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Infobrief Nr. 6 · Juli 2022

Inhaltsverzeichnis

  • Fortbildung „Beteiligung – Wie es gelingen kann, mit dem Kind seine Themen zu bewegen! Kreative Methoden für Vormund*innen“
  • Stellungnahme des Bundesforums zur Abschaffung der Kostenheranziehung
  • Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Trennungsgebot nach § 55 SGB VIII n.F.
  • „Mitbewohner*innen von mir wussten nicht, dass sie ein Recht auf Kontakt mit ihrem Vormund haben.“, Interview mit Laura Brüchle
  • Workshop zur Übergangsgestaltung und Nachbetreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen mit (ehemaligen) Vormund*innen
  • Poetry Slam: Vor dem Mund schafft sich das Herz Gehör!
  • Tagung: Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche
  • Statistik: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und Hilfen in der KJH
  • Ergebnisse der BumF-Umfrage 2021 zur Situation von unbegleiteten Minderjährigen
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Fortbildung: Beteiligung – Wie es gelingen kann, mit dem Kind seine Themen zu bewegen! Kreative Methoden für Vormund*innen

Besonders werben möchten wir noch einmal für die Teilnahme an unserer Fortbildung zur Beteiligung in Frankfurt. Referent ist Prof. Dr. Jörg Maywald, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz an der Fachhochschule Potsdam – und sehr erfahren in diesem Thema. Das Thema „Rechte und Beteiligung“ der jungen Menschen ist für Vormund*innen schon lange wichtig. Durch die Vormundschaftsreform und das neue SGB VIII gewinnt es an Dynamik. Die LAG Amtsvormünder/ Amtspfleger in Baden-Württemberg hat ein Papier zur Vormundschaftsreform erstellt, das u. a. Überlegungen zur Beteiligung von jungen Menschen in der Vormundschaft beinhaltet. Es zeigt sich, dass manches weniger selbstverständlich ist als gedacht: Kinder und Jugendliche möchten an Themen beteiligt werden, die Erwachsene nicht immer auf dem Schirm haben. Oder sie wünschen sich, dass ihr*e Vormund*in auf sie zukommt – zeigen es aber nicht. Und manchmal wollen sie auch, dass ihr *e Vormund*in für sie spricht und sie sich selbst nicht äußern müssen. Kinder und Jugendliche so zu beteiligen, dass sie sich auch beteiligt fühlen, ist eben nicht immer einfach.

Die Fortbildung ist praxisnah und auf Austausch zwischen den Teilnehmenden angelegt. Sie wird dabei Methoden an die Hand geben, um Beteiligung im Alltag zu stärken.

Datum und Tagungsort:
05.10.2022 von 10:00-16:00 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
160 Euro / 140 Euro für Mitglieder inkl. Essen und Getränke. Hier geht es zur Anmeldung.

Programm für den 05.10.2020

Vormittag
  • Erfahrungen mit Beteiligung
  • Rechtliche Grundlagen der Partizipation
  • Information des Kindes über seine Rechte
  • Beteiligung im Alltag und im Kontakt mit dem Mündel
Nachmittag
  • Verhältnis von Kindeswille und Kindeswohl
  • Beteiligung am Hilfeplanverfahren
  • interne und externe Beschwerdeverfahren in Einrichtungen
  • Partizipation von Kindern mit Behinderungen

Stellungnahme zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Ein Referent*innenentwurf vom 01.06.2022 schlägt die Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vor.
In seiner Stellungnahme begrüßt das Bundesforum die Streichung der Kostenheranziehung aus dem Einkommen von Jugendlichen und jungen Volljährigen und dem Vermögen junger Volljähriger (§ 92 Abs. 1a SGB VIII; § 94 Abs. 6 SGB VIII). Es wird aber darauf hingewiesen, dass der auch künftig mögliche Zugriff auf die Leistungen für geförderte Ausbildungen (§ 61 SGB III), für berufsvorbereitende Maßnahmen (§ 62 SGB III) und das so genannte Ausbildungsgeld für die Ausbildung für Menschen mit Behinderungen (§ 122 SGB III) zur Ungleichbehandlung von jungen Menschen mit Behinderungen führt. Die weiterhin vorgesehene Einbeziehung dieser Gelder in die Kostenbeteiligung ist der Tatsache geschuldet, dass die entsprechenden Leistungen rechtlich als Unterhaltsleistungen konzipiert sind, während die jungen Menschen sie als Gegenwert für ihr Tun in der Ausbildung – also als Einkommen – erleben. Das Bundesforum spricht sich daher dafür aus, diese Leistungen ebenfalls von der Kostenheranziehung auszunehmen.

