischen deutschen und nicht-deutschen jungen Menschen unterschieden, aber bspw. nichts über Fluchthintergründe ausgesagt. Außerdem werden Zahlen zu den Beschäftigten nach wie vor für die Bereiche Vormundschaft und Pflegschaft gemeinsam erhoben. Das Bundesforum setzt sich darum für eine Verbesserung der Statistik ein.

    Careleaver e.V. engagiert sich für gute Vormundschaft

    Der Careleaver e. V. engagiert sich entschieden für "gute Vormundschaft". Neben der Unterzeichnung des Appells "Kinderrechtsbasiert Vormundschaft vermöglichen!", richtet er gemeinsam mit dem Bundesforum und dem SFBB im Juni 2024 das Workcamp "Vormundschaft (gemeinsam) neu denken" aus, in dem Vormund:innen und junge Menschen gemeinsam über Visionen für die Praxis nachdenken und plant für den Kinder- und Jugendhilfetag, sich an einer Veranstaltung zur Vormundschaft zu beteiligen.
    Entsprechend hat der Careleaver-Verein seinen letzten Newsletter zum Schwerpunktthema Vormundschaft gestaltet. Der Newsletter kann hier abonniert werden. Eine Kopie der Ausgabe zum Schwerpunkt Vormundschaft finden Sie hier.

    Themenseite des BumF zur psychosozialen Versorgung junger geflüchteter Menschen

    Im Rahmen des Projektes „bedarfs.gerecht: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung junger Geflüchteter“ hat der BumF e.V. die Themenseite „Psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen“ veröffentlicht. Hier finden sich für interessierte Praktiker:innen vielfältige Arbeitshilfen und Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.
    Der BumF e.V. freut sich über Hinweise zu themenbezogenen Materialien. Diese können gern direkt an Lennart Scholz, l.scholz@b-umf.de, gerichtet werden.

    Rechtliche Informationen

    Vergütung für Tätigkeit eines Vormundes bei notwendigen Wochenendkontakten zu Mündel,
    OLG Braunschweig 1.4.2019, 2 WF 11/19
    Da derzeit im Bundesforum wiederholt Anfragen zu Vergütungsfragen von Berufsvormund:innen eingingen, machen wir auf diese, etwas ältere, aber immer noch aussagekräftige Entscheidung des OLG Braunschweig aufmerksam:
    Aus den Leitsätzen wird deutlich, dass Berufsvormund:innen nach § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB in Verbindung mit § 3 VBVG "für die zur Führung der Vormundschaft aufgewandte und erforderliche Zeit eine Vergütung verlangen" können. Die "erforderliche Zeit" ergibt sich hierbei aus den Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Vormundschaft, bzw. daraus "was der Vormund im Rahmen der ihm nach § 1793 BGB obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte". Der zeitliche Aufwand für persönliche Kontakte steht dabei im Ermessen des Vormundes und hat sich daran zu orientieren, "welche Zeit zur Wahrnehmung der tatsächlichen Bedürfnisse des Kindes notwendig ist".

