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Infobrief Nr. 10 · November 2022

Inhaltsverzeichnis

  • Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft
  • Fortbildung: Interaktionsbeobachtung als Mittel zur Beteiligung kleiner Kinder
  • Interview mit Valeria Anselm: Ich hätte mir jemanden gewünscht, der mit und für mich kämpft, wie das eigentlich Eltern tun.
  • Bericht zum Workshop zur Übergangsgestaltung in der Vormundschaft
  • Aktuelle Zahlen zu Vormundschaften/ Pflegschaften
  • Traumaambulanzen: Schnelle Unterstützung für traumatisierte Kinder
  • Beteiligungsprozess zur inklusiven Jugendhilfe hat begonnen
  • Jetzt beschlossen: Kostenheranziehung in der Jugendhilfe wird zum 01.01.2023 abgeschafft!
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft

Endlich ist sie da! Die Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft. Sie wurde erstellt von Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums. Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expert:innengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken. Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer: ehrenamtlichen Vormund:in, eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften. Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expert:innengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund:innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund:innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.

Umfrage: Bundesforum bittet um Rückmeldung zu Fortbildungswünschen

Das Bundesforum konnte Annabel Zwönitzer, Psychologin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Universitätsklinikum Ulm für eine Einführung in die Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung kleiner Kinder gewinnen. Kinder sollen beteiligt werden, – das schreibt sowohl das Vormundschaftsrecht als auch das SGB VIII vor. Aber gerade bei kleinen Kindern oder Kindern mit Behinderungen stößt das Vorstellungsvermöge, wie das gehen soll, leicht an Grenzen. Eine – indirekte – Möglichkeit besteht darin, genau zu beobachten, was das Kind in der Interaktion mit Erwachsenen ausdrückt. Diese Fortbildung gibt eine erste Einführung in die Interaktionsbeobachtung und fragt, was Vormund:innen und Fachkräfte der Erziehungshilfen und des Pflegekinderdiensts von dieser Methode lernen und anwenden könnten. Worauf ist überhaupt zu achten, wenn wir Kinder mit ihren Erziehungspersonen beobachten? Und welche Schlüsse lassen sich daraus in Bezug auf das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse ziehen?

Die Fortbildung kostet 110 Euro/ 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums und findet zweimal online statt:
  • am 18. Januar von 10 – 12 Uhr - Anmeldung online - und
  • am 9. Februar von 14 – 16 Uhr - Anmeldung online.

Interview mit Valeria Anselm: Ich hätte mir jemanden gewünscht, der mit und für mich kämpft, wie das Eltern tun.

