Logo Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Infobrief Nr. 4 · April/Mai 2022

Inhaltsverzeichnis


  • Tagung zur Vormundschaftsreform: Freie Plätze für schnell Entschlossene nach Lockerung der Coronamaßnahmen
  • FAQs zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren
  • Neue Publikationsseite des Bundesforums veröffentlicht!
  • Personalbemessung nach der Vormundschaftsreform: Online-Seminar
  • Noch freie Plätze: Fachtagungen zur Vormundschaftsreform
  • Rechtsgutachten und aktuelle Rechtsprechung
  • Aktuelle Publikationen
  • Save the date: Bundestagung vom 12.-14.6.2023 in Weimar
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Tagungen zur Vormundschaftsreform: Freie Plätze für schnell Entschlossene

Im Fokus der Vormundschaftsreform: Gemeinsame Verantwortung für starke Kinder und Jugendliche

Fachtagung vom 19.-20. Mai 2022 in Berlin
Durch die neuen Corona-Bestimmungen konnte die Teilnehmerzahl erweitert werden. Kurzentschlossene sind herzlich eingeladen, sich noch zu unserer Fachtagung im Mai anzumelden, die wir gemeinsam mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum Berlin-Brandenburg organisieren. Ziel der Tagung ist es, von- und miteinander zu lernen und über die eigenen Bedingungen hinaus zu schauen, was in anderen Regionen bereits erarbeitet wurde. Neben zwei Fachvorträgen zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen wird es mehrere Fachforen und Märkte der guten Praxis geben, wo Praktiker*innen ihre Arbeit - auch in Vorbereitung auf die Vormundschaftsreform - vorstellen. Das Programm und die Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite.

Im Fokus der Großen Vormundschaftsreform – Praxisentwicklung für Kinder und Jugendliche

Fachtagung vom 24.-25. Oktober 2022 in Kassel
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft veranstaltet vom 24.-25. Oktober in Kassel wenige Wochen vor Inkrafttreten der großen Vormundschaftsreform am 1.1.2023 eine weitere Fachtagung zur Vormundschaftsreform in Kooperation mit IGFH und DIJuF. Die Fachtagung hat zum Ziel, der Praxis zu ermöglichen, sich im Austausch mit den Expert*innen und Kolleg*innen auf die Vormundschaftsreform vorzubereiten. Neben den Vorträgen wird viel Austausch in Arbeitsgruppen angeboten, in denen Umsetzungsfragen auch im Einzelnen diskutiert werden können. Interessierte können sich bereits heute über unsere Webseite anmelden.

FAQs zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

In den gerade erschienenen FAQs zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren bei erlebter Gewalt finden Sie Fragen der Praxis und Antworten der Expert*innen Petra Ladenburger und Martina Lörsch (beide Rechtsanwält*innen) zu diesem Thema. Kinder bzw. Jugendliche sind in diesen Verfahren Belastungen ausgesetzt, Ergänzungspfleger*innen wollen sensibel, aber auch rechtlich korrekt und angemessen vorgehen. Die vom Bundesforum 2021 angebotenen Fortbildungen zu diesem Bereich hatten regen Zulauf und brachten viele Fragestellungen hervor - daher haben wir uns entschlossen, mit der Referentin und ihrer Kollegin diese Expertise zu erarbeiten, die bei Bedarf nun jederzeit verfügbar ist.

Neue Publikationsseite des Bundesforums veröffentlicht!

Das Bundesforum hat eine neue Publikationsseite, auf die wir Sie hier aufmerksam machen möchten. Hier finden Sie (neu sortiert) die Expertisen, die das Bundesforum in den letzten zwei Jahren herausgebracht hat, u. a. zur Umgangsbestimmung, Forschungsarbeiten, an denen wir beteiligt waren, die letzte zu Vormundschaft und Herkunftsfamilie sowie das Fachbuch des Bundesforums mit 23 Beiträgen zur Vormundschaft und ihren Schnittstellen:
Unter Fachthemen finden Sie nun Hinweise auf Diskurse zu Qualitätsentwicklungen in der Vormundschaft und Pflegschaft, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Personalbemessung nach der Vormundschaftsreform - Online-Seminar

Online-Veranstaltung am 5. Juli von 16:00-18:30 Uhr
Mit der Vormundschaftsreform ergeben sich neue Aufgaben für Vormund*innen. U.a. die vom Gesetz geforderte verstärkte Förderung von und Zusammenarbeit mit ehrenamtlicher Vormundschaft wird Personalressourcen erfordern. Unser Mitglied - die Landesarbeitsgemeinschaft der Amtsvormünder in Baden-Württemberg - hat sich dem Thema gewidmet und eine Orientierungshilfe zur Personalbemessung erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht wird. Thomas Stephan (AV Jugendamt Stuttgart) wird die genau ausgearbeiteten Überlegungen zur Personalbemessung am 5. Juli von 16:00-18:30 Uhr vorstellen und steht für Fragen zu Aufgaben und Personalbemessung in der Vormundschaft zur Verfügung.

