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Infobrief Nr. 6 · Juni 2023

Inhaltsverzeichnis

  • AFET-Impulspapier zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform
  • „Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft“ wird aktiv!
  • European Guardianship Network Meeting in Athen
  • Die Ombudschaft Schleswig-Holstein stellt sich der Vormundschaft vor
  • Seite zur Vormundschaftsrechtsreform überarbeitet
  • AGJ-Aufruf für die Einführung einer Kindergrundsicherung
  • Aktuelle rechtliche Hinweise
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

AFET-Impulspapier zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform

Henriette Katzenstein und Ruth Seyboldt haben auf Anfrage des AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.) ein Impulspapier „Vormundschaft – Akteur in der Kinder- und Jugendhilfe – Miteinander statt Nebeneinander“ geschrieben. Es wird zum einen herausgestellt, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Vormundschaftsrechtsreform in mehreren Punkten parallele Anliegen verfolgen: Das gilt bspw. für eine verantwortliche Umsetzung der Kinderrechte, die sich an Bedürfnissen und Willen des Kindes orientiert, für eine Kooperation, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und für eine gemeinsame und eine sensible Weiterentwicklung des Umgangs mit (nicht sorgeberechtigten) Eltern.
Außerdem wird in den Blick genommen, dass Beschwerdemöglichkeiten auch für Kinder unter Vormundschaft zu schaffen sind und herausgestellt, dass der § 87c SGB VIII weiterentwickelt werden muss, der heute noch bei Aufenthaltswechseln des Kindes – unabhängig von dessen jeweiliger Situation und Alter – den Wechsel der Amtsvormundschaft vorgibt.

"Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft“ wird aktiv

Das Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Themen Sichtbarkeit des Themas bürgerschaftliche ehrenamtliche Vormundschaften und Statistik zur Verteilung der Vormundschaftsarten befasst. Hier wurde deutlich, dass es seit den 1980er Jahren deutschlandweit keine Erfassung der unterschiedlichen Vormundschaftsarten gibt, weder bei Gerichten noch in den Jugendämtern. Ebenfalls wurde herausgestellt, dass der Referentenentwurf zur Reform des Vormundschaftsrechts eine Evaluation der Reform vorgesehen hat, entsprechend ist die Notwendigkeit einer Erfassung aller Vormundschaftsarten klar. Die Federführung für die Kinder- und Jugendhilfestatistik liegt beim BMFSFJ. Hier müssten die Erhebungsmerkmale (§ 99 Abs. 4 SGB VIII) demnach angepasst werden. Kritisch wird hier darauf hingewiesen, dass eine weitere Differenzierung in Verwandten- und Berufsvormundschaften, sowie bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaften sinnvoll wäre.
Zur Sichtbarkeit des Themas bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaften wurden verschiedene Vorschläge gesammelt. Zuspruch erlangte die Bündelung von Informationen über die ehrenamtliche Vormundschaft auf der Homepage des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft. Weiterhin werden Ideen zu kurzen Videos, die auf einzelne Fragen der Vormundschaft eingehen, die Entwicklung eines Zertifikatskurses und eines kompakten Nachschlagewerkes, oder auch einer App, verfolgt. Kontakt zum Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement im Bundestag soll aufgenommen werden.
Ansprechpartner des Netzwerkes ist Markus Niebuhr.

