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Infobrief Nr. 2 · Februar/März 2021

Sehr geehrte*r reader reader
uns haben erste Nachfragen erreicht zum weiteren Prozess der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, dessen Verabschiedung im Bundestag für den 25. Februar geplant war. Es gibt jedoch weitere Beratungen zwischen den Berichterstattern der Ausschüsse und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ein neuer Zeitplan steht noch nicht fest. Wir teilen Ihnen gerne auf unserer Website mit, sobald neue Termine zur Vormundschaftsreform feststehen.

Inhaltsverzeichnis

  • SGB VIII-Reform kommt: Online-Einführung für Vormund*innen
  • Hessische Landesregierung zum Schutz persönlicher Daten von Vormund*innen
  • Impfberechtigung in Baden-Württemberg auch für ASD-Fachkräfte und Vormund*innen
  • Expertise „Unbekannte Vormundschaft - Statistikmängel und Forschungsbedarfe“
  • Kurzinterview mit Petra Ladenburger: „Ergänzungspflegschaft möglichst mit Wirkungskreis Vertretung im Strafverfahren“
  • Fortbildungs-Workshop "Zusammenarbeit von Pflegefamilie, Vormund*in und Kind als Ressource verstehen"
  • FAQ zur Kontaktbegrenzung in der Corona-Pandemie
  • Stellungnahme „Covid 19-Strategie rund ums Kind entwickeln“
  • Partizipatives Forschungsprojekt mit Jugendlichen unter Vormundschaft
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

SGB VIII-Reform kommt: Online-Einführung für Vormund*innen

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist auf dem Weg zur Verabschiedung – die erste Lesung und eine Anhörung im Familienausschuss des Bundestages hat bereits stattgefunden. Diese SGB VIII-Reform hält einige Veränderungen bereit, die die Vormundschaft direkt oder indirekt betreffen. Dazu gehören u. a. neue Regelungen für die Hilfeplanung, eine Absenkung – leider nicht Streichung – der Kostenbeteiligung junger Menschen, verschärfte Voraussetzungen bei Auslandsmaßnahmen sowie neue Vorschriften zum Übergangsmanagement und der Nachbetreuung. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bietet am 14. Mai eine Online-Einführung zu den vorgesehenen Änderungen des SGB VIII an, die angesichts der Kurzfristigkeit bei ausreichendem Anmeldestand stattfindet. Die Teilnahme kostet 70 Euro (50 Euro für Mitglieder). Sie können sich über info@vormundschaft.net anmelden.

Hessische Landesregierung zum Schutz persönlicher Daten der Vormund*innen

Auf eine kleine Anfrage dazu, wie die persönlichen Daten von Amtsvormund*innen bei Konto-Eröffnungen und Handy-Verträgen geschützt werden können, hat die Hessische Landesregierung geantwortet. Die Drucksache macht deutlich, dass sowohl Kontoeröffnungen als auch Handyverträge OHNE die Angabe der persönlichen Daten möglich sind. Die Verantwortung für die Lösung in der Praxis sieht die Regierung allerdings bei den Fachkräften der Vormundschaften selbst und bietet hier keine Unterstützung an. Das Bundesforum wird auf seiner nächsten Sitzung beraten, ob und wie die Praxis hier unterstützt werden kann. Interessierte an dieser Diskussion können sich bei uns melden: info@vormundschaft.net.

Impfberechtigung in Baden-Württemberg auch für ASD-Fachkräfte und Vormund*innen

In einem Erlass vom 26. Februar 2021 konkretisiert das Ministerium für Soziales und Integration die Impfberechtigung in Baden-Württemberg. Seitdem sind auch ASD-Fachkräfte und Vormund*innen mit ihren regelmäßigen Kontakten zu Kindern und Jugendlichen impfberechtigt.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft begrüßt den Erlass und freut sich über Informationen und Hinweise aus anderen Bundesländern.