Neben der Vorstellung der Orientierungshilfe steht der Austausch im Vordergrund. Neben dem Personalbedarf im Bereich der Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft wollen wir dabei auch die vermehrt geforderte Beteiligung, die im Gesetz nun verankerten Vorschriften zur geteilten Sorge mit Pflegepersonen und die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in den Blick nehmen. Im gemeinsamen Gespräch sollen Bedarfe, Aufgaben und Anforderungen erörtert werden, die künftig eine Rolle spielen werden.

Die Teilnahme kostet 80 Euro bzw. 50 Euro für Mitglieder des Bundesforums. Interessierte können sich über die Webseite des Bundesforums anmelden.

Rechtsgutachten

Im neuen JAmt (4/2022) sind zwei für die Vormundschaft sehr interessante Rechtsgutachten erschienen.
  • Zum Einen ist auf S. 200 ein Gutachten zu § 23 NwKommGemG iVm § 69 Abs. 4 SGB VIII ein Gutachten zur Zulässigkeit gemeinsamer Einrichtungen mehrerer (kleiner) Jugendämter für die Wahrnehmung vormundschaftlicher Aufgaben enthalten. Das Thema hat für die in NRW zahlreichen kleinen Jugendämter besondere Relevanz vor dem Hintergrund des Aufgabentrennungsgebots in § 55 Abs. 5 SGB VIII n.F. (noch nicht in Kraft).
  • Zum Anderen ist auf S. 201 des Heftes ein Rechtsgutachten zur Frage des Datenschutzes bei der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft und Familiengericht. Danach darf das Familiengericht von der Vormundschaft vermittelte Daten nur für Zwecke der Aufsicht nutzen und an keine andere Behörde weitergeben.
    Jugendämter und Abonnenten von KIJup-online finden beiden Rechtsgutachten auch auf dieser Online-Plattform.

Aktuelle Rechtsprechung

Überprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen für die Anerkennung der Berufsmäßigkeit der Vormundschaft
BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.03.2022, Az: 1 BvL 8/21

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 1 VBVG zurückgewiesen, weil sie unzureichend begründet sei. Im Ausgangsverfahren vor dem AG Naue ging es darum, dass eine Rechtsanwältin die Betreuung für eine 82jährige an einer Psychose erkrankten Frau übernommen hatte. Obwohl sie vorher keine Betreuungen führte, wollte sie die Berufsmäßigkeit der Tätigkeit anerkennen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Vorlage in seinem Kammerbeschluss zurück und erklärte dazu (Orientierungssatz): "Selbst wenn keine ehrenamtliche Betreuung in Betracht käme, wäre eine Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht hinreichend dargelegt. Denn nach fachrechtlich einhelliger Auffassung kann eine Berufsmäßigkeit iSd § 1 Abs. 1 VbVG insb auch dann festgestellt werden, wenn die Voraussetzungen jener Norm zwar nicht vorliegen, die als Betreuerin gewünschte Person aber – wie hier – gerade wegen ihrer beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist." Nach Auffassung des BVerfG wäre das AG Naue daher nicht gehindert gewesen, die Berufsmäßigkeit der Betreuung durch die Rechtsanwältin festzustellen.