Valeria Anselm lebt in einer Wohngruppe in Stuttgart und hat erst kürzlich ihr Buch zu ihren Erfahrungen in der Jugendhilfe veröffentlicht.
Bundesforum: Liebe Valeria Anselm, du hast erst kürzlich ein Buch zu deinen Erfahrungen in der Jugendhilfe veröffentlicht. Weshalb hast du dieses Buch veröffentlicht? Was war dir besonders wichtig, der Öffentlichkeit mitzuteilen? Anselm: Die Idee für das Buch entstand daraus, dass viel zu wenig über das Leben in der Jugendhilfe geredet wird. Ich hatte zum einen niemanden mit dem ich mich austauschen konnte, zum anderen begegneten mir und meinen Mitbewohner*innen viele Vorurteile, wenn Menschen erfuhren, dass wir in einer Jugendhilfeeinrichtung leben. Dabei ist es so wichtig darüber zu reden und die Erfahrungen teilen zu können. Es gibt immer Schicksalsschläge, die dazu führen können, dass Kinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. In einer Wohngruppe zu leben, ist keine Schande, sondern eine andere Art von Wohnform, die das Stigma nicht verdient hat. Das Buch klärt auf und erzählt vom ganz normalen Leben in der Jugendhilfe. Gleichzeitig kritisiere ich aber auch einige Punkte des Systems. Der Gesellschaft ist nicht bewusst unter welchen teils veralteten und schlechten Voraussetzungen die Jugendhilfe angelegt ist.
Bundesforum: Und was kritisierst du besonders? Welche Voraussetzungen sollten sich grundlegend ändern? Anselm: Ein großer Kritikpunkt ist der Betreuungsschlüssel. Eine betreuende Person im Dienst für acht Kinder. Das ist viel zu wenig, um den Bedarfen der Kinder gerecht zu werden. Außerdem sollten sich die Arbeitsbedingungen ändern. In der Jugendhilfe zu arbeiten, ist nicht gerade populär. Das bekommen wir Kinder dann zu spüren, wenn unsere wichtigsten Bezugspersonen ständig wechseln. Ein anderer Punkt ist, dass Kinder viel zu wenig miteinbezogen und über ihre Rechte aufgeklärt werden. Die Ämter entscheiden oft über die Kinder anstatt mit ihnen. Dadurch entsteht oft das Gefühl, dass man ein Kampf mit dem Amt führt anstatt Unterstützung zu erfahren.
Bundesforum: Du hast erzählt, dass du keinen Vormund hattest, aber gerne einen Vormund gehabt hättest!? Weshalb hättest du gerne einen Vormund gehabt? Anselm: Meine Eltern hatten die ganze Zeit über mein Sorgerecht, das hat unsere Beziehung in vielen Momenten sehr strapaziert bzw. vor allem meine Nerven, weil es teilweise nicht möglich war, gute Absprachen zu treffen. Außerdem war ich dadurch immer gezwungen, mit meinen Eltern im Kontakt zu stehen, was ich nicht immer wollte.
Bundesforum: Kannst du ein Beispiel oder eine Situation nennen, in der die Zusammenarbeit mit deinen Eltern schwierig gewesen ist und in der du dir gewünscht hast, einen Vormund zu haben? Oder gab es eventuell andere Personen, denen du am liebsten das Sorgerecht für dich übertragen hättest? Anselm: Also ganz schwierig war es mit meinen Eltern als es mir psychisch schlecht ging und die Frage „Klinik: ja oder nein“ im Raum stand. Meine Eltern waren dagegen. Das hat mich verunsichert. Sie sind erst darauf eingegangen als mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wurde. Ich weiß nicht genau, wem ich mein Sorgerecht übertragen hätte, aber ich hätte mir einfach jemanden als Ansprech- und Vertrauensperson gewünscht. Eine Person, die mit und für mich kämpft. Eine Aufgabe, die eigentlich die Eltern haben sollten.

Bericht zum Workshop zur Übergangsgestaltung in der Vormundschaft

Zu einem Workshop aus dem August zur Übergangsgestaltung in der Vormundschaft ist nun ein erster Bericht veröffentlicht worden. Mit Übergangsgestaltung ist die Frage angesprochen, wie junge Menschen, die die Schwelle zum Erwachsenenalter erreicht haben, begleitet werden. Das ist Thema gewesen beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und hat zur Neuformulierung der §§ 41. 41a SGB VIII geführt. Vormund:innen wissen jedoch, dass dieselbe Frage sich für viele junge Menschen auch am Ende der Vormundschaft stellt. Der Übergang in die Betreuung ist nicht immer die richtige Antwort – oft brauchen die Jugendlichen einfach eine gute Vorbereitung und über das 18. Jahr hinaus Unterstützung – auch in behördlichen und juristischen Angelegenheiten. Bislang bieten Vormund:innen diese Unterstützung zuweilen „nebenbei“ an – das kann aber eine geregelte Praxis nicht ersetzen. Im Workshop wurde mit so viel Engagement diskutiert, dass sich vier Arbeitsgruppen gebildet haben, die an den folgenden Vorhaben arbeiten:
  • Reflexionsfragen zur Abschiedskultur
  • Erläuterungen zur Akteneinsicht
  • Checkliste für Vormund :innen für das Jahr vor Volljährigkeit
  • Argumente für vormundschaftliche Nachbetreuung, die auf die Fallzahl angerechnet wird
Wir berichten über zukünftige Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen.

