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Infobrief Nr. 3 · März 2021

Sehr geehrte*r reader reader
dieser Infobrief ist länger geworden als gedacht, aber dafür umso informativer. Wir möchten Sie insbesondere auf die DJHT-Fachveranstaltungen und Ombudschaft und Vormundschaft im Dialog hinweisen. Zudem haben wir weitere Informationen zur Vormundschafts- und SGB VIII-Reform zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorbereitungszeit für Umsetzung der Vormundschaftsreform beginnt
  • SGB VIII-Reform endlich auf den Weg bringen und nicht auf den letzten Metern scheitern lassen!
  • Einladung zum Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 18.-20. Mai
  • Fachveranstaltungen zur Vormundschaft auf dem DJHT stark vertreten
  • Fachgespräche Ombudschaft und Vormundschaft im Dialog 2021
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft freut sich über Stipendiat*innen aus der Jugendhilfe!
  • Bildung eröffnet Zukunftsperspektiven: Kurzinterview mit Anna Mila Wilken (Stiftung der Deutschen Wirtschaft)
  • Umfrage für Vormund*innen zum Thema „Junge Menschen mit Behinderung unter Vormundschaft und Pflegschaft“
  • Austausch und Erfahrungsbericht von Berufsvormund*innen
  • Aktueller Stand zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
  • Aktuelle rechtliche Informationen
  • Aktuelle Publikationen
  • Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

SGB VIII-Reform endlich auf den Weg bringen und nicht auf den letzten Metern scheitern lassen!

Auf den letzten Metern ist die SGB VIII-Reform im politischen Hintergrund umkämpft – dabei geht es vor allem ums liebe Geld, vielleicht aber auch um Widerstand gegen einen Gesetzentwurf, der bundeseinheitlich den Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe vorzeichnet. Drei gewichtige Organisationen, nämlich die AGJ, das Bundesjugendkuratorium (BJK) sowie das Deutsche Jugendinstitut (DJI) haben nun einen offenen Brief geschrieben, der die Politik in die Verantwortung dafür nehmen will, die Reform mit der Verabschiedung des Entwurfs endlich auf den Weg zu bringen.
Der Reform-Entwurf des SGB VIII wurde in einem aufwändigen Beteiligungsprozess erarbeitet und wurde von der Fachwelt in seiner Gesamtausrichtung trotz einiger Kritikpunkte im einzelnen sehr positiv aufgenommen, - ganz anders als der gescheiterte Entwurf der letzten Legislaturperiode. Der Entwurf weist in Richtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die junge Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen ebenso als Kinder und Jugendliche ansieht wie alle anderen und stärkt die Beteiligung der Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe.

Vorbereitungszeit für Umsetzung der Vormundschaftsreform am 01.01.2023 beginnt

Am 26.03. passierte das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Bundesrat. Insbesondere in Hinblick auf die Themen Stärkung der nicht behördlichen Formen der Vormundschaft, Rechte und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen fordert die Reform die Leitungskräfte der Jugendämter, aber auch die Vereine heraus.
Das Bundesforum veröffentlicht noch in diesem Sommer eine Handreichung zur Vormundschaftsreform, die unter info@vormundschaft.net vorbestellt werden kann. Die erste Fachveranstaltung zur verabschiedeten Reform findet im Rahmen des Deutschen Jugendhilfetags im Mai statt. Zudem werden vom Bundesforum zwei weitere Fachveranstaltungen zur Vormundschaftsreform noch in diesem Jahr angeboten. Eine der zwei Tagungen findet voraussichtlich im Juni online statt. Nach der Sitzung unseres Bundesnetzwerks am 08.04. werden wir Ihnen die Termine durchgeben, so dass Sie sich auf unserer Website anmelden können.

