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Infobrief Nr. 6 · Juni/Juli 2024

Inhaltsverzeichnis

  • Bundesforum veröffentlicht Praxishilfe "Umgangskontakte gestalten"
  • Fortbildungen des Bundesforums im Sommer und Herbst
  • Inklusives SGB VIII: Synopse zu Prüfsteinen aus Sicht der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe
  • Ergebnisse der Online-Umfrage des BUMF zur Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland veröffentlicht
  • Neue Website des BVEB
  • 10 Jahre Careleaver e.V.
  • Warnung vor Rotstift-Politik zulasten junger Menschen
  • Rechtliches zu
    • Verfahrensbeistand bei Feststellung des Ruhens der Sorge
    • Einstufung in Vergütungsgruppe nach VBVG
    • Ergänzungspflegschaft in Erbschaftsangelegenheit
    • Kostenerstattung für bestellten Vereinsvormund
  • Aktuelle Publikationen zu
    • Gesetzliche Betreuung nach Vormundschaft
    • Sicherung der Rechte des Kindes in Pflegefamilien
    • Einrichtungsaufsicht erklärt für junge Menschen
    • Schulabsentismus
  • Veranstaltungen

Bundesforum veröffentlicht Praxishilfe "Umgangskontakte gestalten"

Vormund:innen und Fachkräfte stoßen nicht überall auf offene Ohren, wenn es um die Beziehung junger Menschen zu Eltern, Geschwistern oder anderen für diese wichtigen Menschen geht. Die neue Praxishilfe dazu richtet sich an Fachkräfte der sozialen Dienste und Vormund:innen und ist als Online-Broschüre erschienen. Sie stellt in aller Kürze die rechtlichen Grundlagen dar, soll aber auch ermöglichen, “hinter die Kulissen” zu schauen und sich damit zu beschäftigen, was eigentlich Kontakte zur Familie für junge Menschen bedeuten. Am Ende der Broschüre finden sich Methoden, um die Perspektiven junger Menschen in der Praxis einzubeziehen. Obwohl die Sichtweise der jungen Menschen hier im Zentrum steht, lassen sich die Ausführungen auch auf die anderen Beteiligten, Eltern, Geschwister, Pflegeeltern usw. beziehen.
Die Expertise wurde vom Bundesforum beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Auftrag gegeben und gemeinsam gestaltet. Sie baut auf einer vorangehenden Expertise “Umgangsbestimmungen durch Vormund*innen und Zusammenwirken mit den sozialen Diensten und Betroffenen (2020)” auf. Die Autorin ist Judith Dubiski, die auch am Forschungsprojekt “Vormundschaft und Herkunftsfamilie” beteiligt war.

Freie Plätze in Veranstaltungen des Bundesforums

Das Bundesforum bietet im Sommer und Herbst einige neue Fortbildungsthemen an und wiederholt gefragte Seminare. Insbesondere machen wir aufmerksam auf die folgende Präsenzfortbildung in Heidelberg:
Mit Traumata junger Menschen bewusst umgehen!
Montag und Dienstag, 25. & 26. November in Heidelberg
Dieses besondere Seminar bietet Anregungen dazu, wie Fachkräfte bei ihrer alltäglichen Arbeit mit durch Trauma belasteten jungen Menschen umgehen können.

In der vom "Netzwerk bürgerschaftlich-ehrenamtliche Vormundschaft im Bundesforum" organisierten Reihe von Abendveranstaltungen ist folgender Vortrag hinzugekommen:
Impulsvortrag: Adoleszente Entwicklung im Kontext von Fluchterfahrungen
Dienstag, 27. August 2024, 18.00 - 20.00 Uhr
Dieser Vortrag findet im Rahmen einer Veranstaltungsreihe statt, die sich primär an ehrenamtliche Vormund:innen und Interessent:innen an einer ehrenamtlichen Vormundschaft wendet, aber auch Fachkräften offensteht. Es werden keine Fachkenntnisse vorausgesetzt. Für Ehrenamtliche sind alle Veranstaltungen kostenfrei, Fachkräfte zahlen für diese Veranstaltung 50 Euro.