Aktuelle Zahlen zu Vormundschaften/ Pflegschaften

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat in dem im Oktober erschienenen Heft Komdat 2/2022 Zahlen zu Amtsvormundschaften/ Beistandschaften bis 2021 veröffentlicht und kommentiert. Danach haben mehr als 5 von 1000 Kindern eine: Vormund:in oder Pfleger:in. Anders ausgedrückt: Unter 2000 Kindern ist eines, das eine: Amtsvormund:in/-pfleger:in bekommt, meist weil den Eltern die Sorge (teilweise) entzogen wurde. Die Zahlen sind weitgehend stabil, mit Ausnahme eines steilen Anstiegs bei den Amtsvormundschaften (nicht Amtspflegschaften zwischen 2016 und 2018, der auf die Amtsvormundschaften für Geflüchtete zurückgeht. Danach ging die Zahl allerdings nicht auf das Ausgangsniveau zurück, sondern blieb höher. Inzwischen dürften die Zahlen wieder ansteigen, da zunehmend wieder Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik eintreffen. Das Bundesforum hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Statistik über Vormundschaften sehr unzureichend ist und dazu auch eine Expertise veröffentlicht. Das gilt umso mehr durch die zunehmenden Anstrengungen in den Jugendämtern, mit ehrenamtlichen Vormund:innen zusammenzuarbeiten. Weder zu ehrenamtlichen, noch zu beruflichen und Vereinsvormundschaften werden Zahlen erhoben, auch nicht zu Zielgruppen (bspw. Kinder mit Behinderungen, Pflegekinder), Kontinuität und Dauer der Vormundschaften.

Traumaambulanzen: Schnelle Unterstützung für traumatisierte Kinder

Eine gerade im Oktober veröffentlichte „Verordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz“ tritt erst 2024 in Kraft, kann jedoch ab sofort schon vorbereitende Wirkung entfachen. Die Verordnung setzt bundesweite Maßstäbe für Erreichbarkeit, Zugang und Qualifikation des Personals in Traumaambulanzen. Vormund:innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die nach Unterstützung für Kinder und Jugendliche suchen, die Gewalt erlebt haben, können sich an Traumaambulanzen wenden. Denn Kinder und Jugendliche, die Gewalt erlebt haben, haben seit 2021 die gesetzlich gesicherte Möglichkeit, eine solche Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen (§ 34 SGB XIV). Um den niedrigschwelligen Zugang zu sichern, muss ein Antrag erst nach der zweiten Sitzung gestellt werden und dürfen bis zu acht Sitzungen in Anspruch genommen werden, auch wenn noch keine Entscheidung im sogenannten „erleichterten Verfahren“ ergangen ist (§ 115 SGB XIV). Traumaambulanzen sollen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Gewalt erlebt haben, in maximal 18 Sitzungen frühzeitige Hilfe bieten. Dabei gilt: „Die neue Leistung der Traumaambulanzen können auch Personen in Anspruch nehmen, die das schädigende Ereignis zunächst - oft für Jahre oder Jahrzehnte - verdrängt haben, dann aber eine aktuelle/akute psychische Belastung erleben. Eine aktuelle Belastung liegt vor, wenn akute Symptome auftreten. Sie hängt nicht vom Zeitpunkt des traumatisierenden Ereignisses ab. Diese Fallkonstellation kann insbesondere bei Personen auftreten, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden sind.“ FAQ’s des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum neuen Entschädigungsrecht“. Geregelt ist dies alles im neuen Sozialgesetzbuch XIV zum sozialen Entschädigungsrecht, dessen übrige Teile erst zum 1.1.2024 in Kraft treten. Eine bundesweite Übersicht über bisher schon verfügbare Länderambulanzen ist dem Bundesforum nicht bekannt – im Netz finden sich aber Übersichten für einzelne Bundesländer.