    Hinweis auf aktuelle Entscheidungsbesprechungen des DIJuF
    Die beiden folgenden, vom DIJuF besprochenen Entscheidungen (JAmt 2024, 189/241) sind für die Vormundschaft relevant, wenn der 18. Geburtstag eines jungen Menschen ansteht und es darum geht, über die Möglichkeit, weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen, bestmöglich zu beraten:
    • Veränderte Voraussetzungen von Hilfen für junge Volljährige durch Neufassung des § 41 SGB VIII,
      189 VG Aachen 17.11.2023 – 2 K 1958/22
      Im Rahmen einer strittigen Kostenerstattungssache entscheidet das Gericht differenzierend zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten des KJSG. Das begründet sich daraus, dass seit der Reform des KJSG „nicht mehr darauf abzustellen [sei], ob ein positiver Einfluss der Jugendhilfe auf die Entwicklung ersichtlich ist, sondern darauf, ob eine Entziehung der Hilfen negative Folgen für die Entwicklung erwarten lässt“.
    • Leistungsbegriff: Beendigung und Unterbrechung; Hilfe für junge Volljährige, VGH Mannheim 23.5.2023 – 12 S 457/23
      Diese Entscheidung, die sich laut DIJuF v.a. mit dem Leistungsbegriff auseinandersetzt, macht u.a. deutlich, dass die Versagung einer Hilfe für junge Volljährige nicht pauschal daran festgemacht werden kann, dass diese nicht 'mitwirken', da sie sich nicht regelgerecht verhielten: „Der Einwand, die Antragstellerin [junge Volljährige] habe in der Zwischenzeit durch ihr Verhalten manifestiert, dass sie nicht in der Lage sei, sich in einer Einrichtung mit ausgeprägtem Konzept einzufinden und an die Regeln und Vorgaben dort zu halten, lässt eine Hilfe für junge Volljährige nach § 41 iVm § 34 SGB VIII nicht ungeeignet erscheinen. Es ist nicht selten, dass Kinder und Jugendliche, aber auch junge Volljährige – gerade dann, wenn bereits Erziehungsdefizite vorliegen, denen mit den im Raum stehenden Jugendhilfemaßnahmen begegnet werden soll – Schwierigkeiten haben, sich auf die aus pädagogischer Sicht förderlichen Maßnahmen ohne Widerstände einzulassen. Dies bedeutet nicht, dass diese Maßnahmen ohne Weiteres ungeeignet wären. Vielmehr ist es in diesem Fall zunächst Aufgabe des Jugendhilfeträgers, auf die Bereitschaft zur Hilfeannahme hinzuwirken.“
    Diese weitere, im JAmt besprochene Entscheidung betrifft u.a. die Klagebefugnis des Vormunds gegenüber dem eigenen Träger:
    • Klagebefugnis der als Vormund tätigen Fachkraft gegenüber ihrem Anstellungsträger, OVG Hamburg 22.11.2023 – 4 So 59/23
      In seiner Besprechung dieser Entscheidung weist das DIJuF darauf hin, dass die Auffassung des OVG, ein Vormund sei grundsätzlich gegen den eigenen Träger klagebefugt, mit der überwiegenden Rechtsauffassung in Übereinstimmung stehe, moniert allerdings einige Unklarheiten in der Argumentation des Gerichts (JAmt 2024, 236).
    Aufsatz: (Gewöhnlicher) Aufenthalt als Anknüpfungsmerkmal für die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamts als bestellter Vormund nach § 87c SGB VIII. JAmt 2024, 200.
    In diesem Aufsatz werden Antworten auf Rechtsanfragen, die das DIJuF zum § 87c SGB VIII erreichten, dargestellt. Die Autorin, Birgit Hoffmann, setzt sich ausführlich mit den entsprechenden obergerichterlichen Entscheidungen auseinander und sieht im Ergebnis Unsicherheiten bei der Bestimmung des jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalts.
    Eine Änderung des
    § 87c SGB VIII ist aus Sicht des Bundesforums notwendig und das nicht nur wegen Unsicherheiten bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes, sondern auch, weil die alleinige Orientierung am gewöhnlichen Aufenthalt den Interessen und dem Willen des Kindes nicht gerecht wird, s. dazu den Appell von 14 Jugendhilfeorganisationen "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!".

    Aktuelle Publikationen

    Diskussionspapier: Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werde. DIJuF 2024.
    Einige Mitglieder des Institutsrats des Deutschen Instituts für Jugendhilfe- und Familienrecht e.V. (DIJuF) haben dieses Papier verfasst, das sich u.a. in konstruktiver Weise mit der Diskussion über Standardabsenkungen als Antwort auf den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe befasst.

    Fachliche Empfehlungen: Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe
    gem. § 37b Abs. 1 SGB VIII. Bayerisches Landesjugendamt
    Die 2023 erschienenen Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit von Behörden, freien Trägern, Vertretung von Pflegeeltern und Wissenschaft erarbeitet. und berücksichtigen Vormundschaft wiederholt als wichtigen Kooperationspartner. Sie sollen Jugendämtern und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe als Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Umsetzung von Schutzkonzepten in Pflegeverhältnissen dienen.
    Das Bundesforum macht in diesem Kontext darauf aufmerksam, dass die Bezeichnung Kinderrechtskonzept dem Wortlaut und dem Sinn des § 37b SGB VIII möglicherweise noch besser entspricht als die häufig gebrauchte Bezeichnung "Schutzkonzept".

    Rechtsratgeber: Mein Kind ist behindert - Diese Hilfen gibt es. bvkm/Katja Kruse Oktober 2023.
    Diese Broschüre stellt kurz, knapp und in gut verständlicher Sprache einen Überblick über die Leistungen dar, die Kindern mit Behinderung zustehen. Es handelt sich hierbei um eine erste Orientierungshilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, die zum Januar 2024 durch das Pflegeunterstützungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten sind, sind bereits eingearbeitet.
    Verfügbar in deutsch und englisch. Eine ältere Version (2020) liegt auch auf türkisch, französisch und arabisch vor.