Auch weiterhin unterstützt das Bundesforum mit seinen Fortbildungen Jugendämter, die sich auf den Weg zu einer systematischen Kooperation von Behörde und ehrenamtlicher Vormundschaft gemacht haben:
Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft (online)
Diese Seminarreihe ist nun die inzwischen fünfte Wiederholung der gefragten drei-moduligen Veranstaltung mit Dr. Miriam Fritsche.
Freitag, 13.09./20.09./27.09.2024 jeweils von 09.30 – 12.30 Uhr
Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken?
Nach dem ersten Durchgang dieser Vertiefungsreihe, der in kürzester Zeit ausgebucht war, freuen wir uns sehr schon im Herbst eine Wiederholung anbieten zu können.
Mittwoch, 23.10./30.10./06.11.2024 jeweils von 09:30 - 12:00 Uhr

Auch in den beiden folgenden Seminaren gibt es noch freie Plätze:
Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen! (online)
Mittwoch, 9. & 16. Oktober 2024 jeweils von 09.30 – 12.30 Uhr
Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht (online)
Mittwoch, 13. & 20. November 2024 jeweils 09.30 – 12.30 Uhr

Diese und weitere Fortbildungen finden Sie auch auf unserer Website unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen".

Inklusives SGB VIII: Synopse zu Prüfsteinen aus Sicht der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe

Auch für die Vormundschaft, die immer schon auch mit Kindern mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen zu tun hatte, wird die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe Neues bringen - hoffentlich auch Vereinfachungen!
Die Erziehungshilfeverbände in Deutschland haben eine Synopse veröffentlicht, in der sie die eigenen Standpunkte denen der Verbände der Behindertenhilfe sowie denen des Behindertenrats (Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen) gegenüberstellen und Gemeinsamkeiten herausstellen.
In einigen Punkten lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, bspw. beim Behinderungsbegriff, bei dem sich alle einig sind, dass er entsprechend der UN-Behindertenkonvention auszugestalten ist. Aber bspw. bei der Hilfeplanung bzw. Bedarfsfeststellung gibt es immer noch große Unterschiede in den Positionen. In der Diskussion in der Kinder- und Jugendhilfe wird die Aushandlung des Hilfebedarfs akzentuiert, im Bereich der Behindertenhilfe geht es (auch) um eine nachprüfbare Feststellung von Einschränkungen, auf deren Grundlage sich Leistungen durchsetzen lassen. Während die Fachverbände sich hier angenähert haben, gibt es noch deutliche Unterschiede zu den Vorstellungen des Behindertenrats.
Der Referentenentwurf zum inklusiven SGB VIII wird zeitnah erwartet.

Ergebnisse der Online-Umfrage des BUMF zur Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland veröffentlicht

Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlingen hat die Ergebnisse der für das Jahr 2023 durchgeführten Online-Umfrage unter Fachkräften zur Situation der durch sie begleiteten jungen geflüchteten Menschen veröffentlicht.
9% der knapp 700 Antworten auf die Online-Umfrage stammen von Vormund:innen, der größte Teil von Betreuer:innen in Jugendhilfeeinrichtungen. Von einem Großteil der Befragten wird berichtet, die Notvertretung während der vorläufigen Inobhutnahme werde vom ASD wahrgenommen, ca. ein Drittel gibt an, die Amtsvormundschaft sei dafür zuständig. Weit mehr Teilnehmende als 2021 geben an, dass die Zeit zwischen Anregung einer Vormundschaft bei Gericht und Bestellung durchschnittlich mehr als einen oder sogar zwei Monate betrage. Die Umfrage gibt einige Hinweise darauf, dass die Vertretungssituation im Asylverfahren sich gegenüber 2021 deutlich verschlechtert hat und die Vormundschaft häufig überlastet ist.

Neue Website des BVEB

Der BVEB, Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder und langjähriges Mitglied im Bundesforum, hat eine neue Website. Schwerpunkt des Verbandes ist die Verfahrensbeistandschaft, aber auch die Berufsvormundschaft ist Thema.
Auf der Website finden sich Informationen zur Verfahrensbeistandschaft für Kinder und auch für Eltern, auf die Vormund:innen, Fachkräfte der Soziale Dienste und Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen hinweisen können. Auch im Methodenkoffer Beteiligung des Bundesforums findes sich einige der Materialien.
Für generelle Informationen zur Vormundschaft verweist die Website des BVEB auf die Website des Bundesforums

Warnung vor Rotstift-Politik zulasten junger Menschen

Mit großer Zähigkeit wenden sich die InitiativeKJP und viele weitere Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegen die angedachten massiven Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und haben zuletzt einen offenen Brief an den Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister gesandt. Das Bundesforum unterstützt die Initiative. Die Koordinierungsstelle konnte nur mit Unterstützung des KJP, der Fördergelder des Bundesfamilienministeriums bereitstellt, aufgebaut werden und ist nach wie vor auf Förderung angewiesen.