Abänderung (Absenkung) der Vergütung einer Berufsvormundin
OLG Brandenburg, 30.3.2022, Az: 13 WF 40/22
Das OLG Brandenburg hat in einem Beschluss vom 30.3.2022, Az: 13 WF 40/22 die Vergütung einer Berufsvormundin auf Beschwerde des zuständigen Bezirksrevisors abgesenkt. Das Amtsgericht hatte aufgrund der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der Fachverkäuferin, die mit einer Prüfung durch die Handwerkskammer abgeschlossen worden sei, und der Fortbildung zum Kinder- und Jugendcoach einen Stundensatz von 29,50 Euro festgelegt. Das OLG beschied jedoch, dass weder die Grundqualifikation noch die weiteren Qualifizierungen der Vormundin den erhöhten Stundensatz rechtfertigen: "Mit dem nach Art der Ausbildung gestaffelten Stundensatz wollte der Gesetzgeber den Gerichten eine leicht zu handhabende Regelung zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine einheitliche Vergütungspraxis sichern. Dies steht deshalb einer Gesamtbetrachtung dahingehend entgegen, mehrere für sich genommen nicht den Anforderungen an eine Ausbildung genügende Fortbildungsmaßnahmen zusammen eine einer Lehre vergleichbare Ausbildung anzuerkennen."
Kommentar: Dem Ziel - auch der Vormundschaftsreform - das Gesamtgefüge der Vormundschaftsreform zugunsten einer besseren Balance zwischen Amts-, Vereins-, Berufs- und (besonders) der ehrenamtlichen Vormundschaft zu gestalten, wird nur mit Schwierigkeiten erreichbar sein, wenn die Vergütungen für die Berufs-, aber auch die Vereinsvormundschaft nicht so gestaltet werden, dass die Übernahme von Vormundschaften den Lebensunterhalt angemessen sichert bzw. im Falle von Vereinen auch die Infrastrukturkosten deckt.


Vorrang des Ruhens der elterlichen Sorge bei inhaftierten Eltern, von denen aktuell eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeht
OLG Saarbrücken vom 28.03.2022, Az: 6 UF 163/21
Das OLG Saarbrücken hat in einem Fall, in dem mehere Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung vorangegangen waren und beide Eltern aktuell inhaftiert sind, keinen Sorgerechtsentzug ausgesprochen - wie es vom Jugendamt beantragt war. Da von den inhaftierten Eltern aktuell keine Kindeswohlgefährdung ausgehe und sie sich mit der Unterbringung der Kinder in einer Einrichtung einverstanden erklärt hätten, käme aus Verhältnismäßigkeitsgründen dem Ruhen der elterlichen Sorge der Vorrang vor einer Maßnahme nach § 1666 BGB zu.

Der Auswahl des Vormunds entgegenstehende Interessen des Kindes
OLG Frankfurt, 17.02.2022, Az: 6 UF 22/22
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass die Auswahl einer Person, die ein verstorbener Elternteil mit der Sorge seiner Kinder bevollmächtigt hat, in der Regel dessen mutmaßlichem Willen entsprechen wird (§ 1779 BGB). Entgegenstehende Interessen des Kindes im Sinne des § 1680 Abs. 2 BGB lägen dabei nicht erst bei einer Kindeswohlgefährdung durch die Übertragung der Vormundschaft auf diese Person vor. Vielmehr seien sie gegeben, wenn sich "ein fünfzehnjähriges Kind nachhaltig, klar und konsistent aus nachvollziehbaren Gründen gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Elternteil ausspricht" (Orientierungssatz).
Kommentar: Ab 1.1.2023 rückt der Wille des Kindes in der Vorschrift des § 1778 BGB n.F. "Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht" ohnehin vor den wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Eltern.

Aktuelle Publikationen

Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform
Herausgeber: Bundesforum und DIJuF
Die Druckversion des Materialienbands zur Vormundschaftsreform mit vielen Hinweisen und Synopsen zum BGB und SGB VIII ist noch bestellbar. Den Materialienband können Sie für 10 Euro Schutzgebühr über info@vormundschaft.net bestellen. Wir freuen uns auch, wenn Sie den Band selbst oder die Mitteilung zum Materialienband an interessierte Fach- und Leitungskräfte und Kooperationspartner*innen der Vormundschaft weiterleiten, um die Fachdiskussion zur Vormundschaft(sreform) in die Fläche zu tragen.

Vormundschaft und Herkunftsfamilie
Der Abschlussbericht des Forschungsprojekts des Forschungsprojekts findet sich nun auf der Seite des Bundesforums. Das Besondere dabei ist: Anstelle eines klassischen Fazits mit Schlussfolgerungen werden als Ergebnis Fragestellungen formuliert, die darauf abzielen, das eigene Handeln in Bezug auf die Herkunftsfamilie und die Umgangskontake zu reflektieren. Die Fragen sollen einen auch die Reflexion der Strukturen und Abläufe in diesem Bereich anregen und als Impuls für deren Weiterentwicklung dienen.

