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Infobrief Nr. 8 · Oktober 2022

Inhaltsverzeichnis

  • Förderung des Bundesforums vor dem Aus? Das Bundesforum unterstützen und erhalten!
  • „Es braucht Gespräche auch außerhalb des Hilfeplangesprächs“, Interview mit Jana Paul, Vorstandsmitglied im Careleaver e. V.
  • Abschaffung der Kostenheranziehung auf der Zielgeraden – aber nicht für alle Kinder und Jugendlichen
  • Empfehlungen des DIJuF zum KJSG auch für die Vormundschaft relevant
  • Noch wenige Plätze: Letzte Tagung zur Vormundschaftsrechtsreform vor Inkrafttreten
  • Informationen zum Datenschutz für Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche
  • Die Servicestelle Jugendberufsagenturen! Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen SGB II, XII und VIII
  • Stellungnahme zur Tötung eines unbegleiteten Jugendlichen durch Polizeikräfte in Dortmund
  • Ermittlungen gegen Winterhoff werden ausgeweitet
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen

Förderung des Bundesforums vor dem Aus? Das Bundesforum unterstützen und erhalten!

Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, die Förderung für das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. einzustellen. Ausgerechnet zum 1.1.2023, zeitgleich mit Inkrafttreten der großen Reform des Vormundschaftsrechts. Näheres dazu in dieser Pressemitteilung. Langfristig ist eine verlässliche Förderung für die Vormundschaft durch den Bund ohne Alternative. Der Vorstand des Bundesforums unternimmt Alles, um die Einstellung der Förderung abzuwenden und zu ermöglichen, dass das Bundesforum seine Arbeit fortsetzen, die Fachdiskussion weiterentwickeln und eine qualifizierte Arbeit für die Kinder und Jugendlichen, die eine: Vormund:in haben, weiterhin unterstützen kann. Es wird nicht einfach, aber wir finden einen Weg! Wir bitten auch um Ihre Unterstützung!

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Das Bundesforum muss erhalten bleiben, weil …
Die Vormundschaft ist wichtiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe, weil …
Kinder mit Vormund:in profitieren vom Bundesforum, weil…

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Sie können Förderbeiträge zahlen oder ihre Mitgliedsbeiträge um Förderbeiträge erhöhen. Das ist spätestens ab dem 17.10.22 auf unserer Website und jederzeit per Mail an info@vormundschaft.net möglich. Mitglieds- und Förderbeitrag sind steuerabzugsfähig. Bis 200 Euro reicht der Kontoauszug.

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Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V.
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„Es braucht Gespräche auch außerhalb des Hilfeplangesprächs“, Interview mit Jana Paul, Vorstandsmitglied im Careleaver e. V.

Jana Paul ist Vorstandsmitglied im Careleaver e. V. und Mitbegründerin von Jugend vertritt Jugend. Sie lebte sowohl in einer Pflegefamilie als auch in einer Einrichtung. Und hatte zudem einen Vormund.

Bundesforum: Liebe Jana, du hattest selbst eine Vormundin? Was zeichnet für dich eine starke Vormundschaft im Interesse der Kinder und Jugendlichen aus? Paul: Bei Gesprächen wie dem Hilfeplangespräch hat mein Vormund mich immer direkt angesprochen und mich gefragt, wie es mir geht und wie die Schule läuft. Meine Pflegemutter war zwar bei den Gesprächen häufig dabei, jedoch haben sich alle Fragen immer direkt an mich gerichtet. Das zeigte mir, dass ihr meine Anliegen und mein Wohlergehen wichtig waren und sie jede Entscheidung, die ich getroffen habe, ernstnahm, anstatt die Meinung meiner Pflegefamilie einzunehmen.

Bundesforum: Gab es Situation in deinem Leben, wo deine Vormundin für dich eine besondere Rolle gespielt hat? Paul: Kurz nach meinem Realschulabschluss teilte ich meiner Vormundin mit, dass ich aus der Pflegefamilie ausziehen möchte. Sie versprach mir, umgehend einen Platz in einer Wohngruppe zu finden, was zwei Wochen später auch geklappt hat und ich dank ihrer und der Unterstützung der Wohngruppe einen Tag später ausziehen konnte. Durch meinen Umzug hat sich dann aber auch das Jugendamt geändert, sodass ich eigentlich einen neuen Vormund zur Seite gestellt bekommen hätte. Jedoch gelang es uns, dass ich meine Vormundin bis zu meinem 18. Geburtstag behalten und ich die traumatische Zeit in der Pflegefamilie mit ihrer Unterstützung verarbeiten konnte.

