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Infobrief Nr. 11 · November/Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

  • Der Herzogenrather Blick: Das Kind im Mittelpunkt der Vormundschaft
  • Interview mit Jörg Urmes: „Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Konzeption.“
  • Merkblatt zur praktischen Ausübung der übertragenen elterlichen Sorge
  • Spendenaufruf des Netzwerks Einzelvormundschaften akinda
  • Neue Website des Careleaver e. V.
  • Praxisleitfaden für kindgerechte Strafverfahren
  • Pädagogische Altersempfehlungen für Filme
  • Rechtsprechung
  • Aktuelle Publikationen
  • Veranstaltungen des Bundesforums
  • Sonstige Tagungshinweise und Veranstaltungen

Der Herzogenrather Blick: Das Kind im Mittelpunkt der Vormundschaft

Das Jugendamt Herzogenrath aus Nordrhein-Westfalen hat sich zur Aufgabe gemacht, im Jugendamt eine eigene Konzeption zur (Amts-) Vormundschaft zu entwickeln, den Herzogenrather Blick. Die Konzeption spiegelt wie die Vormund*innen in diesem Jugendamt ihre persönliche Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen begreifen und leben wollen.

Das Jugendamt hat mit der Konzeption, die schon seit einigen Jahren konkret „gelebt“ wird, fachliche Haltungen und Antworten entwickelt, die mit den Anliegen der großen Vormundschaftsreform übereinstimmen. Die gesetzlichen Neuerungen sollen bis zum 01.01.2023 sukzessive in die konzeptionelle Ausrichtung und in die konkrete Umsetzung einfließen.

Interview mit Jörg Urmes: „Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Konzeption.“

Jörg Urmes ist Amtsvormund im Jugendamt der Stadt Herzogenrath und erarbeitete gemeinsam mit seinen Kolleg*innen den Herzogenrather Blick für die Vormundschaft im Jugendamt. Die Konzeption stellt das Kind in den Mittelpunkt der Vormundschaft. Das Interview führte Robin Loh.

Bundesforum: Herr Urmes, Sie haben sich seit der Vormundschaftsreform 2011 intensiv mit der Rolle des Jugendamtes als Vormund auseinandergesetzt. Wie sah der Entstehungsprozess Ihrer Konzeption aus? Urmes: Nach der Vormundschaftsrechtsreform 2011 waren wir uns im Jugendamt Herzogenrath einig, dass es ein Umdenken, einen Haltungswechsel von einer vor allem administrativ geführten Vormundschaft hin zu einer Vormundschaft im Interesse des Kindes selbst braucht. Und wir haben uns als kleines Team von nur drei Personen entschieden, dass es dazu auch eine Konzeption braucht. Der Auftrag dazu kam also von uns selbst, nicht von der Leitung. Unsere Ideen und Gedanken, die darin einflossen, haben wir auch immer wieder in unserer Supervision reflektiert. Unsere Jugendamtsleitung hat den Prozess und das Ergebnis sehr begrüßt und steht voll dahinter. Mittlerweile wurde die Konzeption auch vom Jugendhilfeausschuss einstimmig verabschiedet. Das war auch eine gute Gelegenheit, um im Rahmen einer Jugendhilfeausschusssitzung das Thema "Vormundschaft" nochmals zu präsentieren, welches in der Kinder- und Jugendhilfe ja oft zu kurz kommt.

Bundesforum: Und was ist das Herzstück dieser Konzeption bzw. der Leitgedanke, also der rote Faden der Konzeption? Urmes: Uns war es sehr wichtig, den jungen Menschen in den Mittelpunkt der Vormundschaft zu stellen und deutlich zu machen, wie wichtig Kontinuität und Beziehung für eine gelingende Vormundschaft sind. Die Konzeption soll auch dazu anregen, das eigene Handeln und die eigene Haltung als Vormund*in stets zu reflektieren und sich bewusst zu sein, welche Entscheidungsmacht und Deutungshoheit ein*e Vormund*in gegenüber einem Kind besitzt. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, sie zu beteiligen und als Menschen mit eigenen Bedürfnissen, Vorstellungen und Rechten wahrzunehmen. Mit der Konzeption möchten wir dafür sorgen, dass Vormund*innen in unserem Jugendamt sich als Interessenvertreter*innen definieren, die Kinder und Jugendlichen zu mehr Autonomie und Selbstwirksamkeit verhelfen. Das sind die Leitgedanken, die die Konzeption maßgeblich prägen.

