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Infobrief Nr. 2 Februar 2025

Insbesondere wollen wir unsere Leser:innen diesmal auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag aufmerksam machen, der vom 13.-15. Mai in Leipzig stattfindet. Seit das Bundesforum aktiv ist, ist die Vormundschaft auch hier weiter ins Zentrum gerückt, so dass sich mehrere Veranstaltungen auf dem DJHT (auch) mit Vormundschaft und Pflegschaft befassen.
Außerdem findet im September der 83. Deutsche Fürsorgetag statt.
Schauen Sie unten unter Veranstaltungen.

Inhaltsverzeichnis

  • Stellenausschreibung: Wissenschaftliche Referentin (50-60%)
  • Bundesfachtagung: Kostenreduzierte Teilnahme für Ehrenamtliche
  • Neue Fortbildungsthemen und aktuelle Fortbildungen
  • Empfehlungen zur Verbesserung der Vormundschaftsstatistik
  • Bundesweite Erhebung zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften im Verein
  • VBVG-Reform vom Bundestag verabschiedet
  • IKJHG kommt in dieser Legislatur nicht
  • Anzahl der Koordinierungsstellen und Unterstützung ehrenamtlicher Vormundschaften aus dem Jugendamt wachsen an
  • Platz für Kinder gesucht? Kreative Aktion in Düsseldorf
  • BuMF sucht Vormund:innen als Interviewpartner:innen
  • Bundestagswahl: Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe
  • Rechtliche Informationen
    • OLG Bremen: Zur Eignung der Pflegeeltern als Vormund
    • OLG Frankfurt: Zu Ermittlungs- und Anhörungspflichten des Gerichts bei Sorgerechtsentzug und Vormundschaftsbestellung
    • Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
  • Publikationen
    • TV-Beitrag zum Buch: Das ist nicht mein Zuhause
    • Video aus Erfurt zu ehrenamtlicher Vormundschaft
    • Seite des DIJuF zur Fachkräfte(mangel)
    • Komdat 3/24
  • Tagungs- und Veranstaltungshinweise:
    • Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag im Mai 2025
    • 83. Fürsorgetag im September 2025

Bundesforum sucht wissenschaftliche Referent:in (50-60%)

Ab April 2025 wird das Bundesforum ein Projekt zum Thema Ehrenamtlichkeit in der Vormundschaft und der Kinder- und Jugendhilfe durchführen. Hierfür sowie zur Unterstützung in der Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg wird eine wissenschaftliche Referent:in im Umfang von bis zu 60% einer Vollzeitstelle gesucht. Wir freuen uns über Bewerber oder Bewerberinnen, die Erfahrungen aus der Kinder- und Jugendhilfe mitbringen. Näheres finden Sie in unserer Stellenausschreibung.

    Bundesfachtagung: Kostenreduzierte Teilnahme für Ehrenamtliche

    Der Vorstand des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. möchte sich für die Teilnahme Ehrenamtlicher an der Bundesfachtagung "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg" am 24. und 25. Juni 2025 in Isernhagen bei Hannover einsetzen. Daher wurde beschlossen, ein begrenztes Kontingent mit einem von 250 Euro auf 50 Euro reduzierten Teilnahmebeitrag für Ehrenamtliche zur Verfügung zu stellen. Leider fehlen die Gelder, um auch Verpflegung und Übernachtung zu subventionieren. Vorstand und Team der Koordinierungsstelle freuen sich sehr über ehrenamtliche Teilnehmer:innen, die sich anmelden.
    Teilnahmebeitrag für Ehrenamtliche 50 Euro (begrenztes Kontingent)
    Teilnahmebetrag regulär: 250 Euro,
    für Mitglieder des Bundesforums 210 Euro.
    Hier finden Sie das Programm. Die Tagung bietet neben einem spannenden Vortragsprogramm genügend Zeit und Angebote, sich in Arbeitsgruppen und in den Pausen zu vernetzen.
    Anmeldung: online

