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Infobrief Nr. 5 · Mai 2024

Inhaltsverzeichnis

  • Referentenentwurf für die „Inklusive Lösung“: Online-Vorstellung am 10.7.2024
  • Jetzt auf unserer Website: Synopse zum Vergütungsrecht für Vormund:innen
  • Bundesforum unterzeichnet Zwischenruf "Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!"
  • Treffen des European Guardianship Network (EGN) zur europäischen Asylreform (GEAS)
  • Neues Handbuch "Personalbemessung Vormundschaft" des bayrischen Landesjugendamts
  • BAGLJÄ-Arbeitshilfe bei grenzüberschreitenden Fällen
  • Fact Sheet zum Thema Ehrenamt in der Ombudschaft veröffentlicht
  • Kinder-, Jugendpsychiater warnen vor Folgen der Cannabis-Legalisierung bei Jugendlichen
  • Restexemplare der Expertise "Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft" zum halben Preis
  • Newsletter-Archiv veröffentlicht
  • Rechtliche Informationen: Schwerpunkt Bedeutung des Kindeswillen (auch bei Auswahl des Vormunds)
  • Aktuelle Publikationen
  • Veranstaltungen

Referentenentwurf zur inklusiven Reform des SGB VIII wird am 10.7.2024 online vorgestellt

Noch liegt er gar nicht vor - der Referentenentwurf für ein Gesetz über die Reform des SGB VIII, die die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven System weiterentwickeln soll. Angekündigt ist aber bereits eine erste Online-Vorstellung des Entwurfs durch das DIFU am 10.7.2024, zu der allerdings momentan nur noch die Anmeldung für die Warteliste möglich ist. Sollte die Teilnahmezahl erweitert werden, könnte sich das noch einmal ändern.
Das Bundesforum hat gemeinsam mit mehreren Partnern Gespräche dazu geführt, ob in die Reform noch vormundschaftsrelevante Änderungen aufgenommen werden können, insbesondere eine Änderung des § 87c SGB VIII, den Willen und die Interessen des Kindes bei der örtlichen Zuständigkeit für die Amtsvormundschaft zu berücksichtigen, wenn der junge Mensch seinen Aufenthaltsort wechselt. Auch über Anforderungen an die Statistik wurde gesprochen. Wir werden berichten.

Jetzt auf unserer Website: Synopse zum Vormundschaftsvergütungsrecht

Im Bundesforum sind in zunehmender Anzahl neben Jugendämtern und Amtsvormund:innen auch Berufs- und Vereinsvormund:innen Mitglied, für die das Vergütungsrecht in der Vormundschaft von großem Interesse ist. Freundlicherweise haben wir von Horst Deinert die Genehmigung bekommen, die von ihm erstellte Synopse zum Vergütungsrecht auf unserer Seite einzustellen. Sie bietet zugleich mit der Gegenüberstellung zum alten Recht (bis 2022) eine gute Übersicht über alle relevanten Vorschriften. Da das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) evaluiert und neu gefasst wird, wird es 2026 zu weiteren Änderungen und hoffentlich nennenswerten Verbesserungen bei der Vergütung der beruflichen Vormundschaft kommen.

Bundesforum unterzeichnet Zwischenruf "Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!"

Das Bundesforum hat den Zwischenruf “Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete” gemeinsam mit 17 weiteren Organisationen und Personen unterzeichnet. Zahlreiche Bundesländer haben seit Herbst 2023 Erlasse und Empfehlungen veröffentlicht, die pauschal eine Abweichung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe bei Hilfen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ermöglichen. Der Zwischenruf wendet sich gegen solche Praxisvorgaben und fordert die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, zum Primat der Kinder- und Jugendhilfe und der Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren. Eine fachlich-rechtliche Einschätzung dazu bietet ein Fachbeitrag von Nerea Gonzalez Mendez de Vigo sowie Prof.in Pauline Endres de Oliveiraie (s. Publikationen unten).