Bundesforum: Nun ist es so, dass sich viele Vormund*innen auf den Weg machen, ihren Arbeitsbereich neu zu strukturieren und neu zu denken. Hätten Sie da eine Empfehlung? Urmes: Die Entstehung einer solchen Konzeption ist ein laufender dynamischer Prozess und ich kann nur empfehlen, diesen Prozess als Chance zu begreifen, um sich mit der eigenen Haltung kritisch auseinander zu setzen. Uns hat die Erstellung der Konzeption sehr dabei geholfen, uns als Amtsvormundschaft selber zu verstehen. Die Tatsache, dass wir aus der Praxis heraus die Konzeption erarbeitet haben, sorgte dafür, dass wir mit der Konzeption im Berufsalltag arbeiten und immer wieder hineinschauen, um uns zu vergewissern, was wir als Team in der Konzeption festgehalten haben. Bundesforum: Vielen Dank für diesen Einblick. Es ist das erste Mal, dass wir eine solche Konzeption auf Jugendamtsebene kennengelernt haben. Die Leser*innen finden die Konzeption in diesem Infobrief und auch auf unserer Website unter Praxishilfen Kooperation.

Merkblatt zur praktischen Ausübung der übertragenen elterlichen Sorge

Das Berliner Netzwerk Einzelvormundschaften akinda schult, vermittelt und berät ehrenamtliche Vormund*innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Berlin und hat ein kurzes und übersichtliches Merkblatt entwickelt, das sich mit der Aufgabenverteilung zwischen Vormund*innen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe befasst. Das Merkblatt stellt tabellarisch dar, welche Entscheidungen typischer Weise von dem oder der Vormund*in zu treffen sind und welche Entscheidungen ggf. von den Fachkräften der Einrichtung getroffen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die ehrenamtlichen Vormund*innen zu Beginn ein Gespräch mit der Einrichtung führen sollten, in dem schriftlich festgehalten wird, bei welchen Entscheidungen sie informiert werden möchten, sich eine Entscheidung vorbehalten oder die Entscheidungsbefugnis übertragen. Neben dem Merkblatt stellt akinda seinen ehrenamtlichen Vormund*innen auch ein Musterschreiben zur Verfügung, um die Vertretungsbefugnis in einzelnen Angelegenheiten auf die Fachkräfte der Einrichtungen zu übertragen.

Spendenaufruf des Netzwerks Einzelvormundschaften akinda

Unser Mitglied XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e. V. ist Träger des Netzwerks Einzelvormundschaften akinda und aktuell betroffen von massiven finanziellen Kürzungen der Förderung des Landes Berlin. Es zeigt sich an dieser Stelle wieder, dass Vormundschaftsvereine strukturell nicht gut genug abgesichert sind. Wir leiten daher gerne den Spendenaufruf akinda 2022 – Beratung und Unterstützung sichern! weiter. Gerade mit Blick auf die wieder steigenden Zahlen an unbegleiteten Minderjährigen nicht nur in Berlin, braucht es neben einer gut aufgestellten Amtsvormundschaft auch den Verein, der die ehrenamtliche Vormundschaft stützt und im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen über viel Erfahrung verfügt. Wir hoffen sehr, dass akinda seine Aktivitäten aufrechterhalten kann.