10 Jahre Careleaver e.V.

Es ist noch nicht lange her, dass der Begriff "Careleaver" bei Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe überwiegend auf fragende Gesichter stieß. Dass das nicht mehr so ist, ist v.a. dem Careleaver e.V. zu verdanken, der junge Menschen organisiert, die in der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen oder (teilweise) aufgewachsen sind.
Der Verein hat nun in seinem letzten Newsletter den Bericht über sein 10jähriges Jubiläum am 17. Mai 2024 u.a. auch mit vielen persönlichen Statements veröffentlicht. Das Bundesforum gratuliert!

Rechtliche Informationen

Bestellung eines Verfahrensbeistands in Verfahren zur Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge
OLG Karlsruhe, 7.6.2024 - 18 WF 59/24
Leitsatz:
1. Dem selbst nicht verfahrensfähigen Kind ist zur Wahrung seiner Interessen und zur Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes ein Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn seine Interessen im familiengerichtlichen Verfahren anderweitig nicht ausreichend gewahrt sind, insbesondere wenn im Verfahren nach § 1674 BGB die Frage, ob den Eltern die Wahrnehmung der Kindesinteressen möglich ist, den Gegenstand des Verfahrens bildet.
2. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands kann noch nach Erlass einer Sachentscheidung nachzuholen sein, um einen effektiven Rechtsschutz für das betroffene Kind zu gewährleisten.
Zunehmend werden Fälle bekannt, in denen Gerichte es ablehnen, das Ruhen der Sorge der Eltern für unbegleitete Minderjährige festzustellen und einen Vormund zu bestellen. Die Begründung lautet in solchen Fällen, die Eltern seien über moderne Kommunikationsmittel ja jederzeit erreichbar. In diesem etwas ungewöhnlichen Fall geht es um eine Neunjährige, die selbst Beschwerde eingelegt hat und sich einen Vormund zur Unterstützung wünscht.
Das OLG hat die Beschwerde zwar als unzulässig verworfen, da das unter 14jährige Kind nicht verfahrensfähig sei. Es hat aber deutlich gemacht, dass es nicht angeht, dass das Kind in einem solchen Verfahren, in dem streitig ist, ob die Eltern das Kind vertreten können, keinen Rechtsschutz genießt. Daher sei die Bestellung des Verfahrensbeistands durch das erstinstanzliche Gericht nachzuholen. Dieser könne Rechtsmittel und nach verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Vergütungsstufe C des VBVG setzt Hochschulabschluss voraus
Bayrisches Oberstes Landesgericht, 6.6.2024 101 VA 36/24
Leitsatz
1. Die Einordnung in die Vergütungsstufen des § 8 Abs. 2 VBVG erfolgt ausschließlich anhand des formal erworbenen Abschlusses und wird damit nicht mehr durch das Vorliegen von für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen bestimmt.
2. Es bedeutet keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), dass ein registrierter Betreuer nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG allein deswegen in die Vergütungsstufe B einzuordnen ist, weil er kein Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat.
Mit der seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelung in § 8 Abs. 3 VBVG besteht für einen registrierten Berufsbetreuer die Möglichkeit, eine einmalige und rechtssichere Feststellung der für ihn einschlägigen Vergütungstabelle mit bundesweit bindender Wirkung zu erlangen. Die Klage eines Berufsbetreuers gegen seine Einstufung in die zweite Vergütungsgruppe beurteilt das Gericht als zulässig, weist sie in der Sache aber ab. Nach § 8 VBVG sei die Einstufung allein an den formalen Berufsabschluss gebunden. Fachkenntnisse aus verschiedenen Weiterbildungen könnten demnach den Nachweis des erforderlichen Hochschulabschlusses für die Einstufung in die dritte Vergütungsstufe nicht ersetzen.
Es ist zu hoffen, dass die anstehende Evaluation und Reform des VBVG eine auskömmliche Vergütung für alle Berufsvormund:innen und -betreuerinnen ermöglicht.

