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Infobrief Nr. 3 · März 2023

Inhaltsverzeichnis

  • Einladung zur Kinderbuchvorstellung in Heidelberg am 31. März 2023
  • Fachtagung „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“ am 14. Juni 2023
  • Mitglied werden im Bundesforum - Wir sind für Sie da und brauchen Sie!
  • Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ in Neubearbeitung erschienen
  • Netzwerk zur Förderung bürgerschaftlich-ehrenamtlicher Vormundschaften gegründet
  • Pro Reform NRW: LVR und LWL legen Arbeitshilfe vor
  • Forschungsarbeit zur geteilten Sorgeverantwortung in der Vormundschaft
  • Neue Empfehlungen der BAGLJÄ zur Pflegekinderhilfe
  • Rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Einladung zur Kinderbuchvorstellung in Heidelberg am 31. März 2023

Wir laden alle Vormund:innen, Pflegeeltern, Betreuer:innen und Interessierten zur Vorstellung des Kinderbuchs „Frau Frühling hat 30 Kinder“ herzlich ein. Die Feier findet am 31. März von 14 bis etwa 17 Uhr im Bürgerhaus der Bahnstadt Heidelberg, Gadamerplatz 1 statt. Dort bieten wir Ihnen ein spannendes Programm für Kinder und Erwachsene. Neben einer Einführung in das Buch erwartet Sie ein Mitmachprogramm für sowohl Kleine als auch Große: Buchverlosung, Zauberer, Saft und Sekt, Salziges und Süßes. Darüber hinaus gibt es Materialien für Kinder und ausführliche Informationen rund um die Vormundschaft für Erwachsene. Das Buch erklärt Kindern ab etwa 4 Jahren durch 9 kleine Geschichten, was ein Vormund oder eine Vormundin ist und welche Aufgaben sie hat. Wir freuen uns sehr, wenn Sie kommen und besonders, wenn Sie Kinder ab etwa 4 Jahren mitbringen! Hier finden Sie die Einladung, das Programm und die Anmeldung auf unserer Website. Wir freuen uns auf Sie!
Anmeldung: online

Fachtagung „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“ am 14. Juni 2023

Am 14. Juni findet die Fachtagung „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“ statt. Herzstück der Tagung werden der Austausch unter den Jugendämtern und Vereinen zum Aufbau der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und die Nähe zur Praxis sein. Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen kann funktionieren – jedoch nur dann, wenn sie systematisch und strukturiert aufgebaut wird. Das sagen Fachkräfte aus Jugendämtern, die bereits Erfahrungen gesammelt haben. Sehr viele weitere Jugendämter haben sich nun nach der Reform auf den Weg gemacht, um zu prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft vor Ort aussehen könnte. Bislang haben 60 Personen haben an den Schulungen von Dr. Miriam Fritsche teilgenommen und wir wissen von vielen Weiteren, die sich dazu Gedanken machen und im Aufbau sind. Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch in Frankfurt am 14. Juni diesen Jahres. Auf der Tagung referieren Expert:innen aus Jugendämtern und Vereinen sowie – als Hauptreferentin – Dr. Miriam Fritsche, die sich durch ihre intensive Arbeit mit Praktiker:innen und ihre im Dezember 2022 erschienene Expertise zu diesem Thema einen Namen gemacht hat.

Mitglied werden im Bundesforum - Wir sind für Sie da und brauchen Sie!

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. führt, - auch um die Arbeit der Koordinierungsstelle aufrechterhalten zu können - eine Mitglieder-Kampagne durch. Überzeugen Sie Ihre Institution, Mitglied im Bundesforum zu werden! Als Willkommensgeschenk kann eine Person kostenfrei an einer Online-Veranstaltung teilnehmen, Kosten für Fortbildungen und Tagungen sind dauerhaft reduziert, Sie können als Mitglied an Online-Austausch-Foren zur Reform (voraussichtlich ab Herbst) kostenlos teilnehmen, wir vermitteln Expert:innen und beraten Sie. Im Bundesforum sind bereits zahlreiche Jugendämter, zwei große Einrichtungen freier Träger, Erziehungsstellen, Fachverbände und viele Einzelpersonen Mitglied. Das Bundesforum ist die einzige Organisation, die die Vormundschaft und Kooperationspartner:innen bundesweit vernetzt und fachlich unterstützt. Dabei arbeiten wir eng mit anderen Institutionen, wie etwa der IGfH als Erziehungshilfevergand oder dem DIJuF als Rechtsberatungsinstitut zusammen. Das Bundesforum will seinen Service erhalten und stetig erweitern. Unterstützen Sie dieses Anliegen indem Sie mit ihrem Jugendamt, ihrem Vormundschaftsverein, Ihrer Einrichtung oder auch persönlich Mitglied werden – die Mitgliedsbeiträge machen sich schnell bezahlt! Jetzt Mitglied werden!

Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ in Neubearbeitung erschienen

Endlich ist sie wieder da! In aktualisierter Form und frischem Layout finden Sie hier die Broschüre "Dein Vormund vertritt dich". Sie wendet sich an Jugendliche sowie Erziehungspersonen und Eltern und erklärt ausführlich die Vormundschaft. Neu gestaltet wurde das Heft vom Bundesforum in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH). Nach einer gedruckten Version, der in erster Fassung 2012 durch IGfH und DIJuF herausgegebene Broschüre, wurde vielfach nach ihr gefragt – sie war jedoch vergriffen. Das Bundesforum verschickt einige Exemplare an seine Mitglieder und die Jugendämter. Weitere Broschüren können über die Publikationsstelle des Bundesfamilienministeriums bestellt werden. Außerdem wird aktuell an unterschiedlichen Übersetzungen gearbeitet, die in digitale Form erscheinen werden.

Netzwerk zur Förderung bürgerschaftlich-ehrenamtlicher Vormundschaften gegründet

Im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. wurde ein Netzwerk zur Förderung der bürgerschaftlichen ehrenamtlichen Vormundschaft gegründet. Das Netzwerk will sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass die Ressourcen eines bürgerschaftlich-ehrenamtlichen Engagements in der Vormundschaft verstärkt und besser genutzt werden. Vorläufiger Ansprechpartner ist Markus Niebuhr. Auch für die berufliche Vormundschaft gibt es ein Netzwerk im Bundesforum. Ansprechpartner ist hier Eric Theismann.

Pro Reform NRW: LVR und LWL legen Arbeitshilfe vor

Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben die Arbeitshilfe ProReform zur Vormundschaftsreform herausgegeben. Es wurden neue Kooperationsprozesse erarbeitet, die durch die Vormundschaftsrechtsreform erforderlich werden. Die Arbeitshilfe wurde in einem intensiven Prozess mit Fachkräften der Vormundschaft, der Allgemeinen Sozialen Dienste und des Pflegekinderdienstes entwickelt. Hinzugezogen wurden Dr. Miriam Fritschen Vorstandsmitglied des Bundesforums sowie das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung, IN/S/O e. V.
Die mögliche Zusammenarbeit der Fachdienste, die Verantwortlichkeiten und die gesetzlichen Grundlagen werden hierbei innerhalb von 5 Kernprozessen dargestellt:
a) Kernprozess 1: Anrufung des Familiengerichts (§§ 8a, 42, 50 SGB VIII i. V. m. § 1666 BGB)
b) Kernprozess 2: Prüfung und qualifizierter Vorschlag zur Auswahl der am besten geeigneten Vormund:in (§ 53 Abs. 1 SGB VIII)
c) Kernprozess 3: Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormund:innen (§§ 53a Abs. 2 und Abs. 3, 57 Abs. 3 SGB VIII)
d) Kernprozess 4: Gewinnung und allgemeine Eignungsprüfung und -feststellung ehrenamtlicher Vormund:innen
e) Kernprozess 5: Führung von Vormundschaften durch das Jugendamt (§§ 55, 56 SGB VIII)

