Logo Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Infobrief Nr. 3 · März 2024

Inhaltsverzeichnis

  • SGB XIV - Neues soziales Entschädigungsrecht (SER)
  • Neue Fortbildungsthemen im Programm des Bundesforums
  • "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!" - 14 Organisationen melden Reformbedarf im SGB VIII an
  • Expertise des Bundesforums zur Vertretung des persönlich bestellten Vereinsvormunds
  • Medikamentengabe - wer hat welche Rolle? - Neues Forschungsprojekt des Bundesforums
  • Careleaver e.V. fordert Rechtsstatus „Care Leaver*in"
  • IGfH-Projektbericht: Förderung der Selbstorganisation von Eltern
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen und Materialien: Schwerpunkt Beteiligung
  • Tagungen und Veranstaltungen

SGB XIV - Neues soziales Entschädigungsrecht (SER)

Seit dem 1.1.2024 ist das neue soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV in Kraft, - die Abkürzung lautet nun SER und nicht mehr OEG (Opferentschädigungsgesetz). Das Bundesforum bietet hierzu nun eine spannende Fortbildung an und weist zudem auf eine sehr informative Broschüre des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hin. Die Broschüre erklärt das neue Recht umfänglich und enthält zahlreiche Beispiele, die teils auch Kinder und Jugendliche betreffen.
Die Einführung des neuen SGB XIV soll es für Geschädigte von Gewalttaten einfacher machen, ihre Ansprüche zu realisieren. Bisher beantragten nur ca. 10% der polizeilich bekannten Gewaltopfer Leistungen nach dem OEG und nur ca. 1% erhielten diese. Oft war es in diesem Zusammenhang sowohl schwierig den Nachweis zu führen, dass Gewalttaten überhaupt stattgefunden hatten, als auch nachzuweisen, dass die Taten ursächlich waren für die schädigenden Folgen.
Das neue SER soll nun einen besseren Zugang zu Leistungen ermöglichen: Anspruch haben auch Geschädigte von psychischer Gewalt. Für die Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist besonders wichtig, dass nun auch durch "erhebliche Vernachlässigung" in der Kindheit Geschädigte entschädigt werden sollen. Außerdem wurde der Leistungskatalog ausgeweitet und die Möglichkeit eines Zugangs zu einem Fallmanagement geschaffen, das Betroffene beratend unterstützen soll. Liegt das schädigende Ereignis oder dessen Kenntnisnahme weniger als ein Jahr zurück, soll eine Frühintervention in einer Traumaambulanz möglich sein.
Weniger positiv ist: Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) weist in einer Stellungnahme von Herbst 2023 darauf hin, dass fraglich sei, ob Hilfen zur Erziehung und Kosten des Lebensunterhaltes für Kinder nach SGB XIV geltend gemacht werden könnten. Dadurch ginge der Kinder- und Jugendhilfe ein dreistelliger Millionenbetrag aus Erstattungsfällen verloren.

"Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!" - 14 Organisation melden Reformbedarf im SGB VIII an

14 Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe (s. unten) fordern bessere gesetzliche Bedingungen für die Vormundschaft und Pflegschaft sowie die betroffenen Kinder ein. Unter dem Titel "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!" rufen Sie dazu auf, die Fallzahlobergrenze in der Vormundschaft zu senken, die örtliche Zuständigkeit kindgerecht zu gestalten (§§ 87c, 88a SGB VIII) und eine aussagekräftige Statistik zu etablieren. Zudem muss die Finanzierung von Vereins- und Berufsvormundschaften sichergestellt werden. Auf der Grundlage des Appells werden Gespräche mit Abgeordneten des Bundestags und Ministerien gesucht.
Ziel der Initiative ist es, Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Vormundschaft noch in den Prozess zum inklusiven SGB VIII einzubringen. Am Reformprozess ist die Vormundschaft übrigens bislang nicht beteiligt - obwohl Vormundschaft natürlich auch für Kinder mit Behinderungen bestellt wird.

Hier finden Sie eine Liste der Organisationen, die den Appell "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen" unterzeichnet haben:
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrechte e.V.
Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
Institut für soziale Arbeit e.V.
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.
Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V.
Verband Katholischer Jugendfürsorge e.V.
Deutsche Gesellschaft f. Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
Diakonie RWL
Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Careleaver e.V.
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Neue Fortbildungsthemen des Bundesforums

Hier finden Sie Fortbildungen des Bundesforums, die aktuelle Themen aufgreifen:

Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken? Hinweise für Planung und Durchführung
Online, 03.06./10.06./17.06.2024 jeweils 9.30 bis 12 Uhr
mit Dr. Miriam Fritsche - Forscherin mit Schwerpunkt Vormundschaft
Zu der viel gefragten Fortbildung von Dr. Miriam Fritsche zur Zusammenarbeit von Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft bietet das Bundesforum jetzt auf vielfachen Wunsch eine Vertiefung an.