European Guardianship Network Meeting

Am 11. und 12. Mai fand ein Treffen des European Guardianship Network (EGN) in Athen statt und das Bundesforum Vormundschaft war als Mitglied des Netzwerks mit dabei. An beiden Tagen tauschten sich Akteure aus NGOs, lokalen und internationalen Verbänden und Behörden aus 19 Europäischen Ländern zu Themen der Vormundschaft bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus.
Im Fokus standen die Beteiligung von jungen Menschen in der Vormundschaft und die Entwicklungen der Vormundschaftssysteme in den verschiedenen Ländern. Junge Menschen, die in Griechenland ihre Vormundschaft erlebten, bekamen das Wort und berichteten deutlich, wie eine verantwortungsvoll geführte Vormundschaft maßgeblichen Einfluss auf ihr Ankommen und ihre Lebenssituation hatte. Die jungen Menschen wiesen gleichzeitig auf viele Missstände hin und forderten die Akteure des Netzwerks auf, kritisch die Vormundschaftssysteme in ihren Ländern zu beleuchten. Sie betonten, dass jeder junge Mensch, der neu nach Europa einreist, eine:n Vormund:in an seiner Seite braucht, der für eine kindgerechte Versorgung sorgt, genügend Zeit hat, erreichbar ist und verantwortungsvoll eine Perspektive mit seinem Mündel aufbaut. Angesichts steigender Einreisezahlen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten haben die Forderungen auch in Deutschland hohe Brisanz.
Weitere Informationen zu dem European Guardianship Network sind hier zu finden.
Unsere Ansprechpartner:innen für das internationale Netzwerk sind Anna Lutteroth und Robin Loh.

Die Ombudschaft Schleswig-Holstein stellt sich der Vormundschaft vor

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft macht auf eine Veranstaltung der “Vertrauenshilfe” – Regionalstellen Ombudschaft (DKSB LV SH)“ aufmerksam. Diese bietet Amts-, Vereins-, beruflichen und ehrenamtlichen Vormund:innen an, an einem Online-Seminar am 7. Juli 2023 von 10-12.30 Uhr teilzunehmen: „Ombudschaft stellt sich vor! für Vormünder*innen – Gemeinsames Wirken als Chance für junge Menschen“. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft schreibt dazu: „Aus dem KJSG und der Vormundschaftsreform haben sich neue Aufgaben zur Stärkung der Rechte junger Menschen ergeben. Ombudschaft und Vormundschaft sind zwei Felder im Bereich der Jugendhilfe, zwischen denen es in dieser Aufgabe verschiedenste Berührungspunkte gibt. Um in einen gelingenden Austausch zu kommen, wollen wir die ombudschaftliche Beratung fachlich darstellen und die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein vorstellen. Darüber hinaus wollen wir gemeinsame thematische Schnittstellen und Fragestellungen beleuchten.“
Es sprechen: Andrea Len (Bundeskoordinierungsstelle des Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.) und Johanna Heiser, Kay Sellmer, Judith Marx (Beschwerdestelle der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Moderation: Michaela Beersiek, Carina Selg-Borutta (Ombudsstelle „Vertrauenshilfe“ beim DKSB Landesverband Schleswig-Holstein e. V.)
Hier finden sich die Ombudsstellen in den verschiedenen Bundesländern. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat zudem das Heft „Stress mit der Jugendhilfe – Wege zur ombudschaftlichen Beratung“ herausgegeben, das für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und alle anderen, die sich informieren wollen, gedacht ist.

Seite zur Vormundschaftsrechtsreform überarbeitet

Das Bundesforum hat seine Seite zur Vormundschaftsrechtsreform überarbeitet und aktualisiert. Es sind dort bspw. Gesetzesmaterialien, Arbeitshilfen und zahlreiche Aufsätze zu finden. Auf einige Veröffentlichungen kann direkt in Form einer PDF zugegriffen werden, andere wurden verlinkt. Auf Anregung nehmen wir gerne auch weitere Publikationen auf, um die Seite als übersichtliche Materialsammlung vollständig und aktuell zu halten.

AGJ-Aufruf für die Einführung einer Kindergrundsicherung

Die AGJ (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.) hat einen Aufruf veröffentlicht, mit dem sie klarstellt, dass die Kindergrundsicherung ein wichtiges Thema für die Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Aufruf wendet sich an den Bundesarbeitsminister und fordert ihn auf, den Weg für eine Kindergrundsicherung freizumachen, um Kinder vor Armut zu schützen. Die geplante Kindergrundsicherung soll einen Garantiebetrag für alle Kinder umfassen sowie einen armutssichernden „Zusatzbetrag“, der Familien zukommt, die von ihrem eigenen Einkommen eine auskömmliche Finanzierung ihrer Kinder nicht sicherstellen können. Von Bundesminister Heil wird gefordert, dass er unverzüglich die Arbeit an „einer sach- und bedarfsgerechte[n] Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung“ beginnt und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial-, Fachverbänden und Gewerkschaften einbezieht.