Bundesforum: Das Bundesforum setzt sich für eine bundesweite Vernetzung und Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft ein. Gibt es Themen, die wir auf Bundesebene voranbringen sollten? Was sollten wir aus Sicht als Fachorganisation angehen? Paul: Wichtig für die jungen Menschen ist eine Beziehung zum Vormund und dass man weiß, dass man immer auf ihn oder sie zukommen kann, wenn es Schwierigkeiten gibt. Es braucht Möglichkeiten, eine Bindung aufzubauen bzw. diese zu festigen, zum Beispiel durch gemeinsame Unternehmungen wie Eis essen oder einen Spaziergang; also Dinge, die außerhalb des Hilfeplans stattfinden. Hierfür braucht es bessere Rahmenbedingungen, die diese Dinge ermöglichen. Mir ist bewusst, dass Jugendämter und Vormünder nicht immer die Kapazitäten haben, sich auf ihre Mündel zu konzentrieren und mit ihnen Zeit zu verbringen, jedoch sollte man bedenken, dass der junge Mensch darauf vertraut, dass der Vormund darauf achtet, dass es ihm gut geht und er oder sie auch gefragt wird, wie es einem geht. Und das kann man am besten durch Gespräche außerhalb des Hilfeplangespräches herausfinden.

Abschaffung der Kostenheranziehung auf der Zielgeraden, jedoch nicht für alle Kinder und Jugendlichen

Die Abschaffung der Kostenheranziehung aus Einkommen oder Vermögen junger Menschen, die im Rahmen stationärer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen leben, befindet sich auf der Zielgerade und soll am 1.1.2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf dazu im Wesentlichen zugestimmt. Die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf (BR-Drucksache 363/22) findet am Montag, den 10. Oktober 2022 von 14:00 bis ca. 15:45 Uhr im Bundestag statt.
Dadurch werden in vielen Fällen auch Vormund*innen davon entlastet, sich für eine korrekte Berechnung einzusetzen oder dafür, dass die Anerkennung, dass das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Jugendhilfe dient.
Allerdings: Der Verzicht auf die Kostenheranziehung wird für viele junge Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen NICHT gelten. Die Erziehungshilfeverbände haben daher eine Stellungnahme verfasst, die Erweiterungen fordert.
Denn junge Menschen, die in stationärer Kinder- und Jugendhilfe leben und eine geförderte Ausbildung oder eine Ausbildung für behinderte Menschen absolvieren, erhalten kein Einkommen, sondern Ausbildungsgeld nach §122 SGB III oder Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung (§§ 61, 62 SGB III), häufig ebenfalls als Ausbildungsgeld bezeichnet. Da diese Leistungen des SGB III als zweckgleiche Leistung wie die Unterhaltsleistungen nach § 39 SGB VIII gilt, erhalten die jungen Menschen für ihre Ausbildung kein eigenes Geld. Das widerspricht dem Inklusionsgedanken, der gerade auf den Weg gebracht werden soll.

Empfehlungen des DIJuF zum KJSG auch für die Vormundschaft relevant

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht arbeitet an verschiedenen Empfehlungen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, die teils auch für die Vormundschaft wichtige Hinweise enthalten:
Interessant ist die Empfehlung zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe (§ 37b SGB VIII). Hier wird deutlich, dass die Entwicklung von Schutzkonzepten in diesem Bereich eine komplexe fachliche Herausforderung ist, für die es bisher keine Vorbilder gibt. Es sind viele Beteiligte, unter anderem die Vormundin oder der Vormund einzubeziehen und die Partizipation der jungen Menschen selbst auch schon bei der Entwicklung der Schutzkonzepte sicherzustellen.
Erwähnt werden sollte hier zudem die Empfehlung der Fachgruppe Kooperation im Kinderschutz des DIJuF zum neuen § 50 Abs. 2 S. 2–6 SGB VIII – Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren. Sie hebt hervor, dass lediglich ein Auszug aus dem Hilfeplan vorzulegen sei, nämlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hiervon umfassten Leistungen und das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen. Auch der Auszug aus dem Hilfeplan ist verpflichtend nur in Verfahren wegen:
  • freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen (§ 1631b BGB)
  • (Dauer)Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a BGB)
  • Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen (§ 1682 BGB)
Es ist im Interesse der jungen Menschen zu wissen, welche Informationen an wen - hier an das Familiengericht – warum weitergegeben werden, um ggf. auch Einwände erheben zu können. An dieser Stelle kann auch die Vormundschaft gefragt sein.

