|
|
|
Infobrief Nr. 6 Juni 2025
|
|
Inhaltsverzeichnis
- Expertise des Bundesforums "Jugendamt, Koordinierungsstellen und Berufsvormundschaft" erschienen
- Berufliche Einzelvormund:innen auffinden - aber wie? Umfrage.
- Kommende Fortbildungen des Bundesforums
- UBSKMG: Neue Aktenaufbewahrungsfristen bei berechtigtem Interesse
- Podcast zu Vormundschaft und Careleaver e.V.
- Rechtsfragen zum Leaving Care aus einer Pflegefamilie vom DIJuF veröffentlicht
- Appell für eine verantwortungsvolle Migrationspolitik
- SOS-Kinder- und Jugendrat fordert mehr Selbstbestimmung für Kinder und Jugendliche bei Therapiebedarf
- Medizinische Leitlinie zur Behandlung von trans-Kindern und Jugendlichen
- Rechtliche Informationen
- Entscheidungen zu §§ 1776, 1777 BGB
- VG Hannover: Unabhängige Vertretung im Umverteilungsverfahren 07.05.2025 3 B 2704/25
- Publikationen
- BayLJA: Fachliche Empfehlungen zu §§ 41, 41a SGB VIII
- Paritätischer GV: Geschlechtliche Vielfalt in der KJH
- Veranstaltungen
- Bundestagung Inobhutnahme der IGfH
- Digitaler Fachtag zu Selbstvertretung: AFET und Careleaver e.V.
|
|
Expertise: Jugendamt, Koordinierungsstellen und Berufsvormundschaft
Nach dem Inkrafttreten der Vormundschaftsrechtsreform 2022 haben viele Jugendämter Fachstellen gegründet, meist Koordinierungsstellen genannt, die die Zusammenarbeit der Behörde mit (potenziellen) ehrenamtlichen, aber teils auch schon mit beruflichen und Vormund:innen sowie mit Vormundschaftsvereinen koordinieren. Das Bundesforum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Jugendämter im Prozess der Gründung und Entwicklung der Koordinierungsstellen zu unterstützen. Auf diesem Hintergrund hatte Dr. Miriam Fritsche bereits 2022 die Orientierungshilfe "Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation" verfasst und gibt nun auf der Grundlage von Praxiskontakten Hinweise dazu, wie mit den Beratungs- und Aufsichtspflichten des Jugendamts hinsichtlich der beruflichen Einzelvormund:innen umgegangen werden kann.
|
|
|
Berufliche Einzelvormund:innen auffinden - aber wie? Umfrage.
|
Beruflich selbstständige Vormund:innen sind schwer auffindbar, da nicht institutionell organisiert. Auch junge Menschen, ihre Angehörigen oder Bezugspersonen haben kaum Möglichkeiten, selbst eine Person zu finden, die als berufliche Einzelvormund:in tätig sein möchte. Websites dieser Berufsgruppe haben oft nicht einmal das Wort Vormund im Titel, auch da viele berufliche Einzelvormund:innen auch als Betreuer:in oder Verfahrensbeistand aktiv sind.
|
Das Bundesforum möchte jedoch seinen Service auch für diese Gruppe verbessern. Wenn Sie uns lokale Arbeitskreise nennen können, in denen berufliche Einzelvormund:innen mitarbeiten und evtl. eine Kontatktadresse oder weitere Ideen haben, wie diese Zielgruppe erreichbar sein könnten, füllen Sie bitte die folgende Umfrage mit nur zwei Fragen aus.
|
|
|
Podcast zu Vormundschaft und Careleaver e.V.
Die Ombudschaft Baden-Württemberg ist in ihrem neuen Podcast im Gespräch mit Ruth Seyboldt, wissenschaftlicher Referentin im Bundesforum. Es geht um die Anfänge des Careleaver e.V. als Selbstvertretungsorganisation und die besondere Rolle der Vormundschaft im System der Kinder- und Jugendhilfe. Hören Sie selbst!
|
|
|
Fortbildungen des Bundesforums im Herbst
Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken?