Treffen des European Guardianship Network (EGN) zur europäischen Asylreform (GEAS)

Das Bundesforum ist Mitglied im European Guardianship Network (EGN), das die teils sehr unterschiedlichen Vormundschaftssysteme für unbegleitete Minderjährige in EU-Mitgliedsstaaten stärken und weiterentwickeln will.
Das EGN traf sich kürzlich in Rom, um die Auswirkungen des am 10. April vom EU-Parlament beschlossenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu diskutieren. Mit Schnellverfahren an den Außengrenzen und „kinderfreundlicher Inhaftierung wird die GEAS-Reform weitreichende Folgen für unbegleitete Minderjährige haben. Es wurde u.a. besprochen, wie das Kindeswohl in den neuen Verfahren sichergestellt werden kann, was ist unter kinderfreundlicher Haft („childfriendly detention“) zu verstehen sei – ein Widerspruch in sich? Welche Rolle Vormund:innen zukünftig einnehmen können werden, ab wann eine Vormundschaft angeregt wird und welche Aufgaben in der Hand des Vormunds liegen?
Eine GEAS-Arbeitsgruppe des EGN wird die Erarbeitung der Umsetzungspläne in den jeweiligen Mitgliedsländern in den nächsten Monaten verfolgen und Stellungnahmen und andere Beiträge erarbeiten.
Hingewiesen werden soll hier noch auf einensehr lesenswerten Artikel von Pro Asyl, in dem einige Auswirkungen der Reform anhand von Fluchtgeschichten verdeutlicht werden.

Neues Handbuch "Personalbemessung Vormundschaft" des bayrischen Landesjugendamts

Seit dem 03.04.2024 ist das Handbuch "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) – Vormundschaft" erhältlich. Berücksichtigt werden die folgenden drei Kernprozesse:
  • Die Prüfung und der qualifizierte Vorschlag für eine Vormundschaft/
    Pflegschaft (SGB VIII und BGB),
  • die Gewinnung, Eignungsfeststellung und Beratung von ehren-
    amtlichen Vormund:innen und Pfleger:innen (SGB VIII
    und BGB) und
  • die Beaufsichtigung von ehrenamtlichen Vormund:innen sowie
    Berufsvormund:innen (SGB VIII und BGB).

Neue BAGLJÄ Arbeitshilfe: Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen

Die dritte Neufassung der Arbeitshilfe für grenzüberschreitende Unterbringungen der BAGLJÄ liegt vor, berücksichtigt neue Vorgaben bspw. zur Stärkung von Kinderrechten und zu Verfahrensbeschleunigung und soll zur Vereinheitlichung und Erleichterung der gesetzeskonformen Durchführung von Konsultationsverfahren beitragen.
Die Arbeitshilfe weist u.a. darauf hin, dass Vormund:innen nach § 1795 Abs. 2 Nr. 3 BGB "den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des
Mündels ins Ausland durch das FamG genehmigen lassen" und auch im Ausland ihre Pflichten zur Sicherung des Kindeswohls sowie ihre Kontaktpflichten wahrnehmen müssen. Je nach Einzelfall könne "für eine begrenzte Zeit auch eine Kontaktaufnahme per Videokonferenz oder Telefon ausreichen. Das Kindeswohl muss bei einer Unterbringung im Ausland auch durch eine ausreichende gesetzliche Vertretung und durch Kommunikationsmöglichkeiten der Minderjährigen in jedem Fall (durch Vorkehrungen von Vormund/innen) weiterhin gesichert sein"
(S. 11).

Fact Sheet zum Thema Ehrenamt in der Ombudschaft veröffentlicht

Im neuen Facht Sheet des Bundesnetzwerks Ombudschaft (BNO) unter dem Titel "Ehrenamt als Qualitätsmerkmal für die unabhängige Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe" wird "zivilgesellschaftliches Engagement" in Form von Ehrenamt als "wichtige Säule Ombudschaftlicher Arbeit" beschrieben. Deutlich wird das sowohl in der Entwicklung von Ombudschaften als auch in ihrer Verankerung im Jugendhilfegesetz die Zusammenarbeit von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen eine wichtige Rolle spielt. Spannend ist, dass hier auch Parallelen zur Zusammenarbeit von Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erkennbar sind, wie zum Beispiel die grundlegende Qualifizierung oder auch die Begleitung und Beratung Ehrenamtlicher.