Beteiligungsprozess zur inklusiven Jugendhilfe hat begonnen

Am 17. November hat der Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel – Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ unter der Leitung der parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligoez begonnen. Die Arbeitsgruppe soll u. a. mit Vertreter*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe sowie Selbstvertretungsorganisationen von jungen Menschen und Eltern besetzt sein. Insgesamt wirken etwa 80 Personen in dem Prozess mit. Die Vormundschaft ist nicht explizit vertreten, jedoch wird es die Möglichkeit geben, sich am Prozess auch online zu beteiligen. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende 2023 – nach fünf Sitzungen – abgeschlossen sein. Die letzte Sitzung findet am 12.09.2023 statt. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess finden Sie zukünftig auf der Seite gemeinsam-zum-ziel.org.

Jetzt beschlossen: Kostenheranziehung in der Jugendhilfe wird zum 01.01.2023 abgeschafft

Der Gesetzgeber hat Wort gehalten und die Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft. Der Bundestag hat dies am 10. November einstimmig entschieden. In der Begründung der Bundesregierung heißt es, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht: „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“ Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundestages. Das Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Interviewanfrage zur Perspektive der Amtsvormundschaft auf ehrenamtliche Vormundschaften

Studierende der FH Münster brauchen für eine Masterarbeit zur Eignungsdebatte von Vormund:innen im Rahmen der 2023 in Kraft tretenden Reform Ihre Stimmen! Es werden Personen gesucht, die im Hinblick auf ihre professionelle Rolle als Amtsvormund:in im Verhältnis zur ehrenamtlichen Einzelvormundschaft Rede und Antwort stehen möchten. Die Interviews finden bis Ende des Jahres 2022 statt. Sie fühlen sich angesprochen und haben kurzfristig noch Zeit hierfür? Melden Sie sich gerne bis zum 09.12. zur Vereinbarung eines Termins bei Lisa Marie Reese und Sarah Klein (sarah.klein@fh-muenster.de).

Aktuelle rechtliche Informationen

Rechtsgutachten des DIJuF zur Vormundschaft

  • Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) kommt auf die Frage, ob ein Umgangsausschluss eines Elternteils durch die: Vormund:in möglich sei, zu dem Schluss, dass dies nur bei Einvernehmen mit den Eltern möglich sei. Ansonsten wird geraten das Familiengericht einzuschalten, wenn ein Umgangsausschluss notwendig erscheint, DIJuF-RGA vom 27.07.2022 – SN 2022_0369 Wu; JAmt 11/2022, 534 ff.
  • Auf mehrere Fragen zur Entscheidung über lebenserhaltende Maßahmen antwortet das DIJuF rechtsgutachterlich
    • dass ein:e einwilligungsfähige Jugendliche ohne Zustimmung ihrer: gesetzlichen Vertreter:in über den Verzicht auf eine lebenserhaltende Behandlung selbst entscheiden kann. Die Rechtslage sei allerdings unbefriedigend in Bezug auf ihre Klarheit (anders als in Österreich).
    • dass eine familiengerichtliche Genehmigung bei der stellvertretenden Eintscheidung des Personensorgeberechtigten, wenn die: Minderjährige: nicht einwilligungsfähig ist, keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.

DIJuF-Seite zu Flucht aus der Ukraine aktualisiert!

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) aktualisiert stetig seine Seite zu Rechtsfragen in Bezug auf junge jungen Menschen und ihre Familien, die aus der Ukraine zu uns nach Deutschland ziehen. Die aktuellen Stellungnahmen ergänzen die Themen „Hilfe durch das Jugendamt“ sowie „Abstammungs- und Sorgerecht“.

BumF: Neue Themenseite zur Ukraine online!

Die neue Themenseite zur Ukraine des Bundesfachverbands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist online. Auf der Webseite befinden sich wichtige Informationen für Fachkräfte, aber auch für junge Menschen aus der Ukraine und ihre Familien. Die Informationsmaterialien werden teilweise auf mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel zu den Themen Gesundheit, Aufenthalt und Deutsch lernen.