SGB XIV: Soziale Entschädigungsleistungen beantragen
Online, 2. Juli 2024 von 9.30 bis 13 Uhr
mit Volker Henneicke - Abteilungsleiter Jugendamt Magdeburg und
Prof. Dr. Heinz Kindler - Deutsches Jugendinstitut

Mit Traumata junger Menschen bewusst umgehen!
Heidelberg, 25./26.11.2024 von 11 bis 16 Uhr
mit Eriko Kopp-Makinose, Traumatherapeutin Heidelberg
In diesem Präsenz-Seminar führt eine erfahrene Therapeutin in einen sensiblen Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen ein.

Expertise des Bundesforums zur Vertretung des persönlich bestellten Vereinsvormunds

Im neuen Vormundschaftsrecht wurde festgeschrieben, dass - mit Ausnahme der vorläufigen Vormundschaft nach § 1781 BGB - nicht der Vormundschaftsverein, sondern eine beim Verein angestellte Fachkraft persönlich als Vereinsvormund:in zu bestellen ist. Die von Dr. Karolina Kukielka und Edda Elmauer erarbeitete Expertise erläutert die in der Folge entstehenden Probleme für Vertretungsregelungen. Weder gebe es eine Rechtsgrundlage für die Bestellung einer oder mehrerer (Ersatz-)vormund:innen noch sei die vorsorgliche Bestellung eines Verhinderungspflegers vorgesehen. Die Möglichkeit, eine Kollegin oder einen Kollegen für Urlaubs- und Krankheitszeiten zu bevollmächtigen, stoße auf zahlreiche Probleme sowohl bei der Ausübung der Vormundschaft selbst als auch bei Haftungs- und Vergütungsfragen.
Die Expertise folgert, es sei "wünschenswert, die Vertretungsangelegenheit in der Vereinsvormundschaft nach dem Vorbild des Betreuungsrechts zu regeln". Hier ermöglicht es § 1817 Abs. 4 BGB einen Verhinderungsbetreuer zu bestellen. Manche Gerichte hätten "in der Vergangenheit bereits analog zum Betreuungsrecht die Bestellung von Ersatzvormund:innen für den Fall der anfallenden Verhinderung der Vereinsvormund:in vorgenommen, obwohl die gesetzliche Grundlage hierfür explizit fehlte".

Neues Projekt des Bundesforums zur Medikation junger Menschen

Das Bundesforum wird ab April 2024 in einem zweijährigen Forschungsprojekt die Psychopharmaka-Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe untersuchen. Das Projekt wird von der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert und gemeinsam mit der Universität Hildesheim durchgeführt. Zusammengetragen werden die rechtlichen, medizinischen und sozialpädagogischen Rahmenbedingungen und der Stand der Praxis durch Analyse der Abläufe in Jugendämtern und Einrichtungen sowie durch Interviews mit den Beteiligten nachvollzogen. Ziel des Projekts ist es, Qualitätsstandards für die Praxis zu entwickeln, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen.

Careleaver e.V. fordert Rechtsstatus „Care Leaver*in"

Wenn junge Erwachsene auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen sie zu deren Berechnung das Einkommen der Eltern nachweisen. Für Care Leaver, die häufig ein belastetes Verhältnis oder sogar keinen Kontakt zu ihren Eltern haben, stellt dies eine große Hürde dar. In der Praxis führt das zu einem mangelhaften Zugang zu Leistungen und in der Folge zu finanziellen Notlagen.
Als juristische Antwort schlagen Dr. Melanie Overbeck (Careleaver e.V.), Dr. Thomas Meysen (SOCLES), Christina Osterland (Richterin am Sozialgericht Hamburg) und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim) die Einführung eines Rechtsstatus‘ Leaving Care vor und benennen konkrete sozialrechtliche Änderungsvorschläge, um die Problematik strukturell zu bearbeiten.

