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Infobrief Nr. 9 · November 2022

Inhaltsverzeichnis

  • Erster Erfolg: Bundesforum wird 2023 gefördert!
  • „Wir würden gerne Verantwortung übernehmen.“, Interview mit Ute Steinfurt, Pflegemutter
  • Umfrage: Bundesforum bittet um Rückmeldung zu Fortbildungswünschen
  • 7 Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen
  • Netzwerk Berufsvormund*innen im Bundesforum gegründet!
  • Jugendhilfereport zur Vormundschaft erschienen
  • Inobhutnahme ohne Fachkräfte?
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen

Erster Erfolg: Bundesforum wird 2023 gefördert!

Erster Erfolg: Mit einem Beschluss hat der Haushaltsausschuss des Bundestags Gelder für die Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft für das Jahr 2023 reserviert. Allerdings muss noch die Bestätigung durch den Bundestag erfolgen, ist jedoch sehr wahrscheinlich. Damit wird Sicherheit für das nächste Jahr geschaffen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die dieser erste Erfolg nicht hätte errungen werden können. Mehr als 100 Personen haben unseren Appell unterzeichnet, aus der Wissenschaft, aus der Praxis der Vormundschaft und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, die eng mit der Vormundschaft zusammenarbeiten. Und auch viele junge und ältere Menschen, die einen Vormund hatten, haben unterschrieben. Mithilfe dieser Unterstützung konnten wir ein wichtiges Signal in Richtung Politik und Ministerium senden: Die Vormundschaft ist Teil und Gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe und braucht Unterstützung und fachliche Begleitung, insbesondere ab Inkrafttreten der Reform, und ein Bundesforum, dass die Bedürfnisse, Erfahrungen und das Wissen der Vormund*innen im Fachdiskurs einbringt.

Mehrere Abgeordnete der Ampelkoalition haben den Appell aufgegriffen und sich für das Bundesforum eingesetzt – auch dafür bedanken wir uns sehr.
Nun gilt es, sich für eine nachhaltige fachliche Begleitung der Vormundschaft durch das Bundesforum einzusetzen und weitere Perspektiven ab 2024 zu erschließen.

Insbesondere wollen wir uns auch einer Kampagne widmen, um neue Mitglieder zu werben. Die Unterstützung vieler Praktiker*innen hat uns gezeigt, dass unser Service breit genutzt wird und wir würden uns über den Beitritt der entsprechenden Jugendämter und Vereine und auch von Einzelpersonen sehr freuen. Wir werden in nächster Zeit dazu Materialien erstellen und freuen uns dann über Weiterverbreitung.

„Wir würden gerne Verantwortung übernehmen.“, Interview mit Ute Steinfurt, Pflegemutter

Ute Steinfurt ist Pflegemutter und setzt sich für die Interessen ihres Pflegesohnes und anderer junger Menschen in Pflegefamilien und Wohngruppen ein. Sie weiß aus eigener Erfahrung, wie schwierig es sein kann, sich gegenüber Behörden Gehör zu verschaffen.

Bundesforum: Liebe Frau Steinfurt, welche Erfahrungen machen Sie mit Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe? Steinfurt: Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich. Wir hatten bis vor kurzem eine sehr engagierte Mitarbeiterin im Pflegekinderdienst, die leider krankheitsbedingt nicht mehr für uns zuständig ist. Ihre Vertretung ist sehr bemüht aber kann nicht alles übernehmen. Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes haben wir in über fünf Jahren kaum kennengelernt. Sie wechseln ständig und nehmen nur anlässlich des jährlichen Hilfeplangespräches mit uns Kontakt auf. Die Mitarbeiterin, die aktuell für uns zuständig ist, hat unseren Sohn bislang nicht kennengelernt (ebenso wie die Vorgänger*innen) und ist für uns telefonisch nicht erreichbar. Das stellt uns vor Herausforderungen, wenn man keine zeitnahe Unterstützung vom Jugendamt erwarten kann. Die Zusammenarbeit mit der leiblichen Mutter wiederum ist sehr gut. Sie ist dankbar, dass Felix bei uns lebt und sie mit ihm weiterhin Kontakt haben darf. Sie hat das Sorgerecht für Felix. Da sie aber aus privaten Gründen nicht immer gut erreichbar ist, konnten wir mithilfe von Vollmachten einiges regeln, um Felix‘ Leben einfacher zu gestalten.

