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Infobrief Nr. 7 · August 2022

Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung beschlossen!

Im gerade erst veröffentlichten Infobrief Nr. 7 hat sich ein Fehler eingeschlichen auf den wir an dieser Stelle gerne aufmerksam machen möchten.

In seinem letzten Infobrief veröffentlichte das Bundesforum seine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf vom 01.06.2022 zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützte das Vorhaben der Bundesregierung, von der Kostenheranziehung zukünftig abzusehen.

Der Gesetzentwurf wurde am 13. Juli im Bundeskabinett beschlossen und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, bevor er am 01.01.2023 in Kraft tritt.

Das Bundesforum und weitere Organisationen in der Kinder- und Jugendhilfe wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass der auch künftig mögliche Zugriff auf die Leistungen für geförderte Ausbildungen (§ 61 SGB III), für berufsvorbereitende Maßnahmen (§ 62 SGB III) und das so genannte Ausbildungsgeld für die Ausbildung für Menschen mit Behinderungen (§ 122 SGB III) zur Ungleichbehandlung von jungen Menschen mit Behinderungen führt. Das Bundesforum sprach sich dafür aus, diese Leistungen ebenfalls von der Kostenheranziehung auszunehmen. Leider wurde dieser Hinweis im verabschiedeten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.
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