18. und 25. 9. sowie 2.10. 2025, jeweils 09:30 - 12:00 Uhr Info und Anmeldung: online.
|
Hinweis: Diese Fortbildung, die zum fünften Mal wiederholt wird kann erst bei einer Mindestanzahl von 12 Teilnehmenden stattfinden.
|
Neu: Berufsvormund und Familiengericht - Pflichten, Rechte, Vergütung
|
Für beruflich selbstständige Vormundinnen und Vormünder
|
26. September 2025 von 9 bis 12.30 Uhr (mit Pause) Info und Anmeldung: online
|
Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
1.10.25 | 08.10.25, jeweils 9 Uhr bis 12 Uhr
|
Neu: Vermögenssorge und Erbrecht für Vormund:innen - zwei Module (neu im Programm)
5. und 7. 11 2025, jeweils 9 Uhr bis 12.30 Uhr (mit Pause) Info und Anmeldung: online.
|
Neu: Für Ehrenamtliche: Vormundschaft als Beziehungsarbeit
|
12. 11. 2025, 18:00 - 20:00 Uhr
|
|
Die Fortbildung ist für Ehrenamtliche kostenfrei, für Fachkräfte die Mitglieder sind kostet sie 50 Euro, für Nichtmitglieder 70 Euro. Ehrenamtlichkeit bitte angeben. Das Anmeldesystem kann Kostenfreiheit bisher nicht abbilden, dies wird aber berücksichtigt und keine Rechnung verschickt.
|
|
|
UBSKMG: Neue Aktenaufbewahrungsfristen bei berechtigtem Interesse
|
Hinweis: Im Infobrief vom März 25 wurde bereits auf dieses Gesetz hingewiesen, wobei die Fristen der AKtenaufbewahrung nicht richtig dargestellt wurden. Hier die Berichtigung:
|
|
Am 1. Juli tritt das Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen mit dem korrekten, aber dennoch umständlichen Kurztitel "Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG" in Kraft. Das Gesetz enthält u.a. auch Regelungen zur Akteneinsicht und Aktenaufbewahrungs-fristen, allerdings unter der Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses liegt vor, wenn "Anhaltspunkte für die Gefährdung im Zusammenhang mit dem Bezug einer Leistung [...], mit der Durchführung von Maßnahmen nach dem Gesetz für Jugendwohlfahrt oder nach der Jugendhilfeverordnung der Deutschen Demokratischen Republik bestehen" (§ 9b Abs. 3 S. 1 SGB VIII-E). Anhaltspunkte sind hierbei weit gefasst zu verstehen, keineswegs iS gewichtiger Anhaltspunkte nach § 8a SGB VIII; wie genau bleibt der Entwicklung von Maßstäben unter Einbeziehung der der Unabhängigen Aufarbeitungskommission vorbehalten (BT-Drs. 20/14784, 35)
|
|
Bei berechtigtem Interesse haben die zuständigen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Personen Einsicht in die sie als Minderjährige betreffenden Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten zu gestatten und Auskunft zu den betreffenden Akten zu erteilen (§ 9b Abs.1 SGB VIII-E). Zudem wird bei berechtigtem Interesse die Aktenaufbewahrungspflicht für die oben genannten Akten auf 70 Jahre nach Vollendung des 30. Lebensjahrs ausgedehnt (§ 9b Abs. 2 SGB VIII-E).
|
Da die Aktenaufbewahrungspflicht bei berechtigtem Interesse ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 30. Geburtstags beginnt, muss der Auffassung des Bundesforums nach nach davon ausgegangen werden, dass die Akten auf jeden Fall bis zum 30. Geburtstag aufzubewahren sind, also mindestens 12 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit. ... weiterlesen.
|
|
|
SOS-Kinder- und Jugendrat fordert mehr Selbstbestimmung bei Therapiebedarf
|
Der Kinder- und Jugendrat geht aus eigener Betroffenheit davon aus, dass Kinder und Jugendliche häufig keinen Zugang zur Psychotherapie bekommen oder Therapiewünsche verschweigen, weil sie die Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten einholen müssten. Dass Eltern ihre Zustimmung nicht geben kann, wenn sie noch die Gesundheitssorge innehaben, auch im Fall von bestehenden Ergänzungspflegschaften vorkommen.