Pressemitteilung zu den Forschungsergebnissen zu ehrenamtlichen Vormundschaften
Herausgeber: AWO Bezirksverband Niederrhein e. V.
Der AWO Bezirksverband Niederrhein e. V. begleitete ein zweisemestrigen Forschungsprojekt an der Universität Duisburg-Essen, auf Grund dessen Ergebnisse sich nun belegen lässt, dass die in der Gesetzesreform genannten Begründungen für die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft, nämlich das höhere zeitliche Engagement der Ehrenamtlichen, die persönlichere Bindung zwischen Vormund*in und jungem Menschen und nicht zuletzt die Begleitung des angehenden Erwachsenen über die Volljährigkeit hinaus der empirischen Realität entsprechen. Die Ergebnisse wurden am 01.04. im Rahmen eines Fachtages der Öffentlichkeit vorgestellt und werden demnächst veröffentlicht.

Save the date: Bundestagung in Weimar

Zur Institution ist die bundesweite Tagung der Vormundschaft, die alle vier bis fünf Jahre als "Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft" an unterschiedlichen Orten in Deutschland stattfindet, längst geworden.

Im Jahr 2023 findet sie vom 12.-14. Juni in Weimar statt!

Merken Sie sich den Termin vor! Im Herbst wird das Programm veröffentlicht und die Anmeldung freigeschaltet.

Tagungen und sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen des Bundesforums:

Präsenztagung "Gelingende Kooperation – mehr als Klärung von Zuständigkeiten"
vom 21.-22.06.2022 in Frankfurt am Main
Veranstalter:
DIJuF, DGSF und Bundesforum
Kosten: 190 Euro zzgl. Verpflegung
Anmeldung: online
Vormundschaften und Soziale Dienste im Jugendamt sind auf gute Kooperation angewiesen, wenn sie etwas erreichen wollen für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Diese innovative Fachtagung richtet sich an Fachkräfte der Vormundschaft, des ASD und des Pflegekinderdiensts.

Online-Seminar „Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren“
am 23.06.2022 von 10:00-13:00 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Referentin: Rechtsanwältin Petra Ladenburger
Kosten: 110 Euro; 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Das dreistündige Online-Seminar richtet sich an interessierte Ergänzungspfleger*innen, die für Strafverfahren bestellt werden, und sich hilfreiche Informationen wünschen zum Verfahrensablauf, den Beteiligten am Strafverfahren, den Rechten von Kindern und Jugendlichen und den eigenen Rechten und Pflichten als Ergänzungspfleger*innen im Strafverfahren.

Online-Seminar „Jugendstrafverfahren“
am 16.08.2022 von 10:00-13:00 Uhr
Veranstalter: Bundesforum
Referent: Jens Buck, Richter am Amtsgericht Hannover
Kosten: 110 Euro; 90 Euro für Mitglieder des Bundesforums
Anmeldung: online
Vormund*innen sind häufig damit konfrontiert, dass Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten und gegen sie ermittelt wird. Zum Thema, wie ein Jugendstrafverfahren abläuft, welche Rechte und Pflichten Personensorgeberechtigte dabei haben und in welchem Verhältnis sie zur Jugendgerichtshilfe stehen, bietet das Bundesforum ein Online-Seminar an. Ein weiteres Online-Seminar zu diesem Thema findet am 8. November 2022 statt.

Fachtagung „Vielfalt und ihre strukturelle Rahmung. Das Allgemeine im Besonderen der Pflegekinderhilfe“
vom 13.-14.09.2022 in Bonn
Veranstalter: IGFH in Kooperation mit der Forschungsgruppe „Pflegekinder“ an der Universität Siegen, dem Kompetenzzentrum Pflegekinder, dem PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und dem Bundesforum
Kosten: 250 Euro bzw. 330 Euro (inkl. Übernachtung und Frühstück)
Anmeldung: online
Das Tagungsprogramm ist sehr vielfältig und beleuchtet die Pflegekinderhilfe in ihren unterschiedlichen Facetten. Mit dabei ist Dr. Miriam Fritsche (Vorstand im Bundesforum), die einen Workshop zur Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe anbietet.

Weitere Veranstaltungen:

Bundesweite Fachkonferenz der vormundschaftsführenden Vereine
Jährlich organisieren mehrere Vormundschaftsvereine eine bundesweite Fachkonferenz, die sich insbesondere an den Themen und Bedarfen von Vereinsvormund*innen orientiert. Dieses Jahr findet die Fachkonferenz am 10. Mai in Würzburg statt. Mithilfe der Methode des World Cafés wird es Thementische geben, an denen sich Vereinsvormund*innen zu den folgenden Themen austauschen können: Zusammenarbeit mit Eltern, Schnittstelle Pflegekinderdienst, Finanzierung/Entgelte, Ehrenamtliche Vormundschaften,Pflegekinder mit Behinderungen
Weitere Informationen zur Tagung und zur Anmeldung können Sie der Einladung entnehmen.
Email Marketing Powered by MailPoet