Bestellung von Ergänzungspflegschaft für Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der Kinder bei Tod des Vaters nicht geboten
OLG Köln 10 WF 16/24
Das Oberlandesgericht hat auf die Beschwerde der Mutter hin die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts aufgehoben, für die Kinder Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung "bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils" ihres Erbes vom Vater zu bestellen.
"Weder für die Anspruchsberechnung (hinsichtlich deren das vom gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht einzureichende Vermögensverzeichnis Aufschluss geben kann, § 1640 BGB) noch für die Entscheidung, ob der Anspruch geltend gemacht wird", bedürfe es eines Pflegers, es sei denn der erbende Elternteil gefährde den Pflichtteilsanspruch des Kindes, wofür im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vorlägen.

Rechtsgutachten: Kostenerstattung für eine von einem Vereinsvormund geführte Vormundschaft
DIJuF-RGA, 8.3.2024 – SN_2024_0116 Ho, JAmt 2024, H.5, 289ff
Dieses sehr interessante Rechtsgutachten befasst sich mit der Frage möglicher Kostenerstattungen zwischen Jugendämtern für Vormundschaften eines Vereinsvormunds. Das Gutachten stellt fest, dass die eingehenden Anfragen eine erhebliche Verunsicherung der Jugendämter in dieser Frage zeigten. DAs Fazit des Gutachtens lautet:
"Zusammenfassend ist ... festzuhalten, dass es sich außerhalb des
Anwendungsbereichs des § 89 d SGB VIII in keiner Weise einschätzen lässt, ob die Rechtsprechung davon ausgehen würde, dass es eine rechtliche Grundlage für die Erstattung der einem Vormundschaftsverein gezahlten Fallpauschale gibt. Letztlich ist noch nicht einmal sicher, ob die derzeitige Form der Finanzierung in verschiedenen Varianten durch Landesjustizkasse und Jugendämter von den Gerichten bzw. dem Rechnungshof für rechtskonform gehalten werden würde.
Perspektivisch wünschenswert wäre entweder eine den Anforderungen des Amts entsprechende Finanzierung durch die Justizkassen oder das Schaffen einer eindeutigen Grundlage für die Finanzierung der Tätigkeit von Vormundschaftsvereinen, Vereins- und Berufsvormündern im SGB VIII durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit einer derartig grundlegenden Reform ist in nächster Zeit jedoch eher nicht zu rechnen. [...] Bis zu einer solch grundlegenden Reform ist zu überlegen, ob entweder zukünftig sowohl auf die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen als auch auf eine Erstattung verzichtet und/oder ob zumindest die aktuelle Rechtslage einer verwaltungsgerichtlichen Klärung zugeführt wird. Der Ausgang eines derartigen Verfahrens lässt sich durch das Institut in keiner Weise einschätzen".

Aktuelle Publikationen

"Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!" im JAmt 2024, H.5, 277ff erschienen!
Der im März 2024 veröffentlichte gemeinsame Appell von 14 Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, der bessere gesetzliche Bedingungen für die Vormundschaft sowie die betroffenen Kinder fordert wurde nun auch in der Zeitschrift "Das Jugendamt (Jamt)" veröffentlicht. Seit der ersten Veröffentlichung wurden außerdem gezielt Gespräche mit Abgeordneten des Bundestags und der Bundesministerien geführt, um die Forderungen einer Umsetzung näher zu bringen.

Reflexionshilfe: Gesetzliche Betreuung nach einer Vormundschaft?
LWL, 2024.
Diese Reflexionshilfe ist in zweiter Fassung frisch erschienen. Laut Einleitung zielt sie darauf ab die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung eingehend zu prüfen und auch andere Formen der Vertretung und Begleitung zu erwägen. Denn es gelte, das Maß der selbstständigen Lebensführung zwischen Schutz und Selbstverantwortung für die Betroffenen zu gewährleisten. Allerdings werden keine anderen möglichen Hilfen oder Unterstützungsangebote genannt zwischen denen abgewogen werden könnte. Es wird jedoch nahegelegt, Entscheidungen über Betreuung kritisch zu hinterfragen, sich beraten zu lassen und es werden Fragen nach der Auswahl eines Betreuers/Betreuerin oder ihrer Kontrolle gestellt.