Bundesforum: Können Sie uns ein Beispiel nennen, wo Sie sich mehr Unterstützung vom Jugendamt erhofft hätten? Oder wo Sie vielleicht doch gerne das Sorgerecht für Felix gehabt hätten? Steinfurt: Wir mussten einige unschöne Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einschulung machen. So hatten wir im Hilfeplangespräch vereinbart, dass Felix zur Einschulung eine Schulbegleitung bekommt, da er sich mit neuen Situationen schwer tut und wir ihm dadurch den Start in der Schule erleichtern wollten. Leider hat das Jugendamt die Hilfe nicht rechtzeitig bewilligt, weshalb wir uns die Hilfe selbst beschafft und eine Schulbegleitung beauftragt haben. Wir warten noch heute auf die Kostenübernahme, wie sie damals schriftlich im Hilfeplan festgehalten wurde. Dann gab es eine Situation, in der wir sehr dankbar waren, eine Vollmacht der Mutter zu haben. Eltern haben sich einen Rechtsanwalt genommen, um sich einen Platz in Felix‘ Schule zu „erklagen“, wofür ein Kind die Schule verlassen muss. In unserer Region gilt, dass vorrangig diejenigen einen Schulplatz bekommen, die im Einzugsgebiet der Schule leben. Der Rechtsanwalt wollte durchsetzen, dass Felix‘ Schulplatz freigegeben wird mit der Begründung, dass Felix‘ leibliche Mutter nicht im Einzugsgebiet der Schule lebe und wir als Pflegefamilie nicht das Recht gehabt hätten, ihn auf diese Schule zu schicken. Wir sind sehr froh, dass er damit nicht durchkam. Wir konnten kurzfristig unsere Vollmacht der Mutter, Felix‘ Schulplatz zu bestimmen, vorlegen, und die Schulaufsicht hat argumentiert, dass Felix ein Recht auf einen Schulplatz in diesem Stadtteil hat, da er bei uns lebt.

Bundesforum: Und was würden sie sich von der Jugendhilfe wünschen? Steinfurt: Ich würde mir Erstens wünschen, dass die Fachkräfte in den Behörden besser erreichbar und die Behörden besser aufeinander abgestimmt sind und zum Beispiel eine Schule und ein Schulamt über die Herausforderungen und Entscheidungsfindungen in der Jugendhilfe Bescheid wissen. Denn jedes Kind, das in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe aufwächst, geht in die Schule und sollte auf Grund seiner sozialen Herkunft nicht benachteiligt werden. Zweitens würde ich mir wünschen, dass das Jugendamt in langjährigen Dauerpflegeverhältnissen die Möglichkeiten, mehr Rechtssicherheit für die Pflegekinder zu schaffen, mit der Herkunfts- und der Pflegefamilie bespricht, d.h. beispielsweise die Übertragung des Sorgerechts oder die Adoption. Wir als Pflegefamilie überlegen trotz der guten Zusammenarbeit mit der Mutter, das Sorgerecht zu beantragen oder Felix zu adoptieren. Er hat regelmäßig Kontakt zu seiner Mutter. Das soll selbstverständlich so bleiben. In vielen alltäglichen Situationen wird aber deutlich, dass Felix als Pflegekind strukturell benachteilig wird, weil wir uns nicht immer (zeitnah) für ihn und seine Belange einsetzen können, da uns die Rechte fehlen. Es gibt viele Themen, wo uns die Hände gebunden sind, wir aber gerne Verantwortung in Felix‘ Interesse übernehmen würden.