Forschungsarbeit zur geteilten Sorgeverantwortung in der Vormundschaft

Die Universität Siegen hat dem Bundesforum eine interessante Forschungsarbeit mit dem Titel „Geteilte Sorgeverantwortung in der Vormundschaft und die Stärkung des Ehrenamts“, herausgegeben von Björn Heinz, zukommen lassen. Die Autor:innen beschäftigen sich damit, ob Erfahrungen, die im Rahmen der rechtlichen Betreuung im Tandem gemacht wurden, auf die Vormundschaft übertragbar sind. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere die neuen Vorschriften zum zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und der Pflegeperson als Pfleger (§ 1777 BGB). Das Modell der geteilten Betreuung zwischen einem professionellen und einer ehrenamtlichen Betreuer:in, das im Betreuungsrecht möglich ist, ist zwar bislang nur wenig bekannt. Dennoch sind die bisherigen Erfahrungen nicht nur interessant, sondern auch überwiegend positiv. Die Arbeit wurde am Lehrstuhl für Familienrecht, Familienverfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht von Prof. Dr. Fröschle an der Universität Siegen im Rahmen eines studentischen Forschungsprojekts verfasst. Der Herausgeber Björn Heinz, Dipl. Sozialarbeiter, M. A. hat 12 Jahre lang praktische Erfahrungen als Amtsvormund gesammelt und war von 2018 bis 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Siegen.

Neue Empfehlungen der BAGLJÄ zur Pflegekinderhilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat neue Empfehlungen zur Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Durch diese Empfehlungen soll unter anderem ein „Beitrag zur Entwicklung bundesweit vergleichbarer qualitativer Standards in der Pflegekinderhilfe“ geleistet werden, wobei auch die Qualität der Vormundschaft eine entscheidende Rolle spielt. Innerhalb der Empfehlungen wird daher explizit auf die Vormundschaftsrechtsreform eingegangen und die „grundlegenden Änderungen“ im „Rechtsverhältnis zwischen Vormund:in und Pflegeperson“ in Abschnitt 6 beschrieben. Abschnitt 10.4 widmet sich dem Thema „Pflegefamilien als Vormund:in“ und bezieht dabei Kriterien ein, die vom Stuttgarter Jugendamt entwickelt wurden. Die Empfehlungen enthalten außerdem einen ausführlichen Abschnitt zu Umgangskontakten. Diskussionswürdig ist, dass hier eine Abstimmung von Vormund:in und PKD gefordert wird, ohne dass Interessen und Beteiligung des Kindes als Auftrag des Vormunds deutlich werden. Zudem ist von einer Delegation des Umgangsbestimmungsrechts auf den PKD die Rede. Eine solche Delegation erscheint fragwürdig, da die Vormund:in die Interessen des Kindes auch gegenüber den Diensten in der Behörde zu vertreten hat.

Rechtliche Informationen

Die Entlassung eines Vormunds ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur das letzte Mittel

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.11.2022, 7 WF 174/22

Das OLG Bamberg hob die Entlassung einer Tante afghanischer Kinder als Vormund:in auf. Die Tante, die zum fraglichen Zeitpunkt ausschließlich Pashtu sprach, hatte die Flucht mit den Kindern aus Afghanistan gemeistert. Sowohl die Eltern als auch die Kinder hatten sie als Vormundin gewünscht. Sie war auch zunächst bestellt, später jedoch vom Rechtspfleger wieder entlassen sowie das Jugendamt – entgegen dessen Stellungnahme – bestellt worden. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Tante Analphabetin und mit Behördenangelegenheiten in Deutschland überfordert sei.
Das OLG weist die Entlassung mit einiger Schärfe zurück: Eine Entlassung käme nur bei pflichtwidrigem Verhalten in Betracht, das hier „nicht einmal im Ansatz“ festgestellt worden sei. „Die Vertrautheit der Kinder zur Tante, die gemeinsame Flucht aus Afghanistan und die Stellungnahme des Jugendamtes [seien] nicht in die erforderliche Abwägung einbezogen“ worden. Das Gericht fährt fort: „Keiner weiteren Erwähnung bedarf, dass die Unkenntnis der deutschen Behördenangelegenheiten und Schwierigkeiten bei der Erfassung von schriftlichen Texten unter diesen Maßstäben keinesfalls einen Grund für die Entlassung des Einzelvormundes darstellen“. Die „Unfähigkeit zu Lesen oder zu Schreiben ist (wie sich auch an der Einlegung der Beschwerde zeigt) erkennbar kein Grund. Dieser Einschränkung kann, auch durch vorhandene Hilfen Dritter, begegnet werden.“ Zudem sei der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft nicht einbezogen worden.