IGfH-Projektbericht: Förderung der Selbstorganisation von Eltern

MIt § 4a SGB VIII soll die Bildung von Selbstvertretungen befördert werden. Während junge Menschen sich in den letzten Jahren als Careleaver vielfach organisiert haben, gilt das nicht für deren Eltern.
Die IGfH hat daher in den vergangenen sechs Monaten im Auftrag des BMFSFJ ein erstes Projekt zur Förderung von Selbstvertretungen von Eltern in den stationären Erziehungshilfen durchgeführt. Prof. Dr. Nicole Knuth und Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause haben den nun vorliegenden Abschlussbericht verfasst.
Die Ergebnisse zeigen: Kontakte unter den Eltern der Kinder einer Einrichtung sind selten, organisierter Austausch oder sogar ausgebildete Strukturen dafür stehen weitestgehend aus. Daher kann auch noch nicht klar sein, unter welchen Bedingungen Selbstorganisation Eltern in der Verantwortung und Beziehung zu ihrem Kind stärken kann.
Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe insgesamt haben den gesetzlichen Auftrag zum Elterneinbezug (§ 1790 Abs. 1 S.3 BGB/§ 37 SGB VIII). Auch dabei könnten Selbstvertretungen hilfreiche Ansprechpartner sein.

Aktuelle rechtliche Informationen

OLG Hamm, 22. September 2023, AZ II-2 WF 58/23
Keine Entlassung des Jugendamts als Vormund aus strukturellen Gründen
Leitsatz: "Auch nach der Neufassung des § 55 SGB VIII gilt, dass der Staat die fachliche Eignung und ausreichende personelle Ausstattung der Jugendämter sicherzustellen hat (...). Allein deren Fehlen kann daher regelmäßig nicht zur Entlassung des Jugendamts als Vormund führen" (Rn.15).

Wegen mehrfacher Anfragen an das Bundesforum stellen wir erneut die Entscheidung des OLG Hamm vom September 2023 dar. Das Jugendamt hatte angeregt, es gem. § 1804 Abs. 1, 3 BGB aus der Vormundschaft zu entlassen und stattdessen eine Vereinsvormundin zu bestellen. Das Jugendamt führte dafür zunächst strukturelle und organisatorische Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Anforderungen der Vormundschaftsrechtsreform an. Im Beschwerdeverfahren begründete es die bessere Eignung der Vereinsvormundschaft zusätzlich mit akuten Personalproblemen durch Kündigung des bisherigen Amtsvormunds.
Das Oberlandesgericht bestätigte indes die Auffassung des Amtsgerichts und entließ das Jugendamt nicht. Denn die Behörde habe die fachlichen und personellen Voraussetzung zur Führung der Amtsvormundschaft sicherzustellen. Für die Entlassung eines Vormunds genüge es zwar, "wenn sich die Lebenssituation des Mündels durch die beantragte Maßnahme des Familiengerichts verbessert" (Rn 14). Es seien jedoch keine Gesichtspunkte ersichtlich, "die vorliegend die Annahme rechtfertigen, ein Wechsel des Vormundes würde dem Wohl des Mündels dienen".
Kommentar:
Die Argumentation des Gerichts ist insofern zutreffend, als dass der Staat sich aus der Verantwortung für die Vormundschaft nicht "davonstehlen" darf. Für Jugendämter gilt daher, dass die Entlassung des Jugendamts zugunsten der Bestellung eines Vereins- oder beruflichen Vormunds nicht mit strukturellen Mängeln in der Behörde begründet werden kann. Vielmehr müssen individuelle Gründe vorgetragen werden, die erwarten lassen, dass dem Wohl des betreffenden jungen Menschen mit dem Wechsel zu einer anderen Vormundschaft gedient ist. Solche Gründe können bspw. in einer bereits bestehenden Beziehung des Kindes zu der betreffenden Person liegen oder in deren besonderen Kompetenzen, auf die das Kind angewiesen ist.
Dennoch bleibt die Entscheidung aus zwei Gründen unbefriedigend: Zum einen ist fraglich, wie die Bestellung von Vormund:innen in einem Gesamtsystem mehrerer Vormundschaftstypen (Amts-, Vereins-, ehrenamtliche und Berufsvormundschaft) austariert werden kann, wenn strukturelle Gründe keine Berücksichtigung finden dürfen. Zum anderen wirken sich strukturelle Probleme, die nicht immer (sofort) behebbar sind, möglicherweise im konkreten Einzelfall negativ auf das betroffene Kind aus.