    Neue Fortbildungsthemen und aktuelle Fortbildungen

    Neu im Programm: Vermögenssorge und Erbrecht für Vormund:innen - zwei Module

    5. und 7. November 2025, jeweils 9 Uhr bis 12.30 Uhr (mit Pause)
    Info und Anmeldung: online


    Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

    Es sind nur noch wenige Plätze frei
    am Freitag, 28. März 2025 von 10:00 – 13:00 Uhr
    Anmeldung: online

    Einführung in das Asyl und Aufenthaltsrecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

    Gerade in Zeiten einer viel zu heftig geführten Migrationsdebatte brauchen die unbegleiteten jugendlichen Geflüchteten fachlich fundierte Unterstützung im Asylverfahren und bei aufenthaltsrechtlichen Fragen. Ronald Reimann, Volljurist und Projektleiter beim Berliner Netzwerk Einzelvormundschaft Akinda bietet dafür das Handwerkszeug:
    14. und 21. Mai 2025, jeweils 9:30 – 12:30 Uhr
    Anmeldung: online

    Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft

    Der erfahrene Sachgebietsleiter und ausgebildete Mediator/Supervisor Horst Hütten bietet für Vormund:innen und Fachkräfte der Sozialen Dienste ein Seminar zur Kooperation mit sozialen Diensten mit viel Praxisbezug an:
    04.06.2025 von 09:00 – 15:00 Uhr | 05.06.2025 von 09:00 - 13:00 Uhr
    Anmeldung: online

    In Vorbereitung:

    • Berufsvormund und Familiengericht - Pflichten, Rechte, Vergütung

      voraussichtlich am 26. September 2025
    • Kinder ohne Pass und Papiere

      Ende 2025 oder Anfang 2026

    Empfehlungen zur Verbesserung der Statistik für die Vormundschaft/Pflegschaft

    Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat im Jahr 2024 Fragen der Statistik in der Vormundschaft im Rahmen einer Expert:innengruppe beraten.
    Diese hat nun ein grundlegendes Papier entwickelt, das empfiehlt, einen Prozess zu dieser Frage anzustoßen, der einbeziehen sollte
    • die Expertengruppe Vormundschaften bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
    • die kommunalen Spitzenverbände
    • Jugendämter und Koordinierungsstellen, die die Zusammenarbeit mit Einzel- und Vereinsvormundschaften organisieren
    Bisher werden statistisch ausschließlich Amtsvormundschaften und -pflegschaften erfasst. Das obwohl es vier Formen der Vormundschaft gibt und im neuen Vormundschaftsrecht die Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft ausdrücklich verankert ist. Auch gibt es kaum weitere Daten über Vormundschaften mit Ausnahme der Frage der deutschen oder nicht-deutschen Staatsangehörigkeit, nicht aber z.B. ein Fluchthintergrund.
    Über statistische und Forschungsbedarfe in der Vormundschaft wird seit langem diskutiert, hierzu u.a. die Expertise „Unbekannte Vormundschaft - Statistikmängel und Forschungsbedarfe“ (Froncek/Pothmann 2021).
    Vormund:innen, Pflegekinderdienst und andere unterstützende Fachkräfte sind bisweilen damit konfrontiert, dass ausländische Kinder, die bei Pflegeeltern oder in Einrichtungen aufwachsen, keine Geburtsurkunde und keine Papiere haben.

      Bundesweite Erhebung zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften im Verein

      Die AG der vormundschaftsführenden Vereine führt in diesem Jahr wieder eine Statistik über das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften im Verein durch. Diese Umfrage richtet sich an die Vormundschaftsvereine in Trägerschaft der freien Wohlfahrtsverbände. Wir bitten Sie herzlich bis zum 10.03.2025 an dieser teilzunehmen. Die Umfrage können Sie unter diesem Link beantworten.
      Die Auswertung aus dem Jahr 2022 finden Sie unter folgendem Link „Führung von Vormundschaften und Pflegschaften im Verein – Auswertung der Befragung von Vormundschaftsvereinen der freien Wohlfahrtspflege“ oder auf der Homepage des SkF Gesamtvereins (Bereich: Downloads).