Einladung zum Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 18.-20. Mai

Das Programm zum Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag mit vielen spannenden Veranstaltungen ist veröffentlicht! Der DJHT findet ausschließlich online statt. Anders als in früheren Jahren ist die Vormundschaft als wichtiger Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in drei Veranstaltungen zentral im Blick (siehe nächste Meldung). Außerdem finden sich viele Angebote, die sich an alle Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe richten und für Vormund*innen sehr interessant sind, exemplarisch vorgestellt hier:
  • 18. Mai 2021, 15:45 - 17:15 Uhr
    Fachforum: In Care and Leaving Care – Erkenntnisse zu Entwicklungsverläufen junger Menschen aus zwei Längsschnittstudien, SOS-Kinderdorf - Ressort Pädagogik
  • 18. Mai 2021, 17:30 - 19:00 Uhr
    Fachforum: hard to reach - Perspektiven für die Arbeit mit schwer erreichbaren jungen Menschen, Deutscher Caritasverband und BVkE
  • 18. Mai 2021, 17:30 - 19:00 Uhr
    Fachforum: Vom Schutzkonzept zum Schutz des Kindes – Prävention und Intervention in der Einrichtungspraxis, UBSKM
  • 19. Mai 2021, 10:45 - 12:15 Uhr
    Fachforum: Quo Vadis SGB VIII-Novellierung? Erkenntnisse und Implikationen aus Dialogprozess und Referentenentwurf, Deutscher Caritasverband und BVkE

Fachveranstaltungen zur Vormundschaft auf dem DJHT stark vertreten

Die Fachveranstaltungen zur Vormundschaft auf dem DJHT richten sich sowohl an Vormund*innen als auch an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Erzieher*innen und junge Menschen. Bringen Sie Ihre Kolleg*innen mit!
  • Die große Vormundschaftsreform - Eckpunkte, Botschaften, kritische Würdigung am 18. Mai von 14:00-15:30 Uhr für Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, (Einzel-)Vormund*innen, Pflegeeltern und Erzieher*innen. Auf unserer Seite zur großen Vormundschaftsreform finden Sie aktualisierte Informationen zur Reform.
  • Praxisreflexion: Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe am 19. Mai von 9:00-10:30 Uhr für Fach- und Leitungskräfte der Pflegekinderhilfe und Vormundschaft. Einen spannenden Workshop zu diesem Thema bietet das Bundesforum in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder an.
  • Kinder und Jugendliche unter Vormundschaft - Gefragt, gehört, beteiligt? am 19. Mai von 15:45-17:15 Uhr für Jugendliche, junge Erwachsene, Vormund*innen und Leitungskräfte. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik stellt seine Forschungsergebnisse zum Thema Beteiligung in der Vormundschaft in Kooperation mit dem Bundesforum, DIJuF und SkF vor und diskutiert darüber mit Vormund*innen, jungen Menschen und dem Publikum.

Stiftung der Deutschen Wirtschaft freut sich über Stipendiat*innen aus der Jugendhilfe!

Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) fördert junge Menschen, die nicht die leichtesten Startbedingungen im Leben hatten. Sei es mit dem Klaus Murmann-Stipendium für angehende Studierende oder das Zeig was du kannst! - Programm für Haupt- und Realschüler*innen. Neben der finanziellen Förderung zeichnet sich das Klaus-Murmann-Stipendium der sdw durch individuelle Beratung und ein großes Netzwerk an Ressourcen aus. Das Zeig was du kannst! – Programm unterstützt und berät im Übergang von Schule und Beruf. Gerade für junge Menschen aus der Jugendhilfe, deren Eltern nicht immer unterstützend und beratend beiseite stehen, braucht es entsprechende Angebote, die ihnen den Start in die Ausbildung oder das Studium erleichtern. Die sdw würde sich freuen, wenn Sie als Vormund*in ihre jungen Menschen im Bewerbungsprozess unterstützen. Zusätzlich bietet die sdw mit dem Careleaver e. V. Anfang April eine gemeinsame Infoveranstaltung an, die sich an junge Menschen aus der Jugendhilfe richtet. Interessierte können sich bei A.Pedron@sdw.org anmelden.

Fachgespräche Ombudschaft und Vormundschaft im Dialog 2021

Im Oktober 2020 trafen sich Ombudspersonen und Vormund*innen, um sich kennen zu lernen und gemeinsame Schnittstellen und Fragestellungen zu beleuchten. Darauf aufbauend bietet das Bundesforum und das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe drei 2-stündige Fachgespräche zu den Themen ombudschaftliche Beratung, Kostenheranzierung und Beteiligung von jungen Menschen an. Im Vordergrund steht der gemeinsame Austausch. Das Anmeldeformular zu einem oder mehrerer Fachgespräche schicken Sie bitte an robin.loh@vormundschaft.de.