Kinder-, Jugendpsychiater warnen vor Folgen der Cannabis-Legalisierung bei Jugendlichen

Die Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater in Deutschland zeigen sich in einer Stellungnahme besorgt, dass der Konsum von Cannabis durch Jugendliche nach der Legalisierung für Erwachsene steigen wird. Sollten sich diese Sorgen bewahrheiten, müssten auch Jugendämter und Vormundschaften sich darauf einstellen, wie Prävention im Rahmen stationärer und ambulanter Hilfen aussehen kann und wie in Einzelfällen beraten wird.
Die Kinder- und Jugendpsychiater weisen darauf hin,
  • dass der Suchtmittelkonsum unter Jugendlichen seit der Coronapandemie angestiegen sei;
  • der Gesetzgeber es versäumt habe, wirksamere Präventionsmaßnahmen als bisher für Jugendliche zu verankern;
  • dass die Sozialsysteme geringe Kapazitäten für die Behandlung suchtkranker Jugendlicher vorhalten, mit der Folge langer Wartezeiten .

Restexemplare Expertise "Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft" für 5€

Restexemplare der Expertise "Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft" erhalten Sie jetzt in gedruckter Form zum halben Preis, also für nur 5€, zzgl. Versand. Schicken Sie einfach eine E-Mail an info@vormundschaft.net.
Wer an der Grundlagenschulung zum Thema im September teilnimmt, erhält ohnehin kostenfrei ein gedrucktes Exemplar der Expertise per Post.

Newsletter-Archiv veröffentlicht

In der Vergangenheit haben uns vermehrt Anfragen nach alten Ausgaben unseres Newsletters erreicht. Wir freuen uns daher sehr, ab sofort auf unser Newsletter-Archiv verweisen zu können, in dem Ihnen frühere Ausgaben bis einschließlich Dezember 2020 frei zur Verfügung stehen.

Rechtliche Informationen

VGH Baden-Württemberg, 9.4.2024 Datum, AZ 12 S 77/24
Im behördlichen Verfahren der Alterseinschätzung ist einem Ausländer ein gesetzlicher Vertreter zu bestellen
Der VGH hat am 9.4.2024 entschieden, dass
  • die Klage eines jungen Menschen gegen die Feststellung seiner Volljährigkeit während der vorläufigen Inobhutnahme aufschiebende Wirkung hat und
  • für einen jungen Menschen schon im Verfahren der Alterseinschätzung ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden muss.
Dieses Ergebnis ergebe sich nicht aus nationalem Recht, sondern direkt aus der EU-Aufnahmerichtlinie (EURL 33/2013). Der Senat legt dar, dass die Bestellung eines insofern qualifizierten Verfahrensbeistands (s. zu den Anforderungen an die Qualifikation Rn. 26ff) schon im Verfahren der Alterseinschätzung zentral sei: Denn mit "dem UN-Kinderrechtsausschuss erkennt der Senat in der Altersfeststellung den Ausgangspunkt und das Tor zum Zugang zu den besonderen Schutzgarantien, die für Minderjährige in Art. 23 f. RL 2013/33/EU aufgeführt sind. Aus dieser Schlüsselfunktion der Altersfeststellung folgt, dass gerade während dieser Beurteilung eine dem Kindeswohl angemessene Gewährung rechtlichen Gehörs gesichert sein muss." (Rn. 19).


Entscheidungen des OLG Karlsruhe zur Berücksichtigung des Kindeswillens vom 20.02.2024, 18 UF 221/23, 23.03.2024, 20 UF 64/22 und 22.04.2024, 18 WF 44/24
Das OLG Karlsruhe hat kürzlich mehrere Entscheidungen gefällt, die die Berücksichtigung des Kindeswillens in unterschiedlichen Konstellationen, auch bei der Auswahl des Vormunds, betreffen:

OLG Karlsruhe 20.02.2024, 18 UF 221/23
Leitsatz: Der Kindeswille kann nicht aus dem Vortrag eines Beteiligten abgeleitet werden, sondern ist im Rahmen der Amtsermittlung unter Ausschöpfung der nach Lage des Einzelfalls gebotenen Erkenntnismittel, insbesondere durch persönliche Anhörung des Kindes und Bestellung eines Verfahrensbeistands, zu ermitteln (Rn. 26).