        VBVG-Reform im Bundestag beschlossen

        Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen, dass im Bundesrat jedoch erst im März beraten und beschlossen werden soll. Die dazu vorliegende Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt ausschließlich die rechtliche Betreuung, leider nicht die Bedarfe der Berufs- und Vereinsvormund:innen.
        Mit dem Gesetz sollen die Vergütungsregelgungen für rechtliche Betreuer:innen angepasst und die Vergütung von Berufs- und Vereinsvormund:innen um ca. 4 Euro auf 26, 33 und 44€ zu erhöht werden (€ § 3 VBVG-E). Für die Berufsvormundschaft soll das dreistufige System der Vergütung - entgegen der Stellungnahme des Bundesforums - beibehalten werden.
        Eine Sonderregelung soll für Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen eingeführt werden, die künftig eine erhöhte Vergütung für Tätigkeiten abends und am Wochenende erhalten sollen (§ 16 VBVG-E); Umgangspfleger:innen sollen auch ausgefallene Termine in Höhe von 50% des entgangenen Einkommens abrechnen können (§ 17 VBVG-E).
        Der BT-Rechtsausschuss hat dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine Reihe von weiteren Detailregelungen hinzugefügt. Relevant für Verfahrensbeistände ist, dass diesen künftig geseztlich Dolmetscherkosten "zur Verständigung mit dem Kind, seinen Eltern oder weiteren Bezugspersonen" (§ 158b Abs. 2 FamFG-E) zugestanden werden sollen.
        Eine Anhebung der Pauschale für die Führung von ehrenamtlichen Vormundschaften von 425 Euro im Jahr (§ 1877 Abs. 1 S.2 BGB iVm § 22 JVEG) sieht das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz nicht vor.
        Das Gesetz soll am 1.1.2026 in Kraft treten, wenn die "Zwischenlösung" einer Inflationsausgleichsprämie für rechtliche Betreuer:innen ausläuft, in die die Berufsvormund:innen aber ohnehin unverständlicher Weise nicht einbezogen wurden.

          IKJHG nicht mehr verabschiedet

          Das IKJHG ist in den letzten Sitzungswochen des Bundestags vor der Wahl nicht mehr verabschiedet worden. Da der in einem langwierigen Verfahren erarbeitete Entwurf in vielen Aspekten breite Zustimmung genoss (s. auch Stellungnahme des Bundesrats), ist jedoch damit zu rechnen, dass er in der nächsten Legislatur wieder aufgegriffen wird. Die Praxis entwickelt auch schon vielerorts und seit einiger Zeit Schritte in Richtung Inklusion. Zudem hat eine Atempause für die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe gerade angesichts des Fachkräftemangels auch eine positive Seite, - allerdings nur, wenn wir uns darauf verlassen können, dass an den fachpolitischem Ziel und seiner Finanzierung weiter gearbeitet wird.

            Anzahl der Koordinierungsstellen und Unterstützung ehrenamtlicher Vormundschaften wachsen weiter an

            Nach der Vormundschaftsrechtsreform wurd die geforderte Unterstützung ehrenamtlicher Vormundschaften von den Jugendämtern u.a. durch Gründung von Koordinierungs- oder Fachstellen angegangen, die u.a. für die Akquise, Qualifizierung, Vorschläge ans Familiengericht zur Auswahl und Bestellung des Vormunds usw. zuständig sind. Teils übernehmen die Jugendämter diese Stellen selbst, teils werden auch Vereine beauftragt. Schließlich organisieren einige Jugendämter die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen auch ohne Einrichtung einer Fachstelle.
            Das Bundesforum kann aufgrund der Inanspruchnahme seiner Fortbildungen aber beobachten, dass sich die Förderung der Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt immer weiter verbreitet, meist in der neuen Organisationsstruktur: An den sechs von Dr. Miriam Fritsche durchgeführten Grundlagenschulungen "Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft" nahmen bisher 150 Fachkräfte aus den Jugendämtern teil. Bei jeder Schulung sind Teilnehmende aus Jugendämtern dabei, die gerade im Aufbau oder noch bei den Überlegungen zu so einer Stelle sind.
            Damit auch Fachkräfte aus weiteren Jugendämtern, die die Zusammenarbeit mit der ehrenamtlichen Vormundschaft noch angehen wollen, die Chance der Teilnahme haben, soll das Seminar im Herbst 2025 zum siebten Mal angeboten, wird allerdings nur bei Anmeldung von mindestens 15 Teilnehmer:innen durchgeführt. Termine werden in Kürze veröffentlicht.