VG Ansbach, 02.01.2024, AZ: AN 10 S 23.31732
Für die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern stellt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Einreise ab. Insofern wird eine Vorgängerentscheidung bestätigt, die 2022 in der Fachzeitschrift "DAS JUGENDAMT (JAmt)" veröffentlicht wurde (JAmt 2022, 461).

Aktuelle Publikationen und Materialien
Schwerpunkt Beteiligung:

Podcast - "Beteiligung junger Volljähriger", BumF 2024
In dieser Podcastfolge wird das Thema "Beteiligung am Hilfeplanverfahren" vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels diskutiert. Hierbei wird insbesondere von persönlichen Erfahrungen ehemals betroffener Jugendlichen und Betreuungspersonen berichtet.

Podcast - Pflegekinder beim Hilfeplan beteiligen, Bertram Kasper et. al. 2024
In diesem Podcast spricht Philip Meade - Dozent an der FH Potsdam im Studiengang Childhood Studies and Children’s Rights - u.a. darüber, dass Pflegekinder in getrennten Gesprächen ohne Anwesenheit von Pflegeeltern oder Eltern freier beteiligt werden sollten, um sich frei äußern zu können. Dabei sei Beteiligung "kein Wunschkonzert". Die Erwachsenen blieben in Verantwortung und dürften auch ihre eigenen Grenzen zeigen.

Beschwerde-Führer, National Coalition Deutschland (2023)
Dieser Beschwerde-Führer, genannt Beschwerde-Guide enthält eine Liste von bundesweiten, landesweiten und lokalen Beschwerdemöglichkeiten, inklusive Telefonnummern, Erreichbarkeit und Themen. Die eigenständige Handhabung durch Kinder und Jugendliche ist aufgrund der Länge und Differenziertheit der Liste nicht selbstverständlich. Sehr sinnvoll ist es aber, den Beschwerdeguide in der Vormundschaft, dem Jugendamt und freien Trägern präsent zu haben, um ggf. Kinder und Jugendliche beraten zu können.

Arbeitsheft: Eure Kinderrechte, BMFSFJ/National Coalition Deutschland (2024):
Das Arbeitsheft ergänzt die Broschüre "Eure Kinderrechte" aus dem Jahr 2022. Es vertieft die Broschüre und enthält Aufgaben und Übungen zu unterschiedlichen Kinderrechten. Durch diese können sich Kinder und Jugendliche allein, gemeinsam oder auch mit Fachkräften näher zu ihren Rechten informieren.

Video: Die Kin­der­rech­te, Deutsches Kinderhilfswerk (2023):
Dieses Video informiert Kinder und Erwachsene einfach und anschaulich zur UN-Kinderrechtskonvention. Hierbei werden nach einer kurzen Einführung auch ausgewählte Artikel dargestellt und exemplarisch erläutert, warum die Kinderrechte bis heute noch nicht vollends umgesetzt werden.

Fortbildungen des Bundesforums

Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform
Online, 9. April 2024
Andreas Hornung - RiOLG Hamm, Anke Frölich - Jugendamtsleitung und
Tim Weverink - Koordinierungsstelle Warendorf

Hilfeplanung im Rahmen von inklusiven Leistungsangeboten
Köln, 20./21. Juni 2024
Petra Hiller, ehemalige Leiterin einer großen Jugendhilfeeinrichtung

Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft
Online, 20./21. Juni 2024
Horst Hütten - Abteilungsleiter Jugendamt Aachen

Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
Online, 13./20./27. September 2024
Dr. Miriam Fritsche - Forscherin mit Schwerpunkt Vormundschaft

Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
Online, 9./16. Oktober 2024
Nicole Irion, systemische Psychotherapeutin

Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung
Online, 15. Oktober 2024
Claudia Gerling, Bereichskoordinatorin Sozialpädagogische Pflegestellen/ Bereitschaftspflege bei pro juventa gemeinsam mit Ruth Seyboldt, Bundesforum

Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren
Online, 15. November 2024
Rechtsanwältinnen Ladenburger & Lörsch (https://www.ladenburger-loersch.de/)

Das gesamte Veranstaltungsprogramm des Bundesforums finden Sie hier.

Weitere Veranstaltungen

Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Kontext der Amtsvormundschaft und des Ehrenamts
Braunschweig, 16. April 2024 - 9:00 bis 17:00 Uhr
Veranstalter: Bundesverband Vormundschaftstag e. V.
Dieser Fachtag fragt nach der Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform, insbesondere mit Blick auf die intendierte Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in diesem Flyer und auf der Website des bvvt.
Email Marketing Powered by MailPoet