Expertise „Unbekannte Vormundschaft - Statistikmängel und Forschungsbedarfe“

Über kein anderes Feld der Kinder- und Jugendhilfe ist so wenig belastbares Wissen vorhanden, wie über das der Vormundschaft und Pflegschaft. Es gibt Lücken bei den amtlichen Statistiken und es fehlt an quantitativen und qualitativen empirischen Untersuchungen.
Die vorliegende Expertise des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft, die vom Institut für Soziale Arbeit (ISA) erarbeitet wurde, identifiziert Wissensbedarfe, die für die Weiterentwicklung der Vormundschaft und Pflegschaft bedeutsam sind. Hieraus ergeben sich einerseits konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung bestehender Datenerhebungen – Stichwort amtliche Statistik – und andererseits Fragestellungen und Themen für zukünftige Forschungen. Die Expertise kann als Printexemplar auf der Seite der IGfH bestellt werden.

Kurzinterview mit Petra Ladenburger: "Ergänzungspflegschaft möglichst mit Wirkungskreis Vertretung im Strafverfahren"

Petra Ladenburger ist erfahrene Rechtsanwältin und Mitglied in verschiedenen Expert*innenkommissionen zum Thema sexualisierte Gewalt. Das Interview führte Robin Loh.
Bundesforum: Sie geben für das Bundesforum Seminare zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren, meist in Fällen sexualisierter Gewalt. Diese Ergänzungspflegschaften scheinen immer häufiger vorzukommen. Was sind die Anlässe dafür?
Ladenburger: Ich habe eher den Eindruck, dass sich immer mehr Ergänzungspfleger*innen mit dem Thema und ihrer Rolle im Strafverfahren auseinandersetzen. Hierdurch lässt sich möglicherweise der steigende Beratungs- und Fortbildungsbedarf erklären. Es freut mich, dass die Praxis sich mit dem Thema immer mehr auseinandersetzt.
Bundesforum: Sie haben uns gesagt, die Ergänzungspflegschaft soll möglichst den gesamten Wirkungskreis „Vertretung im Strafverfahren“ umfassen. Warum?
Ladenburger: In einigen Fällen werden Ergänzungspfleger*innen nur für das Zeugnisverweigerungsrecht bestellt. Hier stellt sich mir die Frage, ob es nicht im Interesse des jungen Menschen ist, wenn Sie als Ergänzungspfleger*in das gesamte Strafverfahren begleiten und z. B. eine psychosoziale Prozessbegleitung oder Nebenklagevertretung für das Kind anregen können. Sie als Ergänzungspfleger*in erhalten dann als beteiligte Person auch Auskunft über das weitere Strafverfahren, was nicht der Fall ist, wenn Sie nur für das Zeugnisverweigerungsrecht bestellt wurden.
Bundesforum: Es kommt vor, dass die Polizei von der Ergänzungspfleger*in die Genehmigung einholen will, das Kind ohne Wissen der Eltern in der KiTa zu vernehmen. Was sagen Sie dazu?
Ladenburger: Ich muss gestehen, dass mich diese Erfahrungsberichte überrascht haben. Eine Ergänzungspflegschaft ist ein Eingriff ins Sorgerecht und die Eltern sind vor dieser Entscheidung anzuhören. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche in belastende Loyalitätskonflikte geraten können, wenn sie ohne Kenntnis der Eltern angehört werden und sie anschließend auch nicht in Kenntnis setzen sollen. Hier wird mir wieder einmal bewusst, wie unterschiedlich die Vorgehensweisen und Perspektiven der Beteiligten sind. Die Strafbehörden haben das Interesse, die Straftat nachzuweisen. Sie als Vormund*in haben wiederum die Kindesinteressen im Blick und sollten auch unter Berücksichtigung von Loyalitätskonflikten entscheiden, ob eine Anhörung ohne Kenntnis der Eltern im Interesse des Kindes ist. Ich kann Sie nur ermutigen, die Vorgehensweisen und Perspektiven mancher Strafbehörden auch kritisch zu hinterfragen.