              Platz für Kinder gesucht? Kreative Aktion der Bäcker und des Jugendamts in Düsseldorf

              Soziale Dienste und Vormund:innen stehen vielfach vor dem Problem, dass es an Plätzen in Einrichtungen und insbesondere auch in Pflegefamilien mangelt. Die Stadt Düsseldorf hat nun eine besondere Anwerbeaktion gestartet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass eine ganze städtische Berufsgruppe, nämlich die Bäcker:innen dafür gewonnen wurden, Pflegefamilien anzuwerben wie das folgende Video zeigt.
              Die Aktion ist auf jeden Fall ein interessantes Beispiel für eine experimentierfreudige Herangehensweise. Welche Überlegungen in Düsseldorf dazu angestellt wurden,
              • wie mögliche Interessent:innen, die sich melden, dann an das Thema herangeführt werden und
              • inwiefern die Sozialen Dienste hier durch möglicherweise viele, aber wenig substanzielle Interessebekundungen zusätzlich belastet werden
              ist dem Bundeforum nicht bekannt. Wir sind gespannt auf Berichte über die Ergebnisse.

              BuMF sucht Vormund:innen als Interview-partner:innen für Podcast

              Für die vierte Folge der Podcastreihe „Podcast vom BuMF und nicht vom BAMF“ sucht der Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht** engagierte Vormund*innen und (ehemalige) Mündel, die über ihre Erfahrungen sprechen möchten. Der BuMF möchte Sie dazu befragen, wie die Beziehung zwischen Vormund:in und Jugendlicher oder Jugendlichem sich gestaltet hat und inwiefern sie bereichernd war und wie Sie Herausforderungen wie rechtliche Hürden, kulturelle Unterschiede oder emotionale Probleme gemeistert haben? Ziel ist es, eine Folge zu gestalten, die andere inspiriert, sich als Vormund*in für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu engagieren. Bei Interesse bitte melden bei: l.giuliani@b-umf.de. Hier können bisherige Folgen angehört werden.
              **neuer Name der vorher als Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bekantnen Organisation

              Bundestagswahl: Forderungspapiere aus der Kinder- und Jugendhilfe

              Zur Bundestagswahl kommende Woche haben verschiedenste Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe Forderungspapiere veröffentlicht. Der gemeinsame Nenner besteht in dem Appel, Kinderrechte im Bundestag auch künftig in den Blick zu nehmen. Beispielhaft seien die folgenden Papiere genannt:
              • Forderungen anlässlich der Bundestagswahl 2025
                von Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.
                und Jugendliche ohne Grenzen (JoG)
                Die Forderungen richten sich auf eine Asyl- und Migrationspolitik, die "die Menschenrechte respektiert und die besonderen Bedürfnisse von geflüchteten Kindern und Jugendlichen berücksichtigt".
              • Die Rechte junger Menschen im Mittelpunkt. Perspektiven für die Kinder- und Jugendhilfe der Fachverbände für Erziehungshilfen zur Bundestagswahl 2025.
                Das gemeinsame Papier der Erziehungshilfeverbände EREV, BVKE, AFET und IGfH richtet u.a. sich darauf, die Arbeit an der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wieder aufzunehmen, niedrigschwellige, präventive Hilfen einerseits, den Kinder- und Jugendschutz andererseits zu stärken, die Übergänge aus der KJH ins Erwachsenenleben oder andere Hilfen zu ebnen, den Fachkräftemangel in den Blick zu nehmen und Beteiligung und Selbstorganisation zu stärken.
              • Die Kinderrechtekampagne der National Coalition - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. appelliert an die Bundestagskandidat*innen der Bundestagswahl 2025 für Kinderrechte im Bundestag einzustehen und #KinderrechteChampion zu werden!

