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Infobrief 1 Januar/Februar 2026

Liebe Leser:innen,
wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen für 2026 persönlich und beruflich viel Erfolg, Zufriedenheit und inspirierende Begegnungen.
Mit Energie und Zuversicht gehen wir als Team der Geschäftsstelle die Herausforderungen für die Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe an - nach dem Abschied von Henriette Katzenstein als Vorsitzende des Bundesforums in veränderter Konstellation, aber nicht minder engagiert kinderrechtsbasierte Vormundschaft gemeinsam mit Ihnen zu ermöglichen. Veränderungen fordern aber auch Kapazitäten und so erhalten Sie den nächsten Infobrief März/April in der zweiten Aprilhälfte.

Es grüßt herzlich das Team der Geschäftsstelle

    Inhaltsverzeichnis

    • Veränderungen im Bundesforum
    • Kommende Fortbildungen des Bundesforums
    • Künstliche Intelligenz - Fortbildungsbedarf in Kinder- und Jugendhilfe und Vormundschaft
    • Bundesforum läuft für Careleaver e.V.
    • Augen offen halten: Anwerbungsrisiken für Menschenhandel in Wohngruppen
    • Stellungnahme: Kein Platz für geschlossene Unterbringung straffälliger Kinder in der KJH
    • Rechtliche Informationen
      • Novellierung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg (LKJHG) zum 1.1.2026 in Kraft getreten
      • BGH 12/25: Keine isolierte Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Auswahl des Vormunds
      • VG Bremen 12/25: Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde
      • OLG Celle 01/26: Rückführung auch nach schweren Verletzungen bei hoher Prognosesicherheit
      • Aktuelle DIJuF-Rechtsgutachten
    • Publikationen
      • Stellungnahme "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!"
      • AGJ Stellungnahme "Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken"
      • Deutscher Verein: Grenzüberschreitende Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
      • DJI Erhebung: Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern
      • BbP: Handreichung zur inklusiven Pfegekinderhilfe
      • Tätigkeitsauschluss vorbestrafter Personen
      • Gewalt und verletzendes Verhalten in der sozialen Arbeit

    Veränderungen im Bundesforum

    Im Bundesforum stehen Veränderungen an: Ende Januar schied Henriette Katzenstein als Vorsitzende des Vereins und als Projektleiterin aus. Zudem wurde die Koordinierungsstelle in „Geschäftsstelle” umbenannt, um Verwechslungen mit Koordinierungsstellen in Jugendämtern zu vermeiden. In der Geschäftsstelle sind weiterhin Ruth Seyboldt und Jana Schrempp als wissenschaftliche Referentinnen, Cristina Sempertegui als Verwaltungskraft und Frshta Mahmoudi als studentische Mitarbeiterin tätig. Die Vorstände Matthias Bisten (Landesjugendamt Rheinland), Edda Elmauer (Katholische Jugendfürsorge), Markus Niebuhr (ehrenamtlicher Vormund), Laurette Rasch (AGJ), Ingo Socha (Familienrichter) und Eric Theismann (Berufs- und Amtsvormund) gewährleisten ebenfalls Kontinuität.
    Zentrale Aufgabe des Bundesforums bleibt es selbstverständlich, sich für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft einzusetzen. Dazu gehört eine respektvolle, an Kinderrechten orientierte Haltung ebenso wie die notwendigen Ressourcen für die Vormundschaft. Dafür setzen wir uns auf verschiedenste Weise ein: durch Fachpolitik, Diskussionen mit der Praxis, die Auseinandersetzung mit jungen Menschen sowie in Projekten und Fortbildungen.
    Wir danken Henriette Katzenstein, die wichtige Impulse in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt hat, den Verein Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ins Leben gerufen und mit viel Engagement zu dem gemacht hat, was er heute ist und bleiben soll: das bundesweite Herzstück der Fachdiskussion der Vormundschaft.

    Kommende Fortbildungen des Bundesforums

    Schulung und Qualifizierung ehrenamtlicher Vormund:innen

    Donnerstag, 26.02. | 05.03. | 12.03. 2026, jeweils 09:30 - 12:00 Uhr
    Kosten für drei Module: 350 Euro | 300 Euro für Mitglieder
    Anmeldung: online
    Die Seminarreihe von Dr. Miriam Fritsche ergänzt die Grundlagenschulung „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft“. Inhalt der Schulung ist die Vorbereitung von Ehrenamtlichen auf ihr Amt als Vormund:innen.


    Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe

    Donnerstag, 19. März 2026, 09:00 - 13:00 Uhr
    Kosten: 120 Euro | 90 Euro für Mitglieder
    Anmeldung: online
    Katharina Mangold, Universität Hildesheim und Ruth Seyboldt, Bundesforum führen in in das Themenfeld "Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe" ein.


    Soziale Entschädigung beantragen

    Freitag, 24. April 2026, 09:00 - 12:30 Uhr
    Kosten: 170 Euro | 130 Euro für Mitglieder
    Anmeldung: online
    Volker Henneike, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein.

    Einführung: Künstliche Intelligenz in Kinder- und Jugendhilfe und Vormundschaft

    Dienstag, 19. Mai 2026, 09:00 - 12:00 Uhr
    Kosten: 170 Euro | 130 Euro für Mitglieder
    Anmeldung: online
    Jennifer Burghard, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Institut für E-Beratung, vermittelt interaktiv und kurzweilig Potentiale und Grenzen von KI in der Sozialen Arbeit.

    Vermögenssorge für Vormund:innen

    Dienstag, 9.06. | 16.06. 2026, jeweils 9:00 - 12:30 Uhr
    Kosten für zwei Module: 270 Euro | 210 Euro für Mitglieder
    Anmeldung: online
    Das Seminar mit Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn vermittelt Handlungssicherheit in grundlegenden Fragen der Vermögenssorge auf der Grundlage der seit dem 1.1.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften.


    Weitere Angebote und ausführlichere Informationen auf der Website unter Fachveranstaltungen. Sollten Sie ein Thema vermissen und sich Angebote dazu von uns wünschen, melden Sie sich gerne bei jana.schrempp@vormundschaft.net.

    Künstliche Intelligenz: Fortbildungsbedarf in Kinder- und Jugendhilfe und Vormundschaft

    Um das Thema "Künstliche Intelligenz" wird die Kinder- und Jugendhilfe, die Vormundschaft und damit das Bundesforum zukünftig nicht herumkommen. Das betrifft die eigenen Arbeitsabläufe, aber v.a. auch die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, die "KI" nicht nur für die Schule nutzen. Problematisch kann sein, dass immer mehr junge Menschen "KI-Freunde" oder "KI-Therapeuten" nutzen, die in der Lage sind, auf Gefühle zu reagieren und Gefühle zu simulieren, die Einstellungen und mentale Gesundheit der jungen Nutzer:innen erheblich beeinflussen können. Die Folge kann eine verzerrte Realitätswahrnehmung sein, aber auch Abhängigkeit kann entstehen.
    Das Bundesforum hat daher auf seine letzte Klausur im November 2025 Jennifer Burghard, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Institut für E-Beratung, als Expertin für das Thema zu einem Vortrag eingeladen. Ihr Vortrag gab eine sehr verständliche und praxisnahe Orientierung für die weitere Beschäftigung mit dem Thema
    Das Bundesforum wird am 19. Mai eine Einführung zu dem Thema mit Jennifer Burghard anbieten, Anmeldung online.

    Bundesforum läuft für Careleaver e.V.

    Der Careleaver e.V. hat im vergangenen Herbst unter dem Motto "Lass laufen" wieder seinen jährlichen Benefiz-Wettbewerb gestartet: Mit mehr als 1.720 Laufkilometern wurden 4.260,05 Euro gesammelt. Das Bundesforum war mit einem Team dabei und hat in der Kategorie "eingeworbene Spenden" einen Sieg erlaufen! Wir freuen uns sehr und gratulieren dem Careleaver e.V. zu dieser tollen und erfolgreichen Aktion.