Noch wenige Plätze: Letzte Tagung zur Vormundschaftsrechtsreform vor Inkrafttreten

Noch wenige Plätze sind frei auf der letzten Tagung vor Inkrafttreten des neuen Vormundschaftsrechts: „Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform - Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche“ am 24./25. Oktober in Kassel. Hier finden Sie das Programm und die Anmeldung. Bei ausgebuchter Tagung nehmen wir Sie gerne auf eine Warteliste auf.

Informationen zum Datenschutz für Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt auf seiner Internetseite Informationen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, damit sie sich sicher im Internet bewegen können und ein Bewusstsein dafür bekommen, wie und wo sie im Internet bereits Daten hinterlassen. Die Webseite bietet sowohl Informationen für Kinder in Form von Pixi Büchern und dazugehörigen Videos als auch für Jugendliche, die sich im YOUNGDATA Portal informieren können. Für Fachkräfte und Personensorgeberechtigte hält die Unterseite Datenschutz ist Kinderschutz Informationen bereit.

Die Servicestelle Jugendberufsagenturen - Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen SGB II, XII und VIII

Gerade zum Ende einer Vormundschaft befinden sich Jugendliche in der Berufsfindungsphase, - am Übergang zwischen Schule und Ausbildung. Eine sehr informative und hilfreiche Seite zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in dieser Übergangsphase bietet die Servicestelle Jugendberufsagenturen an. Hier finden Sie Informationen und weiterführende Hinweise zum Übergang Schule-Beruf und einen Veranstaltungskalender mit Fort- und Weiterbildungen, die über das SGB VIII hinausgehen.
In Jugendberufsagenturen arbeiten die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das Jugendamt „rechtskreisübergreifend“ zusammen und bieten Beratung und Unterstützung „aus einer Hand“ an. Allerdings bleiben die einzelnen Leistungsträger rechtlich zuständig.
Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ist im neuen SGB VIII vorgeschrieben. Junge Menschen und ihre Vormund*innen können sie einfordern. § 36 Abs. 3 S. 2 verpflichtet das Jugendamt, andere Öffentliche Stellen (v.a. Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger sowie die Schule) in die Hilfeplanung einzubeziehen, wenn das für die Bedarfsfeststellung und Leistungsplanung sinnvoll ist. Der § 36b SGB VII wiederum fordert die Zusammenarbeit mit Akteuren aus anderen Systemen an der Schwelle zu Zuständigkeitsübergängen.

Stellungnahme zur Tötung eines unbegleiteten Jugendlichen durch Polizeikräfte in Dortmund

Der Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige (BumF), der Bundesverband der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer und weitere Unterzeichner*innen haben nach dem Tod von Mohammed D. eine Stellungnahme veröffentlicht.
Der 16-jährige Mohammed D. war als unbegleiteter Geflüchteter aus dem Senegal nach Deutschland gekommen. Er muss einen Vormund gehabt haben – darüber ist jedoch nichts bekannt. Am 9. August wurde er durch fünf Schüsse eines Polizeibeamten getötet. Mohammed war am selben Tag aus der Psychiatrie entlassen worden und in der Jugendhilfeeinrichtung mit einem Messer unterwegs, woraufhin die Betreuer*innen die Polizei riefen.