              Rechtliche Informationen

              Rechtsprechung:

              OLG Bremen, 22.01.2025 - 5 UF 67/24
              Zur Bedeutung von Kooperationsbereitschaft und Haltung zum Umgang für die Eignung der Pflegeeltern als Vormund:innen
              Im vorausgehenden Verfahren hatten Pflegeeltern eines Kindes mit Behinderung den Antrag gestellt, ihnen die Vormundschaft zu übertragen und den Amtsvormund zu entlassen; dabei verwiesen sie u.a. auf die Überlastung des Amtsvormunds, der seinen Aufgaben nicht nachkäme, während der Amtsvormund die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern als schwierig bezeichnete, insbesondere im Hinblick auf Umgangskontakte mit dem Vater des Kindes. Nachdem das Familiengericht die Übertragung der Vormundschaft auf die Pflegeeltern verfügt hatte, legte der Amtsvormund gegen seine Entlassung Beschwerde ein. Diese begründete er v.a. damit, dass die Pflegeeltern
              • eine stark eingeschränkte Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen an der Erziehung Beteiligten zeigten und
              • die Umgänge des Kindes mit seinem Vater nicht genügend unterstützen und nach seiner Meinung gegen eine in der Zukunft ggf. mögliche Rückführung arbeiten würden.
              Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen weist die Beschwerde zurück. Es argumentiert dabei ausgehend von § 1804 Abs. 1 Nr. 2 BGB, der besagt, dass ein nicht-ehrenamtlicher Vormund zu entlassen sei, wenn "jetzt eine andere Person geeignet und bereit ist, die Vormundschaft ehrenamtlich zu führen, es sei denn, die Entlassung des bisherigen Vormunds widerspricht dem Wohl des Mündels". Die Eignung der Pflegeeltern sei nach § 1779 Abs. 1 Nr. 1 bis 4. BGB zu beurteilen und nach Auffassung des Gerichts gegeben.In Bezug auf die Darlegungen des Vormunds geht das Gericht hier besonders auf die Frage der Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Pflegeeltern ein:
              Zwar gehörten zur nötigen Kooperationsbereitschaft "auch Fähigkeit und Bereitschaft zu einer am Kindeswohl ausgerichteten Kooperation mit Umgangsberechtigten" (Rn.26). Jedoch stünden unterschiedliche Ansichten der Pflegeeltern und der Eltern des Pflegekindes über die konkrete Frequenz und Ausgestaltung der Umgangskontakte der Eignung der Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft nicht entgegen, wenn die Pflegeeltern grundsätzlich bereit seien, an einer am Kindeswohl orientierten Umgangsgestaltung mitzuwirken und auch fachlichen Rat entgegenzunehmen. Auch das - nach übereinstimmenden Angaben - von Beginn an belastete Verhältnis zwischen Amtsvormund und Pflegeeltern reicht dem OLG nicht aus, um den Pflegeeltern die Eignung zum Vormund wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft abzusprechen, schon deshalb nicht, weil sie in der Vergangenheit mehrfach Pflegekinder betreut und auch Vormundschaften geführt hätten. Schließlich lägen dem Gericht auch keinen Hinweise vor, dass die Übertragung der Vormundschaft auf die Pflegeeltern dem Wohl des Kindes widerspräche.
              Die Entscheidung ist v.a. interessant im Hinblick auf die hier nur knapp dargelegten, aber im Original differenzierten Ausführungen zur Beurteilung der Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Pflegeeltern als Voraussetzung für die Eignung zum Vormund. Mangelnde Eignung von ehrenamtlichen Personen zur Vormundschaft kann laut dieser Entscheidung jedenfalls nicht dadurch begründet werden, dass die Zusammenarbeit zwischen Amtsvormund oder Jugendamt und potenziellem ehrenamtlichen Vormund als schwierig empfunden wird, wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass die Probleme der Kooperation von Letzterem - in diesem Falle den Pflegeeltern - ausgehen.