    Augen offenhalten: Anwerbungsrisiken für Menschenhandel in Wohngruppen

    Die Anwerbung insbesondere für sexuelle Ausbeutung findet teils in Wohngruppen statt und zwar im Rahmen so genannter "Taschengeldtreffen". Unter diesem vermeintlich harmlosen Etikett werben junge Menschen sich untereinander an - ohne äußeren Zwang. Dafür sollten Jugendämter, Einrichtungen und Vormund:innen also zum Schutz der jungen Menschen in Einrichtungen ihren Blick schärfen.
    Zum Menschenhandel zählen neben sexueller Ausbeutung der Einsatz junger Menschen für strafbare Handlungen wie Diebstahl oder Drogenhandel, Ausbeutung durch Betteln oder Arbeit sowie Ausbeutung im Zusammenhang mit Zwangsheirat, Adoption, Organentnahme oder Leihmutterschaft.
    Informationen zum Thema bietet die Studie "Durchs Raster gefallen?" des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie die ECPAT-Studie „Taschengeldtreffen: Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und die Rolle von Online-Anzeigenportalen“. Das Thema - nicht nur in Bezug auf jungen Menschen - ist auch im Blick der Bundesregierung. Ein Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels (2024) enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen zur Prävention, Schutz und Entschädigung der Betroffenen sowie zur Strafverfolgung der Täter:innen.

    Stellungnahme: Kein Platz für geschlossene Unterbringung straffälliger Kinder in der KJH

    Bundesweit wird über den Umgang mit straffällig gewordenen Kindern diskutiert. In Sachsen werden im Zusammenhang mit Straftaten von nicht strafmündigen Kindern Forderungen laut, für straffällige Kinder eine geschlossene Unterbringung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen – eine Möglichkeit, die es in dem Land bisher nicht gibt. Dazu hat der Kinder- und Jugendhilferechtsverein eine Stellungnahme abgegeben. Diese macht deutlich, dass die geschlossene Unterbringung zu erzieherischen Zwecken in der Kinder- und Jugendhilfe ausschließlich zu Schutzzwecken möglich, aus erzieherischen Gründen aber und mehr noch zu Strafzwecken unzulässig ist. Zudem sei die "Bilanz geschlossener Einrichtungen [...] mäßig: Sie schützen nicht vor Entweichung, die Weglaufraten sind ähnlich hoch wie in offenen Einrichtungen. Sie sind auch keine sicheren Orte, sondern produzieren selbst Gewalt. Dazu kommt, dass die Wirkungen von geschlossener Unterbringung in der Jugendhilfe nicht ausreichend belegt sind, Wissenschaftler:innen rechnen mit einer Erfolgsquote von deutlich unter 50 Prozent" .

    Rechtliche Informationen

    Novellierung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg (LKJHG) zum 1.1.2026 in Kraft getreten

    Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 die Neufassung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg beschlossen, die zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verfolgt "das politische Ziel [...], die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten, Geschlechterdiversität angemessen zu berücksichtigen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser umzusetzen und abzusichern (LT-Drs. 17 / 9086 vom 8.7.2025, S. 1). U.a. werden Rechte, Beschwerde- und Organisations-möglichkeiten für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe durch § 4 (Partizipation), § 5 (Selbstorganisationsstrukturen),
    § 6 (Ombudschaft) konkretisiert und gestärkt. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Gesetzes.

    Rechtsprechung

    BGH, 10. 12. 2025 - XII ZB 262/24
    Der Elternteil, dem die elterliche Sorge entzogen worden ist, ist hinsichtlich der isoliert angefochtenen Auswahl des Vormunds nicht beschwerdeberechtigt.
    Eine Mutter, der die Sorge entzogen worden war, hatte beim Oberlandesgericht ausschließlich die Übertragung der Vormundschaft angefochten und die Einsetzung der Großmutter als Vormundin verlangt. Das OLG schlug dies ab, denn da die Mutter nicht mehr sorgeberechtigt sei, werde sie durch die Auswahl des Vormunds auch nicht in ihren Rechten beeinträchtigt. Der BGH hat nun die Auffassung des OLG bestätigt: "Denn die Entscheidung, wer als Vormund tätig wird, fällt nicht mehr in den Rechtskreis des Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge entzogen worden ist und deren Rückübertragung nicht in Rede steht."
    Die Entscheidung betrifft Verfahren, in denen die Auswahl des Vormunds isoliert angefochten wird, denn im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung kann auch die Auswahl des Vormunds zum Gegenstand der Entscheidung werden. Dafür ist aber Voraussetzung, dass die Sorgerechtsentscheidung selbst Verfahrensgegenstand ist.