Die Stellungnahme fordert
  • die unabhängige Aufarbeitung durch ein Expert*innengremium über die polizeiinternen Ermittlungen hinaus
  • unabhängige Untersuchungs- und niederschwellige Beschwerdestellen zu Polizeigewalt in Jugendhilfeeinrichtungen
  • den Einbezug der Perspektiven der betroffenen Communities
  • die Sensibilisierung von Polizei und Ordnungsbehörden für die Situation psychisch belasteter Menschen und speziell Geflüchteter
  • Zugang zu adäquater psychosozialer Versorgung für geflüchtete Menschen

Ermittlungen gegen Winterhoff werden ausgeweitet

In einem der letzten Infobriefe berichteten wir über den Psychiater Michael Winterhoff, der Kindern und Jugendlichen ohne belastbare Diagnosen über lange Zeiträume Medikamente verschrieb, die starke Nebenwirkungen mit sich brachten. Unter den Kindern und Jugendlichen befanden sich auch viele junge Menschen aus der Jugendhilfe. In einigen Fällen wurden die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund*innen) über die Medikamentenvergabe gar nicht unterrichtet. Der Winterhoff-Skandal wurde durch den Film „Warum Kinder keine Tyrannen sind“ aufgedeckt. Im Juni berichtete die ARD über den Umfang des Skandals. Hier heißt es:

„Die Staatsanwaltschaft Bonn untersucht nun "eine hohe dreistellige Zahl an Fällen" möglicherweise schwerer Schädigungen durch seine Behandlungen. (…) Laut "Bonner General-Anzeiger" ist der sprunghafte Anstieg auf die Razzia im Mai zurückzuführen, als 100 Kriminalbeamte Winterhoffs ehemalige Praxisräume in Bonn durchsuchten sowie 15 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die mit dem Bonner Arzt kooperiert hatten.“

Link zur tagesschau

Aktuelle rechtliche Hinweise

Aus dem NZFam-Newsletter:

Keine Pflegschaft bei Testamentsvollstreckung durch sorgeberechtigten Elternteil

OLG München, Beschluss vom 03.06.2022 – 2 WF 232/22 e
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers allein zur Prüfung, ob der gesetzliche Vertreter die Rechte des Kindes pflichtgemäß wahrnimmt oder ob es etwa im Interesse des Kindes nötig sein könnte, gegen ihn vorzugehen, findet im Gesetz keine Stütze.
Der Umstand, dass der gesetzliche Vertreter zugleich die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers über den von einem Minderjährigen ererbten Nachlass wahrnimmt bzw. neben den Kindern Miterbe in einer Erbengemeinschaft ist erfordert ohne konkreten Anlass nicht die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung muss nicht auch den Ausschluss der Verwaltung gemäß § 1638 I BGB enthalten; ein solcher ist neben der Anordnung einer Testamentsvollstreckung möglich.

Formelle Anforderungen an die Übertragung des Amts des Jugendamts als Vormund auf eine Fachkraft im Jugendamt

DIJuF-Rechtsgutachten zu § 55 Abs. 2 SGB VIII n. F. vom 5.7.2022, JAmt 2022, 446
Das Rechtsgutachten beschäftigt sich mit der Delegation der Vormundschaft auf einzelne Mitarbeitende des Jugendamts und die Mitteilung der zuständigen Fachkraft an das Familiengericht. Die Übertragung erfolge nach neuerer Ansicht durch verwaltungsinterne Einzelverfügung und nicht durch Verwaltungsakt. Nach Auffassung des DIJuF lässt sich die mündliche Mitteilung, dass einer Fachkraft die Ausübung der Aufgaben übertragen werden wird, ohne Weiteres als Erlass eines mündlichen Verwaltungsakts bzw. als mündliche verwaltungsinterne Einzelverfügung interpretieren, die dann später durch den schriftlichen Verwaltungsakt bzw. die schriftliche verwaltungsinterne Einzelverfügung bestätigt wird. Dem Familiengericht sei der Name der Fachkraft mitzuteilen, nicht aber der Entscheidungsprozess darzulegen, da das Familiengericht insoweit keine Kontroll- oder Aufsichtsbefugnisse gegenüber dem Jugendamt habe.