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Trennungsgebot nach § 55 Abs. 5 SGB VIII nF

Der Deutsche Verein hat eine Stellungnahme zum Gebot der Trennung von vormundschaftlichen und übrigen Aufgaben im Jugendamt veröffentlicht. Die Stellungnahme kommt zum Schluss, dass die Aufgabenbereiche im Jugendamt so getrennt werden müssen, dass Interessenkonflikte nicht entstehen. Auch die Beistandschaft und Beurkundungstätigkeit seien wegen Unterschieden im Rollen- und Selbstverständnis von der Vormundschaft zu trennen. Allerdings sei kein fachlicher Standard zu erkennen, der darauf hinweise, dass vormundschaftliche Aufgaben abzugrenzen wären von vormundschaftsspezifischen Beratungen (§ 53a Abs. 1 SGB VIII nF) oder etwa der Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormund*innen.

„Mitbewohner*innen von mir wussten nicht, dass sie ein Recht auf Kontakt mit ihrem Vormund haben.“, Interview mit Laura Brüchle

Laura Brüchle ist Sozialarbeiterin, hatte eine Vormundin und engagiert sich im Careleaver e. V. für den sie gemeinsam mit dem Bundesforum und der IGfH einen Workshop zur Übergangsgestaltung und Nachbetreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen durch Vormund*innen organisiert.

Bundesforum: Liebe Laura, warum ist Ihnen das Thema „Vormundschaft und Pflegschaft“ ein Herzensthema für das sie sich auch innerhalb des Careleaver e. V. stark machen? Brüchle: Vormund*innen treffen wichtige Entscheidung in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Bei solchen Entscheidungen kommt es darauf an, dass der Vormund und der Jugendliche ein gutes Verhältnis aufbauen. Einige Jugendliche aus meiner damaligen Einrichtung wussten nicht einmal, dass sie ein Recht auf Besuchskontakte mit ihrem Vormund haben. Das hat mich damals so schockiert. Genau deswegen ist es so wichtig, zu diesem Thema in den Austausch zu kommen. Denn eine Vormundschaft kann etwas Tolles und Unterstützendes sein, wenn alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind.

Bundesforum: Gemeinsam organisieren wir einen Workshop zur Gestaltung des Übergangs ins Erwachsenenleben und Nachbetreuung durch Vormund*innen. Welche Rolle können Vormund*innen hierbei spielen? Und warum Vormund*innen und nicht andere Bezugspersonen? Brüchle: Vormund*innen sind in einem so wichtigen Lebensabschnitt der Jugendlichen da und begleiten sie. Ich finde es besonders interessant explizit Vormund*innen einzuladen, da diese Gespräche auf natürlichem Wege wahrscheinlich nicht entstehen würden. Mit 18 Jahren endet die Vormundschaft, aber die Entwicklung von den jungen Menschen hat gerade da nochmal eine neue Intensität. Ich freue mich auf den Austausch darüber, wie sich junge Menschen und Vormund*innen vor und in diesem wichtigen Abschnitt fühlen und was es für einen gelungenen Übergang aus der Vormundschaft heraus braucht.

Workshop zu Übergangsgestaltung und Nachbetreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen mit (ehemaligen) Vormund*innen

Das Bundesforum, die IGfH und der Careleaver e. V. organisieren vom 26.-28. August einen Workshop zur Gestaltung des Übergangs ins Erwachsenenleben und Fragen der Nachbetreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen durch Vormund*innen. Der Workshop richtet sich sowohl an Fachkräfte als auch an Jugendliche und junge Volljährige, die eine*n Vormund*in haben oder hatten und ihre Erfahrungen einbringen können. Es sind noch wenige Plätze für junge Menschen frei. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Einladung an interessierte Jugendliche und junge Volljährige weiteleiten. Das Programm ist sehr abwechslungsreich gestaltet und es wird auch die Möglichkeit geben, abends gemeinsam die Hansestadt Hamburg zu erkunden.

Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung werden für die jungen Menschen übernommen. Bei Interesse oder Fragen können Sie eine E-Mail an robin.loh@vormundschaft.net oder die Jugendlichen und jungen Volljährigen eine WhatsApp oder Signal Nachricht an 0151 541 604 76 schicken.

Poetry Slam: Vor dem Mund schafft sich das Herz Gehör!

Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum Berlin-Brandenburg und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft veranstalteten vom 19.-20. Mai 2022 eine Tagung zur Vormundschaftsrechtsreform in Berlin. Im Rahmen dieser Tagung wurde auch der Poetry Slam Vor dem Mund schafft sich das Herz Gehör! vorgetragen. Der Poetry Slam von Jana Goller basiert auf Umfragen und Erzählungen von Kindern und Jugendlichen zur Bedeutung ihrer Vormundschaft. Die weiteren Dokumente der Tagung finden Sie in unserer Online-Tagungsmappe.

Die nächste Tagung zur Vormundschaftsrechtsreform trägt den Titel „Im Fokus der Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche“ und findet vom 24.-25. Oktober 2022 in Kassel statt.

Tagung: Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche

Wir möchten noch einmal zu unserer letzten neu konzipierten und spannenden Fachtagung zur Vormundschaftsrechtsreform kurz vor deren Inkrafttreten am 1.1.2023 einladen! Wir freuen uns nach vielen Online-Terminen auf einen Präsenztagung am 24. und 25. Oktober in Kassel.

Zentrale Vorträge gelten dem Verhältnis von Rechten und Autonomie von Kindern einerseits, der Verantwortung der Vormund*in andererseits (Prof’in Dr. Friederike Wapler, Universität Mainz) sowie der Personalbemessung in der Vormundschaft (Bruno Hastrich, Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO). Das Besondere an der Tagung: Mit dem sehr vielfältigen Programm möchten wir einen Raum bieten, um zu offenen Fragestellungen ins Gespräch zu kommen. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen immer im Blick behaltend, soll es auch darum gehen, welche Anforderungen an Vormund*innen gestellt werden und welche Rahmen- und Arbeitsbedingungen es braucht, um den jungen Menschen als Vormund*in gerecht zu werden. Hierfür sind Gruppen zur Vernetzung und Arbeitsgruppen geplant, in denen die Teilnehmenden sich zur Personalbemessung, zum Umgang mit Fallzahlen, dem Zusammenspiel zwischen Familiengericht und Vormundschaften oder der Kontaktgestaltung mit traumatisierten Kinder oder der Gesprächsführung mit Jugendlichen informieren und austauschen können. Hier finden Sie das Programm.

Teilnahmegebühr und Anmeldung:
220 Euro bzw. 200 Euro für Mitglieder des Bundesforums. Hier geht es zur Anmeldung.

Statistik: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und Hilfen in der KJH

Das neue Heft der KomDat ist im Mai 2022 ist erschienen. Es beschäftigt sich u. a. mit dem Anstieg der Beschäftigtenzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe – leider bleibt die Vormundschaft und Pflegschaft ausgeklammert. Nach bisherigen Erhebungen ist es in diesem Bereich auch schwierig, ein stimmiges Bild zu zeichnen, da das Personal von Beistandschaften und Vormundschaften nach wie vor gemeinsam erhoben wird, obwohl die beiden Bereiche inzwischen meist voneinander getrennt sind.

Zudem haben der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/ TU Dortmund gemeinsam mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZfH), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und dem Deutschen Jugendinstitut eine neue Website mit Daten zum gesunden und sicheren Aufwachsen von Kindern begründet. Die Seite bietet interessante Informationen, bezieht die Kinder- und Jugendhilfe ein, klammert allerdings wiederum die Vormundschaft aus.
Das Bundesforum wird sich hier vernetzen und nach Veränderungsmöglichkeiten fragen.