    VG Bremen, 22.12.2025 - 2 V 1314/25
    Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Unbegleitete Minderjährige richtet sich nach der Zuweisungsentscheidung
    Ein unbegleiteter Minderjähriger, vertreten durch seine Amtsvormundin hatte Antrag auf Aussetzung der Abschiebung und Duldungserteilung durch die Ausländerbehörde Bremen gestellt. Hintergrund war, dass der junge Mann am Ort seines Zuweisungsjugendamts Angstzustände hatte, sich jedoch nach Bremen zurückgekehrt, stabilisieren konnte und dort gut angebunden sei.
    Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab, da die bremische Ausländerbehörde nicht zuständig sei. Es entspräche der obergerichtlichen Rechtssprechung, dass die Unterbringung nach der jugendhilferechtlichen Verteilung zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts führe, der die ausländerrechtliche Zuständigkeit bestimme.
    Obwohl der junge Mann sich seit längerer Zeit in Bremen aufhalte und dort bleiben wolle, sei sein gewöhnlicher Aufenthalt in dem Jugendamtsbezirk, dem er zugewiesen worden sei und an dem er verpflichtet sei, sich aufzuhalten.

    OLG Celle, 27.01.2026 - 15 UF 37/25
    Selbst schwere Verletzungen des Kindes durch die leiblichen Eltern stehen nicht generell einer Rückführung entgegen, sofern eine hohe Prognosesicherheit dafür besteht, dass es nicht erneut zu Schädigungen des Kindes kommt.
    Das OLG Celle gab der Beschwerde von Eltern auf Rückführung ihres Kindes unter der Voraussetzung der Inanspruchnahme von Hilfen, des Mitwirkens an einem Schutzplan, der behutsamen, schrittweisen Eingewöhnung und der Ermöglichung weiteren Kontakts mit der Pflegefamilie statt. Vier Jahre zuvor war das Kind in Obhut genommen worden, nachdem es zu einem Vorfall gekommen war, bei dem das Kind erhebliche Hirnverletzungen mit der Folge von Behinderung erlitten hatte.
    Während Jugendamt und Amtsvormundin den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürworteten, hatten die Pflegeeltern sowie ein Sachverständiger erklärt, die Eltern seien aktuell in der Lage, ihr Kind trotz dessen Vulnerabilität wieder selbst zu betreuen und zu erziehen. Sie hätten sich über vier Jahre zuverlässig und liebevoll gezeigt und sogar drei Monate im Haushalt der Pflegeeltern gelebt, um die Alltagsroutinen mit ihrem Kind zu erlernen.
    Interessant für Jugendämter und Vormund:innen ist die Einschätzung des Gerichts, dass es bei der Entscheidung über die Rückführung allein auf die Prognose, nicht aber auf das Schuldeingeständnis der Eltern ankomme. Die Beantwortung der Frage, ob nach Rückführung des Kindes Schädigungen drohten, so das Gericht, "kann entgegen der Auffassung des Jugendamtes und des Amtsvormunds nicht vorrangig davon abhängig gemacht werden, ob die Kindeseltern ein Verhalten einräumen, welches am 19. August 2021 zu einem Schütteltrauma bei ihrem Sohn geführt haben könnte, weil es im Sorgerechtsverfahren nicht um die Sanktionierung möglichen Fehlverhaltens eines Elternteils geht, und zumal eine andere Ursache als das Schütteln nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Entscheidend ist hier allein die Prognose für die Zukunft, ob die Kindeseltern im Hinblick auf ihre persönlichen Fähigkeiten und insbesondere unter Berücksichtigung des erheblich gesteigerten Betreuungs- und Versorgungsbedarfs ihres Kindes in der Lage sind, dessen Versorgung und Betreuung – gegebenenfalls mit fachlicher Hilfe (§ 1666 a BGB) – wieder zu übernehmen" (Rn 18).