Aktuelle Publikationen

Fabian Möller: Spagat der Jugendämter – zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort, AFET-Impulspapier 13/2022

Nicht nur das neue Vormundschaftsrecht, auch die Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz halten für die Vormundschaft und die Sozialen Dienste Herausforderungen bereit. Die Reformen sollten weit mehr zusammen gedacht werden.
Fabian Möller vom Jugendamt Göttingen hat im Rahmen einer Reihe von Impulspapieren das Gesetz aus der Perspektive der Jugendämter betrachtet. Er sieht Fortschritte für die Kinder, Jugendlichen und Eltern, aber erhebliche Herausforderungen für die Jugendämter bei der Umsetzung. Allen bekannt ist u. a. das Problem des Fachkräftemangels, das viele Jugendämter erreicht.
Dieses und weitere Impulspapiere, etwa zur Inklusion, Hilfeplanung, Ombudschaft usw. sind auf der Website des AFET zu finden.

Broschüre der National Coalition: Eure Kinderrechte

Das Kinderrechte-Netzwerk der National Coalition hat kürzlich eine Broschüre zu Kinderrechten veröffentlichen. Die Broschüre stellt Kindern in leichter Sprache ihre Rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention vor. Mit aufgenommen ist das Recht auf eine gesunde Umwelt, das noch nicht Bestandteil der UN-KRK ist, aber spätestens mit Fridays Future vor allem für die junge Generation an Bedeutung gewonnen hat. Die Broschüre kann kostenfrei heruntergeladen und ab Mitte Oktober als Printversion auf der Seite des Bundesfamilienministeriums bestellt werden.

Kalender „100 Schritte in die Selbstständigkeit“ des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins

In 100 Schritten in die Selbstständigkeit. Das ist ein Abreißkalender des Kinder- und Jugendhilferechtsverein in Dresden, der gemeinsam mit jungen Menschen erstellt wurde. Ein tolles, kreatives und günstiges Geschenk für Jugendliche und junge Volljährige, die kurz vor dem Auszug stehen. Der Abreißkalender in seiner 4. Neuauflage kann für 6 Euro über bestellung@100schritte.de bestellt werden.

Anselm, Valeria (2022): Das ist (nicht) mein Zuhause

„Keiner redet gern über Probleme und vor allem nicht darüber, dass es Kinder gibt, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Aber ich möchte darüber sprechen. Ich möchte, dass du weißt, wie es ist. Ich möchte meine Erfahrungen mit dir teilen. Darum gibt es dieses Buch.“
In ihrem Buch berichtet Valeria Anselm (19) von ihrer Zeit in der Jugendhilfe. Das Buch, das sich sowohl an Fachkräfte als auch an Jugendliche richtet, beinhaltet sowohl positive als auch negative Erfahrungen in der Jugendhilfe. Es kann direkt bei Frau Anselm (valeria.anselm@web.de) für 5-10 Euro bestellt werden. Den Preis dürfen Sie festlegen.

Tagungen und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums:

Fachtagung „Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche“ vom 24.-25.10.2022 in Kassel
Veranstalter: Bundesforum i. K. m. DIJuF und IGfH
Kosten: 220 Euro bzw. 200 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Mit dem sehr vielfältigen Programm möchten wir einen Raum bieten, um zu offenen Fragestellungen ins Gespräch zu kommen. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen immer im Blick behaltend, soll es auch darum gehen, welche Anforderungen an Vormund*innen gestellt werden und welche Rahmen- und Arbeitsbedingungen es braucht, um den jungen Menschen als Vormund*in gerecht zu werden. Zentrale Vorträge gelten dem Verhältnis von Rechten und Autonomie von Kindern und der Verantwortung der Vormund*in sowie der Personalbemessung in der Vormundschaft.

Online-Seminar Jugendstrafverfahren am 08.11.2022 von 10:00-13:00 UHr
Veranstalter: Bundesforum
Referent: Jens Buck, Richter am Amtsgericht Hannover
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Vormund*innen sind häufig damit konfrontiert, dass Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten und gegen sie ermittelt wird. Zum Thema, wie ein Jugendstrafverfahren abläuft, welche Rechte und Pflichten Personensorgeberechtigte dabei haben und in welchem Verhältnis sie zur Jugendgerichtshilfe stehen, bietet das Bundesforum ein Online-Seminar mit einem erfahrenen Jugendstrafrichter an.

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