|
|
Nicht das Alter, sondern die Einsichtsfähigkeit sollte aus Sicht des Kinder- und Jugendrats entscheidend dafür sein, ob Kinder bzw. Jugendliche Zugang zu einer Therapie erhalten, wenn sie das wollen. Um dem Ziel näherzukommen hat der Kinder- und Jugendrat eine Petition gestartet und bittet um Unterschriften.
|
Eine Schwierigkeit, die zu lösen sein wird, ist dabei auch die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, die es bisher nicht erlaubt, dass sie den Behandlungsvertrag abschließen.
|
|
|
FAQ: Rechtsfragen zum Leaving Care aus einer Pflegefamilie
|
Das DIJuF bietet mit dem Papier "Rechtsfragen zum Leaving Care aus einer Pflegefamilie" Antworten auf wichtige Fragen von Pflegekindern im Übergang ins Erwachsenenleben. Fachkräfte der Pflegekinderhilfe, der allgemeinen Sozialen Dienste und Vormund:innen können Jugendliche darauf hinweisen, das Papier bietet aber auch eine gute Grundlage für Gespräche mit Jugendlichen aus Pflegefamilien.
|
Entstanden ist das Papier im Kontext des Projekts "Familie auf Zeit", in dem die Universität Hildesheim untersucht hat, welche Erfahrungen junge Menschen aus Pflegefamilien und Pflegeeltern mit der Gestaltung des Leaving Care und der Veränderung ihrer Beziehungen nach dem Hilfeende machen. Das Projekt Familie auf Zeit und die Rechtsexpertise wurden gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
|
|
|
Appell für eine verantwortungsvolle Migrationspolitik
Dieser Appell, der von 293 Organisationen und Verbänden unterzeichnet wurde, fordert die Bundesregierung zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik auf, die "Sorgen und Ängste ernst nimmt, ohne sie zu befeuern" und "in Strukturen für erfolgreiche Integration und Aufnahme" investiert. Eine allgemeine "Anti-Migrations-Stimmung" im Land kann weiter anwachsen, wenn sie von der Regierung unterstützt wird. Ängste und Sorgen um ihre Zukunft treffen dann auch und gerade unbegleitete Minderjährige. Das stellt auch die Kinder- und Jugendhilfe inklusive der Vormundschaft vor zunehmende Herausforderungen. Denn wir treten an, um diese jungen Menschen zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, Fuß zu fassen, sich zu entwickeln und auch einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
|
|
|
Medizinische Leitlinie zur Behandlung von trans-Kindern und Jugendlichen
|
Trans-Kinder oder Jugendliche identifizieren sich nicht - oder nicht vollständig - mit dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe ist das selbstverständlich ein Thema. Die am medizinische Leitlinie "Geschlechts-inkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung (S2k)" in der Version vom 10. März 2025 bildet den neuen medizinischen Standard für die Behandlung von Trans-Kindern bzw. Jugendlichen. Die Bezeichnung "S2" bedeutet, dass die Leitlinie auf einem hohen Konses der beteiligten Fachleute fußt, jedoch wegen noch fehlender wissenschaftlicher Evidenz (belastbaren Forschungsergbnissen) nicht das hohe Niveau einer S3-Leitlinie erreicht hat.
|
|
Für Vormund:innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geht es zum einen darum, ob und wie Kinder und Jugendliche akzeptiert werden und ohne Diskriminierung und Ausgrenzung aufwachsen können. Aber auch die Frage nach angemessener medizinischer Beratung und einer psychotherapeutischen Begleitung spielt eine Rolle, um den/die Jugendliche dabei zu unterstützen, einen für sich passenden Weg in seinem Umfeld zu finden. Auch einer Behandlung mit Pubertätsblockern muss die Vormundin oder der Vormund zustimmen. Es lohnt sich insofern, sich mit der vorliegenden Leitlinie zu beschäftigen, die Hinweise sowohl für eine angemessene psychotherapeutische Begleitung als auch dafür gibt, welche Voraussetzungen für eine Behandlung mit Pubertätsblockern gegeben sein sollten.