Das OLG entschied in einem Sorgerechtsverfahren, dass eine Anhörung des Kindes und Ermittlung seines Willens sich auch dann nicht erübrigt, wenn das Gericht überzeugt ist, dass dies nichts an der Entscheidung ändern würde und führt dazu aus: "Sollte tatsächlich, wie das erstinstanzliche Gericht mutmaßt, der Wille des Kindes mit seinem Wohl nicht in Einklang zu bringen sein, ist dies in der zu treffenden Entscheidung zu begründen, entbindet das Gericht jedoch nicht von vornherein von der Pflicht, den Kindeswillen im Rahmen der Amtsermittlung zu erforschen. Der Kindeswille ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (BVerfG vom 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09, juris Rn. 19; OLG Braunschweig vom 22.07.2022 - 1 UF 180/20, juris Rn. 218)".
Das OLG stellt damit klar, dass eine Vorab-Entscheidung darüber, ob und inwiefern Äußerungen und Wille in eine Entscheidung einfließen, ausscheidet.

OLG Karlsruhe, 23.03.2024, 20 UF 64/22
In einem zwischen Eltern streitigen Umgangsverfahren hat das OLG den Umgang zwischen Vater und Kindern für zwei Jahre ausgeschlossen.
Das Gericht begründet dies damit, dass der Wille des Kindes zum Ausschluss von Umgangskontakten mit einem Elternteil führen kann, wenn durch Missachtung des kindlichen Willens das seelische Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das gelte auch, wenn der andere Elternteil - hier die Mutter - entsprechenden Einfluss genommen habe. Das OLG führt dazu aus: "Wie die Sachverständige [...] überzeugend ausführt, hat die Mutter die Kinder pathologisiert, .... Da die Kinder ihrer Mutter vertrauen und sich an ihr orientieren, haben sie die Verweigerungshaltung ihrer Mutter und deren negativ und angstbesetztes Vaterbild übernommen. ... Wie die Sachverständige weiter überzeugend ausführt, haben die Kinder die Einflüsse der Mutter zwischenzeitlich verinnerlicht, so dass ihr Wille autonom, intensiv (maximal dagegen), zielorientiert, stabil und Bestandteil der jeweiligen Persönlichkeit der Kinder ist" (Rn. 13).
"Auch erzwungene Erinnerungskontakte würden die Einstellung der beiden Kinder zu ihrem Vater auf absehbare in keiner Weise fördern, sondern vielmehr das negative Vaterbild weiter zementieren" (Rn. 16).
Das Gericht trägt hier der Tatsache Rechnung, dass der Wille eines jungen Menschen sich grundsätzlich nicht unabhängig von der Interaktion mit seinen Eltern (und anderen Menschen), jedoch ab einem bestimmten Grad der Stabilität dennoch als sein (aktueller) Wille anerkannt werden muss.

OLG Karlsruhe, 22.04.2024, 18 WF 44/24
Leitsatz:
1. Die persönliche Anhörung eines Kindes durch den für die Auswahl eines Vormunds zuständigen Rechtspfleger ist auch dann erforderlich, wenn das Kind zuvor in einem sorgerechtlichen Verfahren durch den Richter angehört wurde.
2. Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind in Verfahren über die Auswahl des Vormunds.

Das Jugendamt hatte Beschwerde gegen seine Bestellung zum Vormund für einen jungen Syrer eingelegt, dessen Tante diese - mit Zustimmung des Jugendamts - übernehmen wollte. Die Rechtspflege hatte die Bestellung des Jugendamts mit der Ungeeignetheit der Tante begründet, da diese die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrsche und keine Behördenkenntnisse habe.
Das OLG wies die Entscheidung aufgrund von Verfahrensmängeln an das Amtsgericht zurück. Auch im Verfahren zur Auswahl eines Vormunds sei das Kind nach § 159 FamFG zwingend anzuhören, wenn nicht einer der Ausnahmegründe des § 159 Abs. 2 FamFG vorliegt; zudem sei versäumt worden, die Tante anzuhören, die aufgrund ihrer nahen Beziehung zum Kind Einblick in dessen Verhältnisse, Bindungen und Wünsche hätte geben können (§ 1778 Abs. 2 BGB). Wegen der drohenden Trennung des Betroffenen von seiner Tante hätte zudem ein Verfahrensbeistand bestellt werden müssen (§ 158 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamFG) (Rn. 29).
Auch im Verfahren der Auswahl des Vormunds sind die Rechte des Kindes zu wahren und sein Wille zu berücksichtigen.

Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag beschlossen
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und wird künftig ermöglichen, dass Menschen, auch Minderjährige, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Die Korrektur des Geschlechtseintrags muss mindestens drei Monate im Voraus beim Standesamt angemeldet werden und ist dann sofort gültig. Nach einer solchen Korrektur gilt für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr.
Junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahren müssen erklären, dass sie entsprechend beraten worden sind und benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten, welche durch die Zustimmung eines Familiengerichts ersetzt werden kann, sofern die Änderung dem Kindeswohl entspricht. Bei unter 14-jährigen müssen die Sorgeberechtigten erklären, beraten worden zu sein und die Erklärung für den jungen Menschen abgeben. Ausführliche Informationen und Dokumente dazu finden sich hier.

Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten,
DIJuF-RGA, 22.2.2024 - SN_2024_0233_EZ, JAmt 2024, H.4, 225ff
Entlassung einer Jugendlichen mit geistiger Behinderung aus Wohneinrichtung ohne Anschlusshilfe
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass bei Anhaltspunkten für eine geistige Behinderung während der schon stationären Betreuung der Eingliederungshilfeträger nur dann zur Fallübernahme verpflichtet sei, wenn eine fristgerechte Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des entsprechenden IQ-Werts an ihn erfolgt ist (§ 14 SGB IX). Ansonsten werde der Jugendhilfeträger fallverantwortlicher Rehabilitationsträger, habe somit das Bestehen des Teilhabebedarfs zu prüfen und entsprechende Leistungen zu gewähren. Ein Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen den Trägern könne dann nur noch im Wege der Kostenerstattung hergestellt werden.

DIJuF-RGA, 22.2.2024 - SN_2024_0039_Af, JAmt 2024, H.4, 225ff
Wohnsitznahmeverpflichtung für asylsuchenden jungen Volljährigen
Aus diesem Rechtsgutachten geht hervor, dass sich im Einzelfall für einen jungen Volljährigen, der ehemals unbegleitet und minderjährig war und erst mit 18 Jahren die Gelegenheit hat, einen Asylantrag zu stellen, ein "zwingender Grund" ergeben kann, der im Ergebnis dazu führt, die Wohnsitznahmeverpflichtung entfallen zu lassen (§ 49 Abs. 2 AsylG). Hierbei ist auch relevant, ob der Betroffene bereits an einem anderen Ort lebte und der Verbleib an diesem Ort für seine Persönlichkeitsentwicklung geboten ist.

Aktuelle Publikationen

Aufsatz: (Gewöhnlicher) Aufenthalt als Anknüpfungsmerkmal für die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamts als bestellter Vormund nach § 87c SGB VIII. Birgit Hoffmann in: JAmt, 2024, H.4, 200ff.
Die Autorin beschreibt mehrere Konstellationen, in denen es um die Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" geht; bspw. den Fall, eines jungen Menschen, der bei Inobhutnahme außerhalb des Jugendamtsbezirks untergebracht werden musste oder auch eine Vormundschaft für Geschwister, bei denen sich der gewöhnliche Aufenthalt eines Geschwisterkinds ändert.

Aufsatz: Die Rolle von Amtsvormündern – Hürde oder Sprungbrett für ehrenamtliche Vormundschaft?, Sarah Klein, Lisa Marie Reese, JAmt 2024, H.5, 273ff
Der Aufsatz erscheint im JAmt Nr. 5 2024 und kann von Fachkräften der Jugendämter als Mitglieder im DIJuF und von anderen Abonnent:innen bei KIJuP-online abgerufen werden.