Empfehlung: Sicherung der Rechte von jungen Menschen in Pflegeverhältnissen, LWL Stand 2024
Diese umfassende Empfehlung an die Pflegekinderhilfe richtet sich gleichermaßen an Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe und ist für auch für Vormund:innen und Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Diensts sehr interessant. Sie basiert auf der landesgesetzlichen Vorschrift § 10 LKSG NRW, das den Landesjugendämtern die Entwicklung von Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) vorschreibt und § 37b SGB VIII, der wiederum die Jugendämter in Deutschland verpflichtet, Konzepte zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt zu erarbeiten. Hervorzuheben ist:
  • Der Titel der Empfehlung spricht nicht - wie vielerorts - von Schutzkonzepten, sondern von Konzepten zur Sicherung der Kinderrechte, wie es auch im Gesetz formuliert ist.
  • Die Broschüre beginnt bei der Darstellung der Bedeutung der Machtstellung der Institutionen und damit der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber jungen Menschen und ihren Pflegefamilien.
  • Die Broschüre bietet ein umfassendes Materialangebot und vielfache Anregungen und Reflexionsfragen für Fachkräfte
In Anknüpfung an die Bedeutung der Machtposition der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe legt die Broschüre Transparenz und Information über Beschwerdemöglichkeiten nahe.
Ein weiterer Schritt, den die Publikation noch nicht geht, wäre es, die Reflexion über die dennoch bestehenden Macht- und Abhängigkeits-konstellationen und die jeweiligen Interessen der Beteiligten in der Zusammenarbeit und insbesondere bei (schleichenden oder akuten) Konflikten anzuregen. Die Lektüre des ersten Teils der Broschüre legt jedenfalls nah: (Selbst)reflexiont der (eigenen) Interessen und Machtpositionen könnte Ansatzpunkte zur Qualitätsentwicklung in der Zusammenarbeit bieten.

Website: Einrichtungsaufsicht - kindgerecht erklärt auf der Website des Careleaver e. V.
Neben einer Übersicht über alle Einrichtungsaufsichten (Heimaufsicht) in Deutschland enthält diese Unterseite auch einen Podcast zur Frage "Was macht die Einrichtungsaufsicht", der sich an junge Menschen wendet sowie ein Video-Clip, der die Einrichtungsaufsicht erklärt. Wer genau hinhört, erkennt hier u.a. die Stimme von Robin Loh, ehemaliger Mitarbeiter im Bundesforum. Alle Inhalte sind in kinder- und jugendgerechter Sprache beschrieben und können genutzt werden, um Kindern und Jugendlichen die Funktion von Einrichtungsaufsichten zu erklären. Für Fachkräfte gibt es außerdem einen "Reflexionsbogen: Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte" der von Fachkräften der Einrichtungsaufsicht und -beratung und jungen Menschen gemeinsam erarbeitet wurde. Dieser soll Einrichtung bei der Erstellung und Überarbeitung von Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten gemäß § 45 SGB VIII unterstützen.

Handreichung: Schulabsentismus wirksam begegnen. Präventive und intervenierende Maßnahmen für Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung/Koordinierungsstelle Schuleerfolg sichern, 2023.
Die Broschüre baut auf der vorangehenden Publikation "Schulabsentismus verstehen – Kinder und Jugendliche insbesondere in Risikolagen unterstützen und fördern" auf. Zu häufig wird auf "Schuleschwänzen" zu spät oder nur bürokratisch reagiert. Wenn Vormund:innen oder Fachkräfte eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe anstoßen oder gemeinsam planen wollen, der Chancen darauf hat, junge Menschen (wieder) an Bildungsprozesse heranzuführen, bietet diese Publikation viele gute Anregungen. Autor der Broschüre ist Prof. Dr. Heinrich Ricking.

Veranstaltungen des Bundesforums

Save the date:
24. - 25. Juni 2025 in Hannover
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis - ein anspruchsvoller Weg
Die Bundestagung richtet sich an Amts-, Vereins-, Berufs- und ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder, an die Koordinierungs- und Fachstellen, welche die Zusammenarbeit von Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft organisieren sowie an alle an Kooperation interessierten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, an Rechtspfleger:innen und Familienrichter:innen. Das Programm wird im Herbst 2024 veröffentlicht.

Weitere Veranstaltungen

Einmischen! Mitmischen! Aufmischen! Leaving Care - Herausforderungen und Unterstützungsformen
Beteiligungsworkshop des Careleaver e.V.
Fachtagung des Deutschen Vereins
11. Juli 2024 in Potsdam
Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg lädt Careleaver und Vertreter:innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zum Austausch ein. Careleaver sollen hier die Möglichkeit erhalten mit Vertreter:innen der Politik sowie der Kinder- und Jugendhilfe ins Gespräch kommen.
Fahrtkosten für Careleaver werden übernommen und auch eine frühere Anreise ist möglich.