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Sonderrundbrief Fortbildungen Herbst 2023
im November 2022 haben wir im Rahmen einer Umfrage in Erfahrung gebracht, welche Fortbildungsthemen Sie besonders interessieren würden. Daran anknüpfend freuen wir uns sehr, Ihnen nun hiermit unser Fortbildungsprogramm für den Herbst 2023 zukommen zu lassen, das nach Ihren Interessen ausgerichtet ist. Untenstehend finden Sie eine Übersicht über unsere anstehenden Veranstaltungen, bei denen wir uns freuen, Sie als Teilnehmende bei uns begrüßen zu dürfen. Wir behalten uns jedoch vor, dass die Fortbildung nur stattfinden können, wenn jeweils eine Mindestanzahl an Anmeldungen erreicht wird.
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Inhaltsverzeichnis
- 26.09./05.10./12.10.2023 Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
- 10.10.2023 Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren
- 24.10.2023 Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung
- 16.11.2023 Kinder und Jugendliche mit FASD
- 10.11.2023 Einführung in die Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung von kleinen Kindern
- 21.11.2023 Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform
- 27. und 28.11.2023 Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen
- 06. und 13.12.2023 Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
- Weitere Hinweise
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Veranstaltungen des Bundesforums Herbst 2023
Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
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am Dienstag, 26. September, 05. Oktober und 12.Oktober jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr
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Referentin: Dr. Miriam Fritsche
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Kosten: 350 Euro bzw. 300 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Die Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft ist ein zentrales Ziel der Vormundschaftsrechtsreform. Eine Reihe von Neuerungen und Änderungen rücken ehrenamtliche Vormund:innen deutlicher als bisher in den Fokus und wirken sich unmittelbar auf die Arbeit von Jugendämtern aus. Vor diesem Hintergrund sind Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, die verschiedene Jugendämter bereits vor der Reform gesammelt haben, von großem Interesse.
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In der Seminarreihe werden die im Bereich ehrenamtlicher Vormundschaft relevanten Änderungen der Vormundschaftsrechtsreform sowie ausgewählte Praxiserfahrungen aus Jugendämtern vorgestellt und verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung besprochen. Grundlage für die Seminare ist die Orientierungshilfe „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation“, die das Bundesforum für fundierte Information zum Thema bei Dr. Miriam Fritsche in Auftrag gegeben hat.
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Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren
am Dienstag, 10. Oktober 2023 von 10:00 – 13:00 Uhr
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Referentin: Rechtsanwältin Petra Ladenburger
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Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Das dreistündige Online-Seminar richtet sich an interessierte Ergänzungspfleger:innen und bietet hilfereiche Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Beteiligten, den Rechten von Kindern und Jugendlichen sowie den eigenen Rechten und Pflichten von Ergänzungspfleger:innen innerhalb von Strafverfahren. Thematisiert werden hierbei insbesondere Strafverfahren, in denen Kinder und Jugendliche als Verletzte und Zeug:innen von sexualisierter/körperlicher Gewalt oder Misshandlung bestellt und auch Ergänzungspfleger:innen bestellt werden.
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Bei dieser Veranstaltung gibt es nur noch wenige freie Plätze. Es wird jedoch eine Warteliste angelegt.
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Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung
am Dienstag, 24. Oktober 2023 von 09:00 – 12:15 Uhr
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Referentinnen: Claudia Gerling, Bereichskoordinatorin Sozialpädagogische Pflegestellen/ Bereitschaftspflege bei pro juventa und Ruth Seyboldt, Bundesforum
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Kosten: 150 Euro bzw. 110 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Nach dem neuen Vormundschaftsrecht gibt es differenziertere Möglichkeiten als bisher für Pflegeeltern sorgerechtliche Verantwortung für ihr Pflegekind zu übernehmen, bspw. in Kombination mit einem zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) oder als Pflegschaft zusätzlich zur Vormundschaft (§ 1777 BGB). Zudem bestärkt das neue Vormundschaftsrecht die Jugendämter darin, die ehrenamtliche Vormundschaft bzw. Pflegschaft zu fördern – darunter fallen auch Vormundschaften/Pflegschaften durch Pflegeeltern.
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In diesem Online-Seminar werden die Chancen und Grenzen einer Pflegeeltern-Vormundschaft auf der Basis von Fallvignetten und den Ergebnissen einer Befragung durch das Bundesforum vorgestellt und diskutiert. Diese geben Hinweise darauf, welche Aspekte bei einer einzelfallbezogenen Einschätzung zu berücksichtigen sind. Im zweiten Teil stehen die verschiedenen Möglichkeiten zur Sorgeteilung im Mittelpunkt, die das Vormundschaftsrecht eröffnet. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden einen Überblick über ihre Handlungsoptionen gewinnen und differenziert und einzelfallbezogen zu dem Thema ins Gespräch kommen können.