Umfrage: Bundesforum bittet um Rückmeldung zu Fortbildungswünschen

Das Bundesforum möchte für das kommende Jahr Prioritäten bei den Fortbildungsthemen setzen und bittet Sie daher um Rückmeldung, welche Themen Sie interessieren. Wir haben hierfür eine Umfrage erstellt, an der Sie in nur 3 Minute teilnehmen können.

Bitte klicken sie diejenigen Themen an, an denen Sie Interesse haben und ggf. an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen würden. Es handelt sich hierbei um eine Interessensbekundung und nicht um eine Voranmeldung. Wir berücksichtigen Ihre Angaben bei der Planung von Fortbildungen für 2023. Wenn gewünscht, benachrichtigen wir Sie auch gerne über Fortbildungen, an denen Sie Interesse haben.

7 Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen

Im Herbst 2021 trafen sich junge Menschen, die eine*n Vormund*in hatten oder haben, Pflegeeltern und Vormund*innen zu einem Austausch in einem vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft gemeinsam mit dem PFAD-Bundesverband geplanten Workshop in Erfurt. Gefördert wurde die Veranstaltung durch die Aktion Mensch und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Erfurt. In intensiver Diskussion wurden 7 Thesen zur Zusammenarbeit von Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen entwickelt. In etlichen Online-Terminen wurden die Thesen weiterentwickelt. Jetzt – ein Jahr nach Beginn – ist die Broschüre mit den Thesen fertig und sehr lesenswert! Es wird deutlich, dass es sich lohnt, nicht nur Professionelle einzubeziehen, wenn es um Grundsätze des gemeinsamen fachlichen Arbeitens geht. Pflegekinder und Pflegeeltern haben sehr viel dazu zu sagen. Lesen Sie und urteilen Sie selbst!

Die Broschüre wird ab Ende November auch in gedruckter Form vorliegen und kann gegen eine geringe Schutzgebühr und Porto beim Bundesforum bestellt werden.

Netzwerk Berufsvormund*innen im Bundesforum gegründet!

Im Bundesforum hat sich ein Netzwerk von Berufsvormund*innen gegründet. Bisher sechs Mitglieder haben sich schon einige Male online und das erste Mal persönlich im Rahmen der Tagung des Bundesforums „Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche“ in Kassel getroffen. Erörtert wurden verschiedene Fragen, u.a. die unterschiedlichen Erfahrungen mit der Rechtspflege bei der Bewilligung der Vergütungen. Manche Berufsvormund*innen machen die Erfahrung, dass die Nachfragen nach Details und Auseinandersetzung darüber immer mehr Zeit einnehmen und viele Nerven kosten. Im Zentrum wollen die Berufsvormund*innen jedoch nicht die Vergütung, sondern die Arbeit mit den Kindern sehen. Eine Berufsvormundin monierte auch, die Themen der Tagung berücksichtigten in ihrem Zuschnitt die Berufsvormundschaft noch zu wenig. Das Bundesforum ist daher sehr gespannt auf Anregungen aus dem neuen Netzwerk, die bei künftigen Aktivitäten gerne berücksichtigt werden.

Das Netzwerk trifft sich vierteljährlich nach Absprache unter den Mitgliedern. Das nächste Treffen ist vereinbart für den 17.11.2022 von 10.00-12.00 Uhr online. Interessierte Berufsvormund*innen können sich gerne melden. Ansprechpartner für das Netzwerk Berufsvormund*innen im Bundesforum ist Eric Theismann, eric.theismann@vormundschaft.net.