Hinweis: Das Bundesforum veranstaltet gemeinsam mit akinda und dem Netzwerk „Do it! Transfer Bund“ am 5. Mai 2022 einen Online-Fachtag zur Vormundschaftsreform mit dem Schwerpunkt ehrenamtliche Vormundschaft von unbegleiteten Minderjährigen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Netzwerk Einzelvormundschaften akinda. Die Leser*innen finden das Merkblatt und das Musterschreiben in diesem Infobrief auch auf unserer Website unter Praxishilfen Kooperation.

Neue Website des Careleaver e. V.

Der Careleaver e. V. veröffentlichte am 26. November seine neue Website mit hilfreichen Informationen für die Fachpraxis und allem voran für junge Menschen, die sich im Übergang aus der Jugendhilfe befinden. Es bietet sich an, dass Fachkräfte der Sozialen Dienste und Vormund*innen Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige auf diese Seite und die Möglichkeit, sich beim Careleaver e. V. zu engagieren, hinweisen. Hier finden junge Menschen:

  • hilfreiche Tipps für ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben
  • Unterstützung durch den Notfallfonds, wenn es finanziell eng wird
  • ein Netzwerk, das kostenlose Workshops, Netzwerktreffen und Weihnachtsfeiern anbietet
  • Beratung durch die Koordinierungsstelle und Unterstützung durch Pat*innen, die selbst in der Jugendhilfe aufgewachsen sind
Fachkräfte der Jugendämter sind herzlich eingeladen, die Informationen und den dazugehörigen Flyer zu verteilen, und den Newsletter vom Careleaver e. V. zu abonnieren.

Hinweis: Letztes Jahr veröffentlichte das Bundesforum Praxistipps, die sich an Vormund*innen zur gemeinsamen Übergangsgestaltung mit jungen Volljährigen richten.

Praxisleitfaden für kindgerechte Strafverfahren

Vormund*innen, ihre Kolleg*innen aus den Jugendämtern und alle, die an Hilfen zur Erziehung beteiligt sind, haben immer wieder mit Strafverfahren zu tun, die Kinder und Jugendliche betreffen. Häufig sind sie Opfer etwa in Strafverfahren bei sexualisierter Gewalt. In anderen Fällen werden Jugendliche selbst wegen einer Straftat belangt. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat nun einen Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren veröffentlicht, der an Polizei, Staatsanwält*innen und Richter*innen gerichtet ist und Forderungen an deren kindgerechtes Handeln stellt – teils mit Rechtsvorschriften hinterlegt. Zugleich macht der Leitfaden deutlich, was Kinder, Jugendliche und ihre Unterstützer*innen, ob Vormund*innen oder andere, von der Justiz erwarten können sollten, wenn es um Kinder und Jugendliche im Strafverfahren geht.

Wie schon in diesem Jahr wird das Bundesforum auch 2022 wieder Seminare zum Thema Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt und zum Jugendstrafverfahren anbieten.

Pädagogische Altersempfehlungen für Filme

Schau Hin! Ist eine Seite, die Pflegeeltern und Erzieher*innen empfohlen werden kann. Sie setzt sich kritisch mit den FSK-Altersfreigaben auseinander und der Frage, welche Altersempfehlungen pädagogisch tatsächlich sinnvoll sind. Ob ein Film für eine bestimmte Altersgruppe empfehlenswert ist, lässt sich aus Filmkritiken herauslesen, die verkaufs- und erfolgsunabhängig erstellt werden und Erziehungspersonen und Vormund*innen, die dieses Thema mit Ersteren besprechen, Anhaltspunkte für eine eigene Filmeinschätzung geben. Filmexpert*innen haben Erfahrungen mit Medien und deren Wirkung auf Kinder und kommen so zu ihren präzisen pädagogischen Altersempfehlungen. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die kognitiven Voraussetzungen, die Kinder in den jeweiligen Altersstufen mitbringen, sondern auch deren Vorlieben.

Die pädagogischen Altersempfehlungen unterschreiten jedoch nie die FSK-Altersfreigaben. Welcher Film zum Kind passt, diese Frage kann am besten geklärt werden, wenn die Erzieher*innen oder Pflegeeltern Filme gemeinsam mit dem Kind anschauen und darüber sprechen.