Fachbeitrag: Kinder- und Jugendhilfe in der Krise. Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige, IGfH 2024.
Nerea González Méndez de Vigo und Pauline Endres de Oliveira setzen sich in diesem Beitrag mit den rechtlichen Grundlagen für die Standardabsenkungen auseinander, mit denen mehrere Bundesländer und Kommunen auf die Herausforderungen bei der Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen reagiert haben. Der Fachbeitrag zieht das Fazit, dass Standardabsenkungen bei der Unterbringung von und Hilfeleistungen für unbegleitete geflüchtete junge Menschen, die im Wege von Ländererlassen durchgesetzt werden sollen, nicht mit geltendem Recht im Einklang stehen.

Studie: Geflüchtete Kinder in Unterkünften: „Das ist nicht das Leben“ – Perspektive von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Unicef & Deutsches Institut für Menschenrechte, 2023.
Diese Studie beschreibt, dass die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Erwachsene nicht kindgerecht ist und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten nimmt. Kinder und Jugendliche leben in derartigen Unterkünftigen meist ohne kindgerechte Räume und hinreichende Privatsphäre. Es herrschen teils schlechte hygienische Bedingungen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Kontakten außerhalb ist erschwert. Zudem sind sie häufig Gewalt ausgesetzt. Ein Ankommen in Deutschland ist so nicht denkbar. Vielmehr empfinden die befragten Kinder und Jugendlichen ihre Situation als ein Leben, bei dem die Stopptaste gedrückt wurde.


App: Kidimo - Die Kinderrechte-App, OST – Ostschweizer Fachhochschule, die Pädagogische Hochschule Luzern, UNICEF Schweiz und Liechtenstein (2023)
Diese Kinderrechte-App wurde mit über 170 Kindern und einem breiten Partnernetzwerk entwickelt. Sie steht in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Ziel ist es, Kindern auf spielerische Art und Weise ihre Rechte entlang der UN-Kinderrechtskonvention näherzubringen. Mit einer selbst gestalteten Spielfigur können Kinder in drei thematischen Welten ihre Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte erkunden.
Die App finden Sie auch hier in unserem Methodenkoffer Beteiligung.


Flyer: Welche Rechte habe ich in der Kiju?, Careleaver e.V. (2024)
Dieser Flyer fasst neben grundlegenden Rechten der UN-Kinderrechtskonvention zahlreiche Rechte junger Menschen, die im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe und im Anschluss an das Leben in der Wohngruppe oder Pflegefamilie wichtig sind, zusammen. Ergänzt wird die 9-seitige Sammlung durch praktische Hinweise zur Einforderung dieser Rechte.
Der Flyer eignet sich, wenn Vormund:innen junge Menschen, insbesondere vor dem 18ten Geburtstag, über ihre Rechte informieren wollen.

Videos: Erklärvideos zur Ombudschaft
Die Ombudschaft NRW hat eine Reihe von Videos und "Shorts" veröffentlicht, die Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Ombudschaft näherbringen sollen.

Flyer in leichter Sprache: Beratungs- und Ombudstellen Niedersachsen
Die Beratungs- und Ombudsstellen Niedersachsen haben einen Flyer entwickelt, der in leichter Sprache und mit Symbolen deutlich machen soll, wie Ombudstellen unterstützen können.

Veranstaltungen des Bundesforums

Hier finden Sie Veranstaltungen des Bundesforums, in denen es zurzeit noch freie Plätze gibt:


Impulsvortrag: Adoleszente Entwicklung im Kontext von Fluchterfahrungen (online)
Diese Veranstaltung gehört zu einer Veranstaltungsreihe, die
Dienstag, 27. August 2024, 18.00 - 20.00 Uhr

Mit Traumata junger Menschen bewusst umgehen!
Dieses besondere Seminar bietet Anregungen dazu, wie Fachkräfte bei ihrer alltäglichen Arbeit mit durch Trauma belasteten jungen Menschen umgehen können.
Montag & Dienstag, 25. & 26. Oktober in Heidelberg

Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft (online)
Fünfte Wiederholung der gefragten Schulung mit Dr. Miriam Fritsche
Freitag, 13.09./20.09./27.09.2024 jeweils von 09.30 – 12.30 Uhr

Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen! (online)
Mittwoch, 9. Oktober und 16. Oktober 2024 jeweils von 09.30 – 12.30 Uhr

Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung (online)
Dienstag, 15. Oktober 2024 von 09.00 – 12.30 Uhr

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht (online)
Mittwoch, 13. November und Mittwoch, 20. November 2024
jeweils 09.30 – 12.30 Uhr


Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren (online)
Freitag, 15. November 2024 von 10.00 – 13.00 Uhr

Weitere Veranstaltungen

Zwischen Mut, Vertrauen und Verantwortung
Fachtagung des Bündnis für Straßenkinder e.V.
28.05.2024 in Essen von 09.30 – 17.00 Uhr
Vormundinnen und Vormünder stellt es vor besondere Probleme, wenn sie für junge Menschen bestellt werden, die keine Hilfen (mehr) annehmen und auf der Straße leben.
Auf diesem Fachtag will das Bündnis Straßenkinder "auf Augenhöhe mit Protagonisten der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit die Problemlagen beleuchten und gemeinsam an Antworten und Positionen arbeiten. Wir werden inhaltlich, und nicht regional begrenzt diskutieren. Wir wollen
bundesländerübergreifend die Fragen aufwerfen und erörtern".

Kinderschutz neu denken
Fachtagung des Deutschen Vereins
15.07. bis 17.06.2024 in Berlin
Bei der Frage nach Kindeswohlgefährdungen orientiert sich der Kinderschutz in der Regel noch an Normvorstellungen einer altersgemäßen, ‚regelhaften‘ Entwicklung. Spezifische Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe, z.B. von Kindern mit Behinderung oder von queeren Jugendlichen, werden im Kinderschutz bisher kaum berücksichtigt. Die Fachtagung möchte Wege für eine inklusive Weiterentwicklung des Kinderschutzes aufzeigen. Dazu werden Ansätze eines inklusiven Kinderschutzes vorgestellt, die zeigen, wie die Berücksichtigung von Diversität bei den Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann.
Zielgruppe: Expert:innen aus Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung, Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Expert:innen aus Verbänden, Politik, Länder- und Bundesministerien.

Haltung zeigen!
Fachtagung Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
14. Juni 2024 von 10.30 - 18.00 Uhr, Berlin
"Geflüchtete junge Menschen treffen in Deutschland auf ein System, in dem ihre Rechte gefährdet sind, rassistische Stimmen immer lauter werden und politische Entscheidungen zugunsten von mehr Abschiebungen und Abschottung getroffen werden. Auch im Kontext der Jugendhilfe gibt es sich weiter verschärfende Missstände, etwa bei der Unterbringung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Personen und jungen Volljährigen. Vor diesem Hintergrund ist es für Personen aus dem Unterstützungssystem wichtig Haltung zu zeigen, um parteiisch an der Seite der jungen Menschen zu stehen. Wie kann dies gelingen? An dem Fachtag wollen wir im Forum und in verschiedenen Workshops Problemfelder gemeinsam reflektieren und bearbeiten. Themen werden u.a. der dreijährige Geburtstag des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Situation von Mädchen und FLINTA*-Personen in Sammelunterkünften sein."

Save the Date: #ZusammenMenschSein
Landesweite Aktionswoche unter dem Motto #ZusammenMenschSein des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
22. Juni 2024
Gemeinsam rufen der Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg, Amour sans frontières (ASF), Just Human e.V., die Seebrücke Stuttgart und Amnesty International Stuttgart dazu auf, in der Juni-Woche vom 21.06.2024 "fröhliche, bunte Aktionen unter dem Motto „#ZusammenMenschSein“ zu veranstalten. Denkbar sind zum Beispiel Flashmobs, Konzerte, Feste, Menschenketten oder bunte Demozüge. In dieser Woche sollen Bilder entstehen, die dem aktuellen Abschottungsdiskurs Offenheit, Empathie und Solidarität entgegensetzen!"
Organisationen und Personen, die sich an der landesweiten Aktionswoche beteiligen möchten, können das zur Verfügung gestellt Logo nutzen und sich bei Rückfragen jederzeit an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de wenden.