Bildung eröffnet Zukunftsperspektiven: Interview mit Anna Mila Wilken (Stiftung der Deutschen Wirtschaft)

Anna Mila Wilken ist Pflegemutter und Mitarbeiterin der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Das Interview führte Robin Loh.
Bundesforum: Liebe Frau Wilken, warum sind Förderungen wie die einer Stiftung insbesondere für junge Menschen aus der Jugendhilfe notwendig und hilfreich?
Wilken: Finanzielle Unterstützung und gute Kontakte erhalten viele Jugendlichen von ihren Eltern - junge Menschen aus der Jugendhilfe in der Regel nicht. Unser Förderprogramm „Zeig was du kannst!“ fördert und berät Haupt- und Realschüler*innen im Übergang von Schule und Beruf. Im Studienförderwerk unserer Stiftung erhalten Studierende eine finanzielle monatliche Unterstützung bis zu 752€ pro Monat. Außerdem kommen sie durch unsere Förderung in Kontakt mit Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, was für den beruflichen Einstieg und weit darüber hinaus Gold wert ist. Stiftungen wie die Stiftung der Deutschen Wirtschaft tragen mit ihren Förderprogrammen - auch für Careleaver - zu mehr Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft bei.
Bundesforum: Und warum ist es wichtig, dass Vormund*innen diese Bildungszugänge im Blick behalten?
Wilken: Jugendhilfe zielt leider oft nicht auf die Förderung zur Erlangung des höchst möglichen schulischen Bildungserfolges und schon gar nicht auf die Vorbereitung akademischer Abschlüsse ab. Ich sehe Bildung als den entscheidenden Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Aufstieg. Denn Bildung eröffnet Zukunftsperspektiven und ist ein wichtiger Baustein für ein erfülltes Leben.
Bundesforum: Und wie können Pflegeeltern, Erzieher*innen und Vormund*innen dazu beitragen, dass eine Bewerbung für ein Stipendium im besten Fall zum Erfolg führt?
Wilken: Ganz wichtig ist es, die jungen Menschen zu ermutigen! Und damit kann man nicht früh genug starten. Ich selbst habe als Pflegemutter schon oft die Erfahrung gemacht, dass das Label "Pflegekind" zu einem (rein) defizitorientieren Blick auf das Kind führt. Deshalb sollten gerade wir Pflegeeltern, aber auch Erzieher*innen und Vormund*innen die Stärken der Kinder und Jugendlichen identifizieren und diese Talente mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln fördern. Eine solche moralische und tatkräftige Unterstützung kann aus meiner Sicht nicht überbewertet werden.
Bundesforum: Erfahrungsgemäß bewerben sich einige junge Menschen in der Jugendhilfe nicht für solch ein Stipendium, weil sie keine Chancen für sich sehen, weil z. B. der Lebenslauf Lücken aufweist und sie auf Grund privater Herausforderungen „nur“ befriedigende bis ausreichende Noten schreiben. Was entgegnen Sie dem?
Wilken: Ich empfehle einen offenen Umgang mit den Herausforderungen, die zu Lücken in der Biografie geführt haben. Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft - wie viele andere Stiftungen auch - honorieren die besonderen Leistungen, die junge Menschen in der Jugendhilfe im Vergleich zu ihrer Peer Group mit intakten Elternhäusern zu bewältigen haben. Dazu ist es aber notwendig, dass wir als Stiftung davon erfahren, um die Besonderheiten des Lebensweges angemessen einordnen zu können.

Umfrage für Vormund*innen zum Thema „Junge Menschen mit Behinderung unter Vormundschaft und Pflegschaft“

Mit dem inklusiven SGB VIII werden Vormund*innen mit neuen Fragestellungen konfrontiert. Das Projekt Inklusion jetzt! stellt erstmals systematisch die gemeinsame Erziehungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung in den Mittelpunkt.
Zur Vorbereitung auf deren Fachveranstaltung zum Thema Schnittstellen am 22. und 23. März 2022 möchten wir dieses Jahr auch einen Blick auf junge Menschen mit Behinderung unter Vormundschaft und Pflegschaft werfen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Umfrage teilnehmen, um Erfahrungswerte aus der Praxis mit einzubeziehen.
Unsere Positionierung zum Inklusiven SGB VIII und Vormundschaft finden Sie in unserer Stellungnahme vom September 2019.