Weitere Empfehlungen und Informationen finden Sie auf FLIMMO, KinderFilmWelt und kinofenster.de.

Rechtsprechung

Kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der Amtsvormundschaft
OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2021, 23 UF 399/21
Zwischen Vereins- und Amtsvormundschaft besteht kein Vorrang derart, dass vorrangig ein Vereinsvormund zu bestellen ist. Nach § 1791a Abs. 1 BGB ist lediglich ein geeigneter ehrenamtlicher Einzelvormund vorrangig zu bestellen.
Im vorliegenden Fall schlug das Jugendamt dem Familiengericht einen Verein als Vormund vor, der sich auch um ehrenamtliche Vormundschaften von unbegleiteten Minderjährigen kümmert. Nach Rücksprache mit dem Vormundschaftsverein stellte sich heraus, dass für den jungen Menschen kein ehrenamtlicher Vormund zur Verfügung steht und die Mitarbeiterin, die mit dem Jugendamt Kontakt hatte, die Vormundschaft im Rahmen ihrer Anstellung und nicht ehrenamtlich führen würde, woraufhin das Familiengericht das Jugendamt zum Vormund bestellte. Hiergegen legte das Jugendamt Beschwerde ein. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts Dresden wird jedoch zurückgewiesen, da nur ein ehrenamtlicher Vormund vorrangig zu bestellen ist; es aber zwischen beruflich geführten Vormundschaften (Amts-, Berufs- und Vereinsvormundschaft) keine Rangordnung gibt. Zudem seien laut eigener Aussage des Jugendamts sowohl das Jugendamt als auch der Vormundschaftsverein gleichermaßen geeignet und aus den Äußerungen des jungen Menschen lässt sich nicht entnehmen, dass im Gegensatz zur Amtsvormundschaft die Vereinsvormundschaft in seinem Interesse ist.

Kommentar: Auch nach der Reform, die 2023 in Kraft tritt, wird kein Vorrangverhältnis zwischen Vereins- und Amtsvormundschaft bestehen. Daher muss die bessere Eignung der* – zukünftig immer persönlich zu bestellenden – Vereinsvormund*in für ein bestimmtes Kind oder Jugendlichen auch dargestellt werden, wenn eine solche Bestellung gewünscht wird. Dasselbe gilt für die Bestellung einer* Berufsvormund*in.

Bestellung eines Verfahrensbeistands unabdingbar bei möglichem Umgangsausschluss
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.6.2021 – 6 UF 58/21
Im vorliegenden Fall geht es um die Aussetzung bzw. Begleitung der Umgänge zwischen drei Kindern und ihrem Vater auf Antrag der Mutter. Das Familiengericht Saarlouis beschloss auf Grundlage einer persönlichen Anhörung der Kinder durch eine Sachbearbeiterin des Jugendamts, die Anträge der Mutter zurückzuweisen. Hiergegen legte die Mutter Beschwerde ein.
Die Beschwerde hatte Erfolg: Das Verfahren wurde zur abermaligen Bearbeitung an das Familiengericht zurückverwiesen. Das OLG beanstandete nämlich als Verfahrensfehler, dass für die Kinder kein Verfahrensbeistand bestellt wurde, sondern lediglich die Sachbearbeiterin des Jugendamts mit der Anhörung der Kinder beauftragte. Es sei nicht Aufgabe des Jugendamts, sondern des Verfahrensbeistands, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zu Geltung zu bringen.

Aktuelle Publikationen

    Neues Rechtsgutachten zum Thema freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe
    Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe (Hrsg.) (2021)
    Erstellt von Prof. Dr. Simone Janssen (EH Dresden)
    Eine intensive rechtliche Auseinandersetzung mit der (Un-)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen ist unumgänglich im Sinne der Wahrung der (Grund-)Rechte junger Menschen. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe appelliert an Fachkräfte und Vormund*innen, sich mit dem Rechtsgutachten auseinanderzusetzen. Die Beantragung der Genehmigung geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen ist ein Schritt, der genau reflektiert werden muss.