Hinweis: Ein weiteres Seminar zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren findet online am 08. Juni 2021 von 9:30-10:00 Uhr statt.

Fortbildungs-Workshop "Zusammenarbeit von Pflegefamilie, Vormund*in und Kind als Ressource verstehen"

Im Fortbildungs-Workshop vom 3.-4. Juni 2021 in Erfurt soll es um folgende Fragen gehen: Was bedeutet es für Kinder und Pflegeeltern, wenn ein*e Vormund*in bestellt ist? Kann der monatliche Kontakt ein Gewinn für Kind und Familie sein– und unter welchen Bedingungen? Wie lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilie und Vormund*in so gestalten, dass das Kind oder die*der Jugendliche profitiert und die Familie gestärkt wird? Darauf will dieser praxisbezogene Workshop gemeinsam mit den Teilnehmer*innen Antworten finden. Es wird Inputs zur Vormundschaftsreform und Beiträge von jungen Menschen zu ihren Erfahrungen mit der Pflegefamilie und der*dem Vormund*in geben. Zusätzlich werden im Werkstattformat Thesen zur Kooperation erarbeitet und anschließend veröffentlicht. Die Teilnehmer*innen-Anzahl ist auf 18 begrenzt und die Teilnahme kostet 50 Euro. Bitte erkundigen Sie sich zu Teilnahmemöglichkeit unter info@vormundschaft.net.

FAQ zur Kontaktbegrenzung in der Corona-Pandemie

Das Forum Transfer und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht haben eine FAQ zur Kontaktbegrenzung in der Corona-Pandemie erstellt. Zu Beginn der Pandemie stellte sich vielen die Frage, wie die Schutzverordnungen eingehalten werden und gleichzeitig Kontakte mit Eltern und Vormund*innen stattfinden können, so dass der Schutz und die Beziehung der jungen Menschen zu ihren Personensorgeberechtigten aufrechterhalten werden.
Die FAQ, die fortlaufend ergänzt wird, beantwortet auch die Frage, ob Pflegeeltern und Einrichtungen Vormund*innen den Besuch des Kindes oder Jugendlichen verweigern dürfen.

Stellungnahme „Covid 19-Strategie rund ums Kind entwickeln“

Mehrere Organisationen fordern in einer Stellungnahme eine Covid 19-Strategie rund ums Kind. Kinder und Jugendliche geraten zunehmend aus dem Blick und es gibt keine Strategie, wie lebenswichtige Bereiche, auch außerhalb der Schule, für Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen nach und nach geöffnet und sowohl die jungen Menschen als auch die Fachkräfte durch Testen und Impfen geschützt werden können. Die Unterzeichner*innen fordern eine für die Situation von Kindern sensible Strategie der Bundes- und Landesregierungen, die sowohl eine mögliche Verbesserung als auch die Verschlechterung der aktuellen Lage unter Corona berücksichtigt.

In einem der letzten Infobriefe wies das Bundesforum auf die JuCo-Studie der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt hin, die junge Menschen während der Corona-Pandemie befragten. Ein Kurzinterview mit Dr. Severine Thomas zur Forschung wurde am 21.02. im heute journal veröffentlicht.

Partizipatives Forschungsprojekt mit Jugendlichen unter Vormundschaft

Im Rahmen ihres Masterstudiums der Sozialen Arbeit hat Ruth Seyboldt, Mitglied im Fachbeirat des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V., ein partizipatives Forschungsprojekt mit Jugendlichen unter Vormundschaft durchgeführt. Bei der gemeinsame Entwicklung einer Forschungsfrage. wurde deutlich, dass die Jugendlichen viele Fragen zur rechtlichen Situation haben: Sie wollen wissen, wie ein*e Vormund*in bestellt wird; was sie tun können, wenn sie mit ihm*ihr nicht zurechtkommen und wer eigentlich für sie haftet, wenn sie gegen Regeln verstoßen. Durch Klärung der rechtlichen Beziehung wollen die Jugendlichen ihre persönliche Beziehung zum*zur Vormund*in besser verstehen. Es stellte sich während des Forschungsprojektes auch heraus, dass die Jugendlichen wenig über ihre Rechte wissen. Auch an diesem Punkte sollte sich die Fachpraxis weiterentwickeln und Jugendliche gezielt aufklären und damit ermächtigen.