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Kinder und Jugendliche mit FASD
am Donnerstag, 16. November 2023 von 09:00 – 12:30 Uhr
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Referentin: Sabine Stein, Fachzentrum FASD, Köln
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Kosten: 160 Euro bzw. 110 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Dieses Seminar vermittelt Vormund:innen grundlegendes Wissen über FASD und soll das Verständnis für diese Behinderung fördern. Hierzu gehört Bedarfe zu erkennen, gelingende Systemübergänge zu erörtern, sowie sozialrechtliche Fragen überblicksartig zu erläutern. Eine gelingende Vormundschaft eines jungen Menschen mit FASD setzt Verständnis voraus, um die hohen Anforderungen an Erziehung und Begleitung eines jungen Menschen mit FASD, an Bezugspersonen, Familien, Einrichtungen und das Hilfesystem zu stellen. Hierbei sind auch die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung der jungen Menschen zu bedenken.
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Die, durch den Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ausgelöste, oft nach außen hin „unsichtbare“ Behinderung, ist insbesondere geprägt durch die Störung der Exekutivfunktionen, was weitreichende Folgen für Entwicklung, Verhalten, Wahrnehmung, soziale Interaktion und Lernen hat. Es kommt zu Verhaltensauffälligkeiten, mangelnder Impulskontrolle, eingeschränktem Bewusstsein für Regeln und sozialem Miteinander, Vergesslichkeit und Schwierigkeiten bei der Integration in Gruppen. Die Hirnschädigung führt dazu, dass es an Einsicht mangelt, schnell Überforderungssituationen entstehen, die Fähigkeit fehlt, Handlungsketten zu verstehen sowie perspektivische Lerneffekte zu erzielen.
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Einführung in die Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung von kleinen Kindern
am Freitag, 10. November 2023 von 09:00 – 12:00 Uhr
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Referentin: Annabel Zwönitzer, Psychologin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
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Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Kinder sollen beteiligt werden, – das schreibt sowohl das Vormundschaftsrecht als auch das SGB VIII vor. Gerade bei kleinen Kindern oder Kindern mit Behinderungen arbeiten wir hierbei mit zusätzlichen Barrieren und stoßen leicht an Grenzen. Eine – indirekte – Möglichkeit besteht darin, genau zu beobachten, was das Kind in der Interaktion mit Erwachsenen ausdrückt. Innerhalb dieses Seminars erhalten Sie eine erste Einführung in die Interaktionsbeobachtung und erfahren, was Vormund:innen und Fachkräfte der Erziehungshilfen sowie des Pflegekinderdienstes von dieser Methode lernen und anwenden könnten. Worauf ist überhaupt zu achten, wenn wir Kinder mit ihren Erziehungspersonen beobachten? Und welche Schlüsse lassen sich daraus in Bezug auf das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse ziehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar thematisiert.
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Hinweis: Die Fortbildung ist kostenfrei für diejenigen Teilnehmenden an der Tagung in Kassel, die online zu dem dort ausgefallenen Workshop angemeldet waren.
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Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform
am Dienstag, 21. November 2023 von 09:00 – 12:00 Uhr
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Referent: Andreas Hornung, RiOLG Hamm,
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Kosten: 160 Euro bzw. 120 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Eine gelingende Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform kann nur gemeinsam mit Jugendämtern und Familiengerichten gelingen. Neuerungen bei Auswahl, Bestellung und familiengerichtlicher Aufsicht sind ebenso auf beide Partner angewiesen wie Überlegungen, wie die vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und die ehrenamtliche Pflegschaft (§ 1777 BGB) und Vormundschaft von Pflegeeltern in die Praxis finden und sich weiterentwickeln können.
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Die "Warendorfer Praxis", ein hoch aktiver Arbeitskreis vor Ort, hat vor einiger Zeit einen ersten Leitfaden Vormundschaft vorgelegt, der - immer am Kind orientiert - Vorschläge zur zukünftigen Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendamt in vormundschaftlichen Angelegenheiten unterbrei tet. Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm, Mitinitiator und langjähriger Mitstreiter in diesem aktiven Netzwerk stellt den Leitfaden und die Anforderungen sowie Möglichkeiten einer guten Kooperation in diesem spannenden Seminar vor, - voraussichtlich gemeinsam mit einer Vertreter:in des Kreisjugendamts Warendorf.
