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Sondermeldung · Juni 2021
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SGB VIII-Reform in Kraft – Einführung wird wiederholt
Das Kinder- und Jugendstärktungsgesetz trat diesen Monat in Kraft, nachdem es am 9. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Einzelne Punkte werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten (siehe Art. 10 BGBl).
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Das KJSG hält einige Veränderungen bereit, die die Vormundschaft direkt oder indirekt betreffen. Dazu gehören u. a. neue Regelungen für die Hilfeplanung, eine Absenkung – leider nicht Streichung – der Kostenbeteiligung junger Menschen, verschärfte Voraussetzungen bei Auslandsmaßnahmen sowie neue Vorschriften zum Übergangsmanagement und der Nachbetreuung.
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Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bietet am 23. Juni von 10:00-13:00 Uhr eine Online-Einführung zu den vorgesehenen Änderungen des SGB VIII an. Die Teilnahme kostet 70 Euro (50 Euro für Mitglieder). Sie können sich über info@vormundschaft.net anmelden.
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