Berufsvormund*innen: Wichtige Säule in der Vormundschaft

Das Bundesforum organisierte am 24. März einen ersten internen Austausch der Berufsvormund*innen. Das Treffen hat deutlich gemacht, wie wichtig der kollegiale Austausch und das Netzwerken unter Berufsvormund*innen sind. Im Vordergrund standen Themen, wie der Umgang mit Einrichtungen, gerade solchen, die problematisch erscheinen, die Zusammenarbeit mit Jugendämtern, die Positionierung der Vormund*innen im Sozialrechtlichen Dreieck und die Frage nach einem Profil der Berufsvormundschaft. Es wurde deutlich, dass Amts- und Berufsvormundschaften teils „Hand in Hand“ arbeiten, Fälle nach Eignung aneinander abgeben und an einigen Orten auch gemeinsame Arbeitskreise haben.
Das Bundesforum freut sich über weitere (Berufs-)Vormund*innen als Mitglieder, die an Vernetzung interessiert sind. Auch sind wir sehr daran interessiert, zu erfahren, wo sich Netzwerke oder Arbeitskreise von (Berufs-)Vormund*innen auch gemeinsam mit Amts- und Vereinsvormund*innen gebildet haben. Hinweise an info@vormundschaft.net sind willkommen.

Aktueller Stand zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Die Bundesregierung hat am 12. März ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz veröffentlicht, - nicht alle strittigen Punkte sind beigelegt. Daher müssen wir immer noch gespannt sein, ob die Reform den Bundesrat in dieser Legislatur noch passiert. Anders als beim letzten gescheiterten Entwurf steht die Fachwelt jedoch – trotz einiger Kritikpunkte – hinter der Reform.
Die AGJ hat eine Stellungnahme zu den Weiterentwicklungschancen im SGB VIII veröffentlicht. Darin werden u.a. folgende Punkte hervorgehoben.
  • Kritisiert wird die geplante Verpflichtung der Übersendung von Hilfeplänen an Familiengerichte in § 50 Abs. 2 SGB VIII-E, da diese Regelung die Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten in der Hilfeplanung schmälert. Weitergegeben werden sollten nur Informationen, die auch für die Entscheidung des Familiengerichts von Bedeutung sind.
  • Begrüßt wird die Stärkung der Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII-E. Kritisiert wird jedoch, dass nur die Persönlichkeitsentwicklung und nicht auch die Förderung des Bildungswerdegangs ausschlaggebend für eine Hilfe für junge Volljährige sein kann.
  • Begrüßt wird die aktuelle Fassung der so genannten Dauerverbleibensanordnung für Pflegekinder. Kritisiert wird jedoch, dass einen Antrag gegen die Dauerverbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 S. 2 BGB-E nur die Eltern stellen können.
  • Gefordert wird eine gesetzliche Verankerung in § 36b Abs. 2 SGB VIII-E der Beteiligung der Adressat*innen an der Teilhabekonferenz und auch an der Übergangsplanung in § 36b Abs. 2 SGB VIII-E
  • Kritisiert wird die angebliche Kostenneutralität in Bezug auf die inklusive Lösung.
  • Grundsätzlich begrüßt wird die Förderung der Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII), die Förderung von Ombudschaft (§ 9a SGB VIII) und die Stärkung von Beratungs- und Beteiligungsansprüchen in mehreren Vorschriften.
Weitere Informationen zur SGB VIII-Reform und Vormundschaft finden Sie auf unserer Website.

Aktuelle rechtliche Informationen

Eingruppierung im Bereich der Amtsvormundschaft

BAG, 24.02.2021 – 4 AZR 269/20
Die Klägerin vertritt die Meinung, dass zumindest ein Drittel ihrer Tätigkeit sich durch eine besondere sozialpädagogische Schwierigkeit und Bedeutung auszeichne, weshalb eine Eingruppierung in EG S 15 TVöD-SuE gerechtfertigt sei. Das BAG widerspricht dem aber mit seinem Urteil vom 24.02.2021 (4 AZR 269/20) und weist die Revision der Klägerin zurück.

Vorjahreseinkommen maßgeblich für den Kostenbeitrag

BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
Veröffentlicht wurde jetzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kostenbeitrag junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Anders als teilweise immer noch praktiziert ist damit vom höchsten Verwaltungsgericht geklärt, dass das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist für die Festsetzung des Kostenbeitrags des jungen Menschen – was bei Beginn der Ausbildung bspw. einen erheblichen Unterschied auch für die Motivation machen kann, wenn der junge Mensch im Vorjahr noch nicht verdient hat. Überdies habe der Jugendhilfeträger gem. § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Erhebung eines Kostenbeitrags ganz oder teilweise absieht, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen stammt, die dem Zweck der Jugendhilfeleistung dient.