Aktuelle rechtliche Informationen

Pflichten einer Vormundin beim Bestehen einer Beziehung zwischen einer Jugendlichen und einem deutlich älteren Mann

DIJuF-Rechtsgutachten vom 29.04.20, JAmt 2020, 509
In dem vorliegenden Fall geht es um eine 15-Jährige, die eine Beziehung zu einem 35 Jahre alten Mann führt. Die Vormundin verbietet den Kontakt und hat sich sowohl von einer Fachberatungsstelle für sexuellen Missbrauch als auch von der Polizei beraten lassen. Das Rechtsgutachten geht den Fragen nach, ob der sexuelle Kontakt zwischen der 15-Jährigen und dem 35-Jährigen strafbar ist und ob sich die Vormundin strafbar macht, wenn sie keine weiteren Schritte (z. B. Anregung eines Kontakt- und Näherungsverbots) einleitet. Eine abschließende Bewertung ist dem DIJuF auf Grund fehlender Informationen zum Sachverhalt nicht möglich gewesen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Fachkraft nicht verpflichtet ist, ein familiengerichtliches Verfahren nach § 1666 Abs. 4 BGB anzuregen und sich nicht strafbar macht, solange sie weiterhin mit der Jugendlichen über die Beziehung und ihre Gefahren spricht.

Vormundschaft der Großeltern für das Kind ihrer minderjährigen Tochter

DIJuF-Rechtsgutachten vom 19.11.19, JAmt 2020, 573
Eine schwangere 16-Jährige und ihre Eltern beantragen, dass die Eltern die Vormundschaft für das noch nicht geborene Kind übertragen bekommen. Für den volljährigen Vater liegt zu diesem Zeitpunkt noch keine Vaterschaftsanerkennung vor. Dem Jugendamt stellt sich die Frage, ob es möglich ist, den Eltern die Pflegschaft für sämtliche Bereiche mit Ausnahme der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung zu übertragen. Dem DIJuF ist solch eine Praxis nicht bekannt. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wäre nach Auffassung des Instituts nur anzunehmen, wenn nach § 1774 S. 2 BGB vorgeburtlich nicht eine Pflegschaft, sondern nach §§ 1775, 1797 Abs. 2 BGB eine Mitvormundschaft mit unterschiedlichen Aufgabenkreisen angeordnet würde. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater nach der Vaterschaftsanerkennung rechtmäßig ist. Als mögliche Rechtsgrundlagen der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge kommen in diesem Fall allein § 1678 Abs. 2 BGB und § 1671 Abs. 2 BGB in Betracht. Jedoch kommt eine Übertragung auf den anderen Elternteil nur dann infrage, wenn nach § 1678 Abs. 2 BGB keine Aussicht besteht, dass der Grund des Ruhens wegfällt. Dies ist aber nicht der Fall, weil mit Erreichen der Volljährigkeit der Mutter der Grund automatisch wegfällt.