|
|
|
Rechtliche Informationen
Rechtsprechung:
|
Entscheidungen zu §§ 1776 BGB
|
Das Bundesforum hat einige Entscheidungen zu § 1776 BGB gesammelt, der die Möglichkeit geschaffen hat, neben einem ehrenamtlichen Vormund einen "zusätzlichen Pfleger" einzusetzen. Die dem Bundesforum bekannten Entscheidungen haben diese Möglichkeit bisher für in folgenden Konstellationen genutzt und dabei die zusätzliche Pflegschaft ganz überwiegend dem Jugendamt übertragen. Wir freuen uns über die Zusendung weiterer, anonymisierter Entscheidungen an info@vormundschaft.net.
|
- In einem Fall, in dem der Bruder des geflüchteten Minderjährigen, der sich selbst erst seit zwei Jahren in Deutschland aufhält, zum Vormund bestellt wird, wird vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek als zusätzlicher Pfleger ein Berufsvormund eingesetzt. Ihm werden die "Regelung von Angelegenheiten mit Behörden, Versicherungen, öffentlichen Institutionen und schulischen Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und Regelung von Wohnungsangelegenheiten" zugeordnet, also ein umfassendes "Paket" von Sorgerechtsangelegenheiten.
- In einem Fall, in dem das Kind nach Sorgerechtsentzug bei Onkel und Tante lebte, wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes dem Onkel die Vormundschafts übertragen. Aufgrund einer Privatinsolvenz des Onkels übertrug das Amtsgericht Eutin mit dessen Einverständnis die Vermögenssorge auf das Jugendamt als zusätzlichem Pfleger.
- Das Amtsgericht Hamburg Harburg bestellte neben der Großmutter eines Kindes als ehrenamtliche Vormundin mit deren Einverständnis das Jugendamt für den Wirkungskreis "Umgangskontakte mit den Eltern, insbesondere der Mutter", da die Regelung der Umgangskontakte für die Großmutter eine zu große Belastung darstellte.
- Für einen geflüchteten Jungen bestellte das Amtsgericht Magdeburg das Ehepaar, bei dem er lebte, zu Vormunden. Die asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten wurden mit der Zustimmung der Eheleute dem Jugendamt als Pfleger nach § 1776 BGB übertragen.
- In einem Fall, in dem mutmaßlich der Vater die Mutter ermordet hatte, wurde die Großmutter mütterlicherseits den Kindern vom Amtsgericht Reinbek als Vormundin bestellt. Für die Vertretung der Kinder im Strafverfahren gegen den Vater, Angelegenheiten nach dem SGB XIV sowie Nachlassangelegenheiten wurde das Jugendamt als zusätzlicher Pfleger bestellt.
VG Hannover, 07.05.2025 - 3 B 2704/25 VG Hannover, 24.10.2025 - 3 B 4063/24
|
|
Unabhängige Vertretung im Umverteilungsverfahren
|
|
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte am 9. April 2024 entschieden, dass es im Verfahren der Altersfeststellung für unbegleitete Minderjährige einer unabhängigen Vertretung bedürfe.
|
Zum zweiten Mal in Folge hat nun das Verwaltungsgericht Hannover festgestellt, dass Unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UmA) "gemäß Art. 24 RL 2013/33/EU i.V.m. Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechts-konvention (juris: UNKRÜbk) auch im nationalen Umverteilungsverfahren gemäß §3 42a ff. SGB VIII - zwingend - ein unabhängiger Vertre- ter zu bestellen" sei.
|
Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten
|
Folgende aktuelle Rechtsgutachten des DIJuF sind für Vormund:innen von Interesse:
|
|
Pflicht zur Aufbewahrung von Akten nach dem sog. „UBSKM-Gesetz“, DIJuF-Rechtsgutachten, JAmt 2025, 308.
|
|
Das DIJuF antwortet hier auf eine Frage danach, ob sich die berechtigten Interessen, an denen der Anspruch auf Akteneinsicht und die Pflicht zur langjährigen Aktenaufbewahrung anknüpfen, nur auf Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen im Kontext sexualisierter Gewalt in der Akte bezögen.