    Menschenwürde und Kinderrechte endlich ernstnehmen - Geflüchtete Menschen nicht zum politischen Spielball machen und eine schnelle Aufnahme in der EU ermöglichen!
    AGJ-Zwischenruf vom 24.11.2021
    In Anbetracht der desaströsen Situation geflüchteter Menschen an der belarussisch-polnischen Grenze fordert die AGJ in ihrem, Nothilfe zu leisten und Hilfskräfte sowie Journalist*innen zu den an der Grenze ausharrenden Menschen vorzulassen. Außerdem weist die AGJ erneut nachdrücklich darauf hin, dass die EU die Rechte und Würde von Menschen in Not anerkennen und dafür Sorge tragen muss, dass an den Außengrenzen aller ihrer Mitgliedsstaaten der Zugang zu geregelten Asylverfahren sichergestellt wird. Illegale Pushbacks sind auf das Schärfste zu verurteilen. Eine Reform des europäischen Flucht- und Asylsystems und dessen solidarische Umsetzung sind dringend geboten.

    Veranstaltungen des Bundesforums

    Online-Veranstaltung zur Zusammenarbeit von Vormundschaften und Familiengerichten
    am 11.03.2021 16:00-18:00 Uhr
    Veranstalter: Bundesforum
    Referent: RiOLG Andreas Hornung
    Kosten: 80 Euro, 50 Euro für Mitglieder des Bundesforums
    Anmeldung: online
    RiOLG Andreas Hornung wird einen Vortrag zur Zusammenarbeit mit den Familiengerichten, mit Akzent auf der Frage, wie diese nach der Reform zu gestalten ist, halten. Zur anschließenden Diskussion wird auch Prof. Barbara Veit, Universität Göttingen und Vorsitzende der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags anwesend sein.

    Online-Seminar „Kinder und Jugendliche mit FASD“
    am 17.03.2022 von 10:00-13:00 Uhr
    Veranstalter: Bundesforum
    Referentin: Sabine Stein
    Kosten: 85 Euro; 70 Euro für Mitglieder des Bundesforums
    Anmeldung: online
    Ziel dieses Seminars für Vormund*innen ist es, grundlegendes Wissen über FASD zu ver­mitteln, Verständnis für diese Behinderung zu entwickeln, Bedarfe zu erkennen, gelingende Systemübergänge zu erörtern, sowie sozialrechtliche Fragen überblicksartig zu erläutern.

    Sonstige Tagungshinweise und Veranstaltungen

      Beteiligungsorientierter Kinderschutz: auf Augenhöhe mit Kindern und Eltern effektiv helfen und indiziert intervenieren
      am 18.01.2022 von 10:00-17:00 Uhr
      Veranstalter: Institut für Kinder- und Jugendhilfe Mainz
      Format: Digitale Fachveranstaltung
      Anmeldung: online
      Die Reihe „Jugendhilfe Aktuell“ legt in dieser Fachveranstaltung den Fokus darauf, dass Kinderschutz nur gelingen kann, wenn die Rechte von Kindern und Eltern angemessen berücksichtigt werden und ihnen ein möglichst hohes Maß an Mitwirkung ermöglicht wird. In digitalen Zukunftswerkstätten werden gemeinsam mit den Teilnehmenden Strategien für einen beteiligungsorientierten Kinderschutz entwickelt.

      Störenfriede oder Mitstreiter? Zur Bedeutung von Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe
      am 29.04.2022 von 10:00-16:30 Uhr
      Veranstalter: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe
      Format: Präsenzveranstaltung in Berlin
      weitere Informationen: online
      Mit § 9a SGB VIII wurden Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe zum ersten Mal gesetzlich verankert. Neben einem Fachvortrag zu den ersten bundesweiten statistischen Erhebungen der Ombudsstellen wird es eine Reihe von Fachforen geben, in denen sich mit der Tätigkeit von Ombudsstellen auseinandergesetzt wird.