Rechtliche Informationen

Aufhebung eines Beschlusses zur Namensänderung von Zwillingen durch erfolgreiche Beschwerde leiblicher, nicht mehr sorgeberechtigter Mutter
Brandenburgisches Oberlandesgericht, 9. Mai 2023 – 13WF 6/23

In Folge einer Beschwerde durch die nicht-sorgeberechtigte Kindesmutter von Zwillingen, hob das Brandenburgische Oberlandesgericht einen Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg auf. Zuvor hatte das Amtsgericht dem Antrag des zuständigen Vormunds gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 NamÄndG stattgegeben. Als Begründung nannte das Amtsgericht den Vortrag durch Pflegeeltern und Vormund, dass die leibliche Mutter bislang keinen Kontakt zu den minderjährigen Kindern habe, die Pflegeeltern "feste Bezugs- und Vertrauenspersonen der Kinder" seien und sich die Kinder einen gemeinsamen Familiennamen wünschten. Das Amtsgericht gab außerdem an, dass es nicht über die Genehmigung der Namensänderung entscheide, sondern lediglich dem Vormund ermögliche, einen Namensänderungsantrag beim zuständigen Standesamt zu stellen.
Gegen diesen Beschluss legte die leibliche Mutter Beschwerde ein, gab an, dass sie mit der Namensänderung nicht einverstanden sei und beantragte:
"den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg aufzuheben und die Sache zur Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück zu verweisen."
Die Beschwerde der Mutter hatte gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 58 Abs. 1 FamFG in der Sache Erfolg und sie ist aufgrund der Beeinträchtigung ihrer Rechte durch den angefochtenen Beschluss nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt. Insbesondere gilt hier folgendes: "Auch der nicht oder nicht mehr sorgeberechtigte rechtliche Elternteil kann sich indessen gegen solche Entscheidungen beschweren, die unmittelbar in seine verfassungsrechtlich geschützten Elternrechte eingreifen. [...] Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG schützt – ebenso wie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 2003, 1921) – das Interesse eines nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Beibehaltung der namensmäßigen Übereinstimmung als äußeres Zeichen der persönlichen Bindung zu seinem Kind." Es wird außerdem ausgeführt, dass ein derartiger Eingriff das "nach der Entziehung des Sorgerechts allein noch nach außen wirkende Band zur Kindesmutter durchtrennt und dadurch die ohnehin bestehende räumliche, soziale und rechtliche Trennung zwischen Kind und Kindesmutter weiter vertieft" würde, wodurch sich negative Folgen für das Kindeswohl ergeben könnten.
Als schwerwiegender Verfahrensmangel wird außerdem moniert, dass das Amtsgericht seiner Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eltern in Verfahren, welche die Person des Kindes betreffen nach § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG nicht nachgekommen sei, da es den Kindesvater nicht angehört habe.

Menschenrechtsverletzung in Island: Entziehung der elterlichen Sorge trotz Freispruchs eines Elternteils vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs

EGMR vom 15.11.2022 – 25133/20

Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2022 bestätigt, dass der Ausgang eines Strafverfahrens kein Präjudiz für den Ausgang eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens ist, das dem Schutz eines Kindes dient. Während im Strafverfahren der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt, liegt der Fokus des familiengerichtlichen Verfahrens darauf, festzustellen, ob und wie der Schutz des Kindes in Zukunft sicherzustellen ist. Dies wird in den folgenden Orientierungssätzen deutlich:
  1. Für den Ausgang eines Obsorgeverfahrens ist der Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Elternteil nicht allein ausschlaggebend.
  2. Im Fall des Kinderschutzes ist es die Aufgabe der Behörden, die Gefährdung des Kindes vorausschauend zu bewerten, nicht die Elemente einer strafrechtlichen Schuld. Bei dieser Beurteilung sollten die Behörden nicht verpflichtet sein, kriminelle Fahrlässigkeit oder Gefährdung zweifelsfrei nachzuweisen, um Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor gefährlichen Situationen zu rechtfertigen.
  3. Beruht die Entscheidung der Entziehung der elterlichen Sorge auf einer Vielzahl von Berichten, Gutachten und Zeugenaussagen, die größtenteils nach Einstellung des Strafverfahrens eingeholt wurden und hiervon unabhängig sind, kann der Umstand, dass die Behörde ihre Entscheidung nicht im Lichte des Freispruchs überdacht hat, vernachlässigt werden.