|
|
Das DIJuF stellt in seiner Antwort klar, dass dies nicht der Fall sei, sondern
|
|
jegliche Formen einer Gefährdung des Wohls dieser Personen im Zusammenhang mit der Jugendhilfeleistung umfasst seien. Die Alteneinsicht diene "der Verbesserung der Rechtsstellung von Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe jegliche Form von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung erfahren mussten". Zudem müssten sich Anhaltspunkte dafür nicht unbedingt aus den Akten ergeben, sondern könnten auf Aussagen der Betroffenen beruhen (BT-Drs. 20/14784, 35).
|
|
|
Publikationen
|
Immer noch lesenswert - hörenswert - sehenswert
|
|
Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.
|
- Dresdner Thesen, Vormundschafttagung, 2000
Im Jahr 2000 machten sich engagierte Amtsvormund:innen eigenständig auf den Weg und organisierten eine Tagung in Dresden. Mit den Dresdner Thesen forderten sie eine Weiterenwicklung der Amtsvormundschaft zu einer ernst zu nehmenden Interessen-vertretung der Kinder und Jugendlichen. Damals wurde die Vormundschaft weithin als "Schreibtischjob" angesehen, der die fachlichen Entscheidungen der Sozialen Dienste nur umzusetzen hätte. Die inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Maximalfallzahl 50 knüpfte - 10 Jahre später - an den Dresdner Thesen an. Auch wenn diese Fallzahl heute als zu hoch gilt, war sie gegenüber damaligen häufig dreistelligen Fallzahlen ein enormer Fortschritt.
Auch wenn die Vormundschaft mit dem 18. Geburtstag endet, kann der Vormund vorher dabei unterstützen, dass der junge Mensch dann nicht ohne Unterstützung dasteht. Zu den mit dem KJSG neu eingeführten Bestimmungen der §§ 41, 41a hat das Bayrische Landesjugendamt jetzt fachliche Empfehlungen herausgegeben.
|
|
Der Paritätische Gesamtverband hat die obige und weitere Broschüren zur geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe aktualisiert. Die Broschüre enthält Erklärungen zum Thema, eine Bestandsaufnahme zur Prüfung wie trans* bzw. inter*-inklusiv eine Einrichtung ist und Handlungsempfehlungen. Weitere Broschüren zum Thema für andere Altersstufen können hier abgerufen werden.
|
|
|
Veranstaltungen
Das Arbeitsfeld der Inobhutnahme steht unter Druck, da Anschlusshilfen fehlen und sich der Fachkräftemangel spürbar auswirkt. Auf der Bundestagung der IGfH werden in Workshops und Fachforen vielfältige Aspekte der Inobhutnahme praxisnah in den Blick genommen, z.B. Verweildauer, Clearing, Erlebensperspektive junger Menschen und Eltern, Beteiligung, Schutzauftrag, flexible Hilfesettings, Ausgestaltung inklusiver Inobhutnahme, die aktuelle Situation unbegleiteter Minderjähriger und kleiner Kinder in der Inobhutnahme. Die Tagung richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Vertreter:innen aus Praxis und Wissenschaft.
|
|
Digitaler Fachtag 25.9.2025
|
Der Fachtag in Zusammenarbeit von AFET und dem Careleaver e.V. fragt danach, wie junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wirksam mitreden, mitgestalten und mitentscheiden können? Der digitale Fachtag „#Mach mal 4a“ lädt Fach- und Leitungskräfte aus Jugendämtern, freien Trägern, Landesjugendämtern, Selbstvertretungs-organisationen, Verbänden sowie alle Interessierten und Engagierten ein, sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Good-Practice-Beispiele in Bezug auf den § 4a SGB VIII auszutauschen. Gemeinsam möchten Careleaver e.V. und AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. einen Raum schaffen für Erkenntnisse, Reflexion – und konkrete nächste Schritte. Seien Sie dabei – #Mach mal 4a!
|
|
|
|
|
|