Erforderlichkeit der Anordnung einer Vormundschaft bei einer Adoption im Ausland

OLG Nürnberg 29.7.2020 – 9 UF 642/20
In dem vorliegen Fall legten die Adoptiveltern von drei in Brasilien adoptierten Kindern Beschwerde gegen die Bestellung des Jugendamts zum Vormund ein. Das Amtsgericht hatte das Jugendamt zum Vormund bestellt, da es davon ausging, dass es bis zur Entscheidung der Anerkennung der ausländischen Adoption keine gesetzlichen Vertreter*innen für die Kinder gibt. Unter Berücksichtigung der Art. 23, 24 HAÜ und §§ 108, 109 FamFG ist jedoch zu klären, ob die Adoption in Brasilien bereits vor der Anerkennung die Voraussetzungen für die gesetzliche Vertretung durch die Adoptiveltern schafft. Da in diesem Fall davon auszugehen war, dass die Anerkennung der Adoption erfolgreich sein wird, ist die Bestellung des Jugendamts zum Vormund zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig gewesen und die Adoptiveltern sind vorläufig sorge- und vertretungsberechtigt.

Aktuelle Publikationen

Vormundschaftsrechtsreform: „Was kommt auf die Vereine zu?“

Heike Berger/Simone Patrin, JAmt 2021, 8
In diesem Aufsatz beschreiben Dr. Heike Berger und Simone Patrin die Vereinsvormundschaft als eine wichtige Säule der Vormundschaft und ihre Rolle in Bezug auf die ehrenamtliche Vormundschaft. Im Fokus stehen die persönliche Bestellung der Vereinsvormund*innen, die Bestellung des Vereins als vorläufigen Vormund und Änderungen im Betriebserlaubnisverfahren und in Hinblick auf die Finanzierung des Vereins.

Der neue § 55 Abs. 5 SGB VIII: Trennung der Aufgaben der Pflegschaft/ Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts

Bettina Stehle, JAmt 2020, 565
Ein Kurzbeitrag von Bettina Stehle zu den Nachteilen der Trennung der Aufgaben nach § 55 Abs. 5 SGB VIII-E in kleinen Jugendämtern und den Schwierigkeiten, Kinder sinnvoll und ernsthaft bei der Auswahl der Vormund*innen zu beteiligen

Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Direkt zum Thema Vormundschaft:

Online-Seminar für Vormund*innen zur SGB VIII-Reform

14. Mai 2021, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Teilnahmebeitrag: 70 Euro (50 Euro für Mitglieder); Anmeldung über info@vormundschaft.net

DJHT: Fachveranstaltung zur Vormundschaftsreform

18. Mai 2021 von 14:00-15:30 Uhr, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Teilnehmen können Interessierte, die sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag angemeldet haben.

DJHT: Fachveranstaltung zur Ehrenamtlichen Vormundschaft und Pflegekinderhilfe

19. Mai 2021 von 9:00-10:30 Uhr, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und Kompetenzzentrum Pflegekinder
Teilnehmen können Interessierte, die sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag angemeldet haben.

Fortbildungs-Workshop "Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern, Vormund*in und Kind als Ressource verstehen"

3.-4. Juni 2021, Erfurt
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
Teilnahmebeitrag: 50 Euro; Anmeldung über info@vormundschaft.net

Online-Seminar zur Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

8. Juni 2021 von 9:30-13:00 Uhr, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Teilnahmebeitrag: 50 Euro (40 Euro für Mitglieder); Anmeldung über info@vormundschaft.net

Weitere Themen mit Relevanz für Vormundschaft und Kooperationspartner:

Transfertagung des Zukunftsforums Heimerziehung

23. März 2021 von 10:40-16:30 Uhr, online
Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Die Transfertagung des Zukunftsforums Heimerziehung wird die Erkenntnisse aus der bundesweiten Initiative mit der Fachpraxis und -politik vorstellen und diskutieren. Entlang von acht Dimensionen – etwa junge Menschen als Grundrechtsträger*innen, Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, gesellschaftliche Anerkennung der Heimerziehung – werden die Weiterentwicklungsbedarfe und Impulse in foren fokussiert für die Fachpraxis und Konzeptentwicklung von Fachkräften, Verbänden, Hilfe-Adressat*innen und Wissenschaftler*innen erörtert.