Aktuelle Publikationen

„Dein Vormund vertritt dich“: Neubearbeitung der Broschüre durch Bundsforum, DIJuF und IGfH.


Pro Reform, Arbeitshilfe zu Prozessen im Jugendamt nach der Reform des Vormundschaftsrechts


Andrea Rössel (2023): Wurzellos. Andrea Rössel ist ehemalige Pflegekind und erzählt davon.

Björn Heinz (Hrsg.) (2022): Geteilte Sorgeverantwortung in der Vormundschaft und die Stärkung des Ehrenamts

Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums:

Kinderbuchveranstaltung; „Frau Frühling hat 30 Kinder“

am 31. März von 13:00-17:00 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Ort: Bürgerhaus der Bahnstadt Heidelberg, Gadamerplatz 1, 69115 Heidelberg
Kosten: kostenfrei
Anmeldung: online
„Frau Frühling hat 30 Kinder“ heißt ein neues Kinderbuch, das Kindern in kurzen Geschichten erklärt, was ein:e Vormund:in ist und tut. Wir möchten es interessierten Fachkräften, Pflegeeltern, Eltern und Kindern, die Sie gerne mitbringen dürfen, in einer lebendigen Veranstaltung vorstellen. Hier finden Sie die Einladung und das Programm: Unterhaltung für Kinder und Erwachsene, Saft und Sekt, Süßes und Salziges, Büchertisch und Informationen zur Vormundschaft sind eingeschlossen.

Fachtagung: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation

am 14. Juni von 10:00-16:30 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Ort: Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main
Kosten: 140 Euro bzw. 120 Euro für Mitglieder des Bundesforums, zzgl. 35 Euro Verpflegung
Anmeldung: online
Anknüpfend an die im Dezember 2022 erschienene Orientierungshilfe „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“ rückt die Fachtagung die Änderungen des neuen Vormundschaftsrechts für die Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften, sowie daraus abzuleitende Bausteine für eine strukturierte Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen in den Mittelpunkt. Hierbei gibt es neben Praxisberichten und Erfahrungsaustausch auch Raum für Vernetzung untereinander.
Hier finden Sie das Programm im Detail.

Online-Seminar: Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

am 10. Oktober von 10:00-13:00 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Referentin: Rechtsanwältin Petra Ladenburger
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Das dreistündige Online-Seminar richtet sich an interessierte Ergänzungspfleger*innen, die für Strafverfahren bestellt werden, in denen Kinder und Jugendliche Verletzte und Zeug*innen von sexualisierter oder körperlicher Gewalt oder Misshandlung sind, und sich hilfreiche Informationen wünschen zum Verfahrensablauf, den Beteiligten am Strafverfahren, den Rechten von Kindern und Jugendlichen und den eigenen Rechten und Pflichten als Ergänzungspfleger*innen im Strafverfahren.

Sonstige Veranstaltungen:

Online-Tagung Nicht-Wollen oder Nicht-Können? Wahrnehmungsverarbeitung und Lernen bei FASD und Trauma

am 9.-10. Mai 2023 von 9:00-14.00 Uhr
Veranstalter: Fachzentrum für Pflegekinder mit FASD, Fachzentrum für Traumapädagogik und Erziehungsbüro Rheinland
Kosten: 149 Euro
Anmeldung: online

Online-Seminar: Ehrenamtliche Vormundschaft: Gewinnen. Schulen. Vermitteln. Begleiten

am 11. Mai 2023 von 9:00-12:30 Uhr
Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
Kosten: kostenfrei
Anmeldung: online
Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. führt am 11. Mai 2023 von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema „Ehrenamtliche Vormund*innen gewinnen, schulen, vermitteln und begleiten“ durch. Hintergrund der Veranstaltung ist ein Forschungsprojekt, welches in Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen, dem Kinderschutzbund Bochum, dem SKF Köln sowie dem Jugendamt des Kreises Euskirchen durchgeführt und durch das Bundesforum Vormundschaften begleitet wurde.

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