Eintritt der Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres laut Botschaft der Elfenbeinküste

Im letzten Infobrief wies das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht darauf hin, dass einem Mitgliedsjugendamt von der Botschaft der Elfenbeinküste bestätigt wurde, dass die Volljährigkeit in der Elfenbeinküste seit dem Gesetz Nr. 2019-572 vom 26.6.2019 mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eintritt. Damit dürfte zukünftig auch die Vormundschaft für ivorische junge Menschen mit dem 18. Lebensjahr enden.

Aktuelle Publikationen

Praxistipps „Übergänge von jungen Volljährigen gestalten“

Das Bundesforum hatte seine Praxistipps zur Gestaltung von Übergängen in die Volljährigkeit überarbeitet und um einen Pflegeelternrundbrief des Stadtjugendamtes München und einen Hinweis zu einer Studie von Dr. Carolin Ehlke erweitert.

Beitrag zu § 87c SGB VIII „Normative Luftnummer statt Klarstellung“

JAmt Heft 3/2021
In seinem Beitrag geht Burkhard Lange auf den § 87c SGB VIII-E ein und kritisiert, dass die vorgesehene Änderung in § 87c Abs. 3 S. 1 SGB VIII-E nicht dazu beiträgt, den Familiengerichten bei einem Orts- und Zuständigkeitswechsel einen Entscheidungsspielraum zu lassen, um in Einzelfällen die Vormundschaft beim alten Vormund zu belassen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

DIJuF-Handreichung zur Anhörung des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdungen

Die Handreichung stellt anhand von knappen Erläuterungen und zahlreichen Beispielformulierungen vor, wie eine qualifizierte Anrufung aufgebaut werden kann, welchen Inhalt sie haben sollte und welche Formalien sowie Sprache sich empfehlen. Die Handreichung kann auf den Seiten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienreicht bestellt werden.

Cybergrooming: Schutz vor Missbrauch im Internet

In seiner Pressemitteilung weist der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf die potenziellen Gefahren des Cybergroomings hin und informiert über die Plattform Schau Hin!, die Erziehungs- und Personensorgeberechtigte sowohl Orientierung in der digitalen Medienwelt als auch konkrete, alltagstaugliche Tipps gibt, wie sie den Medienkonsum ihrer Kinder kompetent begleiten können.

Sexueller Missbrauch kindgerecht erklärt

In ihrem Trickfilm erklärt die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen in kindgerechter Sprache, was sexueller Missbrauch ist, was erlaubt und nicht erlaubt ist und bestärkt junge Menschen Missbrauch anzusprechen und sich Hilfe zu holen.

Tagungshinweise und sonstige Veranstaltungen

Direkt zum Thema Vormundschaft:

Aktuelle Fragen des Haftungsrechts für Amtsvormünder

26. April 2021 von 9:00-16:00 Uhr, online
Veranstalter: Landesjugendamt Thüringen
Referent: Dr. Jörg Tänzer, Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht

Rollenverständnis – Kommunikation und Kooperation im Leistungssystem

27.-29. April 2021, online
Veranstalter: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Referent: Horst Hütten, Vormund und Supervisor

SGB VIII-Reform kommt: Online-Einführung für Vormund*innen

4. Mai 2021 von 10:00-13:00 Uhr, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Referentin: Henriette Katzenstein, Bundesforum

Kontakte zwischen Eltern und Kind oder Jugendlichem gestalten

16.-17. Juni 2021, voraussichtlich in Frankfurt am Main
Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen in Kooperation mit dem Bundesforum
Referentin: Henriette Katzenstein, Bundesforum

SGB XI – Rechte und Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen: Online-Seminar für Vormund*innen

15. September 2021 von 10:00-13:00 Uhr, online
Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Referentin: Gila Schindler, Sozialarbeiterin und Rechtsanwältin für Sozialrecht

Weitere Themen mit Relevanz für Vormundschaft und Kooperationspartner:

Corona: Soziale Kosten und Soziale Fragen

Teil II: Kinder- und Jugendhilfe

12. April 2021 von 13:00-15:30 Uhr, online
Veranstalter: Ev. Akademie Sachsen
Die Teilnahme ist kostenlos.

Hilfeplanung hilfreich gestalten!

29.-30 April 2021, Bochum
Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Referent*innen: Petra Hiller und Stefan Wedermann (IGFH)