Ergebnisse der BumF-Umfrage 2021 zur Situation von unbegleiteten Minderjährigen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) führt jedes Jahr eine Umfrage von Fachkräften zur Situation von unbegleiteten Minderjährigen durch. Die Ergebnisse für 2021 liegen nun vor. Die Broschüre mit den Ergebnissen beinhaltet auch ein Kapitel zur Vormundschaft. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 zeigt sich, dass die Bestellung der Vormundschaften 2021 länger dauerte, wobei die Dauer von Bundesland zu Bundesland stark variierte. Des Weiteren wurde gefragt, welche Art der Vormundschaft vorliege. Hier gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Unterschiede. Unter den Befragten ist die Amtsvormundschaft mit 83,1 % weiterhin die am häufigsten vorzufindende Vormundschaftsart. Die Ergebnisse der Umfrage geben auch einen Einblick in das Verhältnis von professioneller und ehrenamtlich geführter Vormundschaft. Deutlich wird, dass die Amtsvormund*innen zu geringe (zeitliche) Ressourcen haben, um den jungen Menschen gerecht zu werden und mit ihnen in Beziehung zu treten. Den Ehrenamtlichen fehle es wiederum teilweise an Expertise. Rückmeldungen zufolge haben sie auch teilweise zu hohe Erwartungen an die jungen Menschen. (vgl. BumF 2022, S. 61 f.)

Aktuelle Publikationen

Der AFET gibt eine Reihe „Impulspapiere“ heraus, die die Implementation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes begleiten sollen. Auch das Bundesforum wurde aufgefordert, mit einem Papier zur Vormundschaft beizutragen, das noch erscheinen wird.

AFET-Impulspapier: Grundrechte von Kindern und Jugendlichen – Auftrag und Herausforderungen durch das KJSG

Im Impulspapier macht Christian Schrapper deutlich, dass das KJSG die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt, konkretisiert und auf die Praxis heruntergebrochen hat. Schrapper arbeitet das komplexe Verhältnis der Rechte und Pflichten von Eltern, Kindern und der staatlichen Gemeinschaft heraus. Er betont, dass Kinderrechte mit Elternrechten verflochten sind, aber nicht im Gegensatz zu ihnen stehen: „Grundrechte von Kindern stehen in Wechselwirkung mit den Aufgaben und Verpflichtungen von Eltern und Staat. Dabei ist deutlich, dass diese stark aufeinander bezogen sind und es daher widersinnig ist, Kinder-Grundrechte in Konkurrenz oder als Bedrohung von Elternrechten zu begreifen.“ (Schrapper 2022, S. 3)
Die Gedanken des gerade erschienenen Impulspapiers zum Verhältnis des Rechts von Kindern auf Beteiligung und Selbstbestimmung zu Sorge und Verantwortung ihrer Erziehungspersonen sind auch für Vormund*innen interessant.

AGJ-Positionspapier: Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können.

In ihrem Positionspapier setzt sich die AGJ mit organisatorischen und fachlichen Fragen zur Weiterentwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auseinander und spricht Empfehlungen aus. Die Vormundschaft und Pflegschaft als Teil und Gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe wird nicht explizit erwähnt, aber viele Aspekte des Papiers sind für Vormund*innen als Personensorgeberechtigte von Bedeutung, zum Beispiel die Gestaltung einer inklusiven Hilfeplanung. Für das Gelingen einer inklusiven Hilfeplanung zählt die AGJ mehrere Punkt auf, die für eine gute bereichsübergreifende Zusammenarbeit erforderlich sind, u. a. die Kompetenzerweiterung von Fachkräften zur Beteiligung von jungen Menschen, Weiterbildungen zu Regelungen im SGB IX und bereichsübergreifende Fortbildungskonzepte zum Fachaustausch und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses (S. 8-9).
Das Bundesforum plant, in den kommenden Jahren das Thema inklusive Vormundschaft stärker in Augenschein zu nehmen und hierzu auch Veranstaltungen anzubieten.