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Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen
am Montag, 27. November – 28. November 2023 von 12:00 – 16:00 Uhr
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Kosten: 380 Euro bzw. 330 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Im Preis mit inbegriffen sind Verpflegung (1x Abendessen, 1x Frühstück, 1x Mittagessen) sowie eine Übernachtung im Einzelzimmer.
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Die Fortbildung richtet sich gleichermaßen an Vormund:innen und Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung. Im Mittelpunkt der Fortbildung steht das aktive Zusammenwirken von Vormund:innen, Fachkräften der freien Träger sowie den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern innerhalb der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII. In der Fortbildung werden die neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und deren Umsetzung im Alltag besprochen. Es werden Methoden – u.a. auch Beteiligungsmöglichkeiten für kleine Kinder – vorgestellt. Grundsätzliche Bedingungen und Voraussetzungen einer gelingenden Hilfeplanung werden dargelegt und diskutiert.
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Zurzeit freuen wir uns insbesondere über Anmeldungen von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung.
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Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
am Mittwoch, 6. Dezember und 13. Dezember jeweils von 09:30 – 12:30 Uhr
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Referentin: Nicole Irion, systemische Psychotherapeutin
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Kosten: 260 Euro bzw. 195 Euro für Mitglieder des Bundesforums
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Fachkräften erscheint es nicht immer leicht, Jugendliche im Gespräch zu erreichen, ihr Vertrauen zu gewinnen, zu erfahren, was ihnen wichtig ist und ihnen Hilfestellung zu geben. Manche junge Menschen zeigen kein Interesse an Kontakt oder verhalten sich sogar ablehnend und es ist nicht immer leicht herauszufinden, was dahintersteckt. Andere reden gerne, sind eloquent, aber ob sie berichten, was ihnen wirklich am Herzen liegt und wichtig ist, bleibt unklar.
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Fachkräfte der Vormundschaft und der sozialen Dienste im Jugendamt sind jedoch darauf angewiesen, mit den jungen Menschen in guten Kontakt zu kommen, wenn sie sie beteiligen und auf ihrem Weg unterstützen wollen. In dieser Fortbildung gibt die im Umgang mit Jugendlichen erfahrene systemische Therapeutin Nicole Irion eine Einführung in Grundlagen einer motivierenden Gesprächsführung mit Jugendlichen. Die Erfahrungen der Teilnehmer:innen werden dabei einbezogen und deren Ansätze im Austausch miteinander weiterentwickelt.
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Weitere Hinweise
Beispiele für Flyer und Informationsveranstaltungen zur ehrenamtlichen Vormundschaft: "Als Vormund Verantwortung übernehmen!" / "Ehrenamt - Vormundschaft für Kinder und Jugendliche"
Wie viele Jugendämter hat sich auch das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises entschlossen, eine Koordinierungsstelle aufzubauen, die die Aufgabe hat, die ehrenamtliche Vormundschaft im Kreis zu stärken und auszubauen. Als mögliches Beispiel für andere Jugendämter hier das Plakat zur Infoveranstaltung am 25. August 2023 unter dem Motto: "Machen Sie sich für Kinder stark! Werden Sie ehrenamtlicher Vormund und gestalten die Zukunft von Kindern". Den dazugehörigen Flyer, in gescannter Form, finden Sie hier. Auch das Jugendamt der Stadt Heidelberg akquiriert schon seit längerem ehrenamtliche Vormund:innen. Als beispielhaftes Informationsmaterial finden Sie hier den dazugehörigen Flyer.
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Online-Befragung des Projektes zur „Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gestartet
Im Projekt „Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern“ setzt sich das Deutsche Jugendinstitut e.V. aktuell mit der Frage auseinander, wie die fachlichen Kooperationsstrukturen bei der Prüfung der sogenannten Adoptionsoption (§ 37c Abs. 2 S. 3 SGB VIII) bei Kindern und Jugendlichen in auf Dauer angelegten Vollzeitpflegeverhältnissen in der Praxis gestaltet sind. Außerdem werden die unterschiedlichen Sichtweisen und Einstellungen der beteiligten Fachdienste, der Eltern, der Pflegeeltern und der beteiligten Vormünd:innen erhoben. Im Juli 2023 wurde der zweite Teil des Projektes in Form einer bundesweiten Online-Befragung gestartet. Interessierte Amts- und Vereinsvormünd:innen sind herzlich dazu eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Weiterführende Informationen zum Projekt und zu den Teilnahmemöglichkeiten finden sich hier.
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