Notwendigkeit der persönlichen Anhörung in Kindschaftsverfahren

OLG Frankfurt vom 7.3.2023 - 3 WF 143/22

Das OLG Frankfurt hat mit seinem Beschluss in einem Verfahren, in dem es um eine Beschwerde gegen die Bestellung des Jugendamts zum Ergänzungspfleger im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens ging, Verfahrensmängel gerügt. Es hat klargestellt, dass auch die Rechtspflege verpflichtet sei, Eltern und Kind im Verfahren vor Bestellung einer Ergänzungspflegerin anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von diesen Beteiligten zu verschaffen. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme genügt nicht.

Aktuelle Publikationen

Yannick Hagemeier, Tanja Rusack, Severine Thomas (2023): Zukunft der Ombudschaft nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Handlungsempfehlungen für
verlässliche Beschwerdestrukturen
in der Kinder- und Jugendhilfe

Anschließend an einen Workshop zum Thema „Zukunft der Ombudschaft nach § 9a SGB VIII in Niedersachsen“, an dem Expert:innen aus Wissenschaft und Kinder- und Jugendhilfe sowie das Projektteam der Universität Hildesheim beteiligt waren, wurde eine Handlungsempfehlung für die Ombudschaft veröffentlicht. Die Vormundschaft wird hierbei explizit genannt: "Ebenso sollten Vormünd*innen in Kontaktgesprächen mit jungen Menschen sowie Jugendämter in Hilfeplangesprächen über Ombudschaft aufklären und Bescheide sollten einen gut platzierten und sichtbaren Hinweis auf Beschwerdeverfahren enthalten." Insbesondere vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird somit die Notwendigkeit von Vormundschaft und Ombudschaft zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich.

Dr. Rainer Balloff (2022): Kinder vor dem Familiengericht Praxishandbuch zum Schutz des Kindeswohls unter rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Aspekten. 4., aktualisierte und erweiterte Auflage

Die 4., aktualisierte und erweiterte Auflage des Handbuchs beschreibt praxisnah wie Kindeswohl und Kinderschutz unter vielfältigen Gesichtspunkten, gewährleistet werden können. Es werden außerdem unterschiedliche Fragen zu Rollenzuständigkeiten aufgeworfen, bei denen unter anderem die Einhaltung der Rechte von Kindern, sowie deren Perspektive, in den Blick genommen wird.

Werner Dürbeck (2023): Handbuch Begleiteter Umgang Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte. 4., vollständig aktualisierte Auflage

Innerhalb der 4. Neuauflage gab es eine gänzlich neue Konzipierung des Handbuches. Thema ist hierbei nach wie vor die kindorientierte Umgangsbegleitung als Aufgabe durch Einrichtungen der Jugendhilfe. Thematisiert werden beispielsweise folgende Inhalte:
  • Aktuelle Forschung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Datenschutz
  • Psychologische Aspekte
  • Praktische Grundlagen (Rolle und Aufgaben, Methoden, Qualifizierung, Supervision etc.)
  • Besondere Konstellationen/Best practice-Beispiele (Pflegekinder, Umgangsverweigerung, Gewalt, Hochstrittigkeit, Trauma, Migrationshintergrund etc.)
  • Arbeitshilfen und Formulierungsvorschläge

Dr. Sonja K. A. Ritter (2023): Das Kind im Umgangsverfahren. Kindeswohl und Kindeswille als Maßstab des familiengerichtlichen Umgangsverfahrens

Im Zentrum des Buches steht eine spezifische Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Die Autorin geht hierbei vom Verfassungsrecht aus und bezieht relevante völkerrechtliche, sowie europäische Rechtsquellen ein, um eine handlungsleitende Definition für das Familiengericht herzuleiten. Weitergehend sollen kindeswohldienliche Lösungen des Umgangskonflikts optimiert, sowie legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet werden.

Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums

Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen

am Montag, 27. November – Dienstag, 28. November 2023 von 12:00 – 16:00 Uhr
Ort: Fulda
Referentin: Petra Hiller
Kosten: 380 Euro bzw. 330 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Die Fortbildung richtet sich gleichermaßen an Vormund:innen und Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung. Im Mittelpunkt der Fortbildung steht das aktive Zusammenwirken von Vormund:innen, Fachkräften der freien Träger sowie den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern innerhalb der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII.

Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

am Dienstag, 10. Oktober von 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: online
Referentin: Rechtsanwältin Petra Ladenburger
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Das dreistündige Online-Seminar richtet sich an interessierte Ergänzungspfleger*innen, die für Strafverfahren bestellt werden, in denen Kinder und Jugendliche Verletzte und Zeug*innen von sexualisierter oder körperlicher Gewalt oder Misshandlung sind, und sich hilfreiche Informationen wünschen zum Verfahrensablauf, den Beteiligten am Strafverfahren, den Rechten von Kindern und Jugendlichen und den eigenen Rechten und Pflichten als Ergänzungspfleger*innen im Strafverfahren.

Einführung in die Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung von kleinen Kindern

am Freitag, 10. November 2023 von 09:00 – 12:00 Uhr
Ort: online
Referentin: Annabel Zwönitzer, Psychologin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Die Fortbildung gibt eine erste Einführung in die Interaktionsbeobachtung und fragt, was Vormund:innen und Fachkräfte der Erziehungshilfen und des Pflegekinderdiensts von dieser Methode lernen und anwenden könnten. Ziel ist es durch die Beobachtung von Interaktionen zwischen Kindern und Erwachsenen neue Räume zur Beteiligung von insbesondere Kindern mit Behinderungen zu erschließen.
Hinweis: Die Fortbildung ist kostenfrei für diejenigen Teilnehmer:innen an der Tagung in Kassel, die online zu dem dort ausgefallenen Workshop angemeldet waren.

Sonstige Veranstaltungen

“Ombudschaft stellt sich vor!” für Vormünder*innen – Gemeinsames Wirken als Chance für junge Menschen

am Freitag, 7. Juli von 10:00 12:30 Uhr
Ort: Online
Veranstalter: “Vertrauenshilfe” – Regionalstellen Ombudschaft (DKSB LV SH)
Kosten: 20 Euro für berufliche Vormund:innen, bzw. kostenfrei für ehrenamtliche Vormund:innen
Anmeldung: online

Save the Date: Jugendhilfe nachgefragt

am 15.-16. Januar 2024
Ort: Berlin
Veranstalter: Kompetenzzentrum Pflegekinder
Anmeldung: online
Save the date: Das Kompetenzzentrum Pflegekinder lädt zu einer besonderen Tagung am 15./16. Januar 2024 ein. Es lohnt sich, sie schon vorzumerken. Die Tagung bildet den Abschluss eines Projekts mit Jugendlichen: In dem Projekt engagieren sich 25 Pflegekinder und Careleaver:innen zwischen 12 und 26 Jahren in 5er-Gruppen an fünf Standorten. In pädagogisch begleiteten Workshops sammeln sie Fragen an die Kinder- und Jugendhilfe, die ihnen bisher nicht beantwortet wurden. Anschließend besuchen Sie verschiedene behördliche und pädagogische Einrichtungen und holen Informationen ein. Das Projekt wird gefilmt und daraus auch ein podcast entwickelt. Sie können gespannt sein.
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