JAmt-Sonderheft zu rechtlichen Fragen junger Geflüchteter aus der Ukraine

Hinweise und Stellungnahmen zu den rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Ankunft geflüchteter Kinder und Jugendlicher und ihren Familien aus der Ukraine auftreten, erscheinen zusammengefasst in einem Sonderheft der Fachzeitschrift „Das Jugendamt (JAmt)“. Das Heft kann zum Preis von 6,90 Euro für DIJuF-Mitglieder und für 9,90 Euro für Nicht-Mitglieder (zzgl. Versandkosten und USt.) über bibliothek@dijuf.de bestellt werden. Die digitalisierte Fassung ist über KiJuP-online abrufbar sein.

Orientierungshilfe zur Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen vom Landesjugendamt Niedersachsen

Das Landesjugendamt Niedersachsen hat eine neue Orientierungshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen veröffentlicht in der u. a. festgehalten wird, dass Vormund*innen bei der Erstellung von Handlungsplänen bei Kindeswohlgefährdungen zu berücksichtigen sind.

Durch das KJSG wurde in § 46 Abs. 3 Nr. 2a SGB VIII aufgenommen, dass bei örtlicher Prüfung von Einrichtungen durch den überörtlichen Träger auch Kinder und Jugendliche befragt werden dürfen, jedoch braucht es das Einverständnis der Personensorgeberechtigten und ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, an den Gesprächen teilzunehmen.

Auf der Seite Materialien aus der Praxis des Bundesforums findet sich auch ein Bogen der Ev. Stiftung Overdyck zur Auftragsklärung zwischen Vormund*innen und Einrichtungen, der als Orientierung bei Überlegungen zur Gestaltung der Zusammenarbeit genutzt werden kann.

Tagungen und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums:

Fachtagung „Vielfalt und ihre strukturelle Rahmung. Das Allgemeine im Besonderen der Pflegekinderhilfe“
vom 13.-14.09.2022 in Bonn
Veranstalter: IGFH in Kooperation mit der Forschungsgruppe „Pflegekinder“ an der Universität Siegen, dem Kompetenzzentrum Pflegekinder, dem PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und dem Bundesforum
Kosten: 250 Euro bzw. 330 Euro (inkl. Übernachtung und Frühstück)
Anmeldung: online
Das Tagungsprogramm ist sehr vielfältig und beleuchtet die Pflegekinderhilfe in ihren unterschiedlichen Facetten. Mit dabei ist Dr. Miriam Fritsche (Vorstand im Bundesforum), die einen Workshop zur Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe anbietet.

Online-Seminar Jugendstrafverfahren am 08.11.2022 von 10:00-13:00 UHr
Veranstalter: Bundesforum
Referent: Jens Buck, Richter am Amtsgericht Hannover
Kosten: 110 Euro bzw. 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Vormund*innen sind häufig damit konfrontiert, dass Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten und gegen sie ermittelt wird. Zum Thema, wie ein Jugendstrafverfahren abläuft, welche Rechte und Pflichten Personensorgeberechtigte dabei haben und in welchem Verhältnis sie zur Jugendgerichtshilfe stehen, bietet das Bundesforum ein Online-Seminar mit einem erfahrenen Jugendstrafrichter an.

Weitere Veranstaltungen:

Online-Veranstaltung „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022 von 14:00-16:00 Uhr
Veranstalter: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe
Anmeldung: online
In dieser Online-Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Janssen wesentliche Inhalte aus ihrem Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorstellen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf:
  • der rechtlichen Auseinandersetzung mit der (Un)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe,
  • betroffenen (Grund)Rechten,
  • der Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung,
  • dem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren,
  • dem Akteneinsichtsrecht,
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • und Möglichkeiten zur Beschwerde.
Online-Weiterbildung „Vormundschaft und Pflegschaft 2022/2023 – Qualifizierung in vier Modulen“; Start September 2022 und Ende Mai 2023
Veranstalter: DIJuF
Anmeldung: online
Inhaltlich beschäftigt sich die Weiterbildung mit dem Handlungsspielraum und der Frage der Verantwortung für die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen als Vormund*in und Pfleger*in. Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die Vormund*innen und Pfleger*innen in ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern oder Jugendlichen und in der Kooperation mit den anderen an der Erziehung Beteiligten stärken sollen.
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