              OLG Frankfurt, 06.01.2025 - 6 UF 239/24
              Zu Ermittlungs- und Anhörungspflichten des Gerichts bei Sorgerechtsentzug und Vormundschaftsbestellung
              In dem vorausgehenden Verfahren hatte das Amtsgericht der Kindesmutter das Sorgerecht nach §§ 1666, 1666a BGB entzogen und das Jugendamt als Vormund bestellt, nachdem die Beteiligten –Jugendamt, Verfahrensbeistand und auch die Kindeseltern – dem zugestimmt hatten. Gegen den Beschluss legte die Kindesmutter später jedoch Beschwerde ein und teilte nun mit, dass sie mit dem Entzug der elterlichen Sorge nicht einverstanden sei.
              Aufgrund von Verfahrensmängeln hebt das OLG den Beschluss auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück.
              In seiner Begründung stellt das Gericht klar, dass eine erteilte Zustimmung der Eltern zum Entzug des Sorgerechts und der Bestellung eines Vormunds das Familiengericht weder von der amtswegigen Aufklärung der Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB noch von der Begründung seiner Entscheidung entbindet (§ 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG). Zudem habe das Amtsgericht es unterlassen, sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen (§ 159 Abs. 2 Satz 3 FamFG).
              Die Entscheidung macht deutlich, dass das Familiengericht über einen Sorgerechtsentzug und damit die Einrichtung einer Vormundschaft nur aufgrund eigener sorgfältiger Ermittlung entscheidet, nicht auf der Grundlage eines (vermeintlichen) Konsenses zwischen den Beteiligten, hier dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und den Eltern. Zudem macht das Oberlandesgericht deutlich, dass das Amtsgericht sich auch bei einem Neugeborenen einen persönlichen Eindruck vom Kind verschaffen muss oder zumindest begründen, warum es davon absieht.

              Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten

              Beratung von Personen, denen nach § 1630 Abs. 3 BGB das Sorgerecht übertragen wurde

              Nach Auffassung des DIJuF kommt Pflegeeltern(teilen), denen vom Familiengericht das Sorgerecht (oder Teile des Sorgerechts) übertragen wurden, ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung gegenüber dem Jugendamt analog § 53a SGB VIII zu, ebenso wie gegenüber dem Familiengericht analog § 1631 BGB ZU, obwohl sie keine förmliche Stellung als Vormund:in bzw. Ergänzungspflegerin innehaben.

              18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig vom 13.-15. Mai 2025

              Publikationen

              TV-Beitrag zum Buch: Das ist nicht mein Zuhause, Valeria Anselm
              Das Video erzählt die Geschichte von Valeria, die mit elf Jahren das Jugendamt um Hilfe bat, da sie ihre psychisch kranke Mutter nicht mehr allein versorgen konnte. Doch in der Jugendhilfe erlebte sie wenig Stabilität: ständige Betreuerwechsel, fehlende Bezugspersonen, machen es schwer, Vertrauen aufzubauen. Heute studiert sie Soziale Arbeit und setzt sich aktiv für Veränderungen ein.

              Video: Ehrenamtliche Vormundschaft, Jugendamt Erfurt
              Das Video zeigt Beispiele aus Erfurt, wie ehrenamtliche Vormundschaften das Leben von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen. Es erklärt die Bedeutung einer Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, die keine elterliche Unterstützung haben. (Ehrenamtliche) Vormund:innen begleiteten die jungen Menschen, helfen bei Entscheidungen und geben ihnen Sicherheit im Alltag.

              Fachkräftemangel – Jugendämter zwischen Rechtsansprüchen und Realität
              Das DIJuF hat eine hilfreiche Seite mit etlichen Informationen rund um das Thema Fachkräfte(mangel) zusammengestellt. Hier finden sich Rechtssprechung, Rechtsgutachten, Stellungnahmen, aber auch good-practice-Beispiele.