Jugendhilfereport zur Vormundschaft erschienen

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen seine Fachzeitschrift jugendhilfereport mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die aktuelle Ausgabe 4/2022 beschäftigt sich mit der Vormundschaft und Pflegschaft und beinhaltet kurze und prägnante Beiträge zur Vormundschaftsrechtsreform u.a. auch von Teammitgliedern des Bundesforums zu:
  • den Anforderungen an das Jugendamt durch die neue Vormundschaftsrechtsreform
  • den Aufgaben der Leitungskräfte im Jugendamt in Bezug auf die Vormundschaftsrechtsreform
  • der Einschätzung der Eignung von Ehrenamtlichen als Vormund*innen
  • der Beteiligung durch Vormund*innen über die Vormundschaft hinaus
  • der Verantwortungsgemeinschaft aus Sozialen Diensten und Vormundschaft zum Stuttgarter Modell zur Förderung ehrenamtlicher Vormundschaft

Inobhutnahme ohne Fachkräfte?

Die IGfH berichtet in ihrem Newsletter ForE-online: „Nach ersten Hinweisen aus der Metropolregion Rhein-Main, dass die Inobhutnahme massiv unter Druck stehe und nicht ausreichende Plätze mehr zur Verfügung stünden, hat die IGfH die Fachgruppe Inobhutnahme (mit aktuell 30 Mitgliedern öffentlicher und freier Träger aus der gesamten Bundesrepublik) um eine Einschätzung gebeten. Die Rückmeldungen aus dem August 2022 zeigen, dass sich die Situation der Inobhutnahme in Deutschland bundesweit verschärft hat und der Kinderschutz in einigen Kommunen kurz vor dem Kollaps steht. Dies hat sich im Rahmen der zurückliegenden IGfH-Delegiertenversammlung im Austausch mit zahlreichen Fachvertreter*innen aus freien und kommunalen Trägern bestätigt.“
Für Vormund*innen kann das bedeuten, dass eine sichere und angemessene Unterbringung von Kindern, für die nach einem Sorgerechtsverfahren Vormundschaft angeordnet und bestellt wurde, nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Lösungen für solche Fälle liegen nicht auf der Hand. In jedem Fall ist eine enge Kommunikation mit dem Jugendamt notwendig. Die Leitung des Jugendamts sollte unmittelbar in Kenntnis gesetzt werden, wenn bei Vormund*innen der Eindruck entsteht, dass die Betreuung und Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Inobhutnahmestelle wegen fehlender Fachkräfte nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.

Aktuelle rechtliche Hinweise

DIJuF-Rechtsgutachten

In der aktuellen Fachzeitschrift JAmt 10/2022 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht wird auf die folgenden zwei Rechtsgutachten zur Vormundschaft hingewiesen. Die Rechtsgutachten sowie die darauffolgenden Rechtsprechungen können von DIJuF-Mitgliedern über das Portal kijup online eingesehen werden. Eine Übersicht des aktuellen Hefts können Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen.

DIJuF-Rechtsgutachten vom 02.08.2022
Fortführung einer Vormundschaft des Jugendamts als ehrenamtliche Vormundschaft durch die Fachkraft nach 01.01.2023, die bisher die Aufgaben des Jugendamts als Vormund wahrnimmt

DIJuF-Rechtsgutachten vom 01.06.2022
Wahrnehmen der Aufgaben des Jugendamts als Pfleger/Vormund und von Aufgaben nach dem UVG im Hinblick auf das Trennungsgebot in § 55 Abs. 5 SGB VIII n. F.

Keine Klagebefugnis nicht sorgeberechtigter Elternteile gegenüber der Gewährung von stationärer Hilfe zur Erziehung auch bei unterlassener Beteiligung an der Hilfeplanung

VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2022 – 8 K 1260/21
Ein nichtsorgeberechtigter Vater klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Hilfebewilligung und Unterbringung seiner Tochter in einer Pflegefamilie. Die Tochter lebte zuletzt bei der Mutter, der das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt übertragen wurde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage des Vaters mangels Klagebefugnis zurück und wies auf den Umstand hin, dass das Jugendamt als Personensorgeberechtigter die Hilfe rechtmäßig beantragt und bewilligt habe. Durch die Hilfebewilligung liege keine Rechtsverletzung gegenüber dem Vater vor, auch wenn er zu Kosten der Hilfe herangezogen werde. Bei fehlender Beteiligung an der Hilfeplanung könne er zwar gegen die Kostenheranziehung vorgehen, nicht aber gegen die Hilfebewilligung an sich. In den Hinweisen für die Praxis heißt es hierzu: „Will ein nicht sorgeberechtigter Elternteil erreichen, dass er über die Hilfeinanspruchnahme und ihre Ausgestaltung (mit-)entscheiden kann, so ist er dazu auf eine Übertragung der Personensorge durch das Familiengericht angewiesen.“

Keine Anwendung von § 68 V Nr. 1 FamFG bei Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.05.2022 – 1 UF 31/22
Im vorliegenden Fall wurde den Eltern, denen bereits im Dezember 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Beantragung von SGB VIII-Leistungen entzogen wurde, nun auch das Umgangsbestimmungsrecht entzogen. Gegen diese Entscheidung reichte die Mutter im Februar 2022 Beschwerde ein. Die nach § 58 FamFG zulässige Beschwerde blieb jedoch ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht sah auf Grund der "am Kindeswohl hinreichend orientierten Entscheidung" keine Notwendigkeit einer erneuten Anhörung der Kinder und Eltern, da mit keinen neuen Erkenntnissen zu rechnen sei. Im Leitsatz heißt es: „Wird mit der Beschwerde ausschließlich der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts angegriffen, ist § 68 Abs. 5 Nr. 1 FamFG nicht anzuwenden, so dass eine Wiederholung erstinstanzlicher Verfahrenshandlungen im Beschwerdeverfahren nicht erforderlich ist.“

Vormundschaftsrechtsreform: Die Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht

Beitrag von Julie Strube, NZFam 2022, 957
Der Beitrag greift verfahrensrechtliche Fragen auf und beschäftigt sich mit den Maßstäben zur Auswahl des am besten geeigneten Vormunds unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fallkonstellationen.
Hinweis: Viele weitere Aufsätze zur Vormundschaftsreform finden Sie auf der Seite des Bundesforums zur Vormundschaftsrechtsreform.

Aktuelle Publikationen

Fröschle: Das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Das Buch von Herrn Prof. Dr. Fröschle führt in das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht ein, das zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe finden Sie im Beck-Online-Shop, wo Sie das Buch auch bestellen können.

Kommentare zum SGB VIII

In einer neuen Auflage sind vor einiger Zeit zwei gängige Kommentare zum SGB VIII erschienen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist in beiden Kommentaren bereits berücksichtigt, jedoch nicht alle neuen die Vormundschaft betreffenden Vorschriften, die am 01.01.2023 in Kraft treten.

Tagungen und sonstige Veranstaltungen

Kontakte zur Herkunftsfamilie - Notwendiges Übel oder Chance für die Identitätsentwicklung von Pflegekindern?

am 12.11.2022 von 10:00-16:00 Uhr in Baden-Baden
Veranstalter: Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e. V.
Referentin: Sigrid Mosé, PKD Neustadt a. d. Aisch
Anmeldung: online
Viele Pflegeeltern empfinden den Umgang mit der Herkunftsfamilie als herausfordernd. Nicht immer erschließt sich ihnen die Notwendigkeit bzw. die Sinnhaftigkeit des gesetzlich geforderten Kontaktes. Welche Möglichkeiten haben Pflegeeltern und Fachkräfte, zu einem guten Miteinander beizutragen? Wo gibt es Grenzen? Die Veranstaltung wird von den Erfahrungen einer jungen Frau bereichert, die viele Jahre in einer Pflegefamilie gelebt und viel zum Spannungsverhältnis „leibliche Mutter/ Pflegefamilie“ zu sagen hat.

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