    Aktuelle DIJuF Rechtsgutachten

    Folgende aktuelle Rechtsgutachten des DIJuF sind für Vormund:innen von Interesse:
    DIJuF RGA vom 15.7.2025, JAmt 2026, 87
    Stellen einer Strafanzeige durch eine Vormundin
    Das Rechtsgutachten geht der Frage einer Vormundin nach, ob sie - auf Wunsch einer Einrichtung und gegen den Willen der Betroffenen - Strafanzeige gegen den Freund eines Mädchens stellen solle, der diese verletzt und möglicherweise vergewaltigt habe. Das Gutachten macht deutlich, dass eine Strafanzeige dem Wohl der Minderjährigen (dem die Vormundin verpflichtet ist) idR nur entsprechen kann, wenn auch die Minderjährige selbst eine Strafanzeige wünscht.
    Interessant ist darüber hinaus die Differenzierung zwischen Strafanzeige und Strafantrag, die erläutert wird.

    DIJuF RGA vom 28.11.2025, JAmt 2026, 94
    Stand der Notvertretung während der vorläufigen Inobhutnahme
    Dieses nachlesenswerte Gutachten dreht sich um die Frage, wie eine rechtlich zulässige Notvertretung für unbegleitete Minderjährige während der vorläufigen Inobhutnahme gesichert werden kann. Mit einer Entscheidung des VGH Mannheim aus dem Jahr 2024 war deutlich geworden, dass es nach EU-Recht einer unabhängigen, vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) losgelösten Interessenvertretung für die jungen Menschen bedarf. Darüber bestehe inzwischen Einigkeit, unklar sei jedoch geblieben, welche Lösungsansätze rechtskonform und in der Praxis gangbar seien. Das Gutachten bespricht verschiedene Möglichkeiten und kommt zum Fazit, dass eine Ansiedlung der Notvertretung im Fachdienst Vormundschaften eine praktikable Lösung darstelle, auch wenn es Bedenken wegen der Tätigkeitsausschlüsse nach § 55 Abs. 5 SGB VIII geben könnte.

    DIJuF-RGA vom 21.08.2025 JAmt 2026, 31
    Auskunft aus Vormundschaftsakten nach Inkrafttreten des
    § 9b SGB VIII
    Das Rechtsgutachten diskutiert die Ansprüche auf Akteneinsicht nach § 9b SGB VIII sowie Art. 15 DSGVO und kommt zu dem Schluss, die Auskunftsansprüche bestünden nebeneinander und unabhängig voneinander, unterschieden sich jedoch "im Hinblick auf Form, Inhalt, Voraussetzungen, den anspruchsberechtigten Personenkreis etc.".

    DIJuF-RGA vom 09.05.2025, JAmt 2026, 32
    Wirksamkeit der Bestellung zum Pfleger
    Der Titel dieses Gutachtens ist etwas irreführend, denn es geht vordergründig zwar um den Zeitpunkt, zu dem die Bestellung des Jugendamts als Pfleger wirksam wird; die eigentliche Frage richtet sich jedoch hier darauf, ob die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung schon vor der Delegation der vormundschaftlichen Aufgaben an eine Fachkraft der Vormundschaft im Jugendamt rechtswirksam war. Laut Gutachten ist das nicht der Fall und die Fachkraft der Vormundschaft könne auch nicht nachträglich einwilligen. Die Fachkräfte des ASD sind also nicht befugt, Hilfeentscheidungen ohne Antrag der Personensorgeberechtigten im Voraus zu treffen.

    DIJuF-RGA vom 25.10.2025, JAmt 2026, 38
    Zeitabschnittsweise Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe
    Das Gutachten befasst sich mit der Frage eines Jugendamts, ob die Praxis Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII nur zeitabschnittsweise zu gewähren, rechtmäßig sei. Fazit der ausführlichen Diskussion des Gutachtens ist, dass an der Auffassung festgehalten werde, dass eine Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Hilfen zur Erziehung nicht zulässig sei, auch wenn insbesondere das OVG Münster zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen sei.

    Publikationen

    Immer noch lesenswert - hörenswert - sehenswert
    Das Bundesforum macht an dieser Stelle auf Materialien für die Vormundschaft und ihre Kooperationspartner aufmerksam, die in den letzten Jahren entstanden sind. Denn oft geraten diese nach Erscheinen zu schnell aus dem Blick und gerade Berufseinsteiger:innen erfahren nur durch Zufall davon.