              Komdat 3/2024: Gefährdungseinschätzungen und Arbeitsmarkdaten
              In dieser Ausgabe werden von Rauschenbach/Hartwich die Arbeitsmarktdaten der Kinder- und Jugendhilfe erstmals mit anderen arbeitsmarktbezogenen Statistiken verglichen. Dabei zeigt sich u.a., das der Personalzuwachs in der KJH besonders stark ausfällt: "Während die Gesamtzahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland zwischen 2014 und 2024 von 30,17 Mio. auf 34,80 Mio. und damit um 15% gestiegen ist, hat sich im gleichen Zeitraum die entsprechende Anzahl in den Sozial- und Erziehungsberufen von 1,22 Mio. auf 1,84 Mio. (+50%) erhöht".
              Zudem geht es u.a. um die Entwicklung der Gefährdungseinschätzungen, deren Anzahl nach einer "Coronapause" stetig weiter steigt, wobei ein zunehmender Anteil psychischer Gefährdungen zu verzeichnen ist (Erdmann/Pudilko). Die Kolleg:innen der Sozialen Dienste - so lässt sich schließen - sind mit Kinderschutzaufgaben also weiterhin in steigendem Maße belastet.
              Die Zeitschrift Komdat - kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe - liefert mehrfach im Jahr Analysen der Kinder- und Jugendhilfestatistik. Seit der letzten Ausgabe werden aber auch weitere, vorwiegend amtliche Daten herangezogen, bspw. die Arbeitsmarktstatistiken. In dieser Ausgabe finden sich u.a..
              Auf dem Kinder- und Jugendhilfetag finden sich mehrere für die Vormundschaft interessante Veranstaltungen, darunter einige des Bundesforums. Auf der Seite des DJHT finden sich alle weiteren Veranstaltungen und Informationen.

              Vormundschaftspraxis neu denken: Jugendamt und Ehrenamt stärken gemeinsam Kinderrechte!

              Datum: Dienstag, 13. Mai 2025, 15:15 - 16:45 Uhr
              Ort: Messe Leipzig
              Veranstalter: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
              Das Panel diskutiert die Reform des Vormundschaftsrechts und ihre Auswirkungen auf Kinderrechte. Careleaver, Vormund:innen, Fachkräfte und Pflegeeltern teilen ihre Erfahrungen und Herausforderungen, besonders auch zur ehrenamtlichen Vormundschaft. Ein Vortrag und Expert:innen-Beiträge bieten Einblicke, das Publikum wird aktiv einbezogen. Mehr Information finden Sie auf der DJHT-Seite.

              "Wir sind geflüchtet (…) aber wir haben noch Träume – Erfahrungen von jungen Menschen mit Fluchtgeschichte .."

              Mittwoch, 14. Mai 2025, 11:15 - 12:45 Uhr
              Veranstalter: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF), Bundesforum, IGfH und UNICEF
              Die ungleiche Versorgung junger Geflüchteter in der Kinder- und Jugendhilfe wird thematisiert. Drei junge Geflüchtete berichten von ihre Erfahrungen, gefolgt von einer Diskussion mit Fachkräften über Herauforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten. Mehr Information finden Sie auf der DJHT-Seite.

              Unruhestifterinnen, Springerkräfte, Stützen, Frühwarnsystem, Losten, Familienersatz?

              Datum: Donnerstag, 15. Mai 2025, 09:15 - 10:45 Uhr
              Ort: Messe Leipzig
              Veranstalter: Bundesforum
              Die Projektpräsentation zeigt Herausforderungen und Lösungen für die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Vormund:innen und Fachkräften nach der Vormundschaftsrechtsreform. Praxisnahe Ansätze und Strategien zu Kooperation werden gemeinsam erarbeitet. Mehr Information finden Sie in der DJHT-Seite.

              83. Deutscher Fürsorgetag

              vom 16. bis 18. September 2025
              Ort: Erfurt
              Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. lädt vom 16. bis 18. September 2025 zum 83. Deutschen Fürsorgetag (DFT) nach Erfurt ein. Unter dem Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN erwartet der größte deutschsprachige Sozialkongress um die 1.700 Fachleute aus Sozialpolitik, Sozialrecht und Sozialer Arbeit zum Austausch und zur Diskussion. Erste Informationen zum Programm, zum Markt der Möglichkeiten, Veranstaltungsort und Rahmenprogramm finden sich auf der neuen Website.