Aktuelle Publikationen

7 Thesen zur Zusammenarbeit von Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen

Die im letzten Infobrief angekündigte Broschüre 7 Thesen zur Zusammenarbeit von Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen liegt jetzt in gedruckter Form vor. Sie kann gegen 1 Euro/Stück Schutzgebühr unter info@vormundschaft.net bestellt werden. Die Broschüre gibt Anregungen für die Zusammenarbeit, die auch bei Kooperationsvereinbarungen berücksichtigt werden können. Sie soll auch dazu auffordern, in Überlegungen zur Kooperation und entsprechenden Vereinbarungen die Betroffenen von vornherein mit einzubeziehen.

Maas, Michael (2023): Ehrenamtliche Vormundschaften. Potenziale. Grenzen. Gestaltungsmöglichkeiten

Der von Michael Maas (AWO Niederrhein) herausgegebene Band basiert auf einer Forschung mit Studierenden und behandelt auf empirischer Grundlage Fragen zu Potenzialen und Grenzen der Vormundschaft. Es möchte dazu beitragen, die Potenziale der ehrenamtlichen Vormundschaft voll auszuschöpfen, ohne deren Grenzen zu verkennen. Es erscheint voraussichtlich im Januar 2023 und kann im Beck online-Shop für 26,00 Euro bereits vorbestellt werden.

Hoffmann, Birgit (2022): Der zusätzliche Pfleger nach § 1776 BGB idF des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. JAmt-Heft 11/2022.

In der Ausgabe 11/2022 der Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT hat Birgit Hoffmann einen Beitrag zum zusätzlichen Pfleger nach § 1776 BGB nF veröffentlicht. Das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe können Sie hier herunterladen. Die Beiträge sind auch über kijup online erhältlich.

Online-Dokumentation zur 4. Vormundschaftstagung des Bundesforums in Kassel

Das Bundesforum bot im Rahmen seines aktuellen Projektes vier Tagungen zur Vormundschaftsrechtsreform an. Die letzte Tagung vom 24.-25.10. in Kassel beinhaltete u. a. Vorträge zur reflexiven Qualitätsentwicklung (Joachim Merchel) und zur Personalbemessung in der Vormundschaft (Bruno Hastrich, INSO) und mehrere Kleingruppen zu praxisrelevanten Themen, die die Beteiligung von Kindern, die Zusammenarbeit mit Erziehungspersonen und die Kooperation mit anderen Sozialen Diensten und der Familiengerichtsbarkeit behandelten. Die Präsentationen und einige Unterlagen aus Kleingruppen finden Sie in unserer Online-Dokumentation. Sollte sich der Link zur Online-Dokumentation aus Datenschutzgründen nicht öffnen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@vormundschaft.net.

Ideen für ein kleines Weihnachtsgeschenk!

Suchen Sie noch ein kleines Weihnachtsgeschenk für einen jungen Menschen? Hier drei Empfehlungen:

Tagungen und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums:

Online-Einführung: Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung kleiner Kinder

am 18.01.2022 von 10:00-12:00 Uhr und am 09.02.2022 von 14.00-16.00 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Referentin: Annabell Zwönitzer, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online

Online-Seminarreihe: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation
am 27.01., 03.02. und 10.02.2023 von jeweils 9:30-12:30 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Referentin: Dr. Miriam Fritsche, Autorin einer ausführlichen Orientierungshilfe zum Thema
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums bei Belegung eines einzelnen Moduls. Teilnehmende, die alle drei Module belegen, zahlen 300 Euro bzw. 250 Euro als Mitglied des Bundesforums und werden bevorzugt für die Teilnahme berücksichtigt. Die Seminare finden ab einer Zahl von 10 Teilnehmenden pro Modul statt.
Anmeldung: online

Weitere Veranstaltungen:

Online-Seminar: Beteiligung und Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen

vom 12.-14.12.2022
Veranstalter: DIJuF
Referentin: Nicole Irion, Dipl.-Psychologin, Systemische Therapeutin, Hypnotherapeutin, Tiergestützte Therapie, Jugend- und Heimerzieherin
Kosten: 363 Euro bzw. 279 Euro für Mitglieder des DIJuF
Anmeldung: online

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