      Stellungnahme: Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen, 2024.
      Die gemeinsame Stellungnahme des Bundesforums mit 14 Kinder- und Jugendhilfe-Organisationen aus dem Jahr 2024 ist immer noch aktuell und gibt wichtige Zielmarken für die Vormundschaft vor: Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen, Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen! Lesen Sie nach und streiten Sie weiterhin mit uns für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft!

      Aktuelle Publikationen
      AGJ Stellungnahme "Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken"
      Die AGJ nimmt in ihrer Stellungnahme die kinder- und jugendpolitischen Vorhaben der Regierungskoalition umfassend und teils kritisch in den Blick. Die AGJ drängt darauf, die in "Überführung der Zustän-
      digkeit für die Eingliederungshilfe bzw. entsprechender Hilfen für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung ins SGB VIII zu erreichen", also die inklusive Lösung. Es werden jedoch vielfache weitere Themen, über Partizipation, das Wahlalter bis zu Kinderrechten in der Flüchtlingspolitik angesprochen.

      Handreichung: Grenzüberschreitende Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, 2025.
      Die vorliegende Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. nimmt verschiedenste Konstellationen in den Blick, von Umzug des Kindes ins Ausland über Menschenhandel bis zur Platzierung in intensivpädagogischen Maßnahmen. Explizit wird die Vormundschaft und ihre Handlungsmöglichkeiten adressiert.

      Projekt: Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern, 2025
      Das Deutsche Jugendinstitut hat die Kooperation der verschiedenen Fachkräfte im Kontext der Adoption von Pflegekindern untersucht und dabei auch die Vormundschaft in den Blick genommen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Vormund:innen von Pflegekindern weder in den Augen anderer Fachkräfte als wichtige Kooperationspartner:innen gesehen werden, noch in puncto Adoption aktiv werden, wenn nicht andere Dienste auf sie zukommen. In rechtlichen Fragen schätzen Vormund:innen ihre Sicherheit jedoch höher ein als die Fachkräfte der sozialen Dienste - das könnte dafür sprechen, dass die Vormundschaft sich auch auf diesem Gebiet stärker einbringt!

      Handreichung: Wie gelingt die HIlfe für Pflegekinder mit Behinderung in Deutschland, 2025.
      Die Handreichung hat der Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) im Auftrag des BMBFSFJ auf Basis eines Beteiligungsprozesses mit Fachkräften und Pflegeeltern entwickelt. Sie ist schon insofern etwas Besonderes, als sie in "Verso" geschrieben ist, einer Sprache, die auch Menschen zugänglich sein soll, die nicht so gut lesen können.
      Die Handreichung beschreibt verständlich und eindrücklich, was Kinder mit Behinderungen, ihre Eltern und Pflegeeltern brauchen (und was sie nicht brauchen). Damit bietet sie Fachkräften und Vormundschaft, Pflegefamilien, Verwaltung und Politik Orientierungswissen und Impulse für eine systemische Verbesserung der Situation von Pflegekindern mit Behinderung.

      Fachliche Empfehlungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
      Mit der angestrebten Ausweitung der Anzahl der Ehrenamtlichen in der Vormundschaft stellt sich mancherorts die Frage der Überprüfung dieses Personenkreises neu. Die fachlichen Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses schaffen hier Klarheit und bieten mit einer Mustervorlage Hilfestellung. Sie konkretisieren das Verfahren bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und bei Vormundschaftsvereinen und könnten damit ggfls. für neue Koordinierungsstellen hilfreich sein.

      Gewalt und verletzendes Verhalten in Sozialer Arbeit - Studie von verdi und Hochschule Fulda
      In der Sozialen Arbeit und auch in der Kinder- und Jugendhilfe sind Gewalterfahrungen keine Ausnahme. Das gilt für die Adressat:innen, aber auch für Beschäftigte. Das hat das bundesweite Forschungsprojekt „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit“ (AVASA) in einer groß angelegten Online-Befragung mit über 6.300 Teilnehmenden festgestellt. Ein überwiegender Anteil der Adressat:innen und der Beschäftigten hat Erfahrungen mit physischer oder psychischer Gewalt. Auf Seiten der Beschäftigten gehört dazu auch, dass 80% der befragten Fachkräfte angeben, regelmäßig am Limit zu arbeiten, so dass Pausen und Ruhezeiten auf der Strecke bleiben.