    AFET (2024): Informationsplattform zum KJSG
    Auf dieser Seite ist eine Übersicht von Fachliteratur zum Umsetzungsprozess des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zu finden. Um diese Übersicht sukzessive zu erweitern und die bereits veröffentlichten Übersichten stetig zu aktualisieren, bittet der AFET um ergänzende Hinweise an: gravelmann@afet-ev.de.

    Veranstaltungen des Bundesforums

    Präsenzseminar: Mit Traumata junger Menschen bewusst umgehen!
    Montag, 25. November – Dienstag, 26. November 2024 in Heidelberg
    Dieses Seminar ist etwas Besonderes: Es ist bietet keine Einführung in Traumapädagogik oder -therapie, sondern bietet eine niederschwellige Möglichkeit, sich damit vertraut zu machen, was traumatische Erfahrungen für jungen Menschen bedeuten können. Es geht darum, im Kontakt mit diesen jungen Menschen sowohl ihnen als auch mit sich selbst gut umzugehen. Die Referentin ist erfahren Traumatherapeutin.

    Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft
    Donnerstag, 20. Juni – Freitag, 21. Juni 2024 von 9.00 - 15.00 Uhr bzw. 9.00 - 13.00 Uhr online

    Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
    Freitag, 13./20./27. September von 9.30 - 12.30 Uhr online

    Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
    Mittwoch, 9. Oktober – 16. Oktober 2024 von 9.30 - 12.30 Uhr online

    Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung
    Dienstag, 15. Oktober 2024 von 9.00 - 12.30 Uhr online

    Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht für Unbegleitete
    Mittwoch, 13. und 20. November von 09.30 - 12.30 Uhr online

    Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren
    Freitag, 15. November 2024 von 10.00 - 13.00 Uhr online

    Weitere Veranstaltungen

    Care about Leaving - Übergänge gestalten!
    5. Juni von 09:30 - 17:00 Uhr in Frankfurt
    Veranstalter: Netzwerk Care about Leaving (Stiftung Waisenhaus und Kinderschutzbund Frankfurt)
    Neben Vorträgen, Fachpodium und Diskussion zum Thema der Übergangsgestaltung von Careleavern, bietet dieser Fachtag auch einen Markt der Möglichkeiten, mit vielen unterschiedlichen Projekten.

    Alles zum Thema Geld - Für einen guten Start nach der Jugendhilfe!
    7. bis 9. Juni 14 Uhr in Potsdam
    Veranstalter: Careleaver e.V.
    An diesem Wochenende werden junge Menschen ab 16 Jahren, die in einer Wohngruppe, im betreuten Jugendwohnen oder einer Pflegefamilie leben oder gelebt haben, in Themen rund ums Geld eingeführt. Der Careleaver e.V. übernimmt Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung.

    Schutzkonzepte: Inklusiv - digital - in öffentlicher Verantwortung
    12. bis 13. Juni 2024 in Münster
    Veranstalter: Verbundprojekte SCHUTZINKLUSIV, FokusJA und SOSdigital
    in Kooperation mit der AGJ
    Die Tagung bringt Forschung und Praxis zum Thema von Schutzkonzepten ins Gespräch. Anmeldung noch bis 30. April unter dem Link oben.

    Erziehungshilfen als gute Orte - Jahrestagung der IGfH 2024
    18 bis 19. September 2024 in Potsdam
    Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
    Das Thema der Tagung gilt dem Auftrag und den Möglichkeiten erzieherischer Hilfen "gute Orte" für junge Menschen zu gestalten. Die damit verbundenen Fragen sind für junge Menschen, für Fachkräfte der freien Träger, der Jugendämter und nicht zuletzt für Vormund:innen hoch interessant.

    Save the date - es lohnt sich

    Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag 2025
    13. bis 15. Mai 2025
    Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ)
    Der DJHT ist DER zentrale Kongress der Kinder- und Jugendhilfe und steht 2025 unter dem Motto "Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen". 2017 und 2021 war das Bundesforum mit mehreren Veranstaltungen auf dem DJHT vertreten und auch für 2025 hoffen wir, dass unsere Veranstaltungsangebote angenommen werden.
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